Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
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Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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21.11.2023 | - Hannover |
22.11.2023 |
13.12.2023 | - Leipzig |
14.12.2023 |
28.02.2024 | - München |
29.02.2024 |
19.03.2024 | - Berlin |
20.03.2024 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Stellenausschreibung
II. Bewerbungsgespräch
III. Absagen / Vermeidung von Verstößen gegen das AGG
I. Typische notwendige und sinnvolle Arbeitsvertragsklauseln (z. B. zum Direktionsrecht, zur Probezeit, zur Nebenbeschäftigung, zum Dienstwagen, zum Wettbewerbsverbot bzw. Ausschlussklauseln)
II. AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen
I. Überblick über die verschiedenen Entgeltformen
II. Wirksame Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte
III. Rückzahlungsklauseln
IV. Kürzungsmöglichkeiten für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
V. Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
I. Voraussetzungen für einen Anspruch auf TeilzeitarbeitI.
II. Aus welchen Gründen darf der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?
III. Rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne und mit Sachgrund
I. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch
II. Länge des Entgeltfortzahlungsanspruchs
III. Abmelde- und Nachweispflichten
IV. Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs / Besonderheiten bei Leistungsvergütung
V. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung
I. Urlaubslänge und Urlaubsgrundsätze
II. Voraussetzungen für das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs / Teilurlaub
III. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
IV. Urlaubsabgeltungsansprüche
V. Verzicht auf Urlaubsansprüche
I. Länge und Verteilung der Arbeitszeit
II. Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag
III. Unterschiedliche Arbeitszeitbegriffe (in Bezug auf Arbeitszeitgesetz, Vergütung und Mitbestimmung)
IV. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausen
V. Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz
VI. Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
I. Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung
II. Formale Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
III. Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
I. Verhaltensbedingte Kündigung
II. Personenbedingte Kündigung
III. Betriebsbedingte Kündigung
IV. Außerordentliche Kündigung und Verdachtskündigung
I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
5. Tendenzbetriebe
6. Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung / Schwellenwerte / Abgrenzung zum Werkvertrag)
III. Räumlich
I. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG
II. Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wofür ist freizustellen?
2. Wie lange ist freizustellen?
III. Bezahlung während der Freistellung
IV. Freizeitausgleich bzw. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit
I. Welche Schulungen sind erforderlich?
II. Zeitliche Begrenzung
III. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
I. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten
II. Geheimhaltungspflicht
III. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht
I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
II. Die Regelungsabrede
III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Kosten, Verfahren)
I. Die mitbestimmungsfreien Situationen
1. In Einzelfällen (Abgrenzung zum kollektiven Tatbestand)
2. In Notfällen (Abgrenzung zu Eilfällen)
3. Kein Regelungsspielraum
4. Abgrenzung des mitbestimmungsfreien „Ob“ vom mitbestimmungspflichtigen „Wie“
5. Tarifvorrang
II. Die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung
I. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG
II. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe
I. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
2. Versuch eines Interessenausgleichs
3. Sozialplan
I. Stellenausschreibung
II. Bewerbungsgespräch
III. Absagen / Vermeidung von Verstößen gegen das AGG
I. Typische notwendige und sinnvolle Arbeitsvertragsklauseln (z. B. zum Direktionsrecht, zur Probezeit, zur Nebenbeschäftigung, zum Dienstwagen, zum Wettbewerbsverbot bzw. Ausschlussklauseln)
II. AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen
I. Überblick über die verschiedenen Entgeltformen
II. Wirksame Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte
III. Rückzahlungsklauseln
IV. Kürzungsmöglichkeiten für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
V. Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
I. Voraussetzungen für einen Anspruch auf TeilzeitarbeitI.
II. Aus welchen Gründen darf der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?
III. Rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne und mit Sachgrund
I. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch
II. Länge des Entgeltfortzahlungsanspruchs
III. Abmelde- und Nachweispflichten
IV. Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs / Besonderheiten bei Leistungsvergütung
V. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung
I. Urlaubslänge und Urlaubsgrundsätze
II. Voraussetzungen für das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs / Teilurlaub
III. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
IV. Urlaubsabgeltungsansprüche
V. Verzicht auf Urlaubsansprüche
I. Länge und Verteilung der Arbeitszeit
II. Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag
III. Unterschiedliche Arbeitszeitbegriffe (in Bezug auf Arbeitszeitgesetz, Vergütung und Mitbestimmung)
IV. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausen
V. Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz
VI. Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
I. Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung
II. Formale Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
III. Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
I. Verhaltensbedingte Kündigung
II. Personenbedingte Kündigung
III. Betriebsbedingte Kündigung
IV. Außerordentliche Kündigung und Verdachtskündigung
I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
5. Tendenzbetriebe
6. Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung / Schwellenwerte / Abgrenzung zum Werkvertrag)
III. Räumlich
I. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG
II. Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wofür ist freizustellen?
2. Wie lange ist freizustellen?
III. Bezahlung während der Freistellung
IV. Freizeitausgleich bzw. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit
I. Welche Schulungen sind erforderlich?
II. Zeitliche Begrenzung
III. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
I. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten
II. Geheimhaltungspflicht
III. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht
I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
II. Die Regelungsabrede
III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Kosten, Verfahren)
I. Die mitbestimmungsfreien Situationen
1. In Einzelfällen (Abgrenzung zum kollektiven Tatbestand)
2. In Notfällen (Abgrenzung zu Eilfällen)
3. Kein Regelungsspielraum
4. Abgrenzung des mitbestimmungsfreien „Ob“ vom mitbestimmungspflichtigen „Wie“
5. Tarifvorrang
II. Die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung
I. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG
II. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe
I. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
2. Versuch eines Interessenausgleichs
3. Sozialplan
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Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.
Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.
Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.
Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.
Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.
Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.
Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.
Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.
Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Optimales Seminar, äußerst kompetente Referentin, die das Thema sehr gut und praxisnah vermittelt hat - gute Kommunikation in der kleinen Gruppe und guter Austausch! Sehr gute Seminarunterlagen!
Dieses Seminar bietet einen Überblick zum Indivdiual-und Kolektivarbeitsrecht.
Im ersten Teil werden die zentralen Themen des Individual-Arbeitsrechts erläutert. Diese beginnen mit der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses (Rekrutierung, Arbeitsvertrag) über die während eines Arbeitsverhältnis auftretenden Themen (Teilzeit, Krankheit, Urlaub, Arbeitszeit, …). Abschließend wird auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen thematisiert. Hier stehen dann die Gestaltung von Abmahnungen und die Kündigung im Fokus.
Der zweite Teil konzentriert sich auf das Betriebsverfassungsrecht. Auch hier wird mit den Grundlagen begonnen und dann der Blick auf die Themen Schulungs- und Freistellungsansprüche gelegt. Abschließend werden die Beteiligungsrechte und deren Grenzen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten erläutert.
Seminarinhalte:
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
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Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
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Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
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