Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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12.11.2024 | - Stuttgart |
14.11.2024 | - Berlin |
12.12.2024 | - Live-Online |
13.12.2024 |
20.03.2025 | - Live-Online |
21.03.2025 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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I. Begriff gem. des Arbeitszeitgesetz
II. Begriff in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
III. Begriff in vergütungsrechtlicher Hinsicht
I. Gesetzliche Vorgaben
1. Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum
2. Ruhezeit
3. Ruhepausen
4. Nacht- und Schichtarbeit
5. Sonn- und Feiertagsruhe
6. Ausnahmen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
7. Ausnahmen aufgrund behördlicher Genehmigung
8. Arbeitszeitnachweise
9. Straf- und Bußgeldvorschriften
10. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
II. Tarifliche Vorgaben
III. Arbeitsvertragliche Vorgaben
1. Individuelle Vereinbarung bestimmter Arbeitszeiten
2. Kein Unterlaufen der Mitbestimmung durch einzelvertragliche Regelungen
IV. Betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben
1. Gesetzes- und Tarifvorrang gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG
2. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
3. Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG
4. Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG
5. Abgrenzung zu den nicht mitbestimmungspflichtigen Fragen zur Länge der Arbeitszeit
6. Grenzen der Mitbestimmung bei Notfällen
7. Grenzen der Mitbestimmung in Einzelfällen
8. Einigung durch Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede
I. Feste Arbeitszeiten
II. Gleitende Arbeitszeit
1. Einfache Gleitzeit
2. Qualifizierte Gleitzeit
3. Variable Gleitzeit
III. Bandbreitenregelungen / Korridormodelle
IV. Schicht- und Dienstpläne
1. Permanente Schicht- / Dienstpläne
2. Wechselnde / rollierende Schicht- / Dienstpläne
3. Einsatzplanung
V. Arbeitsbereitschaft
VI. Rufbereitschaft
VII. Bereitschaftsdienst
VIII.Arbeit auf Abruf
1. Einfache Arbeit auf Abruf
2. Arbeit auf Abruf mit Mehrarbeit
3. Arbeit auf Abruf mit Arbeitszeitkonto
IX. Vertrauensarbeitszeit
X. Jahresarbeitszeit
XI. Lebensarbeitszeit
XII. Telearbeit / Home Office
1. Teleheimarbeit (ausschließlich zu Hause)
2. Alternierende Telearbeit (Wechsel zwischen Betrieb und Heimarbeit)
I. Mehrarbeit und Überstunden
II. Arbeitszeitkonten
III. Ausgleichszeitraum
IV. Individuelle Arbeitszeitsouveränität
V. Urlaub bei flexiblen Arbeitszeiten
VI. Entgeltfortzahlung bei flexiblen Arbeitszeiten
VII. Wege- und Umkleidezeiten
VIII.Arbeitszeiterfassung
I. Begriff gem. des Arbeitszeitgesetz
II. Begriff in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
III. Begriff in vergütungsrechtlicher Hinsicht
I. Gesetzliche Vorgaben
1. Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum
2. Ruhezeit
3. Ruhepausen
4. Nacht- und Schichtarbeit
5. Sonn- und Feiertagsruhe
6. Ausnahmen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
7. Ausnahmen aufgrund behördlicher Genehmigung
8. Arbeitszeitnachweise
9. Straf- und Bußgeldvorschriften
10. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
II. Tarifliche Vorgaben
III. Arbeitsvertragliche Vorgaben
1. Individuelle Vereinbarung bestimmter Arbeitszeiten
2. Kein Unterlaufen der Mitbestimmung durch einzelvertragliche Regelungen
IV. Betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben
1. Gesetzes- und Tarifvorrang gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG
2. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
3. Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG
4. Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG
5. Abgrenzung zu den nicht mitbestimmungspflichtigen Fragen zur Länge der Arbeitszeit
6. Grenzen der Mitbestimmung bei Notfällen
7. Grenzen der Mitbestimmung in Einzelfällen
8. Einigung durch Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede
I. Feste Arbeitszeiten
II. Gleitende Arbeitszeit
1. Einfache Gleitzeit
2. Qualifizierte Gleitzeit
3. Variable Gleitzeit
III. Bandbreitenregelungen / Korridormodelle
IV. Schicht- und Dienstpläne
1. Permanente Schicht- / Dienstpläne
2. Wechselnde / rollierende Schicht- / Dienstpläne
3. Einsatzplanung
V. Arbeitsbereitschaft
VI. Rufbereitschaft
VII. Bereitschaftsdienst
VIII.Arbeit auf Abruf
1. Einfache Arbeit auf Abruf
2. Arbeit auf Abruf mit Mehrarbeit
3. Arbeit auf Abruf mit Arbeitszeitkonto
IX. Vertrauensarbeitszeit
X. Jahresarbeitszeit
XI. Lebensarbeitszeit
XII. Telearbeit / Home Office
1. Teleheimarbeit (ausschließlich zu Hause)
2. Alternierende Telearbeit (Wechsel zwischen Betrieb und Heimarbeit)
I. Mehrarbeit und Überstunden
II. Arbeitszeitkonten
III. Ausgleichszeitraum
IV. Individuelle Arbeitszeitsouveränität
V. Urlaub bei flexiblen Arbeitszeiten
VI. Entgeltfortzahlung bei flexiblen Arbeitszeiten
VII. Wege- und Umkleidezeiten
VIII.Arbeitszeiterfassung
Das Seminar war einfach super, es gibt keinerlei Kritikpunkte.
Es war informativ, alle Fragen wurden beantwortet, die Gruppe war super und der Dozent sowieso. Die Themen wurden nicht trocken "abgearbeitet", sondern interessant rübergebracht. Es wurde viel gelacht. Es hat einfach Spaß gemacht, vielen Dank!
Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
In diesem Seminar erfahren Personaler, Geschäftsführer und Führungskräfte, welche gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen beim Thema Arbeitszeit bestehen.
Hierbei wird auch der Unterschied zwischen dem arbeitsschutzrechtlichen, vergütungsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitszeitbegriff vorgenommen. Darauf aufbauend werden die zentralen Normen wie Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Co. erläutert.
Im weiteren geht es dann um die verschiedenen Arbeitszeitmodelle, angefangen bei festen Arbeitszeiten bis hin zu komplexeren Formen der Rufbereitschaft.
Im Seminar werden konkrete Optionen dargelegt und natürlich auch alle aktuellen Themen zur Arbeitszeit erläutert, wie bspw. die seit dem 13.09.22 geltende “Pflicht zur Arbeitszeiterfassung”.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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