Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
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Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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28.09.2023 | - Hamburg |
05.10.2023 | - Stuttgart |
19.10.2023 | - Frankfurt |
08.11.2023 | - Köln |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Rechtliche Fallstricke bei krankheitsbedingter Kündigung während der „Probezeit“
II. Prüfkriterien der krankheitsbedingten Kündigung und Besonderheiten
1. Negative Gesundheitsprognose
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) / leidensgerechter Arbeitsplatz
4. Interessenabwägung
5. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
III. Konkrete Prüfung und Umsetzung in der Praxis
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankungen
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
4. Rechtliche und taktische Besonderheiten im Kündigungsschutzprozess
IV. Verdacht der Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
1. Zulässige Informationsgewinnung und Sachverhaltsaufklärung
2. Vorgehen bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit / Erschütterung des Beweiswertes der AUB
3. Recht des Arbeitgebers auf den Lohneinbehalt als Folge der Beweiswert-Erschütterung
V. Sonderthemen rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten
1. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
2. Reaktionsmöglichkeiten bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
3. Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
4. Verfallfristen von Urlaubsansprüchen
5. Wiederholungs- und Fortsetzungserkrankungen / Grenzen der Entgeltfortzahlungspflicht
6. Angekündigte Arbeitsunfähigkeit als fristloser Kündigungsgrund
7. Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz
I. Rechtssichere Abmahnungen erstellen
1. Anforderungen an Form und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
II. Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
1. Wichtige Formalien als Wirksamkeitsvoraussetzung
2. Wann sind Abmahnungen nicht erforderlich?
3. Wenn grds. erforderlich, wie viele Abmahnungen sind notwendig?
4. Betriebsratsanhörung
III. Außerordentliche (fristlose) verhaltensbedingte Kündigung
1. Vorliegen eines wichtigen Grundes
2. Ist eine vorhergehende Abmahnung erforderlich?
3. Beteiligung des Betriebsrats
4. Ausspruch der Kündigung innerhalb der 2-Wochen-Frist
IV. Verdachtskündigung
1. Ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung?
2. Fristen und Aufklärungsversuch
3. Rechtliche Aspekte im Rahmen der Anhörung von Verdächtigen
4. Besonderheiten der BR-Anhörung
V. Typisches Fehlverhalten: Abmahnung? Ordentliche Kündigung? Oder fristlose Kündigung?
1. Tätlichkeiten / Körperverletzung
2. Beleidigung
3. Ausländerfeindliche Äußerungen
4. Verstoß gegen die Anzeige- oder Nachweispflicht bei Krankheit
5. Diebstahl
6. Unpünktlichkeit zu Arbeitsbeginn oder „verlängerte Pausen“
7. Betrug und Unterschlagung
8. Außerbetriebliches Fehlverhalten
9. Arbeitszeitmanipulation
10. Arbeitszeitbetrug
11. Privates Telefonieren / Internetnutzung während der Arbeitszeit
12. Sexuelle Belästigung
13. Verstöße gegen Alkoholverbot
14. Verstöße gegen eine Betriebsordnung
15. Störung des Betriebsfriedens
16. Schlechtleistung
17. Arbeitsverweigerung
18. Anzeige gegen Arbeitgeber
19. Schwarzarbeit
20. Unerlaubte Nebentätigkeit
21. Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder Urlaubsüberschreitung
22. Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen
I. Rechtliche Fallstricke bei krankheitsbedingter Kündigung während der „Probezeit“
II. Prüfkriterien der krankheitsbedingten Kündigung und Besonderheiten
1. Negative Gesundheitsprognose
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) / leidensgerechter Arbeitsplatz
4. Interessenabwägung
5. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
III. Konkrete Prüfung und Umsetzung in der Praxis
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankungen
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
4. Rechtliche und taktische Besonderheiten im Kündigungsschutzprozess
IV. Verdacht der Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
1. Zulässige Informationsgewinnung und Sachverhaltsaufklärung
2. Vorgehen bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit / Erschütterung des Beweiswertes der AUB
3. Recht des Arbeitgebers auf den Lohneinbehalt als Folge der Beweiswert-Erschütterung
V. Sonderthemen rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten
1. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
2. Reaktionsmöglichkeiten bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
3. Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
4. Verfallfristen von Urlaubsansprüchen
5. Wiederholungs- und Fortsetzungserkrankungen / Grenzen der Entgeltfortzahlungspflicht
6. Angekündigte Arbeitsunfähigkeit als fristloser Kündigungsgrund
7. Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz
I. Rechtssichere Abmahnungen erstellen
1. Anforderungen an Form und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
II. Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
1. Wichtige Formalien als Wirksamkeitsvoraussetzung
2. Wann sind Abmahnungen nicht erforderlich?
3. Wenn grds. erforderlich, wie viele Abmahnungen sind notwendig?
4. Betriebsratsanhörung
III. Außerordentliche (fristlose) verhaltensbedingte Kündigung
1. Vorliegen eines wichtigen Grundes
2. Ist eine vorhergehende Abmahnung erforderlich?
3. Beteiligung des Betriebsrats
4. Ausspruch der Kündigung innerhalb der 2-Wochen-Frist
IV. Verdachtskündigung
1. Ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung?
2. Fristen und Aufklärungsversuch
3. Rechtliche Aspekte im Rahmen der Anhörung von Verdächtigen
4. Besonderheiten der BR-Anhörung
V. Typisches Fehlverhalten: Abmahnung? Ordentliche Kündigung? Oder fristlose Kündigung?
1. Tätlichkeiten / Körperverletzung
2. Beleidigung
3. Ausländerfeindliche Äußerungen
4. Verstoß gegen die Anzeige- oder Nachweispflicht bei Krankheit
5. Diebstahl
6. Unpünktlichkeit zu Arbeitsbeginn oder „verlängerte Pausen“
7. Betrug und Unterschlagung
8. Außerbetriebliches Fehlverhalten
9. Arbeitszeitmanipulation
10. Arbeitszeitbetrug
11. Privates Telefonieren / Internetnutzung während der Arbeitszeit
12. Sexuelle Belästigung
13. Verstöße gegen Alkoholverbot
14. Verstöße gegen eine Betriebsordnung
15. Störung des Betriebsfriedens
16. Schlechtleistung
17. Arbeitsverweigerung
18. Anzeige gegen Arbeitgeber
19. Schwarzarbeit
20. Unerlaubte Nebentätigkeit
21. Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder Urlaubsüberschreitung
22. Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen
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Dr. Bianca Maiworm ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.
Dr. Bianca Maiworm berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.
Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die rechtliche Ausgestaltung von variablen Vergütungsbestandteilen, Zielvereinbarungen und Bonussystemen.
Dr. Maiworm vertritt Unternehmen zudem bei verhaltens-, krankheits- und leistungsbedingten Kündigungsschutzprozessen als auch bei komplexen Sachverhalten im Rahmen von betriebsbedingten Trennungen.
Abschließend berät sie Mandanten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen, Betriebsräten und Gewerkschaften. Dabei leistet Dr. Bianca Maiworm einerseits die grundlegende arbeitsrechtliche Beratung, übernimmt jedoch auch auf Wunsch der Mandanten auch die Verhandlungsführung bei Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Restrukturierungsmaßnahmen.
Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.
Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.
Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.
Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.
Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Sehr praxisnah. Kleine Gruppen. Viele Gelegenheiten Fragen und echte Problemstellungen zu besprechen. Absolut zu empfehlen. Echter Mehrwert. Ausführliche Unterlagen.
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Personaler und Führungskräfte, die mit den Themen Krankheit und Fehlverhalten im Arbeitsverhältnis zu tun haben.
Im ersten Teil wird das Thema Arbeitsunfähigkeit vorgestellt. Dabei wird einerseits die Kündigung bei überhöhten Krankheitstagen dargestellt, zudem werden aber auch die “Sonderthemen” zur Arbeitsunfähigkeit beleuchtet. Darunter fällt der Lohneinbehalt bei erheblichen Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Umgang mit vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeiten oder auch Drogen- und Alkoholabhängigkeit.
Der zweite Teil des Seminars widmet sich dann dem Thema der verhaltensbedingten Kündigung. Hier werden auch die wichtigen Aspekte bei der Gestaltung und Verwendung von Abmahnungen erläutert, aber auch eine Differenzierung nach ordentlicher vs. außerordentlicher Kündigung. Auch das Thema der Verdachtskündigung, welches bei Betrugsdelikten eine immer größere Rolle in der Praxis spielt wird vorgestellt.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
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Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
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Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
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Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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