Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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14.05.2025 | - Dresden |
15.05.2025 | - Köln |
20.05.2025 | - Frankfurt |
04.06.2025 | - Stuttgart |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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1. Was muss ich im Bewerbungsverfahren und im Vorstellungsgespräch beachten?
2. Was muss ich bei Probearbeit beachten?
3. Arbeitsvertrag, Probe- und Wartezeit
1. Was bedeutet „Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben“?
2. Darf ich einfach neue Aufgaben zuweisen?
3. Was geschieht, wenn zugewiesene Aufgaben nicht erfüllt werden?
4. Arbeitsort Homeoffice – was muss ich als Führungskraft wissen?
5. Ab wann liegt eine Versetzung vor und was ist dabei zu beachten?
1. Grundregeln – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflicht
2. Was ist bei Überstunden(freigabe), Reisezeiten und Vergütung zu beachten?
3. Urlaubsanspruch, Urlaubsfreigabe und Krankheit während des Urlaubs
1. Welche Ansprüche haben Mitarbeiter bzgl. Teilzeit, welche nicht?
2. Wie sieht die Rechtslage beim Thema Elternzeitanspruch aus?
1. Wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?
2. Wie schnell muss die Krankmeldung erfolgen?
3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis
4. Wann muss überhaupt eine Entgeltfortzahlung geleistet werden?
5. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges möglich?
1. Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und Leistungsmessung
2. Feststellung und Dokumentation
3. Kritikgespräch und Arbeitsvorgaben
1. Teilnahmepflicht und Ankündigung
2. Dokumentation von Personalgesprächen
3. Darf der Betriebsrat oder andere Personen seitens des Mitarbeiters teilnehmen?
1. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?
2. Was haben Führungskräfte bei Thema Abmahnung zu beachten?
3. Wann kann ein Mitarbeiter rechtswirksam gekündigt werden?
4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist zu berücksichtigen?
1. Wichtige Beteiligungstatbestände für Führungskräfte
2. Teilnahme von zu führenden Mitarbeitern (die auch BR-Mitglied) sind an Betriebsratssitzungen und Betriebsratsschulungen
1. Was muss ich im Bewerbungsverfahren und im Vorstellungsgespräch beachten?
2. Was muss ich bei Probearbeit beachten?
3. Arbeitsvertrag, Probe- und Wartezeit
1. Was bedeutet „Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben“?
2. Darf ich einfach neue Aufgaben zuweisen?
3. Was geschieht, wenn zugewiesene Aufgaben nicht erfüllt werden?
4. Arbeitsort Homeoffice – was muss ich als Führungskraft wissen?
5. Ab wann liegt eine Versetzung vor und was ist dabei zu beachten?
1. Grundregeln – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflicht
2. Was ist bei Überstunden(freigabe), Reisezeiten und Vergütung zu beachten?
3. Urlaubsanspruch, Urlaubsfreigabe und Krankheit während des Urlaubs
1. Welche Ansprüche haben Mitarbeiter bzgl. Teilzeit, welche nicht?
2. Wie sieht die Rechtslage beim Thema Elternzeitanspruch aus?
1. Wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?
2. Wie schnell muss die Krankmeldung erfolgen?
3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis
4. Wann muss überhaupt eine Entgeltfortzahlung geleistet werden?
5. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges möglich?
1. Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und Leistungsmessung
2. Feststellung und Dokumentation
3. Kritikgespräch und Arbeitsvorgaben
1. Teilnahmepflicht und Ankündigung
2. Dokumentation von Personalgesprächen
3. Darf der Betriebsrat oder andere Personen seitens des Mitarbeiters teilnehmen?
1. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?
2. Was haben Führungskräfte bei Thema Abmahnung zu beachten?
3. Wann kann ein Mitarbeiter rechtswirksam gekündigt werden?
4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist zu berücksichtigen?
1. Wichtige Beteiligungstatbestände für Führungskräfte
2. Teilnahme von zu führenden Mitarbeitern (die auch BR-Mitglied) sind an Betriebsratssitzungen und Betriebsratsschulungen
Sehr gute Praxisnähe mit vielen Fallbeispielen. Fragen zu aktuellen Vorgängen im eigenen Unternehmen wurden direkt in das Seminar integriert.
Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.
Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.
Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.
Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.
Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.
Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.
Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.
Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.
Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und beleuchtet die Berührungspunkte mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Es geht darum, Sensibilität für relevante arbeitsrechtliche Themen zu entwickeln und Möglichkeiten zu erkennen.
Rekrutierung und Einstellung: Bewerbungsverfahren, Vorstellungsgespräche, Probearbeit, Arbeitsverträge, Probe- und Wartezeiten.
Weisungsrecht von Führungskräften: Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben. Zuweisung neuer Aufgaben, Umgang mit Nichteinhaltung, Homeoffice, Versetzungen.
Arbeitszeit und Urlaub: Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflichten, Überstundenfreigabe, Reisezeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch, Krankheit während des Urlaubs.
Teilzeit und Elternzeit: Mitarbeiteransprüche und Rechtslage bei Elternzeitanspruch.
Krankheit im Arbeitsverhältnis: Krankmeldung, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Entgeltfortzahlung.
Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern: Mitarbeiterkontrolle, Leistungsmessung, Dokumentation, Kritikgespräche, Arbeitsvorgaben.
Rechtliche Grundlagen von Personalgesprächen: Teilnahmepflicht, Dokumentationsmöglichkeiten, Beteiligung von Betriebsratsmitgliedern.
Abmahnung und Kündigung: Abmahnungsgründe, rechtswirksame Kündigungen, Aufhebungsverträge.
Beteiligung des Betriebsrats: Beteiligungstatbestände bei Personalgesprächen, Freistellungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Hinweis zum Veranstaltungsort
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