Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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24.10.2023 | - Stuttgart |
16.11.2023 | - Hamburg |
29.02.2024 | - Karlsruhe |
14.03.2024 | - Düsseldorf |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Begriff gem. des Arbeitszeitgesetz
II. Begriff in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
III. Begriff in vergütungsrechtlicher Hinsicht
I. Gesetzliche Vorgaben
1. Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum
2. Ruhezeit
3. Ruhepausen
4. Nacht- und Schichtarbeit
5. Sonn- und Feiertagsruhe
6. Ausnahmen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
7. Ausnahmen aufgrund behördlicher Genehmigung
8. Arbeitszeitnachweise
9. Straf- und Bußgeldvorschriften
10. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
II. Tarifliche Vorgaben
III. Arbeitsvertragliche Vorgaben
1. Individuelle Vereinbarung bestimmter Arbeitszeiten
2. Kein Unterlaufen der Mitbestimmung durch einzelvertragliche Regelungen
IV. Betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben
1. Gesetzes- und Tarifvorrang gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG
2. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
3. Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG
4. Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG
5. Abgrenzung zu den nicht mitbestimmungspflichtigen Fragen zur Länge der Arbeitszeit
6. Grenzen der Mitbestimmung bei Notfällen
7. Grenzen der Mitbestimmung in Einzelfällen
8. Einigung durch Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede
I. Feste Arbeitszeiten
II. Gleitende Arbeitszeit
1. Einfache Gleitzeit
2. Qualifizierte Gleitzeit
3. Variable Gleitzeit
III. Bandbreitenregelungen / Korridormodelle
IV. Schicht- und Dienstpläne
1. Permanente Schicht- / Dienstpläne
2. Wechselnde / rollierende Schicht- / Dienstpläne
3. Einsatzplanung
V. Arbeitsbereitschaft
VI. Rufbereitschaft
VII. Bereitschaftsdienst
VIII.Arbeit auf Abruf
1. Einfache Arbeit auf Abruf
2. Arbeit auf Abruf mit Mehrarbeit
3. Arbeit auf Abruf mit Arbeitszeitkonto
IX. Vertrauensarbeitszeit
X. Jahresarbeitszeit
XI. Lebensarbeitszeit
XII. Telearbeit / Home Office
1. Teleheimarbeit (ausschließlich zu Hause)
2. Alternierende Telearbeit (Wechsel zwischen Betrieb und Heimarbeit)
I. Mehrarbeit und Überstunden
II. Arbeitszeitkonten
III. Ausgleichszeitraum
IV. Individuelle Arbeitszeitsouveränität
V. Urlaub bei flexiblen Arbeitszeiten
VI. Entgeltfortzahlung bei flexiblen Arbeitszeiten
VII. Wege- und Umkleidezeiten
VIII.Arbeitszeiterfassung
I. Begriff gem. des Arbeitszeitgesetz
II. Begriff in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
III. Begriff in vergütungsrechtlicher Hinsicht
I. Gesetzliche Vorgaben
1. Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum
2. Ruhezeit
3. Ruhepausen
4. Nacht- und Schichtarbeit
5. Sonn- und Feiertagsruhe
6. Ausnahmen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
7. Ausnahmen aufgrund behördlicher Genehmigung
8. Arbeitszeitnachweise
9. Straf- und Bußgeldvorschriften
10. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
II. Tarifliche Vorgaben
III. Arbeitsvertragliche Vorgaben
1. Individuelle Vereinbarung bestimmter Arbeitszeiten
2. Kein Unterlaufen der Mitbestimmung durch einzelvertragliche Regelungen
IV. Betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben
1. Gesetzes- und Tarifvorrang gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG
2. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
3. Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG
4. Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG
5. Abgrenzung zu den nicht mitbestimmungspflichtigen Fragen zur Länge der Arbeitszeit
6. Grenzen der Mitbestimmung bei Notfällen
7. Grenzen der Mitbestimmung in Einzelfällen
8. Einigung durch Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede
I. Feste Arbeitszeiten
II. Gleitende Arbeitszeit
1. Einfache Gleitzeit
2. Qualifizierte Gleitzeit
3. Variable Gleitzeit
III. Bandbreitenregelungen / Korridormodelle
IV. Schicht- und Dienstpläne
1. Permanente Schicht- / Dienstpläne
2. Wechselnde / rollierende Schicht- / Dienstpläne
3. Einsatzplanung
V. Arbeitsbereitschaft
VI. Rufbereitschaft
VII. Bereitschaftsdienst
VIII.Arbeit auf Abruf
1. Einfache Arbeit auf Abruf
2. Arbeit auf Abruf mit Mehrarbeit
3. Arbeit auf Abruf mit Arbeitszeitkonto
IX. Vertrauensarbeitszeit
X. Jahresarbeitszeit
XI. Lebensarbeitszeit
XII. Telearbeit / Home Office
1. Teleheimarbeit (ausschließlich zu Hause)
2. Alternierende Telearbeit (Wechsel zwischen Betrieb und Heimarbeit)
I. Mehrarbeit und Überstunden
II. Arbeitszeitkonten
III. Ausgleichszeitraum
IV. Individuelle Arbeitszeitsouveränität
V. Urlaub bei flexiblen Arbeitszeiten
VI. Entgeltfortzahlung bei flexiblen Arbeitszeiten
VII. Wege- und Umkleidezeiten
VIII.Arbeitszeiterfassung
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Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
Es war ein rundum informatives, interaktives und interessantes Seminar. Sehr gut aufbereitete und verständliche Inhalte, gute Praxistipps und angenehmer Austausch in kleiner Runde.
In diesem Seminar erfahren Personaler, Geschäftsführer und Führungskräfte, welche gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen beim Thema Arbeitszeit bestehen.
Hierbei wird auch der Unterschied zwischen dem arbeitsschutzrechtlichen, vergütungsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitszeitbegriff vorgenommen. Darauf aufbauend werden die zentralen Normen wie Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Co. erläutert.
Im weiteren geht es dann um die verschiedenen Arbeitszeitmodelle, angefangen bei festen Arbeitszeiten bis hin zu komplexeren Formen der Rufbereitschaft.
Im Seminar werden konkrete Optionen dargelegt und natürlich auch alle aktuellen Themen zur Arbeitszeit erläutert, wie bspw. die seit dem 13.09.22 geltende “Pflicht zur Arbeitszeiterfassung”.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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