Störenfriede im Betrieb

So trennen Sie sich von schwierigen Mitarbeitern

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Juristische Analyse der Situation
  • Vorbereitende Maßnahmen einer verhaltensbedingten Kündigung
  • Konkrete Umsetzung bei Fehlverhalten oder Verstößen gegen Arbeitsvorgaben
  • Vorbereitende Maßnahmen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Konkrete Umsetung der krankheitsbedingten Kündigung
  • Kündigung bei Leistungsmängeln
  • Betriebsbedingte Kündigung einzelner Positionen / Funktionen oder ganzer Abteilungen
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Geschäftsführer
Personalleiter
HR-Manager
Führungskräfte
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 18.03.2026 - Frankfurt
  • 14.04.2026 - Hamburg
  • 23.04.2026 - München
  • 28.04.2026 - Berlin
  • + 25 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 29 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare 3705 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Juristische Analyse der Situation
  • Vorbereitende Maßnahmen einer verhaltensbedingten Kündigung
  • Konkrete Umsetzung bei Fehlverhalten oder Verstößen gegen Arbeitsvorgaben
  • Vorbereitende Maßnahmen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Konkrete Umsetung der krankheitsbedingten Kündigung
  • Kündigung bei Leistungsmängeln
  • Betriebsbedingte Kündigung einzelner Positionen / Funktionen oder ganzer Abteilungen
Der Dozent hat dieses Thema sehr gut vermittelt. Er ist auf Einzelfälle der Teilnehmer eingegangen. Ich fühle mich sehr gut geschult.
Teilnehmer | 04.12.2025
Das Seminar war durchweg gelungen. Der Dozent hat die Themen äußerst kompetent und verständlich präsentiert. Besonders positiv hervorzuheben sind seine klare Struktur, die anschaulichen Erläuterungen sowie die Möglichkeit, individuelle Fragen direkt einfließen zu lassen. Durch seine angenehme Art und sichere Leitung was das Seminar sowohl informativ als auch gut verständlich. Vielen Dank für die hervorragende Durchführung!
Teilnehmerin | 04.12.2025
Themen entsprechen genau der Ausschreibung, hoch praxisrelevant, kleine Gruppe und dadurch guter Austausch und lebendiges lernen, sehr intensiv und dadurch absolut relevant, gerne wieder.
Anonym | 30.11.2025
Sehr kompetenter Dozent, der immer auf alle Fragen ausführlich eingegangen ist. Gute Beispiele aus der Praxis und spannend gestaltet. Lob an den Dozenten, würde jederzeit ein weiteres Seminar buchen. Auch die organisatorische Abwicklung war einwandfrei.
Anonym | 24.11.2025
Aktuell bestehende Themen der Teilnehmer wurden sofort aufgegriffen und analysiert. Anschließend Lösungsvorchläge erörtert, und mit Prxisbeispielen fundamentiert.
Teilnehmer | 25.09.2025
Es war super in der kleinen Gruppe auch auf alle individuellen Fragen eingehen zu können. Der Dozent hat sehr gut vorgetragen und man konnte seine hohe Kompetenz im Thema deutlich erkennen. Das Hotel ist schön und gut zu erreichen, der Service war hervorragend.
Anonym | 25.07.2025

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Ablaufplan
Themen & Details
Juristische Chancenanalyse / Vorbereitung statt emotionaler Kurzschlussreaktionen

I. Problemanalyse in Ihrem Betrieb: Wer ist ein Störenfried?

II. Einordnung des „Störer-Typus“ in das KSchG – Abgrenzung der einzelnen Kündigungsgründe
1. Verhaltensbedingte Kündigung
2. Personenbedingte Kündigung
3. Betriebsbedingte Kündigung

Störungen im Arbeitsverhalten

I. Verhaltensbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?

II. Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Neue Regelungen beim Mitarbeiter oder im Betrieb implementieren
– Wann ist der Betriebsrat beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten zu beteiligen?
2. Konkretisierung der Arbeitspflicht durch realistische Zielvorgaben / Arbeitsvorgaben
3. Dokumentation von Pflichtverletzungen
4. Informationsbeschaffung:
– Wann ist der Einsatz eines Detektivs zulässig?
– Wann eignet sich der Einsatz von Ehrlichkeitstests?
– Was ist bei der offenen und heimlichen Videoüberwachung zu beachten?
– Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Telefon- und Internetdaten
– Wann ist der Betriebsrat bei der Informationsbeschaffung zu beteiligen?

III. Durchführung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Abmahnungen rechtssicher formulieren
2. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

Störungen durch Fehlzeiten / Arbeitsunfähigkeit

I. Krankheitsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
– Häufige Kurzerkrankungen
– Lang andauernde Erkrankung
– Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
1. Negative Gesundheitsprognose: Wieviele Fehltage sind erforderlich?
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Leidensgerechter Arbeitsplatz: Gibt es ein milderes Mittel?
4. Interessenabwägung

II. Die Vorbereitung der krankheitsbedingten Kündigung
– Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Eingliederungsmanagement
– Beteiligungsrechte des Betriebsrates

III. Durchführung der krankheitsbedingten Kündigung
– Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

IV. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückbehalten?

V. Verdachtskündigung bei Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit

Störungen im Leistungsverhalten

I. Die Abgrenzung von verhaltens- und personenbedingter Kündigung

II. Kündigungsmöglichkeit bei Low-Performance

III. Besonderheiten bei altersbedingter Leistungsminderung

Sonderfall: Betriebsbedingte Kündigung

I. Wann kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung?
1. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Umverteilung von Aufgaben auf andere Mitarbeiter
2. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Outsourcing
3. Betriebs(teil)stilllegung
4. Entfall von gesamten Hierarchieebenen

II. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung

III. Umsetzung der betriebsbedingten Kündigung

I. Problemanalyse in Ihrem Betrieb: Wer ist ein Störenfried?

II. Einordnung des „Störer-Typus“ in das KSchG – Abgrenzung der einzelnen Kündigungsgründe
1. Verhaltensbedingte Kündigung
2. Personenbedingte Kündigung
3. Betriebsbedingte Kündigung

I. Verhaltensbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?

II. Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Neue Regelungen beim Mitarbeiter oder im Betrieb implementieren
– Wann ist der Betriebsrat beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten zu beteiligen?
2. Konkretisierung der Arbeitspflicht durch realistische Zielvorgaben / Arbeitsvorgaben
3. Dokumentation von Pflichtverletzungen
4. Informationsbeschaffung:
– Wann ist der Einsatz eines Detektivs zulässig?
– Wann eignet sich der Einsatz von Ehrlichkeitstests?
– Was ist bei der offenen und heimlichen Videoüberwachung zu beachten?
– Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Telefon- und Internetdaten
– Wann ist der Betriebsrat bei der Informationsbeschaffung zu beteiligen?

III. Durchführung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Abmahnungen rechtssicher formulieren
2. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

I. Krankheitsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
– Häufige Kurzerkrankungen
– Lang andauernde Erkrankung
– Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
1. Negative Gesundheitsprognose: Wieviele Fehltage sind erforderlich?
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Leidensgerechter Arbeitsplatz: Gibt es ein milderes Mittel?
4. Interessenabwägung

II. Die Vorbereitung der krankheitsbedingten Kündigung
– Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Eingliederungsmanagement
– Beteiligungsrechte des Betriebsrates

III. Durchführung der krankheitsbedingten Kündigung
– Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

IV. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückbehalten?

V. Verdachtskündigung bei Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit

I. Die Abgrenzung von verhaltens- und personenbedingter Kündigung

II. Kündigungsmöglichkeit bei Low-Performance

III. Besonderheiten bei altersbedingter Leistungsminderung

I. Wann kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung?
1. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Umverteilung von Aufgaben auf andere Mitarbeiter
2. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Outsourcing
3. Betriebs(teil)stilllegung
4. Entfall von gesamten Hierarchieebenen

II. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung

III. Umsetzung der betriebsbedingten Kündigung

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Tolle interaktive Veranstaltung. Für mich persönlich waren die konkreten Fallbesprechungen am effektivsten.

Teilnehmerin | 02.12.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Yannic Zimmermann

Yannic Zimmermann ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen und praktiziert seit 2025 für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner am Standort Attendorn.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein Referendariat absolvierte er im Gerichtsbezirk des Landgerichts Dortmund, u.a. mit Station in der Deutschen Botschaft Nikosia, Zypern.

Vor dem Eintritt in die Kanzlei Dr. Schreiner + Partner arbeitete Herr Zimmermann als selbstständiger Rechtsanwalt.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Zimmermann als Lehrbeauftragter der Universität Siegen tätig.

Im Fokus
Tom Kienast

Tom Kienast ist als Rechtsanwalt am Standort Hamburg für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er berät und vertritt Unternehmen in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Gestaltung arbeitsvertraglicher Regelungen bis zur Begleitung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und im Rahmen von Kündigungsprozessen.

Bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen setzte er einen klaren Schwerpunkt im Arbeitsrecht und absolvierte das Schwerpunktstudium „Arbeits- und Sozialordnung“. Seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse vertiefte er im Rahmen seines Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle – unter anderem durch Stationen in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei mit Fokus auf die Beratung von Arbeitgebern sowie beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen.

Seine Mandanten schätzen an ihm seine strukturierte Herangehensweise, seine Präzision in der juristischen Argumentation und seine praxisnahe Beratung. Tom Kienast versteht es, komplexe arbeitsrechtliche Sachverhalte klar zu analysieren und rechtssichere, zugleich wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.

Im Fokus
Dominic Wallenstein

Dominic Wallenstein ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Karlsruher Standort ansässig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.

Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.

Partner, Rechtsanwalt
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Standort Attendorn ansässig und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

 

Details
Inhalte des Seminars

Manchmal haben Führungskräfte ein latentes Gefühl, dass ein Mitarbeiter die Zusammenarbeit und die Arbeitsprozesse durch sein Verhalten “stört”. Arbeitsrechlich muss dieses Gefühl jedoch konkretisiert werden.

In diesem Seminar wird daher erläutert, wann eine Kündigung wirksam ist und welche Anforderungen und Schritte Arbeitgeber dabei einsetzen können. Entsprechend dem Kündigungsschutzgesetz wird das “störende” Verhalten den Kündigungsgründen verhaltens-, leistungs- und krankheitsbedingt zugeordnet. Abschließend wird auch noch der Einsatzbereich der betriebsbedingten Kündigung erläutert.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

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Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

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