Schreiner Praxis-Seminare GbR
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14.01.2025 | - Berlin |
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15.01.2025 | - Hannover |
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21.01.2025 | - Stuttgart |
22.01.2025 |
20.02.2025 | - Live-Online |
21.02.2025 | |
27.02.2025 | |
28.02.2025 |
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I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (in Abgrenzung zum Werkvertrag)
III. Räumlich
I. Die Betriebsratswahl
1. Die Bestellung des Wahlvorstands
2. Vorbereitung und Durchführung der Wahl
3. Die Anfechtung der Betriebsratswahl
II. Die Zusammensetzung des Betriebsrats und die Dauer der Amtszeit
III. Die Verletzung gesetzlicher Pflichten, § 23 BetrVG
1. Des Betriebsrats und seiner Mitglieder
a) Auflösung des Betriebsrats
b) Ausschluss aus dem Betriebsrat
2. Des Arbeitgebers
– Ansprüche des Betriebsrats bei grober Pflichtverletzung
IV. Geschäftsführung des Betriebsrats
1. Wie oft darf der Betriebsrat tagen?
2. Darf die Gewerkschaft an Betriebsratssitzungen teilnehmen?
I. Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG
2. Freistellung gem. § 37 BetrVG
a) Wofür ist freizustellen?
b) Wie lange ist freizustellen?
c) Wie oft ist freizustellen?
3. Bezahlung während der Freistellung
4. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit
II. Schulungen von Betriebsratsmitgliedern
1. Welche Schulungen sind erforderlich?
2. Zeitliche Begrenzung
3. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
III. Sachkosten
IV. Sachverständigenkosten
V. Rechtsanwaltskosten
VI. Personalkosten des Betriebsrats
VII. Die Betriebsversammlung
1. Wo findet sie statt?
2. Wie oft ist sie abzuhalten?
3. Darf der Arbeitgeber teilnehmen?
4. Zulässige Themen
5. Was muss der Arbeitgeber bezahlen?
I. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
II. Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?
III. Sind dem Betriebsrat Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren?
IV. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten
V. Geheimhaltungspflicht
VI. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht
I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG
II. Die Regelungsabrede
III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Verfahren, Kosten)
I. Wann gibt es keine Mitbestimmung?
1. Einzelfall vs. kollektive Maßnahmen
2. Unterscheidung zwischen mitbestimmungsfreiem „Ob“ und mitbestimmungspflichtigem „Wie“
3. Notfälle
4. Kein Regelungsspielraum
II. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
1. Mitbestimmungspflichtiges Ordnungs- vs. mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung
I. Allgemeine personelle Angelegenheiten
1. Was müssen Sie dem Betriebsrat zur Personalplanung mitteilen?
2. Beschäftigungssicherung
3. Wie und wann muss eine Stellenausschreibung erfolgen?
4. Was ist bei einem Personalfragebogen zu beachten?
5. Sind Personalauswahlrichtlinien mitbestimmungspflichtig?
II. Berufsbildung
1. Was ist zu beachten?
2. Was kann der Betriebsrat verlangen?
III. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG
IV. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen gemäß §§ 102, 103 BetrVG
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe
4. Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
a) Verweigerung der Zustimmung
b) Kann die Zustimmung ersetzt werden?
V. Die Kündigung „störender“ Arbeitnehmer gemäß § 104 BetrVG
I. Wirtschaftsausschuss
1. Wer kann Mitglied des Wirtschaftsausschusses sein?
2. Welche Aufgaben hat der Wirtschaftsausschuss?
3. Was müssen Sie dem Wirtschaftsausschuss mitteilen?
4. Schulungsansprüche der Mitglieder?
II. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
1. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
2. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
a) Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?
b) Wann ist der Betriebsrat zu unterrichten?
3. Versuch eines Interessenausgleichs
a) Kann der Betriebsrat den Interessenausgleich verhindern?
b) Was passiert, wenn eine Einigung nicht möglich ist?
4. Sozialplan
a) Was ist in einem Sozialplan zu regeln?
b) Besonderheiten beim Abbau von Personal
III. Tendenzbetrieb
1. Was ist ein Tendenzbetrieb?
2. Was sind die Folgen?
I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (in Abgrenzung zum Werkvertrag)
III. Räumlich
I. Die Betriebsratswahl
1. Die Bestellung des Wahlvorstands
2. Vorbereitung und Durchführung der Wahl
3. Die Anfechtung der Betriebsratswahl
II. Die Zusammensetzung des Betriebsrats und die Dauer der Amtszeit
III. Die Verletzung gesetzlicher Pflichten, § 23 BetrVG
1. Des Betriebsrats und seiner Mitglieder
a) Auflösung des Betriebsrats
b) Ausschluss aus dem Betriebsrat
2. Des Arbeitgebers
– Ansprüche des Betriebsrats bei grober Pflichtverletzung
IV. Geschäftsführung des Betriebsrats
1. Wie oft darf der Betriebsrat tagen?
2. Darf die Gewerkschaft an Betriebsratssitzungen teilnehmen?
I. Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG
2. Freistellung gem. § 37 BetrVG
a) Wofür ist freizustellen?
b) Wie lange ist freizustellen?
c) Wie oft ist freizustellen?
3. Bezahlung während der Freistellung
4. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit
II. Schulungen von Betriebsratsmitgliedern
1. Welche Schulungen sind erforderlich?
2. Zeitliche Begrenzung
3. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
III. Sachkosten
IV. Sachverständigenkosten
V. Rechtsanwaltskosten
VI. Personalkosten des Betriebsrats
VII. Die Betriebsversammlung
1. Wo findet sie statt?
2. Wie oft ist sie abzuhalten?
3. Darf der Arbeitgeber teilnehmen?
4. Zulässige Themen
5. Was muss der Arbeitgeber bezahlen?
I. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
II. Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?
III. Sind dem Betriebsrat Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren?
IV. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten
V. Geheimhaltungspflicht
VI. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht
I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG
II. Die Regelungsabrede
III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Verfahren, Kosten)
I. Wann gibt es keine Mitbestimmung?
1. Einzelfall vs. kollektive Maßnahmen
2. Unterscheidung zwischen mitbestimmungsfreiem „Ob“ und mitbestimmungspflichtigem „Wie“
3. Notfälle
4. Kein Regelungsspielraum
II. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
1. Mitbestimmungspflichtiges Ordnungs- vs. mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung
I. Allgemeine personelle Angelegenheiten
1. Was müssen Sie dem Betriebsrat zur Personalplanung mitteilen?
2. Beschäftigungssicherung
3. Wie und wann muss eine Stellenausschreibung erfolgen?
4. Was ist bei einem Personalfragebogen zu beachten?
5. Sind Personalauswahlrichtlinien mitbestimmungspflichtig?
II. Berufsbildung
1. Was ist zu beachten?
2. Was kann der Betriebsrat verlangen?
III. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG
IV. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen gemäß §§ 102, 103 BetrVG
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe
4. Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
a) Verweigerung der Zustimmung
b) Kann die Zustimmung ersetzt werden?
V. Die Kündigung „störender“ Arbeitnehmer gemäß § 104 BetrVG
I. Wirtschaftsausschuss
1. Wer kann Mitglied des Wirtschaftsausschusses sein?
2. Welche Aufgaben hat der Wirtschaftsausschuss?
3. Was müssen Sie dem Wirtschaftsausschuss mitteilen?
4. Schulungsansprüche der Mitglieder?
II. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
1. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
2. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
a) Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?
b) Wann ist der Betriebsrat zu unterrichten?
3. Versuch eines Interessenausgleichs
a) Kann der Betriebsrat den Interessenausgleich verhindern?
b) Was passiert, wenn eine Einigung nicht möglich ist?
4. Sozialplan
a) Was ist in einem Sozialplan zu regeln?
b) Besonderheiten beim Abbau von Personal
III. Tendenzbetrieb
1. Was ist ein Tendenzbetrieb?
2. Was sind die Folgen?
Sehr gute Beratung/Schulung der Arbeitgeber/Personaler als Gegenüber des Betriebsrates. Behalten Sie bitte die Spezialisierung bei!
Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.
Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.
Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.
Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.
Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.
Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Dieses Seminar verschafft Ihnen einen kompakten Einblick in das Betriebsverfassungsrecht.
Um mit einem Betriebsrat zusammenzuarbeiten ist zunächst zu klären, ob dieser überhaupt zuständig ist oder eben auch nicht.
Darauf aufbauend werden die Betriebsratswahl und die Geschäftsführung des Betriebsrats erläutert.
Basierend auf diesen Grundlagen betreffen die nächsten Themenblöcke die Kosten eines Betriebsrats sowie die Freistellungsansprüche der einzelnen Mitglieder. An diesen Stellen werden insbesondere auch die Grenzen erläutert – alos welche Kosten muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren oder wann ist eine Freistellung nicht erforderlich.
Nun sind die Kernthemen der inhaltlichen Zusammenarbeit an der Reihe. Im ersten Schritt werden die Beteiligungsrechte und deren Grenzen in den sozialen Angelegenheiten (Arbeitszeit, Überstunden, IT-Systeme, Urlaub, Arbeitsschutz, Vergütung, Home Office, …) erläutert. Darauffolgend die entsprechenden Ausgestaltungen bei personelllen und wirtschaftlichen Themen. Wie zuvor wird auch hier immer ein Augenmerk daruf gerichtet, wo die Grenzen des Betriebsrats liegen und welche Rechte die Arbeitgeberseite hat.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
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