Krankheit und Fehlverhalten als Kündigungsgrund

So kündigen Sie "die Richtigen”

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Krankheitsbedingte Kündigung und Probezeit
  • Kriterien der krankheitsbedingten Kündigung
  • Lohneinbehalt bei Verdacht der AU-Vortäuschung
  • Sonderthemen rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten (Alkohol, Verschulden der AU, angekündigte Erkrankung, ...)
  • Kündigung aufgrund von Fehlverhalten
  • Rechtssichere Abmahnungen erstellen
  • Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung
  • Verdachtskündigung
  • Typisches Fehlverhalten - Abmahnung, ordentliche oder fristlose Kündigung?
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Geschäftsführer
Personalleiter
HR-Manager
Führungskräfte
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 09.04.2024 - Karlsruhe
  • 07.05.2024 - Stuttgart
  • 14.05.2024 - Frankfurt
  • 28.05.2024 - Berlin
  • + 17 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 21 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,59 von 5 Sternen 1507 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Krankheitsbedingte Kündigung und Probezeit
  • Kriterien der krankheitsbedingten Kündigung
  • Lohneinbehalt bei Verdacht der AU-Vortäuschung
  • Sonderthemen rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten (Alkohol, Verschulden der AU, angekündigte Erkrankung, ...)
  • Kündigung aufgrund von Fehlverhalten
  • Rechtssichere Abmahnungen erstellen
  • Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung
  • Verdachtskündigung
  • Typisches Fehlverhalten - Abmahnung, ordentliche oder fristlose Kündigung?
Es war Praxisnah, kleine Gruppe, super Referentin, anschaulich und eigene Probleme wurden mit in das Seminar eingebaut. Jederzeit wieder
Teilnehmerin | 01.02.2024
individuelle Fragestellungen wurden eingehend besprochen mit deutlichem Mehrwert für die Umsetzung in der Praxis
Teilnehmerin | 17.01.2024
Ich habe schon einige Online-Seminare gemacht und muss sagen, dass dies bisher am übersichtlichsten war. Ich würde wieder ein Seminar buchen.
Teilnehmerin | 18.12.2023
Es war an sich eine sehr gute Veranstaltung. Durch die Verteilung auf zwei Tage war in der Lage gut zu folgen und trotzdem nicht das ein oder andere davor oder danach zu erledigen.
Teilnehmerin | 14.12.2023

Ablaufplan
Themen & Details
Krankheit als Kündigungsgrund

I. Rechtliche Fallstricke bei krankheitsbedingter Kündigung während der „Probezeit“

II. Prüfkriterien der krankheitsbedingten Kündigung und Besonderheiten
1. Negative Gesundheitsprognose
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) / leidensgerechter Arbeitsplatz
4. Interessenabwägung
5. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

III. Konkrete Prüfung und Umsetzung in der Praxis
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankungen
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
4. Rechtliche und taktische Besonderheiten im Kündigungsschutzprozess

IV. Verdacht der Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
1. Zulässige Informationsgewinnung und Sachverhaltsaufklärung
2. Vorgehen bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit / Erschütterung des Beweiswertes der AUB
3. Recht des Arbeitgebers auf den Lohneinbehalt als Folge der Beweiswert-Erschütterung

V. Sonderthemen rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten
1. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
2. Reaktionsmöglichkeiten bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
3. Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
4. Verfallfristen von Urlaubsansprüchen
5. Wiederholungs- und Fortsetzungserkrankungen / Grenzen der Entgeltfortzahlungspflicht
6. Angekündigte Arbeitsunfähigkeit als fristloser Kündigungsgrund
7. Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

Fehlverhalten als Kündigungsgrund

I. Rechtssichere Abmahnungen erstellen
1. Anforderungen an Form und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?

II. Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
1. Wichtige Formalien als Wirksamkeitsvoraussetzung
2. Wann sind Abmahnungen nicht erforderlich?
3. Wenn grds. erforderlich, wie viele Abmahnungen sind notwendig?
4. Betriebsratsanhörung

III. Außerordentliche (fristlose) verhaltensbedingte Kündigung
1. Vorliegen eines wichtigen Grundes
2. Ist eine vorhergehende Abmahnung erforderlich?
3. Beteiligung des Betriebsrats
4. Ausspruch der Kündigung innerhalb der 2-Wochen-Frist

IV. Verdachtskündigung
1. Ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung?
2. Fristen und Aufklärungsversuch
3. Rechtliche Aspekte im Rahmen der Anhörung von Verdächtigen
4. Besonderheiten der BR-Anhörung

V. Typisches Fehlverhalten: Abmahnung? Ordentliche Kündigung? Oder fristlose Kündigung?
1. Tätlichkeiten / Körperverletzung
2. Beleidigung
3. Ausländerfeindliche Äußerungen
4. Verstoß gegen die Anzeige- oder Nachweispflicht bei Krankheit
5. Diebstahl
6. Unpünktlichkeit zu Arbeitsbeginn oder „verlängerte Pausen“
7. Betrug und Unterschlagung
8. Außerbetriebliches Fehlverhalten
9. Arbeitszeitmanipulation
10. Arbeitszeitbetrug
11. Privates Telefonieren / Internetnutzung während der Arbeitszeit
12. Sexuelle Belästigung
13. Verstöße gegen Alkoholverbot
14. Verstöße gegen eine Betriebsordnung
15. Störung des Betriebsfriedens
16. Schlechtleistung
17. Arbeitsverweigerung
18. Anzeige gegen Arbeitgeber
19. Schwarzarbeit
20. Unerlaubte Nebentätigkeit
21. Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder Urlaubsüberschreitung
22. Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen

I. Rechtliche Fallstricke bei krankheitsbedingter Kündigung während der „Probezeit“

II. Prüfkriterien der krankheitsbedingten Kündigung und Besonderheiten
1. Negative Gesundheitsprognose
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) / leidensgerechter Arbeitsplatz
4. Interessenabwägung
5. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

III. Konkrete Prüfung und Umsetzung in der Praxis
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankungen
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
4. Rechtliche und taktische Besonderheiten im Kündigungsschutzprozess

IV. Verdacht der Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
1. Zulässige Informationsgewinnung und Sachverhaltsaufklärung
2. Vorgehen bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit / Erschütterung des Beweiswertes der AUB
3. Recht des Arbeitgebers auf den Lohneinbehalt als Folge der Beweiswert-Erschütterung

V. Sonderthemen rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten
1. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
2. Reaktionsmöglichkeiten bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
3. Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
4. Verfallfristen von Urlaubsansprüchen
5. Wiederholungs- und Fortsetzungserkrankungen / Grenzen der Entgeltfortzahlungspflicht
6. Angekündigte Arbeitsunfähigkeit als fristloser Kündigungsgrund
7. Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

I. Rechtssichere Abmahnungen erstellen
1. Anforderungen an Form und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?

II. Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
1. Wichtige Formalien als Wirksamkeitsvoraussetzung
2. Wann sind Abmahnungen nicht erforderlich?
3. Wenn grds. erforderlich, wie viele Abmahnungen sind notwendig?
4. Betriebsratsanhörung

III. Außerordentliche (fristlose) verhaltensbedingte Kündigung
1. Vorliegen eines wichtigen Grundes
2. Ist eine vorhergehende Abmahnung erforderlich?
3. Beteiligung des Betriebsrats
4. Ausspruch der Kündigung innerhalb der 2-Wochen-Frist

IV. Verdachtskündigung
1. Ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung?
2. Fristen und Aufklärungsversuch
3. Rechtliche Aspekte im Rahmen der Anhörung von Verdächtigen
4. Besonderheiten der BR-Anhörung

V. Typisches Fehlverhalten: Abmahnung? Ordentliche Kündigung? Oder fristlose Kündigung?
1. Tätlichkeiten / Körperverletzung
2. Beleidigung
3. Ausländerfeindliche Äußerungen
4. Verstoß gegen die Anzeige- oder Nachweispflicht bei Krankheit
5. Diebstahl
6. Unpünktlichkeit zu Arbeitsbeginn oder „verlängerte Pausen“
7. Betrug und Unterschlagung
8. Außerbetriebliches Fehlverhalten
9. Arbeitszeitmanipulation
10. Arbeitszeitbetrug
11. Privates Telefonieren / Internetnutzung während der Arbeitszeit
12. Sexuelle Belästigung
13. Verstöße gegen Alkoholverbot
14. Verstöße gegen eine Betriebsordnung
15. Störung des Betriebsfriedens
16. Schlechtleistung
17. Arbeitsverweigerung
18. Anzeige gegen Arbeitgeber
19. Schwarzarbeit
20. Unerlaubte Nebentätigkeit
21. Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder Urlaubsüberschreitung
22. Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Markus Weron

Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.

Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.

Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.

Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.

Im Fokus
Dominic Wallenstein

Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.

Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.

Rechtsanwalt, Partner
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Im Fokus
Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Im Fokus
Dr. jur. Bianca Maiworm LL.M.

Dr. Bianca Maiworm ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.

Dr. Bianca Maiworm berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.

Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die rechtliche Ausgestaltung von variablen Vergütungsbestandteilen, Zielvereinbarungen und Bonussystemen.

Dr. Maiworm vertritt Unternehmen zudem bei verhaltens-, krankheits- und leistungsbedingten Kündigungsschutzprozessen als auch bei komplexen Sachverhalten im Rahmen von betriebsbedingten Trennungen.

Abschließend berät sie Mandanten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen, Betriebsräten und Gewerkschaften. Dabei leistet Dr. Bianca Maiworm einerseits die grundlegende arbeitsrechtliche Beratung, übernimmt jedoch auch auf Wunsch der Mandanten die Verhandlungsführung bei Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Restrukturierungsmaßnahmen.

Im Fokus
Claus Dettki

Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.

Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

individuelle Fragestellungen wurden eingehend besprochen mit deutlichem Mehrwert für die Umsetzung in der Praxis

Teilnehmerin | 17.01.2024
Details
Inhalte des Seminars

Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Personaler und Führungskräfte, die im Bereich des Kündigungsrechts besser aufgestellt sein wollen. Es bietet fundiertes Fachwissen und praktische Lösungsansätze, um in Kündigungsschutzprozessen erfolgreich zu agieren und die eigene Rechtsposition zu stärken.

Rechtssichere Abmahnungen und Kündigungsprozesse: Erfahren Sie, wie Sie Abmahnungen korrekt formulieren und Kündigungen rechtssicher umsetzen, um Ihre Position in Kündigungsschutzprozessen zu stärken.

Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten: Neben den rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit krankheitsbedingten Ausfällen und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement widmen wir uns dem kritischen Thema des Lohneinbehalts bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug. Zudem zeigen wir auf, wie eine Kündigung aufgrund von überhöhten Fehlzeiten in der Praxis rechtswirksam umgesetzt wird. Dabei werden Fälle von häufigen Kurzerkrankungen und auch von lang andauernden Krankheitszeiten beleuchtet. In diesem Zusammenhang widmen wir uns auch der Thematik von Drogen- und Alkoholabhängigkeit und wie Arbeitgeber damit umgehen sollten.

Verhaltensbedingte Kündigungen: Im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung fokussiert unser Seminar auf konkrete Beispiele, die in der Arbeitswelt häufig auftreten. Dazu gehören u. a. Verstöße gegen die Arbeitszeitregelung, unerlaubte Nebentätigkeiten, Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht, Nichtbeachtung von Arbeitsvorgaben oder unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Anhand dieser Fälle diskutieren wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für ordentliche und außerordentliche Kündigungen und zeigen auf, wie Arbeitgeber mit solchem Fehlverhalten umgehen können. Dabei legen wir besonderen Wert auf die korrekte Dokumentation und Kommunikation, um die rechtliche Durchsetzbarkeit der Kündigung zu gewährleisten. Abschließend behandeln wir hier auch die Thematik der Verdachtskündigung im Falle von Diebstahl oder bspw. Arbeitszeitbetrug.

 Praxisorientierte Lösungsansätze: Das Seminar berücksichtigt zudem aktuelle Rechtsprechung und Möglichkeiten für Arbeitgeber, um eine umfassende Strategieentwicklung zu ermöglichen.

Eine essenzielle Ressource für alle, die ihre Erfolgschancen in Kündigungsschutzprozessen verbessern möchten.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

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Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

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Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

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Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

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