Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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| 21.04.2026 | - Nürnberg |
| 23.04.2026 | - Düsseldorf |
| 28.04.2026 | - Köln |
| 05.05.2026 | - Frankfurt |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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1. Was muss ich im Bewerbungsverfahren und im Vorstellungsgespräch beachten?
2. Was muss ich bei Probearbeit beachten?
3. Arbeitsvertrag, Probe- und Wartezeit
1. Was bedeutet „Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben“?
2. Darf ich einfach neue Aufgaben zuweisen?
3. Was geschieht, wenn zugewiesene Aufgaben nicht erfüllt werden?
4. Arbeitsort Homeoffice – was muss ich als Führungskraft wissen?
5. Ab wann liegt eine Versetzung vor und was ist dabei zu beachten?
1. Grundregeln – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflicht
2. Was ist bei Überstunden(freigabe), Reisezeiten und Vergütung zu beachten?
3. Urlaubsanspruch, Urlaubsfreigabe und Krankheit während des Urlaubs
1. Welche Ansprüche haben Mitarbeiter bzgl. Teilzeit, welche nicht?
2. Wie sieht die Rechtslage beim Thema Elternzeitanspruch aus?
1. Wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?
2. Wie schnell muss die Krankmeldung erfolgen?
3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis
4. Wann muss überhaupt eine Entgeltfortzahlung geleistet werden?
5. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges möglich?
1. Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und Leistungsmessung
2. Feststellung und Dokumentation
3. Kritikgespräch und Arbeitsvorgaben
1. Teilnahmepflicht und Ankündigung
2. Dokumentation von Personalgesprächen
3. Darf der Betriebsrat oder andere Personen seitens des Mitarbeiters teilnehmen?
1. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?
2. Was haben Führungskräfte bei Thema Abmahnung zu beachten?
3. Wann kann ein Mitarbeiter rechtswirksam gekündigt werden?
4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist zu berücksichtigen?
1. Wichtige Beteiligungstatbestände für Führungskräfte
2. Teilnahme von zu führenden Mitarbeitern (die auch BR-Mitglied) sind an Betriebsratssitzungen und Betriebsratsschulungen
1. Was muss ich im Bewerbungsverfahren und im Vorstellungsgespräch beachten?
2. Was muss ich bei Probearbeit beachten?
3. Arbeitsvertrag, Probe- und Wartezeit
1. Was bedeutet „Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben“?
2. Darf ich einfach neue Aufgaben zuweisen?
3. Was geschieht, wenn zugewiesene Aufgaben nicht erfüllt werden?
4. Arbeitsort Homeoffice – was muss ich als Führungskraft wissen?
5. Ab wann liegt eine Versetzung vor und was ist dabei zu beachten?
1. Grundregeln – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflicht
2. Was ist bei Überstunden(freigabe), Reisezeiten und Vergütung zu beachten?
3. Urlaubsanspruch, Urlaubsfreigabe und Krankheit während des Urlaubs
1. Welche Ansprüche haben Mitarbeiter bzgl. Teilzeit, welche nicht?
2. Wie sieht die Rechtslage beim Thema Elternzeitanspruch aus?
1. Wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?
2. Wie schnell muss die Krankmeldung erfolgen?
3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis
4. Wann muss überhaupt eine Entgeltfortzahlung geleistet werden?
5. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges möglich?
1. Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und Leistungsmessung
2. Feststellung und Dokumentation
3. Kritikgespräch und Arbeitsvorgaben
1. Teilnahmepflicht und Ankündigung
2. Dokumentation von Personalgesprächen
3. Darf der Betriebsrat oder andere Personen seitens des Mitarbeiters teilnehmen?
1. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?
2. Was haben Führungskräfte bei Thema Abmahnung zu beachten?
3. Wann kann ein Mitarbeiter rechtswirksam gekündigt werden?
4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist zu berücksichtigen?
1. Wichtige Beteiligungstatbestände für Führungskräfte
2. Teilnahme von zu führenden Mitarbeitern (die auch BR-Mitglied) sind an Betriebsratssitzungen und Betriebsratsschulungen
Es wurden genau die Probleme angesprochen, mit denen wir es auch vor Ort zu tun haben. Die vorgestellten Lösungen können vor Ort umgesetzt werden.
Yannic Zimmermann ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen und praktiziert seit 2025 für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner am Standort Attendorn.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein Referendariat absolvierte er im Gerichtsbezirk des Landgerichts Dortmund, u.a. mit Station in der Deutschen Botschaft Nikosia, Zypern.
Vor dem Eintritt in die Kanzlei Dr. Schreiner + Partner arbeitete Herr Zimmermann als selbstständiger Rechtsanwalt.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Zimmermann als Lehrbeauftragter der Universität Siegen tätig.
Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.
Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.
Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.
Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.
Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.
Dominic Wallenstein ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Karlsruher Standort ansässig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Lukas Süpner ist als Rechtsanwalt am Standort in Dresden tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte anschließend sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am Landgericht Aschaffenburg.
Während dieser Zeit schloss er eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab und verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verhandlungsmanagement.
Lukas Süpner berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und beleuchtet die Berührungspunkte mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Es geht darum, Sensibilität für relevante arbeitsrechtliche Themen zu entwickeln und Möglichkeiten zu erkennen.
Rekrutierung und Einstellung: Bewerbungsverfahren, Vorstellungsgespräche, Probearbeit, Arbeitsverträge, Probe- und Wartezeiten.
Weisungsrecht von Führungskräften: Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben. Zuweisung neuer Aufgaben, Umgang mit Nichteinhaltung, Homeoffice, Versetzungen.
Arbeitszeit und Urlaub: Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflichten, Überstundenfreigabe, Reisezeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch, Krankheit während des Urlaubs.
Teilzeit und Elternzeit: Mitarbeiteransprüche und Rechtslage bei Elternzeitanspruch.
Krankheit im Arbeitsverhältnis: Krankmeldung, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Entgeltfortzahlung.
Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern: Mitarbeiterkontrolle, Leistungsmessung, Dokumentation, Kritikgespräche, Arbeitsvorgaben.
Rechtliche Grundlagen von Personalgesprächen: Teilnahmepflicht, Dokumentationsmöglichkeiten, Beteiligung von Betriebsratsmitgliedern.
Abmahnung und Kündigung: Abmahnungsgründe, rechtswirksame Kündigungen, Aufhebungsverträge.
Beteiligung des Betriebsrats: Beteiligungstatbestände bei Personalgesprächen, Freistellungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Hinweis zum Veranstaltungsort
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