Seminare für die Praxis.
Sehr praxisnah umgesetzt. Sehr gut auf Fragen und Anwendungsfälle eingegangen und auf Schulungsinhalt verbunden. Ruhige, verständliche und sachliche Umsetzung.
Es war ein sehr praxisorientierter Tag mit vielen Tipps – absolut empfehlenswert!
Dadurch, dass die Teilnehmeranzahl nicht zu groß war, konnte man sich mit dem Dozenten und den Teilnehmern sehr gut austauschen.
Fachlich sehr gut! Umfassend informativ! Auf Fragestellungen wurde umfassend und erklärlich eingegangen.
Die Seminarinhalte wurden in lockerer Atmosphäre, sehr kompetent und anschaulich mit vielen Beispielen vermittelt.
Sehr gut gefallen hat mir, dass man auch ständig Fragen aus der eigenen Praxis stellen konnte und diese dann sehr gut beantwortet wurden.
Die Seminarunterlagen incl. nachgereichtes Muster sind sehr übersichtlich und nützlich.
Dankeschön!
Die neuen gesetzlichen Anforderungen wurden für Praktiker sehr gut nachvollziehbar dargestellt.
Dies war schon das 2. Seminar bei Ihnen. Ich habe sehr viel mitgenommen. Der Inhalt wurde sehr gut und anschaulich vermittelt. Danke. 🙂
Sie suchen nach einem Seminar, das Sie in Sachen Kündigungsrecht auf den neuesten Stand bringt?
Dann sind Sie hier genau richtig! Dieses zweitägige Seminar bietet Ihnen eine umfassende Einführung in die verschiedenen Kündigungsgründe und -arten sowie deren praktischer Umsetzung.
Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten erläutern Ihnen anhand von konkreten Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung, was Sie bei den einzelnen Kündigungsgründen zu beachten haben. Dabei gehen wir auf alle relevanten Aspekte ein, von der Vorbereitung der Kündigung über rechtssichere Formulierung der Schriftstücke bis hin zur Durchführung und Umsetzung. Wir befassen uns dabei mit der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung bei Fehlverhalten, Leistungsmängeln und krankheitsbedingten Kündigungen bis hin zur betriebsbedingten Kündigung von Führungskräften aber auch Massenentlassungen.
Doch damit nicht genug: Wir zeigen Ihnen auch, was in einem Gerichtsprozess taktisch zu berücksichtigen ist. Hier gilt es, die richtige Strategie zu wählen, um Ihre Interessen bestmöglich zu verhandeln.
28.03.2023 - Stuttgart 29.03.2023 26.04.2023 - Köln 27.04.2023 16.05.2023 - München 17.05.2023 23.05.2023 - Hamburg 24.05.2023 14.06.2023 - Leipzig 15.06.2023 05.07.2023 - Frankfurt 06.07.2023

Ein Arbeitnehmer hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis aus § 109 GewO. Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis gibt lediglich die Art und Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers an. Das qualifizierte Zeugnis enthält darüber hinaus Angaben zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers […]

Will ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nur befristet abschließen, sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in § 14 zwei verschiedene Möglichkeiten vor, unter denen eine Befristung zulässig ist: -Befristung mit Sachgrund § 14 I -Befristung ohne Sachgrund § 14 II Nachfolgend soll die Befristung mit Sachgrund gem. § 14 Abs. 1 TzBfG unter Würdigung einer Entscheidung […]

Der Betriebsrat muss bei sog. personellen Einzelmaßnahmen angehört werden und diesen zustimmen. In der Praxis kommt es hier regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Im Folgenden soll es darum gehen, wie Arbeitgeber mit einer verweigerten Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen umgehen können. Was sind personelle Einzelmaßnahmen? Zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten i.S.d. […]

Nur in ca. 35 % der deutschen Betriebe gibt es einen Betriebsrat und nur 45 % der deutschen Arbeitnehmer werden von einem Betriebs- oder Personalrat vertreten. Diese Zahlen überraschen im ersten Moment, ist doch vielen Arbeitgebern wie Arbeitnehmern nur die Institution des Betriebsrats als kollektive Vertretung der Belegschaft bekannt. Tatsächlich stellt der Betriebsrat (neben der […]

Ein Unternehmen des Einzelhandels hatte von einer Zeitarbeitsfirma eine Leiharbeitnehmerin entliehen. Diese wurde mit einem Bruttostundenlohn von 9,23 € entlohnt, während die vergleichbaren Arbeitnehmer des Einzelhandelsunternehmen 13,64 € verdienten. Diese Ungleichbehandlung lies ein für Leiharbeitnehmer geltender Tarifvertrag zwischen einem Interessenverband, dem die Zeitarbeitsfirma angehörte, und der Gewerkschaft, der die Arbeitnehmerin angehörte, zu. Die Arbeitnehmerin erhob […]

Schon seit dem Urteil des EuGH vom 06.11.2018 (C-684/16 und C-619/16) und der daraufhin folgenden Rechtsprechung des BAG vom 29.09.2020 (9 AZR 266/20) steht fest, dass der gesetzliche Mindesturlaub nur dann gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG am Ende des Kalenderjahres verfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzt hat, den Urlaub auch […]

Im Rahmen der modernen, digitalisierten Arbeitswelt sind die Beschäftigten hinsichtlich der Wahl ihres Arbeitsortes sukzessive autark. Immer mehr Unternehmen kommen dabei auch dem Wunsch der Mitarbeiter nach, partiell in einem Urlaubsdomizil zu arbeiten. Arbeiten, wo eben andere Urlaub machen: Workation. Eine Verschmelzung von „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub). Um die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu […]

Die sogenannte Verdachtskündigung wurde vom Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 1964 anerkannt und bis heute in ständiger Rechtsprechung bestätigt. So war der aus den Medien bekannte „Emmely-Fall“ eine Verdachtskündigung. Der Mitarbeiterin einer Supermarktkette wurde außerordentlich, hilfsweise ordentlich wegen des Verdachts des Diebstahls zweier Pfandbons, welche ein Kunde verloren hatte, gekündigt. Es wurde der Mitarbeiterin also nicht […]

Mit unserem Blogbeitrag im September haben wir bereits über die Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung berichtet (https://www.rae-schreiner.de/pflicht-zur-arbeitszeiterfassung-bag-ueberholt-gesetzgeber). Damals lag der Öffentlichkeit lediglich die Pressemitteilung des BAG vor. Nunmehr wurde die Begründung der Entscheidung veröffentlicht. Diese bestätigen größtenteils, was bereits aus der Pressemitteilung herauszulesen war. Es findet sich jedoch noch eine kleine Überraschung, deren Auswirkungen für […]

Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk, hat dieser unmittelbar angekündigt, die Hälfte der Belegschaft zu kündigen. Das US-amerikanische Arbeitsrecht ist jedoch deutlich liberaler als das deutsche Arbeitsrecht. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lohnt sich ein Blick auf die deutschen Regelungen zu Restrukturierungen und Massenentlassungen.

Arbeitgeber müssen beim Abschluss von Aufhebungsverträgen das Gebot des fairen Verhandelns wahren – das BAG hatte nun zu entscheiden, ob dieses Gebot eingehalten wurde, obgleich der Arbeitgeber der Mitarbeiterin bei Nichtunterzeichnung eine außerordentliche Kündigung und die Erstattung einer STrafanzeige in Aussicht gestellt hatte. Der Arbeitgeber hatte eine zehnminütige Bedenkzeit eingräumt.

Das Arbeitsgericht Köln hatte die Frage zu entscheiden, ob einen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpfte und aus diesem Grund freigestellte Pflegekraft einen Anspruch auf Beschäftigung und Zahlung von Annahmeverzugslohn hat.

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