Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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| 19.02.2026 | - Live-Online |
| 20.02.2026 |
| 26.02.2026 | - Hannover |
| 03.03.2026 | - Dortmund |
| 05.03.2026 | - Hamburg |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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1. Was muss ich im Bewerbungsverfahren und im Vorstellungsgespräch beachten?
2. Was muss ich bei Probearbeit beachten?
3. Arbeitsvertrag, Probe- und Wartezeit
1. Was bedeutet „Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben“?
2. Darf ich einfach neue Aufgaben zuweisen?
3. Was geschieht, wenn zugewiesene Aufgaben nicht erfüllt werden?
4. Arbeitsort Homeoffice – was muss ich als Führungskraft wissen?
5. Ab wann liegt eine Versetzung vor und was ist dabei zu beachten?
1. Grundregeln – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflicht
2. Was ist bei Überstunden(freigabe), Reisezeiten und Vergütung zu beachten?
3. Urlaubsanspruch, Urlaubsfreigabe und Krankheit während des Urlaubs
1. Welche Ansprüche haben Mitarbeiter bzgl. Teilzeit, welche nicht?
2. Wie sieht die Rechtslage beim Thema Elternzeitanspruch aus?
1. Wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?
2. Wie schnell muss die Krankmeldung erfolgen?
3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis
4. Wann muss überhaupt eine Entgeltfortzahlung geleistet werden?
5. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges möglich?
1. Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und Leistungsmessung
2. Feststellung und Dokumentation
3. Kritikgespräch und Arbeitsvorgaben
1. Teilnahmepflicht und Ankündigung
2. Dokumentation von Personalgesprächen
3. Darf der Betriebsrat oder andere Personen seitens des Mitarbeiters teilnehmen?
1. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?
2. Was haben Führungskräfte bei Thema Abmahnung zu beachten?
3. Wann kann ein Mitarbeiter rechtswirksam gekündigt werden?
4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist zu berücksichtigen?
1. Wichtige Beteiligungstatbestände für Führungskräfte
2. Teilnahme von zu führenden Mitarbeitern (die auch BR-Mitglied) sind an Betriebsratssitzungen und Betriebsratsschulungen
1. Was muss ich im Bewerbungsverfahren und im Vorstellungsgespräch beachten?
2. Was muss ich bei Probearbeit beachten?
3. Arbeitsvertrag, Probe- und Wartezeit
1. Was bedeutet „Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben“?
2. Darf ich einfach neue Aufgaben zuweisen?
3. Was geschieht, wenn zugewiesene Aufgaben nicht erfüllt werden?
4. Arbeitsort Homeoffice – was muss ich als Führungskraft wissen?
5. Ab wann liegt eine Versetzung vor und was ist dabei zu beachten?
1. Grundregeln – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflicht
2. Was ist bei Überstunden(freigabe), Reisezeiten und Vergütung zu beachten?
3. Urlaubsanspruch, Urlaubsfreigabe und Krankheit während des Urlaubs
1. Welche Ansprüche haben Mitarbeiter bzgl. Teilzeit, welche nicht?
2. Wie sieht die Rechtslage beim Thema Elternzeitanspruch aus?
1. Wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?
2. Wie schnell muss die Krankmeldung erfolgen?
3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis
4. Wann muss überhaupt eine Entgeltfortzahlung geleistet werden?
5. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges möglich?
1. Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und Leistungsmessung
2. Feststellung und Dokumentation
3. Kritikgespräch und Arbeitsvorgaben
1. Teilnahmepflicht und Ankündigung
2. Dokumentation von Personalgesprächen
3. Darf der Betriebsrat oder andere Personen seitens des Mitarbeiters teilnehmen?
1. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?
2. Was haben Führungskräfte bei Thema Abmahnung zu beachten?
3. Wann kann ein Mitarbeiter rechtswirksam gekündigt werden?
4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist zu berücksichtigen?
1. Wichtige Beteiligungstatbestände für Führungskräfte
2. Teilnahme von zu führenden Mitarbeitern (die auch BR-Mitglied) sind an Betriebsratssitzungen und Betriebsratsschulungen
Die Unterlagen waren gut aufbereitet und mit Praxisbeispielen belegt. Der Referent ist auf jeden einzelnen Teilnehmer sehr gut eingegangen und konnte die Fragen sicher beantworten.
Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.
Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.
Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Steffen Meyke ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Standort Attendorn ansässig und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.
Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.
Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.
Lukas Süpner ist als Rechtsanwalt am Standort in Dresden tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte anschließend sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am Landgericht Aschaffenburg.
Während dieser Zeit schloss er eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab und verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verhandlungsmanagement.
Lukas Süpner berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Markus Weron ist Partner der Anwalstssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und beleuchtet die Berührungspunkte mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Es geht darum, Sensibilität für relevante arbeitsrechtliche Themen zu entwickeln und Möglichkeiten zu erkennen.
Rekrutierung und Einstellung: Bewerbungsverfahren, Vorstellungsgespräche, Probearbeit, Arbeitsverträge, Probe- und Wartezeiten.
Weisungsrecht von Führungskräften: Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben. Zuweisung neuer Aufgaben, Umgang mit Nichteinhaltung, Homeoffice, Versetzungen.
Arbeitszeit und Urlaub: Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflichten, Überstundenfreigabe, Reisezeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch, Krankheit während des Urlaubs.
Teilzeit und Elternzeit: Mitarbeiteransprüche und Rechtslage bei Elternzeitanspruch.
Krankheit im Arbeitsverhältnis: Krankmeldung, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Entgeltfortzahlung.
Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern: Mitarbeiterkontrolle, Leistungsmessung, Dokumentation, Kritikgespräche, Arbeitsvorgaben.
Rechtliche Grundlagen von Personalgesprächen: Teilnahmepflicht, Dokumentationsmöglichkeiten, Beteiligung von Betriebsratsmitgliedern.
Abmahnung und Kündigung: Abmahnungsgründe, rechtswirksame Kündigungen, Aufhebungsverträge.
Beteiligung des Betriebsrats: Beteiligungstatbestände bei Personalgesprächen, Freistellungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Hinweis zum Veranstaltungsort
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