Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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28.03.2023 | - Frankfurt |
25.04.2023 | - Hannover |
26.04.2023 | - Hamburg |
16.05.2023 | - Köln |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Stellenausschreibung
II. Bewerbungsgespräch
III. Absagen / Vermeidung von Verstößen gegen das AGG
I. Wer ist Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, freier Mitarbeiter bzw. Werkvertragspartner?
II. Typische notwendige und sinnvolle Arbeitsvertragsklauseln (z. B. zum Direktionsrecht, zur Probezeit, zur Nebenbeschäftigung, zum Dienstwagen, zum Wettbewerbsverbot bzw. Ausschlussklauseln)
III. AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen
I. Überblick über die verschiedenen Entgeltformen
II. Wirksame Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte
III. Rückzahlungsklauseln
IV. Kürzungsmöglichkeiten für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
V. Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
VI. Auswirkungen des neuen Entgelttransparenzgesetzes
I. Rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne und mit Sachgrund
II. Voraussetzungen für einen Anspruch auf Teilzeitarbeit
III. Aus welchen Gründen darf der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?
IV. Elternzeit- und Mutterschutz
1. Anspruchsberechtigung und Dauer
2. Verlängerung und Kürzung
3. Aufteilung unter den Eltern
4. Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit
I. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch
II. Länge des Entgeltfortzahlungsanspruchs
III. Abmelde- und Nachweispflichten
IV. Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs / Besonderheiten bei Leistungsvergütung
V. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung
I. Urlaubslänge und Urlaubsgrundsätze
II. Voraussetzungen für das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs / Teilurlaub
III. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
IV. Urlaubsabgeltungsansprüche
V. Verzicht auf Urlaubsansprüche
I. Länge und Verteilung der Arbeitszeit
II. Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag
III. Unterschiedliche Arbeitszeitbegriffe (in Bezug auf Arbeitszeitgesetz, Vergütung und Mitbestimmung)
IV. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausen
V. Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz
VI. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
I. Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung
II. Formale Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
III. Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
I. Verhaltensbedingte Kündigung
II. Personenbedingte Kündigung
III. Betriebsbedingte Kündigung
IV. Außerordentliche Kündigung und Verdachtskündigung
I. Notwendige und sinnvolle Regelungen
II. Anfechtbarkeit
I. Stellenausschreibung
II. Bewerbungsgespräch
III. Absagen / Vermeidung von Verstößen gegen das AGG
I. Wer ist Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, freier Mitarbeiter bzw. Werkvertragspartner?
II. Typische notwendige und sinnvolle Arbeitsvertragsklauseln (z. B. zum Direktionsrecht, zur Probezeit, zur Nebenbeschäftigung, zum Dienstwagen, zum Wettbewerbsverbot bzw. Ausschlussklauseln)
III. AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen
I. Überblick über die verschiedenen Entgeltformen
II. Wirksame Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte
III. Rückzahlungsklauseln
IV. Kürzungsmöglichkeiten für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
V. Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
VI. Auswirkungen des neuen Entgelttransparenzgesetzes
I. Rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne und mit Sachgrund
II. Voraussetzungen für einen Anspruch auf Teilzeitarbeit
III. Aus welchen Gründen darf der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?
IV. Elternzeit- und Mutterschutz
1. Anspruchsberechtigung und Dauer
2. Verlängerung und Kürzung
3. Aufteilung unter den Eltern
4. Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit
I. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch
II. Länge des Entgeltfortzahlungsanspruchs
III. Abmelde- und Nachweispflichten
IV. Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs / Besonderheiten bei Leistungsvergütung
V. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung
I. Urlaubslänge und Urlaubsgrundsätze
II. Voraussetzungen für das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs / Teilurlaub
III. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
IV. Urlaubsabgeltungsansprüche
V. Verzicht auf Urlaubsansprüche
I. Länge und Verteilung der Arbeitszeit
II. Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag
III. Unterschiedliche Arbeitszeitbegriffe (in Bezug auf Arbeitszeitgesetz, Vergütung und Mitbestimmung)
IV. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausen
V. Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz
VI. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
I. Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung
II. Formale Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
III. Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
I. Verhaltensbedingte Kündigung
II. Personenbedingte Kündigung
III. Betriebsbedingte Kündigung
IV. Außerordentliche Kündigung und Verdachtskündigung
I. Notwendige und sinnvolle Regelungen
II. Anfechtbarkeit
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Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Herr Möller ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Herr Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Herr Möller vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt legt er zudem auf die arbeitsrechtlichen Bereiche im Rahmen des Gesundheitsmanagements und von modernen Arbeitsformen.
Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.
Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.
Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.
Fachlich sehr gut! Umfassend informativ! Auf Fragestellungen wurde umfassend und erklärlich eingegangen.
In diesem Intensiv-Seminar wird ein Überblick zum Individual-Arbeitsrecht gegeben. Dabei werden die Themen Stellenausschreibung, Rekrutierung und Bewerbungsgespräche als Einstieg genutzt, um dann zur Gestaltung von Arbeitsverträgen und den unterschiedlichen Optionen bei der Gestaltung der Vergütung zu gelangen.
In einem nächsten Block werden die Themen Befristung, Teilzeit und Elternzeit erläutert. Weitere Inhalte stellen dann die Bereiche Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung, Urlaub und Arbeitszeit dar.
Zum Abschluss wird auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erläutert. Der Schwerpunkt liegt hier bei den Bereichen Abmahnung und Kündigung.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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Schreiner Praxis-Seminare GbR
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Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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