Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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11.05.2023 | - Leipzig |
27.06.2023 | - Berlin |
05.09.2023 | - Köln |
14.09.2023 | - Live-Online |
21.09.2023 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Begriff gem. des Arbeitszeitgesetz
II. Begriff in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
III. Begriff in vergütungsrechtlicher Hinsicht
I. Gesetzliche Vorgaben
1. Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum
2. Ruhezeit
3. Ruhepausen
4. Nacht- und Schichtarbeit
5. Sonn- und Feiertagsruhe
6. Ausnahmen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
7. Ausnahmen aufgrund behördlicher Genehmigung
8. Arbeitszeitnachweise
9. Straf- und Bußgeldvorschriften
10. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
II. Tarifliche Vorgaben
III. Arbeitsvertragliche Vorgaben
1. Individuelle Vereinbarung bestimmter Arbeitszeiten
2. Kein Unterlaufen der Mitbestimmung durch einzelvertragliche Regelungen
IV. Betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben
1. Gesetzes- und Tarifvorrang gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG
2. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
3. Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG
4. Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG
5. Abgrenzung zu den nicht mitbestimmungspflichtigen Fragen zur Länge der Arbeitszeit
6. Grenzen der Mitbestimmung bei Notfällen
7. Grenzen der Mitbestimmung in Einzelfällen
8. Einigung durch Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede
I. Feste Arbeitszeiten
II. Gleitende Arbeitszeit
1. Einfache Gleitzeit
2. Qualifizierte Gleitzeit
3. Variable Gleitzeit
III. Bandbreitenregelungen / Korridormodelle
IV. Schicht- und Dienstpläne
1. Permanente Schicht- / Dienstpläne
2. Wechselnde / rollierende Schicht- / Dienstpläne
3. Einsatzplanung
V. Arbeitsbereitschaft
VI. Rufbereitschaft
VII. Bereitschaftsdienst
VIII.Arbeit auf Abruf
1. Einfache Arbeit auf Abruf
2. Arbeit auf Abruf mit Mehrarbeit
3. Arbeit auf Abruf mit Arbeitszeitkonto
IX. Vertrauensarbeitszeit
X. Jahresarbeitszeit
XI. Lebensarbeitszeit
XII. Telearbeit / Home Office
1. Teleheimarbeit (ausschließlich zu Hause)
2. Alternierende Telearbeit (Wechsel zwischen Betrieb und Heimarbeit)
I. Mehrarbeit und Überstunden
II. Arbeitszeitkonten
III. Ausgleichszeitraum
IV. Individuelle Arbeitszeitsouveränität
V. Urlaub bei flexiblen Arbeitszeiten
VI. Entgeltfortzahlung bei flexiblen Arbeitszeiten
VII. Wege- und Umkleidezeiten
VIII.Arbeitszeiterfassung
I. Begriff gem. des Arbeitszeitgesetz
II. Begriff in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
III. Begriff in vergütungsrechtlicher Hinsicht
I. Gesetzliche Vorgaben
1. Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum
2. Ruhezeit
3. Ruhepausen
4. Nacht- und Schichtarbeit
5. Sonn- und Feiertagsruhe
6. Ausnahmen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
7. Ausnahmen aufgrund behördlicher Genehmigung
8. Arbeitszeitnachweise
9. Straf- und Bußgeldvorschriften
10. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
II. Tarifliche Vorgaben
III. Arbeitsvertragliche Vorgaben
1. Individuelle Vereinbarung bestimmter Arbeitszeiten
2. Kein Unterlaufen der Mitbestimmung durch einzelvertragliche Regelungen
IV. Betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben
1. Gesetzes- und Tarifvorrang gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG
2. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
3. Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG
4. Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG
5. Abgrenzung zu den nicht mitbestimmungspflichtigen Fragen zur Länge der Arbeitszeit
6. Grenzen der Mitbestimmung bei Notfällen
7. Grenzen der Mitbestimmung in Einzelfällen
8. Einigung durch Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede
I. Feste Arbeitszeiten
II. Gleitende Arbeitszeit
1. Einfache Gleitzeit
2. Qualifizierte Gleitzeit
3. Variable Gleitzeit
III. Bandbreitenregelungen / Korridormodelle
IV. Schicht- und Dienstpläne
1. Permanente Schicht- / Dienstpläne
2. Wechselnde / rollierende Schicht- / Dienstpläne
3. Einsatzplanung
V. Arbeitsbereitschaft
VI. Rufbereitschaft
VII. Bereitschaftsdienst
VIII.Arbeit auf Abruf
1. Einfache Arbeit auf Abruf
2. Arbeit auf Abruf mit Mehrarbeit
3. Arbeit auf Abruf mit Arbeitszeitkonto
IX. Vertrauensarbeitszeit
X. Jahresarbeitszeit
XI. Lebensarbeitszeit
XII. Telearbeit / Home Office
1. Teleheimarbeit (ausschließlich zu Hause)
2. Alternierende Telearbeit (Wechsel zwischen Betrieb und Heimarbeit)
I. Mehrarbeit und Überstunden
II. Arbeitszeitkonten
III. Ausgleichszeitraum
IV. Individuelle Arbeitszeitsouveränität
V. Urlaub bei flexiblen Arbeitszeiten
VI. Entgeltfortzahlung bei flexiblen Arbeitszeiten
VII. Wege- und Umkleidezeiten
VIII.Arbeitszeiterfassung
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Herr Möller ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Herr Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Herr Möller vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt legt er zudem auf die arbeitsrechtlichen Bereiche im Rahmen des Gesundheitsmanagements und von modernen Arbeitsformen.
Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.
Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.
Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.
Herr Dr. Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Herr Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung.
Die neuen gesetzlichen Anforderungen wurden für Praktiker sehr gut nachvollziehbar dargestellt.
In diesem Seminar erfahren Personaler, Geschäftsführer und Führungskräfte, welche gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen beim Thema Arbeitszeit bestehen.
Hierbei wird auch der Unterschied zwischen dem arbeitsschutzrechtlichen, vergütungsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitszeitbegriff vorgenommen. Darauf aufbauend werden die zentralen Normen wie Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Co. erläutert.
Im weiteren geht es dann um die verschiedenen Arbeitszeitmodelle, angefangen bei festen Arbeitszeiten bis hin zu komplexeren Formen der Rufbereitschaft.
Im Seminar werden konkrete Optionen dargelegt und natürlich auch alle aktuellen Themen zur Arbeitszeit erläutert, wie bspw. die seit dem 13.09.22 geltende “Pflicht zur Arbeitszeiterfassung”.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
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Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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