Störenfriede im Betrieb

So trennen Sie sich von schwierigen Mitarbeitern

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Juristische Analyse der Situation
  • Vorbereitende Maßnahmen einer verhaltensbedingten Kündigung
  • Konkrete Umsetzung bei Fehlverhalten oder Verstößen gegen Arbeitsvorgaben
  • Vorbereitende Maßnahmen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Konkrete Umsetung der krankheitsbedingten Kündigung
  • Kündigung bei Leistungsmängeln
  • Betriebsbedingte Kündigung einzelner Positionen / Funktionen oder ganzer Abteilungen
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Geschäftsführer
Personalleiter
HR-Manager
Führungskräfte
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 08.01.2026 - Stuttgart
  • 20.01.2026 - Karlsruhe
  • 05.02.2026 - Live-Online
    06.02.2026
  • 24.02.2026 - Köln
  • + 17 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 21 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare 3445 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Juristische Analyse der Situation
  • Vorbereitende Maßnahmen einer verhaltensbedingten Kündigung
  • Konkrete Umsetzung bei Fehlverhalten oder Verstößen gegen Arbeitsvorgaben
  • Vorbereitende Maßnahmen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Konkrete Umsetung der krankheitsbedingten Kündigung
  • Kündigung bei Leistungsmängeln
  • Betriebsbedingte Kündigung einzelner Positionen / Funktionen oder ganzer Abteilungen
Der Dozent hat das Seminar überaus kompetent und kurzweilig geleitet. Ihm hat man angemerkt, dass er extrem gut vorbereitet war und auf alle gestellten Fragen oder Fallbeispiele direkt die passende Antwort parat hatte. Zudem ist er noch sehr sympathisch und souverän aufgetreten. Die Rahmenbedingungen waren ebenfalls sehr professionell und angenehm.
Teilnehmer | 12.03.2025
Es war ein sehr interessantes und gutes Smeinar. Der Referent hat all meine Fragen kompetent beantworten können und hat mir Lösungsvorschläge beiten können.
Teilnehmer | 04.07.2025
Sehr informativ und mit guter Flughohe über den Themenkreis. Der Referent hat alles sehr praxisnah und nachvollziehbar vermitteln können - sehr empfehlenswert!
Teilnehmer | 03.06.2025
Bereits das zweite Seminar besucht - auch dieses Mal war der Inhalt sehr verständlich und praxisnah vorgetragen.
Anonym | 19.03.2025
Sehr praxisorientiert, sehr hohe Expertise!
Teilnehmer | 14.03.2025

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Ablaufplan
Themen & Details
Juristische Chancenanalyse / Vorbereitung statt emotionaler Kurzschlussreaktionen

I. Problemanalyse in Ihrem Betrieb: Wer ist ein Störenfried?

II. Einordnung des „Störer-Typus“ in das KSchG – Abgrenzung der einzelnen Kündigungsgründe
1. Verhaltensbedingte Kündigung
2. Personenbedingte Kündigung
3. Betriebsbedingte Kündigung

Störungen im Arbeitsverhalten

I. Verhaltensbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?

II. Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Neue Regelungen beim Mitarbeiter oder im Betrieb implementieren
– Wann ist der Betriebsrat beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten zu beteiligen?
2. Konkretisierung der Arbeitspflicht durch realistische Zielvorgaben / Arbeitsvorgaben
3. Dokumentation von Pflichtverletzungen
4. Informationsbeschaffung:
– Wann ist der Einsatz eines Detektivs zulässig?
– Wann eignet sich der Einsatz von Ehrlichkeitstests?
– Was ist bei der offenen und heimlichen Videoüberwachung zu beachten?
– Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Telefon- und Internetdaten
– Wann ist der Betriebsrat bei der Informationsbeschaffung zu beteiligen?

III. Durchführung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Abmahnungen rechtssicher formulieren
2. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

Störungen durch Fehlzeiten / Arbeitsunfähigkeit

I. Krankheitsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
– Häufige Kurzerkrankungen
– Lang andauernde Erkrankung
– Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
1. Negative Gesundheitsprognose: Wieviele Fehltage sind erforderlich?
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Leidensgerechter Arbeitsplatz: Gibt es ein milderes Mittel?
4. Interessenabwägung

II. Die Vorbereitung der krankheitsbedingten Kündigung
– Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Eingliederungsmanagement
– Beteiligungsrechte des Betriebsrates

III. Durchführung der krankheitsbedingten Kündigung
– Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

IV. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückbehalten?

V. Verdachtskündigung bei Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit

Störungen im Leistungsverhalten

I. Die Abgrenzung von verhaltens- und personenbedingter Kündigung

II. Kündigungsmöglichkeit bei Low-Performance

III. Besonderheiten bei altersbedingter Leistungsminderung

Sonderfall: Betriebsbedingte Kündigung

I. Wann kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung?
1. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Umverteilung von Aufgaben auf andere Mitarbeiter
2. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Outsourcing
3. Betriebs(teil)stilllegung
4. Entfall von gesamten Hierarchieebenen

II. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung

III. Umsetzung der betriebsbedingten Kündigung

I. Problemanalyse in Ihrem Betrieb: Wer ist ein Störenfried?

II. Einordnung des „Störer-Typus“ in das KSchG – Abgrenzung der einzelnen Kündigungsgründe
1. Verhaltensbedingte Kündigung
2. Personenbedingte Kündigung
3. Betriebsbedingte Kündigung

I. Verhaltensbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?

II. Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Neue Regelungen beim Mitarbeiter oder im Betrieb implementieren
– Wann ist der Betriebsrat beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten zu beteiligen?
2. Konkretisierung der Arbeitspflicht durch realistische Zielvorgaben / Arbeitsvorgaben
3. Dokumentation von Pflichtverletzungen
4. Informationsbeschaffung:
– Wann ist der Einsatz eines Detektivs zulässig?
– Wann eignet sich der Einsatz von Ehrlichkeitstests?
– Was ist bei der offenen und heimlichen Videoüberwachung zu beachten?
– Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Telefon- und Internetdaten
– Wann ist der Betriebsrat bei der Informationsbeschaffung zu beteiligen?

III. Durchführung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Abmahnungen rechtssicher formulieren
2. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

I. Krankheitsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
– Häufige Kurzerkrankungen
– Lang andauernde Erkrankung
– Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
1. Negative Gesundheitsprognose: Wieviele Fehltage sind erforderlich?
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Leidensgerechter Arbeitsplatz: Gibt es ein milderes Mittel?
4. Interessenabwägung

II. Die Vorbereitung der krankheitsbedingten Kündigung
– Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Eingliederungsmanagement
– Beteiligungsrechte des Betriebsrates

III. Durchführung der krankheitsbedingten Kündigung
– Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

IV. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückbehalten?

V. Verdachtskündigung bei Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit

I. Die Abgrenzung von verhaltens- und personenbedingter Kündigung

II. Kündigungsmöglichkeit bei Low-Performance

III. Besonderheiten bei altersbedingter Leistungsminderung

I. Wann kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung?
1. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Umverteilung von Aufgaben auf andere Mitarbeiter
2. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Outsourcing
3. Betriebs(teil)stilllegung
4. Entfall von gesamten Hierarchieebenen

II. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung

III. Umsetzung der betriebsbedingten Kündigung

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Hat sehr viel Spaß gemacht. Angenehme Arbeitsatmosphäre. Alle Fragen wurden gerne beantwortet. Gerne wieder.

Anonym | 15.02.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Dominic Wallenstein

Dominic Wallenstein ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Karlsruher Standort ansässig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.

Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.

Partner, Rechtsanwalt
Im Fokus
Markus Weron

Markus Weron ist Partner der Anwalstssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.

Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.

Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.

Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.

Partner, Rechtsanwalt
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Standort Attendorn ansässig und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Im Fokus
Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Im Fokus
Dr. jur. Claudia Kröger

Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.

Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.

Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.

Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.

Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.

Details
Inhalte des Seminars

Manchmal haben Führungskräfte ein latentes Gefühl, dass ein Mitarbeiter die Zusammenarbeit und die Arbeitsprozesse durch sein Verhalten “stört”. Arbeitsrechlich muss dieses Gefühl jedoch konkretisiert werden.

In diesem Seminar wird daher erläutert, wann eine Kündigung wirksam ist und welche Anforderungen und Schritte Arbeitgeber dabei einsetzen können. Entsprechend dem Kündigungsschutzgesetz wird das “störende” Verhalten den Kündigungsgründen verhaltens-, leistungs- und krankheitsbedingt zugeordnet. Abschließend wird auch noch der Einsatzbereich der betriebsbedingten Kündigung erläutert.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

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Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

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