Arbeitszeit 4.0

Flexible Arbeitszeitmodelle in Gegenwart und Zukunft

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Begriffsdefinition Arbeitszeit - arbeitsschutz-, vergütungs- und betriebsverfassungsrechtlich
  • Vorgaben zur Arbeitszeit aus Gesetz, Tarifvertag oder Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit und Mitbestimmung
  • Die einzelnen Arbeitszeitmodelle im Detail
  • Regelungsoptionen im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitmodellen
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
HR-Manager
Geschäftsführer
Führungskräfte
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6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
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  • 04.06.2024 - Dortmund
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  • 9 Termine in ganz Deutschland
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  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
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Inhaltlich sehr gut und praxisnah
Teilnehmer | 16.11.2023
Sehr angenehmer und fachlich versierter Referent.
Anonym | 17.11.2023

Ablaufplan
Themen & Details
Der Begriff Arbeitszeit

I. Begriff gem. des Arbeitszeitgesetz

II. Begriff in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht

III. Begriff in vergütungsrechtlicher Hinsicht

Rechtliche Vorgaben zur Arbeitszeit

I. Gesetzliche Vorgaben
1. Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum
2. Ruhezeit
3. Ruhepausen
4. Nacht- und Schichtarbeit
5. Sonn- und Feiertagsruhe
6. Ausnahmen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
7. Ausnahmen aufgrund behördlicher Genehmigung
8. Arbeitszeitnachweise
9. Straf- und Bußgeldvorschriften
10. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

II. Tarifliche Vorgaben

III. Arbeitsvertragliche Vorgaben
1. Individuelle Vereinbarung bestimmter Arbeitszeiten
2. Kein Unterlaufen der Mitbestimmung durch einzelvertragliche Regelungen
IV. Betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben
1. Gesetzes- und Tarifvorrang gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG
2. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
3. Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG
4. Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG
5. Abgrenzung zu den nicht mitbestimmungspflichtigen Fragen zur Länge der Arbeitszeit
6. Grenzen der Mitbestimmung bei Notfällen
7. Grenzen der Mitbestimmung in Einzelfällen
8. Einigung durch Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede

Die einzelnen Arbeitszeitmodelle

I. Feste Arbeitszeiten

II. Gleitende Arbeitszeit
1. Einfache Gleitzeit
2. Qualifizierte Gleitzeit
3. Variable Gleitzeit

III. Bandbreitenregelungen / Korridormodelle

IV. Schicht- und Dienstpläne
1. Permanente Schicht- / Dienstpläne
2. Wechselnde / rollierende Schicht- / Dienstpläne
3. Einsatzplanung

V. Arbeitsbereitschaft

VI. Rufbereitschaft

VII. Bereitschaftsdienst

VIII.Arbeit auf Abruf
1. Einfache Arbeit auf Abruf
2. Arbeit auf Abruf mit Mehrarbeit
3. Arbeit auf Abruf mit Arbeitszeitkonto

IX. Vertrauensarbeitszeit

X. Jahresarbeitszeit

XI. Lebensarbeitszeit

XII. Telearbeit / Home Office
1. Teleheimarbeit (ausschließlich zu Hause)
2. Alternierende Telearbeit (Wechsel zwischen Betrieb und Heimarbeit)

Typische Regelungsmöglichkeiten im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitmodellen

I. Mehrarbeit und Überstunden

II. Arbeitszeitkonten

III. Ausgleichszeitraum

IV. Individuelle Arbeitszeitsouveränität

V. Urlaub bei flexiblen Arbeitszeiten

VI. Entgeltfortzahlung bei flexiblen Arbeitszeiten

VII. Wege- und Umkleidezeiten

VIII.Arbeitszeiterfassung

I. Begriff gem. des Arbeitszeitgesetz

II. Begriff in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht

III. Begriff in vergütungsrechtlicher Hinsicht

I. Gesetzliche Vorgaben
1. Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum
2. Ruhezeit
3. Ruhepausen
4. Nacht- und Schichtarbeit
5. Sonn- und Feiertagsruhe
6. Ausnahmen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
7. Ausnahmen aufgrund behördlicher Genehmigung
8. Arbeitszeitnachweise
9. Straf- und Bußgeldvorschriften
10. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

II. Tarifliche Vorgaben

III. Arbeitsvertragliche Vorgaben
1. Individuelle Vereinbarung bestimmter Arbeitszeiten
2. Kein Unterlaufen der Mitbestimmung durch einzelvertragliche Regelungen
IV. Betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben
1. Gesetzes- und Tarifvorrang gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG
2. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
3. Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG
4. Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG
5. Abgrenzung zu den nicht mitbestimmungspflichtigen Fragen zur Länge der Arbeitszeit
6. Grenzen der Mitbestimmung bei Notfällen
7. Grenzen der Mitbestimmung in Einzelfällen
8. Einigung durch Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede

I. Feste Arbeitszeiten

II. Gleitende Arbeitszeit
1. Einfache Gleitzeit
2. Qualifizierte Gleitzeit
3. Variable Gleitzeit

III. Bandbreitenregelungen / Korridormodelle

IV. Schicht- und Dienstpläne
1. Permanente Schicht- / Dienstpläne
2. Wechselnde / rollierende Schicht- / Dienstpläne
3. Einsatzplanung

V. Arbeitsbereitschaft

VI. Rufbereitschaft

VII. Bereitschaftsdienst

VIII.Arbeit auf Abruf
1. Einfache Arbeit auf Abruf
2. Arbeit auf Abruf mit Mehrarbeit
3. Arbeit auf Abruf mit Arbeitszeitkonto

IX. Vertrauensarbeitszeit

X. Jahresarbeitszeit

XI. Lebensarbeitszeit

XII. Telearbeit / Home Office
1. Teleheimarbeit (ausschließlich zu Hause)
2. Alternierende Telearbeit (Wechsel zwischen Betrieb und Heimarbeit)

I. Mehrarbeit und Überstunden

II. Arbeitszeitkonten

III. Ausgleichszeitraum

IV. Individuelle Arbeitszeitsouveränität

V. Urlaub bei flexiblen Arbeitszeiten

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VII. Wege- und Umkleidezeiten

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Dr. jur. Dirk Schreiner

Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.

Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.

Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.

Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.

Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.

Im Fokus
Jutta Scala

Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.

Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.

Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.

Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.

Im Fokus
Markus Weron

Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.

Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.

Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.

Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.

Rechtsanwalt, Partner
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Im Fokus
Maximilian Schreiner

Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.

Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.

Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Es war Praxisnah, kleine Gruppe, super Referentin, anschaulich und eigene Probleme wurden mit in das Seminar eingebaut. Jederzeit wieder

Teilnehmerin | 01.02.2024
Details
Inhalte des Seminars

In diesem Seminar erfahren Personaler, Geschäftsführer und Führungskräfte, welche gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen beim Thema Arbeitszeit bestehen.

Hierbei wird auch der Unterschied zwischen dem arbeitsschutzrechtlichen, vergütungsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitszeitbegriff vorgenommen. Darauf aufbauend werden die zentralen Normen wie Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Co. erläutert.

Im weiteren geht es dann um die verschiedenen Arbeitszeitmodelle, angefangen bei festen Arbeitszeiten bis hin zu komplexeren Formen der Rufbereitschaft.

Im Seminar werden konkrete Optionen dargelegt und natürlich auch alle aktuellen Themen zur Arbeitszeit erläutert, wie bspw. die seit dem 13.09.22 geltende “Pflicht zur Arbeitszeiterfassung”.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

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