Effektive Strategien im Umgang mit schwierigen Betriebsräten

So reagieren Sie richtig auf blockierende und aggressive Betriebsräte

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Strategischer Umgang mit dem Betriebsrat
  • Einbindungs- und Verhandlungsstrategie
  • Konfliktstrategie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren
  • Konfrontationsstrategie bei groben Pflichtverletzungen
  • Betriebsratswahl und legale Einflussnahme
  • Grenzen der Gewerkschaften
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Vorstand
Geschäftsführer
Personalleiter
HR-Manager
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 07.05.2024 - Dortmund
  • 06.06.2024 - Frankfurt
  • 13.06.2024 - Leipzig
  • 19.06.2024 - Hannover
  • + 9 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 13 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,59 von 5 Sternen 1507 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Strategischer Umgang mit dem Betriebsrat
  • Einbindungs- und Verhandlungsstrategie
  • Konfliktstrategie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren
  • Konfrontationsstrategie bei groben Pflichtverletzungen
  • Betriebsratswahl und legale Einflussnahme
  • Grenzen der Gewerkschaften
Ein super Seminar und ein sehr kompetenter Dozent. Wir konnten viele Praxisbeispiele besprechen, weil wir eine kleine Gruppe waren, das war sehr gut.
Teilnehmerin | 02.02.24
Themen begeisternd rübergebracht, gute Schwerpunktsetzung.
Teilnehmer | 16.08.2023
Kleine Gruppe war für individuelle Beispiele und Austausch sehr gut. Dozent hat den Inhalt gut rübergebracht und mit vielen praktischen Beispielen untersetzt.
Teilnehmer | 22.11.2023

Ablaufplan
Themen & Details
Strategisches Vorgehen statt emotionaler Ad-hoc-Entscheidung

1. Die Situationsanalyse

2. Zielfestlegung

3. Festlegung der Mittel

4. Umsetzung der Maßnahmen

Einbindungs- und Verhandlungsstrategie

1. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

2. Einbindung des Betriebsrats in Entscheidungsprozesse
a) Frühzeitige Einbindung
b) Informationspolitik
c) Kein „Übergehen“ des Betriebsrats
d) Kompensationsgeschäfte

3. Taktische Überlegungen
a) Mit wem verhandeln?
b) Zu welchem Zeitpunkt verhandeln?
c) Mögliche Zugeständnisse und Grenzen vorher festlegen
d) Vereinbarungen „auf Probe“
e) Keine Scheu vor der „teuren“ Einigungsstelle
f) Befristung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen

Konfliktstrategie (So setzen Sie sich in Beschluss- und Einigungsstellenverfahren durch)

1. Einigungsstelle
a) Erzwingbare Mitbestimmung: Was wird überhaupt in der Einigungsstelle verhandelt?
b) Auswahl des richtigen Vorsitzenden und der Beisitzer
c) Bestellungsverfahren über das Arbeitsgericht
d) Schriftliche Vorbereitung des Verfahrens
e) Unterrichtung des Vorsitzenden
f) Ablauf und Taktik in den Sitzungen
g) Kosten begrenzen

2. Beschlussverfahren
a) Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
b) Chancen vorher ausloten
c) Richtige Vorbereitung der Termine
d) Wer geht zum Termin?
e) Taktik im Prozess
f) Kosten

Konfrontationsstrategie: Kündigung und Auflösung des Betriebsrats

1. Kündigung und Auflösung als „letztes Mittel“ bei grober Pflichtverletzung

2. Außerordentliche Kündigung, § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG

3. Ordentliche Kündigung, § 15 Abs. 4 und 5 KSchG

4. Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss einzelner Mitglieder, § 23 BetrVG

5. Einfluss von Outsourcing / Betriebsübergang auf den Betriebsrat

6. Einfluss von betrieblichen Umstrukturierungen auf den Betriebsrat

Wahlstrategie: Legale Einflussnahme des Arbeitgebers auf die Wahl des Betriebsrats

1. Vorteile einer aktiven Mitgestaltung der Wahl durch den Arbeitgeber
a) Vorteile durch das Prinzip der Verhältnis- bzw. Listenwahl (im Vergleich zur Mehrheits- bzw. Personenwahl)
b) Vorteile durch das Prinzip der Geschlechterquote

2. Anzahl der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder

3. Vollständige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Gewerkschaftsstrategie: Wo die Grenzen des Gewerkschaftseinflusses liegen

1. Grenzen des Zutrittsrechts

2. Grenzen des Werberechts

3. Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen

1. Die Situationsanalyse

2. Zielfestlegung

3. Festlegung der Mittel

4. Umsetzung der Maßnahmen

1. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

2. Einbindung des Betriebsrats in Entscheidungsprozesse
a) Frühzeitige Einbindung
b) Informationspolitik
c) Kein „Übergehen“ des Betriebsrats
d) Kompensationsgeschäfte

3. Taktische Überlegungen
a) Mit wem verhandeln?
b) Zu welchem Zeitpunkt verhandeln?
c) Mögliche Zugeständnisse und Grenzen vorher festlegen
d) Vereinbarungen „auf Probe“
e) Keine Scheu vor der „teuren“ Einigungsstelle
f) Befristung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen

1. Einigungsstelle
a) Erzwingbare Mitbestimmung: Was wird überhaupt in der Einigungsstelle verhandelt?
b) Auswahl des richtigen Vorsitzenden und der Beisitzer
c) Bestellungsverfahren über das Arbeitsgericht
d) Schriftliche Vorbereitung des Verfahrens
e) Unterrichtung des Vorsitzenden
f) Ablauf und Taktik in den Sitzungen
g) Kosten begrenzen

2. Beschlussverfahren
a) Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
b) Chancen vorher ausloten
c) Richtige Vorbereitung der Termine
d) Wer geht zum Termin?
e) Taktik im Prozess
f) Kosten

1. Kündigung und Auflösung als „letztes Mittel“ bei grober Pflichtverletzung

2. Außerordentliche Kündigung, § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG

3. Ordentliche Kündigung, § 15 Abs. 4 und 5 KSchG

4. Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss einzelner Mitglieder, § 23 BetrVG

5. Einfluss von Outsourcing / Betriebsübergang auf den Betriebsrat

6. Einfluss von betrieblichen Umstrukturierungen auf den Betriebsrat

1. Vorteile einer aktiven Mitgestaltung der Wahl durch den Arbeitgeber
a) Vorteile durch das Prinzip der Verhältnis- bzw. Listenwahl (im Vergleich zur Mehrheits- bzw. Personenwahl)
b) Vorteile durch das Prinzip der Geschlechterquote

2. Anzahl der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder

3. Vollständige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

1. Grenzen des Zutrittsrechts

2. Grenzen des Werberechts

3. Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

 

Im Fokus
Dr. jur. Dirk Schreiner

Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.

Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.

Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.

Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.

Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Volker Flach

Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.

Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er  Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.

Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.

Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.

Im Fokus
Markus Weron

Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.

Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.

Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.

Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.

Im Fokus
Dominic Wallenstein

Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.

Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

individuelle Fragestellungen wurden eingehend besprochen mit deutlichem Mehrwert für die Umsetzung in der Praxis

Teilnehmerin | 17.01.2024
Details
Inhalte des Seminars

Häufig wird es in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat emotional. Doch die Erfahrung zeigt, dass eine strategische Vorgehensweise deutlich effektiver ist, sodass beide Seiten zusammenkommen.

In diesem Seminar erfahren Geschäftsführer und Personaler, wie sie strategisch mit dem Betriebsrat arbeiten können. Die strategischen Ansätze reichen hier von Beziehungsmanagement, kooperativem und taktischem Verhalten in Verhandlungen, bis hin zu konfrontativen Vorgehensweisen sofern der Betriebsrat grobe Pflichtverletzungen begeht. Abschließend wird auch das Thema Gewerkschaftseinfluss besprochen und dargelegt, wie die Grenzen der Gewerkschaft im Betrieb liegen.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

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