Crash-Kurs Kündigungsrecht für Personaler und Führungskräfte

Alles Wichtige für eine professionelle und rechtssichere Kündigung

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen des Kündigungsrechts
  • Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
  • Rechtssichere Abmahnungen erstellen
  • Fristlose verhaltensbedingte Kündigung
  • Krankheitsbedingte Kündigung
  • Leistungsbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung und einzelne Mitarbeiter
  • Änderungskündigung
  • Kündigung bei besonderem Kündigungsschutz
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
HR-Manager
Geschäftsführer
Führungskräfte
13,0
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 28.03.2023 - Stuttgart
    29.03.2023
  • 26.04.2023 - Köln
    27.04.2023
  • 16.05.2023 - München
    17.05.2023
  • 23.05.2023 - Hamburg
    24.05.2023
  • + 9 weitere Optionen
Präsenz
Inhouse
1.495,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 13 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,57 von 5 Sternen 629 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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  • Grundlagen des Kündigungsrechts
  • Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
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  • Änderungskündigung
  • Kündigung bei besonderem Kündigungsschutz
Ablaufplan
Themen & Details
Grundlagen des Kündigungsrechts

I. Die Kündigung – eine einseitige Willenserklärung

II. Form, Begründung, Kündigungsberechtigung, Zustellung

III. Kündigungsfristen

IV. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

V. Kündigung während der Warte- und Probezeit

VI. Ordentliche, außerordentliche und fristlose Kündigung im Überblick

VII. Kündigungsgründe im Überblick

VIII. Abgrenzung einer Kündigung zu Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag

Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

I. Voraussetzungen einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

II. Abmahnung als zentrale Voraussetzung
1. Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?
2. Abmahnung vs. Ermahnung
3. Formelle Voraussetzungen einer Abmahnung
4. Welche Anzahl an Abmahnungen ist erforderlich?
5. Wie lange hält eine Abmahnung?
6. Wann ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich?
7. Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte?

Praxisexkurs: Erstellung einer Abmahnung aufgrund von Nichtbeachtung von Arbeitsvorgaben

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten
2. Bei der Informationsbeschaffung
3. Betriebsratsanhörung

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Fristlose verhaltensbedingte Kündigung

I. Voraussetzungen einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung

II. Welche Pflichtverletzungen rechtfertigen eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung?

III. 2-Wochen-Frist im Rahmen einer fristlosen Kündigung

IV. Tat- und Verdachtskündigung

V. Beteiligung des Betriebsrats

Praxisexkurs: Erarbeitung der einzuhaltenden Arbeitsschritte und Fristen im Rahmen einer Verdachtskündigung aufgrund von Diebstahl und Betrug

VI. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Personenbedingte Kündigung aufgrund von Krankheit

I. Rechtliche Differenzierung nach Krankheitsformen
1. Häufige Kurzzeiterkrankung
2. Langzeiterkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
1. Negative Zukunftsprognose
2. Wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Milderes Mittel – Betriebliches Eingliederungsmanagement
4. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Analyse der Kündigungsvoraussetzungen und vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung einer krankheitsbedingten Kündigung am Praxisbeispiel

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

V. Sonderfall: Kündigung bei vorgetäuschter Krankheit

VI. Sonderfall: Kündigung bei Suchterkrankungen

Personen- oder verhaltensbedingte Kündigung aufgrund von Leistungsmängeln

I. Formen des Leistungsmangels (Minder-, Fehl-, Schlecht- und Nicht-Leistung)

II. Objektive und subjektive Leistungserwartung

III. „Kann“ er nicht oder „will“ er nicht?

IV. Voraussetzungen der personenbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Der Mitarbeiter „kann“ nicht
2. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
3. Negative Zukunftsprognose
4. Konkrete betriebliche Beeinträchtigungen
5. Mildere Mittel
6. Interessenabwägung

V. Voraussetzungen der verhaltensbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Verstoß gegen Leistungs- / Arbeitsvorgaben
2. Einschlägige Abmahnung
3. Verschulden
4. Milderes Mittel
5. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Vorbereitende Maßnahmen bei Fehlern im Produktionsprozess aufgrund von Alkoholismus oder Motivationsmangel

VI. Beteiligung des Betriebsrats
1. Bei personenbedingt-leistungsbedingter Kündigung
2. Bei verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung
3. Bei personenbedingt-leistungsbedingter und verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung

VII. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung

I. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
1. Betriebliche Erfordernisse – gestaltende oder selbstbindende Unternehmerentscheidung
2. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
3. Interessenabwägung
4. Sozialauswahl

II. Massenentlassungsanzeige

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Betriebsratsanhörung
2. Konsultationsverfahren
3. Interessenausgleich
4. Sozialplan

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Betriebsbedingte Kündigung - einzelne Mitarbeiter oder Hierarchieebenen

I. Wegfall einzelner Funktionen / Positionen und Wegfall gesamter Hierarchieebenen

II. Organisatorische Änderungen und Neuverteilung von Aufgaben

Praxisexkurs: Neuverteilung von Aufgaben im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Änderungskündigung

I. Rechtliche Definition einer Änderungskündigung

II. Abgrenzung der Änderungskündigung von der Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts

III. Formen von Änderungskündigungen
1. Betriebsbedingte Änderungskündigung
2. Personenbedingte Änderungskündigung
3. Verhaltensbedingte Änderungskündigung

IV. Beteiligung des Betriebsrats

V. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

I. Betriebsratsmitglieder, ehemalige Betriebsratsmitglieder

II. Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren

III. Personen mit Schwerbehinderung / Gleichgestellte

IV. Schwangere und Elternzeitler

V. Auszubildende

I. Die Kündigung – eine einseitige Willenserklärung

II. Form, Begründung, Kündigungsberechtigung, Zustellung

III. Kündigungsfristen

IV. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

V. Kündigung während der Warte- und Probezeit

VI. Ordentliche, außerordentliche und fristlose Kündigung im Überblick

VII. Kündigungsgründe im Überblick

VIII. Abgrenzung einer Kündigung zu Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag

I. Voraussetzungen einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

II. Abmahnung als zentrale Voraussetzung
1. Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?
2. Abmahnung vs. Ermahnung
3. Formelle Voraussetzungen einer Abmahnung
4. Welche Anzahl an Abmahnungen ist erforderlich?
5. Wie lange hält eine Abmahnung?
6. Wann ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich?
7. Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte?

Praxisexkurs: Erstellung einer Abmahnung aufgrund von Nichtbeachtung von Arbeitsvorgaben

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten
2. Bei der Informationsbeschaffung
3. Betriebsratsanhörung

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Voraussetzungen einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung

II. Welche Pflichtverletzungen rechtfertigen eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung?

III. 2-Wochen-Frist im Rahmen einer fristlosen Kündigung

IV. Tat- und Verdachtskündigung

V. Beteiligung des Betriebsrats

Praxisexkurs: Erarbeitung der einzuhaltenden Arbeitsschritte und Fristen im Rahmen einer Verdachtskündigung aufgrund von Diebstahl und Betrug

VI. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Rechtliche Differenzierung nach Krankheitsformen
1. Häufige Kurzzeiterkrankung
2. Langzeiterkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
1. Negative Zukunftsprognose
2. Wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Milderes Mittel – Betriebliches Eingliederungsmanagement
4. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Analyse der Kündigungsvoraussetzungen und vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung einer krankheitsbedingten Kündigung am Praxisbeispiel

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

V. Sonderfall: Kündigung bei vorgetäuschter Krankheit

VI. Sonderfall: Kündigung bei Suchterkrankungen

I. Formen des Leistungsmangels (Minder-, Fehl-, Schlecht- und Nicht-Leistung)

II. Objektive und subjektive Leistungserwartung

III. „Kann“ er nicht oder „will“ er nicht?

IV. Voraussetzungen der personenbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Der Mitarbeiter „kann“ nicht
2. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
3. Negative Zukunftsprognose
4. Konkrete betriebliche Beeinträchtigungen
5. Mildere Mittel
6. Interessenabwägung

V. Voraussetzungen der verhaltensbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Verstoß gegen Leistungs- / Arbeitsvorgaben
2. Einschlägige Abmahnung
3. Verschulden
4. Milderes Mittel
5. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Vorbereitende Maßnahmen bei Fehlern im Produktionsprozess aufgrund von Alkoholismus oder Motivationsmangel

VI. Beteiligung des Betriebsrats
1. Bei personenbedingt-leistungsbedingter Kündigung
2. Bei verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung
3. Bei personenbedingt-leistungsbedingter und verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung

VII. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
1. Betriebliche Erfordernisse – gestaltende oder selbstbindende Unternehmerentscheidung
2. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
3. Interessenabwägung
4. Sozialauswahl

II. Massenentlassungsanzeige

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Betriebsratsanhörung
2. Konsultationsverfahren
3. Interessenausgleich
4. Sozialplan

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Wegfall einzelner Funktionen / Positionen und Wegfall gesamter Hierarchieebenen

II. Organisatorische Änderungen und Neuverteilung von Aufgaben

Praxisexkurs: Neuverteilung von Aufgaben im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Rechtliche Definition einer Änderungskündigung

II. Abgrenzung der Änderungskündigung von der Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts

III. Formen von Änderungskündigungen
1. Betriebsbedingte Änderungskündigung
2. Personenbedingte Änderungskündigung
3. Verhaltensbedingte Änderungskündigung

IV. Beteiligung des Betriebsrats

V. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Betriebsratsmitglieder, ehemalige Betriebsratsmitglieder

II. Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren

III. Personen mit Schwerbehinderung / Gleichgestellte

IV. Schwangere und Elternzeitler

V. Auszubildende

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Volker Flach

Herr Flach ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Seit 2010 ist Herr Flach Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bereits im Rahmen seines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster setzte er seinen Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht. Nach seiner Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2004 arbeitete er in verschiedenen Kanzleien und leitete zuletzt für ca. 12,5 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.

Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Herr Flach Unternehmen in allen Fragestellungen des individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Befristung sowie im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Im Fokus
Dr. jur. Daniel Quast LL.M.

Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.

Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.

Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.

Rechtsanwalt, Partner
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

Im Fokus
Jutta Scala

Frau Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig.

Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Scala an der Ludwig – Maximilians – Universität in München. Sie ist seit 2002 als Anwältin zugelassen.

Frau Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung und war neben Ihrer Arbeit als Rechtsanwältin langjährig auch als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im gesamten Bereich des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus war sie anwaltlich auch im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie im Presse- und Medienrecht tätig.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

Im Fokus
Markus Weron

Herr Weron ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er in Freiburg an der Albert-Ludwigs-Universität. Nach seinem Studium war Herr Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig.

Herr Weron vertritt und berät Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Dadurch, dass die Teilnehmeranzahl nicht zu groß war, konnte man sich mit dem Dozenten und den Teilnehmern sehr gut austauschen.

Teilnehmerin | 01.09.2022
Details
Inhalte des Seminars

Sie suchen nach einem Seminar, das Sie in Sachen Kündigungsrecht auf den neuesten Stand bringt?

Dann sind Sie hier genau richtig! Dieses zweitägige Seminar bietet Ihnen eine umfassende Einführung in die verschiedenen Kündigungsgründe und -arten sowie deren praktischer Umsetzung.

Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten erläutern Ihnen anhand von konkreten Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung, was Sie bei den einzelnen Kündigungsgründen zu beachten haben. Dabei gehen wir auf alle relevanten Aspekte ein, von der Vorbereitung der Kündigung über rechtssichere Formulierung der Schriftstücke bis hin zur Durchführung und Umsetzung. Wir befassen uns dabei mit der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung bei Fehlverhalten, Leistungsmängeln und krankheitsbedingten Kündigungen bis hin zur betriebsbedingten Kündigung von Führungskräften aber auch Massenentlassungen.

Doch damit nicht genug: Wir zeigen Ihnen auch, was in einem Gerichtsprozess taktisch zu berücksichtigen ist. Hier gilt es, die richtige Strategie zu wählen, um Ihre Interessen bestmöglich zu verhandeln.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

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Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

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