Homeoffice und Mobiles Arbeiten

Arbeitsrechtliche Vorgaben und sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Definition von Homeoffice und Mobiler Arbeit
  • Anspruch auf Homeoffice vs. Weisungsrecht
  • Regelungsoptionen zum Arbeitsort und Konsequenzen
  • Arbeitszeit und Erreichbarkeit
  • Arbeitsmittel - wer trägt die Kosten?
  • Regelungsoptionen zum Zutrittsrecht
  • Beendigung des Homeoffice durch den Arbeitgeber
  • Arbeits- und Datenschutz
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
HR-Manager
Geschäftsführer
Führungskräfte
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 10.02.2025 - Live-Online
    11.02.2025
  • 23.06.2025 - Live-Online
    24.06.2025
  • 25.09.2025 - Live-Online
    26.09.2025
  • 04.12.2025 - Live-Online
    05.12.2025
Live-Online
Inhouse
865,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 4 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,60 von 5 Sternen 2358 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Definition von Homeoffice und Mobiler Arbeit
  • Anspruch auf Homeoffice vs. Weisungsrecht
  • Regelungsoptionen zum Arbeitsort und Konsequenzen
  • Arbeitszeit und Erreichbarkeit
  • Arbeitsmittel - wer trägt die Kosten?
  • Regelungsoptionen zum Zutrittsrecht
  • Beendigung des Homeoffice durch den Arbeitgeber
  • Arbeits- und Datenschutz
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Sehr praxisorientiert. Schöne Beispielfälle zur Veranschaulichung.
Teilnehmerin | 01.07.2024
Der Referent hat die Sachverhalte sehr gut und verständlich erklärt. Fragen waren zu jeder Zeit möglich und wurden ausführlich beantwortet. Es blieben keine Fragen offen. Das Seminar kann umfänglich empfohlen werden.
Anonym | 01.07.2024
Es war mein erstes Seminar bei Schreiner Seminare. Dieses habe ich allerdings als sehr nützlich für die betriebliche Praxis empfunden.
Anonym | 28.12.2023
Angenehmer Vortragsstil und die Location war sehr gut ausgewählt
Anonym | 15.09.2023
Besonders hervorheben möchte ich den hohen Praxisbezug.
Teilnehmerin | 14.09.2022

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Ablaufplan
Themen & Details
Definition und Abgrenzung der Begriffe

I. Homeoffice

II. Mobiles Arbeiten

III. Tele-Arbeit

IV. Rechtliche Unterschiede zwischen den Modellen

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

I. Haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice / Mobile Work?

II. Kann der Arbeitgeber anweisen, im Homeoffice zu arbeiten?

III. Ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag notwendig / sinnvoll?

Arbeitsort

I. 100% Homeoffice oder tageweise im Betrieb?

II. Wann muss der Arbeitgeber Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb übernehmen?

III. Wann ist die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Betrieb als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen?

Arbeitszeit und Erreichbarkeit

I. Festlegung der Homeoffice-Tage

II. Festlegung der (Kern-)Arbeitszeiten

III. Erreichbarkeit

IV. Verpflichtung zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Dokumentation

V. Risiko des Arbeitgebers auf Überstundenauszahlung bei mangelnder Arbeitszeitdokumentation

VI. Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten

Arbeitsmittel

I. Kann der Arbeitnehmer Arbeitsmittel auch privat nutzen?

II. Explizite Untersagung der Privatnutzung als Option

Kostenregelung und Aufwendungsersatz

I. Kostenersatzpflicht des Arbeitgebers gem. § 670 BGB

II. Detaillierte Regelung: Welche Kosten in welcher Höhe werden in welcher Form erstattet

III. Expliziter Ausschluss der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Zutrittsrecht

I. Vereinbarung eines Zutrittsrechts für den Arbeitgeber, speziell für Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzbeauftragter

II. Ankündigungsfristen

Bedingungen für einseitige Beendigung der Homeoffice Tätigkeit

I. Befristung

II. Einvernehmliche Änderung

III. Sonstige Möglichkeiten für Arbeitgeber zur Beendigung der Homeoffice Tätigkeit

Datenschutz

I. Verpflichtung auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen

II. Räumliche und IT-seitige Voraussetzungen

III. Besonderheit: Zugriff durch Familienangehörige

IV. Strengere Anforderungen bei Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO im Homeoffice

V. Zugangs- und Kontrollrechte

Arbeitsschutz und Unfallverhütung

I. Pflicht des Arbeitgebers zur Anweisung und Unterweisung zum Arbeitsschutz

II. Reduzierter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

III. Erweiterung der Betriebshaftpflicht erforderlich?

IV. Gefährdungsbeurteilung – Tele-Arbeitsplatz vs. Homeoffice

Mitbestimmung des Betriebsrats

I. Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung bei Homeoffice / Mobilem Arbeiten

II. Betriebsvereinbarung und sinnvolle Regelungstatbestände

I. Homeoffice

II. Mobiles Arbeiten

III. Tele-Arbeit

IV. Rechtliche Unterschiede zwischen den Modellen

I. Haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice / Mobile Work?

II. Kann der Arbeitgeber anweisen, im Homeoffice zu arbeiten?

III. Ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag notwendig / sinnvoll?

I. 100% Homeoffice oder tageweise im Betrieb?

II. Wann muss der Arbeitgeber Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb übernehmen?

III. Wann ist die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Betrieb als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen?

I. Festlegung der Homeoffice-Tage

II. Festlegung der (Kern-)Arbeitszeiten

III. Erreichbarkeit

IV. Verpflichtung zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Dokumentation

V. Risiko des Arbeitgebers auf Überstundenauszahlung bei mangelnder Arbeitszeitdokumentation

VI. Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten

I. Kann der Arbeitnehmer Arbeitsmittel auch privat nutzen?

II. Explizite Untersagung der Privatnutzung als Option

I. Kostenersatzpflicht des Arbeitgebers gem. § 670 BGB

II. Detaillierte Regelung: Welche Kosten in welcher Höhe werden in welcher Form erstattet

III. Expliziter Ausschluss der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

I. Vereinbarung eines Zutrittsrechts für den Arbeitgeber, speziell für Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzbeauftragter

II. Ankündigungsfristen

I. Befristung

II. Einvernehmliche Änderung

III. Sonstige Möglichkeiten für Arbeitgeber zur Beendigung der Homeoffice Tätigkeit

I. Verpflichtung auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen

II. Räumliche und IT-seitige Voraussetzungen

III. Besonderheit: Zugriff durch Familienangehörige

IV. Strengere Anforderungen bei Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO im Homeoffice

V. Zugangs- und Kontrollrechte

I. Pflicht des Arbeitgebers zur Anweisung und Unterweisung zum Arbeitsschutz

II. Reduzierter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

III. Erweiterung der Betriebshaftpflicht erforderlich?

IV. Gefährdungsbeurteilung – Tele-Arbeitsplatz vs. Homeoffice

I. Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung bei Homeoffice / Mobilem Arbeiten

II. Betriebsvereinbarung und sinnvolle Regelungstatbestände

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Als sehr gut und sehr praxistauglich schätze ich die gegebenen Praxisbeispiele - sowohl vom Dozenten als auch von anderen Schulungsteilnehmer/innen ein - Klare Weiterempfehlung!

Teilnehmerin | 12.04.2024
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Im Fokus
Claus Dettki

Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.

Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.

Details
Inhalte des Seminars

Homeoffice und Mobiles Arbeiten sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Doch dieser Wandel kam sehr abrupt, plötzlich und unvorbereitet – für Arbeitgeber und Gesetzgeber.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist beim Einsatz dieser Arbeitsformen deutlich mehr zu bedenken und zu klären als dies zum Beginn des verstärkten Einsatzes des Mobilen Arbeitens der Fall war. Vor allem nutzen Arbeitgeber aber auch nicht die Gestaltungsmöglichkeiten, um sich erstens Handlungsflexibilität zu schaffen, und zweitens Risiken zu minimieren.

In diesem Seminar werden daher Schritt für Schritt die verschiedenen Regelungsthemen beleuchtet und erläutert, welche konkreten Möglichkeiten für Arbeitgeber hier bestehen.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

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Seminardetails
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