Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
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15.10.2024 | - München |
06.11.2024 | - Dortmund |
14.11.2024 | - Hamburg |
03.12.2024 | - Nürnberg |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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I. Problemanalyse in Ihrem Betrieb: Wer ist ein Störenfried?
II. Einordnung des „Störer-Typus“ in das KSchG – Abgrenzung der einzelnen Kündigungsgründe
1. Verhaltensbedingte Kündigung
2. Personenbedingte Kündigung
3. Betriebsbedingte Kündigung
I. Verhaltensbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
II. Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Neue Regelungen beim Mitarbeiter oder im Betrieb implementieren
– Wann ist der Betriebsrat beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten zu beteiligen?
2. Konkretisierung der Arbeitspflicht durch realistische Zielvorgaben / Arbeitsvorgaben
3. Dokumentation von Pflichtverletzungen
4. Informationsbeschaffung:
– Wann ist der Einsatz eines Detektivs zulässig?
– Wann eignet sich der Einsatz von Ehrlichkeitstests?
– Was ist bei der offenen und heimlichen Videoüberwachung zu beachten?
– Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Telefon- und Internetdaten
– Wann ist der Betriebsrat bei der Informationsbeschaffung zu beteiligen?
III. Durchführung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Abmahnungen rechtssicher formulieren
2. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
I. Krankheitsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
– Häufige Kurzerkrankungen
– Lang andauernde Erkrankung
– Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
1. Negative Gesundheitsprognose: Wieviele Fehltage sind erforderlich?
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Leidensgerechter Arbeitsplatz: Gibt es ein milderes Mittel?
4. Interessenabwägung
II. Die Vorbereitung der krankheitsbedingten Kündigung
– Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Eingliederungsmanagement
– Beteiligungsrechte des Betriebsrates
III. Durchführung der krankheitsbedingten Kündigung
– Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
IV. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückbehalten?
V. Verdachtskündigung bei Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit
I. Die Abgrenzung von verhaltens- und personenbedingter Kündigung
II. Kündigungsmöglichkeit bei Low-Performance
III. Besonderheiten bei altersbedingter Leistungsminderung
I. Wann kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung?
1. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Umverteilung von Aufgaben auf andere Mitarbeiter
2. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Outsourcing
3. Betriebs(teil)stilllegung
4. Entfall von gesamten Hierarchieebenen
II. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
III. Umsetzung der betriebsbedingten Kündigung
I. Problemanalyse in Ihrem Betrieb: Wer ist ein Störenfried?
II. Einordnung des „Störer-Typus“ in das KSchG – Abgrenzung der einzelnen Kündigungsgründe
1. Verhaltensbedingte Kündigung
2. Personenbedingte Kündigung
3. Betriebsbedingte Kündigung
I. Verhaltensbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
II. Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Neue Regelungen beim Mitarbeiter oder im Betrieb implementieren
– Wann ist der Betriebsrat beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten zu beteiligen?
2. Konkretisierung der Arbeitspflicht durch realistische Zielvorgaben / Arbeitsvorgaben
3. Dokumentation von Pflichtverletzungen
4. Informationsbeschaffung:
– Wann ist der Einsatz eines Detektivs zulässig?
– Wann eignet sich der Einsatz von Ehrlichkeitstests?
– Was ist bei der offenen und heimlichen Videoüberwachung zu beachten?
– Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Telefon- und Internetdaten
– Wann ist der Betriebsrat bei der Informationsbeschaffung zu beteiligen?
III. Durchführung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Abmahnungen rechtssicher formulieren
2. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
I. Krankheitsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
– Häufige Kurzerkrankungen
– Lang andauernde Erkrankung
– Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
1. Negative Gesundheitsprognose: Wieviele Fehltage sind erforderlich?
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Leidensgerechter Arbeitsplatz: Gibt es ein milderes Mittel?
4. Interessenabwägung
II. Die Vorbereitung der krankheitsbedingten Kündigung
– Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Eingliederungsmanagement
– Beteiligungsrechte des Betriebsrates
III. Durchführung der krankheitsbedingten Kündigung
– Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
IV. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückbehalten?
V. Verdachtskündigung bei Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit
I. Die Abgrenzung von verhaltens- und personenbedingter Kündigung
II. Kündigungsmöglichkeit bei Low-Performance
III. Besonderheiten bei altersbedingter Leistungsminderung
I. Wann kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung?
1. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Umverteilung von Aufgaben auf andere Mitarbeiter
2. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Outsourcing
3. Betriebs(teil)stilllegung
4. Entfall von gesamten Hierarchieebenen
II. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
III. Umsetzung der betriebsbedingten Kündigung
Viele spannende Praxisbeispiele, kleiner Teilnehmerkreis (7 Teilnehmer), sehr eloquenter und erfahrener Referent. Ich empfehle das Seminar sehr gern weiter.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Dr. Bianca Maiworm ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.
Dr. Bianca Maiworm berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.
Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die rechtliche Ausgestaltung von variablen Vergütungsbestandteilen, Zielvereinbarungen und Bonussystemen.
Dr. Maiworm vertritt Unternehmen zudem bei verhaltens-, krankheits- und leistungsbedingten Kündigungsschutzprozessen als auch bei komplexen Sachverhalten im Rahmen von betriebsbedingten Trennungen.
Abschließend berät sie Mandanten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen, Betriebsräten und Gewerkschaften. Dabei leistet Dr. Bianca Maiworm einerseits die grundlegende arbeitsrechtliche Beratung, übernimmt jedoch auch auf Wunsch der Mandanten die Verhandlungsführung bei Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Restrukturierungsmaßnahmen.
Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.
Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.
Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.
Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.
Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.
Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.
Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.
Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.
Manchmal haben Führungskräfte ein latentes Gefühl, dass ein Mitarbeiter die Zusammenarbeit und die Arbeitsprozesse durch sein Verhalten “stört”. Arbeitsrechlich muss dieses Gefühl jedoch konkretisiert werden.
In diesem Seminar wird daher erläutert, wann eine Kündigung wirksam ist und welche Anforderungen und Schritte Arbeitgeber dabei einsetzen können. Entsprechend dem Kündigungsschutzgesetz wird das “störende” Verhalten den Kündigungsgründen verhaltens-, leistungs- und krankheitsbedingt zugeordnet. Abschließend wird auch noch der Einsatzbereich der betriebsbedingten Kündigung erläutert.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
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Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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