Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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07.12.2023 | - Live-Online |
14.12.2023 |
27.02.2024 | - Live-Online |
28.02.2024 |
26.06.2024 | - Live-Online |
27.06.2024 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Homeoffice
II. Mobiles Arbeiten
III. Tele-Arbeit
IV. Rechtliche Unterschiede zwischen den Modellen
I. Haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice / Mobile Work?
II. Kann der Arbeitgeber anweisen, im Homeoffice zu arbeiten?
III. Ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag notwendig / sinnvoll?
I. 100% Homeoffice oder tageweise im Betrieb?
II. Wann muss der Arbeitgeber Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb übernehmen?
III. Wann ist die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Betrieb als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen?
I. Festlegung der Homeoffice-Tage
II. Festlegung der (Kern-)Arbeitszeiten
III. Erreichbarkeit
IV. Verpflichtung zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Dokumentation
V. Risiko des Arbeitgebers auf Überstundenauszahlung bei mangelnder Arbeitszeitdokumentation
VI. Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten
I. Kann der Arbeitnehmer Arbeitsmittel auch privat nutzen?
II. Explizite Untersagung der Privatnutzung als Option
I. Kostenersatzpflicht des Arbeitgebers gem. § 670 BGB
II. Detaillierte Regelung: Welche Kosten in welcher Höhe werden in welcher Form erstattet
III. Expliziter Ausschluss der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
I. Vereinbarung eines Zutrittsrechts für den Arbeitgeber, speziell für Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzbeauftragter
II. Ankündigungsfristen
I. Befristung
II. Einvernehmliche Änderung
III. Sonstige Möglichkeiten für Arbeitgeber zur Beendigung der Homeoffice Tätigkeit
I. Verpflichtung auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
II. Räumliche und IT-seitige Voraussetzungen
III. Besonderheit: Zugriff durch Familienangehörige
IV. Strengere Anforderungen bei Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO im Homeoffice
V. Zugangs- und Kontrollrechte
I. Pflicht des Arbeitgebers zur Anweisung und Unterweisung zum Arbeitsschutz
II. Reduzierter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
III. Erweiterung der Betriebshaftpflicht erforderlich?
IV. Gefährdungsbeurteilung – Tele-Arbeitsplatz vs. Homeoffice
I. Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung bei Homeoffice / Mobilem Arbeiten
II. Betriebsvereinbarung und sinnvolle Regelungstatbestände
I. Homeoffice
II. Mobiles Arbeiten
III. Tele-Arbeit
IV. Rechtliche Unterschiede zwischen den Modellen
I. Haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice / Mobile Work?
II. Kann der Arbeitgeber anweisen, im Homeoffice zu arbeiten?
III. Ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag notwendig / sinnvoll?
I. 100% Homeoffice oder tageweise im Betrieb?
II. Wann muss der Arbeitgeber Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb übernehmen?
III. Wann ist die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Betrieb als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen?
I. Festlegung der Homeoffice-Tage
II. Festlegung der (Kern-)Arbeitszeiten
III. Erreichbarkeit
IV. Verpflichtung zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Dokumentation
V. Risiko des Arbeitgebers auf Überstundenauszahlung bei mangelnder Arbeitszeitdokumentation
VI. Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten
I. Kann der Arbeitnehmer Arbeitsmittel auch privat nutzen?
II. Explizite Untersagung der Privatnutzung als Option
I. Kostenersatzpflicht des Arbeitgebers gem. § 670 BGB
II. Detaillierte Regelung: Welche Kosten in welcher Höhe werden in welcher Form erstattet
III. Expliziter Ausschluss der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
I. Vereinbarung eines Zutrittsrechts für den Arbeitgeber, speziell für Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzbeauftragter
II. Ankündigungsfristen
I. Befristung
II. Einvernehmliche Änderung
III. Sonstige Möglichkeiten für Arbeitgeber zur Beendigung der Homeoffice Tätigkeit
I. Verpflichtung auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
II. Räumliche und IT-seitige Voraussetzungen
III. Besonderheit: Zugriff durch Familienangehörige
IV. Strengere Anforderungen bei Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO im Homeoffice
V. Zugangs- und Kontrollrechte
I. Pflicht des Arbeitgebers zur Anweisung und Unterweisung zum Arbeitsschutz
II. Reduzierter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
III. Erweiterung der Betriebshaftpflicht erforderlich?
IV. Gefährdungsbeurteilung – Tele-Arbeitsplatz vs. Homeoffice
I. Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung bei Homeoffice / Mobilem Arbeiten
II. Betriebsvereinbarung und sinnvolle Regelungstatbestände
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Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.
Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.
Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.
Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Das Seminar war sehr spannend und man konnte viele hilfreiche Tipps mit in den Berufsalltag nehmen!
Homeoffice und Mobiles Arbeiten sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Doch dieser Wandel kam sehr abrupt, plötzlich und unvorbereitet – für Arbeitgeber und Gesetzgeber.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist beim Einsatz dieser Arbeitsformen deutlich mehr zu bedenken und zu klären als dies zum Beginn des verstärkten Einsatzes des Mobilen Arbeitens der Fall war. Vor allem nutzen Arbeitgeber aber auch nicht die Gestaltungsmöglichkeiten, um sich erstens Handlungsflexibilität zu schaffen, und zweitens Risiken zu minimieren.
In diesem Seminar werden daher Schritt für Schritt die verschiedenen Regelungsthemen beleuchtet und erläutert, welche konkreten Möglichkeiten für Arbeitgeber hier bestehen.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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