Effektive Strategien im Umgang mit schwierigen Betriebsräten

So reagieren Sie richtig auf blockierende und aggressive Betriebsräte

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Strategischer Umgang mit dem Betriebsrat
  • Einbindungs- und Verhandlungsstrategie
  • Konfliktstrategie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren
  • Konfrontationsstrategie bei groben Pflichtverletzungen
  • Betriebsratswahl und legale Einflussnahme
  • Grenzen der Gewerkschaften
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Vorstand
Geschäftsführer
Personalleiter
HR-Manager
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 28.03.2023 - Hamburg
  • 04.05.2023 - Hannover
  • 10.05.2023 - Stuttgart
  • 06.06.2023 - Düsseldorf
  • + 13 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 17 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,57 von 5 Sternen 629 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Strategischer Umgang mit dem Betriebsrat
  • Einbindungs- und Verhandlungsstrategie
  • Konfliktstrategie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren
  • Konfrontationsstrategie bei groben Pflichtverletzungen
  • Betriebsratswahl und legale Einflussnahme
  • Grenzen der Gewerkschaften
Ablaufplan
Themen & Details
Strategisches Vorgehen statt emotionaler Ad-hoc-Entscheidung

1. Die Situationsanalyse

2. Zielfestlegung

3. Festlegung der Mittel

4. Umsetzung der Maßnahmen

Einbindungs- und Verhandlungsstrategie

1. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

2. Einbindung des Betriebsrats in Entscheidungsprozesse
a) Frühzeitige Einbindung
b) Informationspolitik
c) Kein „Übergehen“ des Betriebsrats
d) Kompensationsgeschäfte

3. Taktische Überlegungen
a) Mit wem verhandeln?
b) Zu welchem Zeitpunkt verhandeln?
c) Mögliche Zugeständnisse und Grenzen vorher festlegen
d) Vereinbarungen „auf Probe“
e) Keine Scheu vor der „teuren“ Einigungsstelle
f) Befristung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen

Konfliktstrategie (So setzen Sie sich in Beschluss- und Einigungsstellenverfahren durch)

1. Einigungsstelle
a) Erzwingbare Mitbestimmung: Was wird überhaupt in der Einigungsstelle verhandelt?
b) Auswahl des richtigen Vorsitzenden und der Beisitzer
c) Bestellungsverfahren über das Arbeitsgericht
d) Schriftliche Vorbereitung des Verfahrens
e) Unterrichtung des Vorsitzenden
f) Ablauf und Taktik in den Sitzungen
g) Kosten begrenzen

2. Beschlussverfahren
a) Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
b) Chancen vorher ausloten
c) Richtige Vorbereitung der Termine
d) Wer geht zum Termin?
e) Taktik im Prozess
f) Kosten

Konfrontationsstrategie: Kündigung und Auflösung des Betriebsrats

1. Kündigung und Auflösung als „letztes Mittel“ bei grober Pflichtverletzung

2. Außerordentliche Kündigung, § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG

3. Ordentliche Kündigung, § 15 Abs. 4 und 5 KSchG

4. Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss einzelner Mitglieder, § 23 BetrVG

5. Einfluss von Outsourcing / Betriebsübergang auf den Betriebsrat

6. Einfluss von betrieblichen Umstrukturierungen auf den Betriebsrat

Wahlstrategie: Legale Einflussnahme des Arbeitgebers auf die Wahl des Betriebsrats

1. Vorteile einer aktiven Mitgestaltung der Wahl durch den Arbeitgeber
a) Vorteile durch das Prinzip der Verhältnis- bzw. Listenwahl (im Vergleich zur Mehrheits- bzw. Personenwahl)
b) Vorteile durch das Prinzip der Geschlechterquote

2. Anzahl der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder

3. Vollständige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Gewerkschaftsstrategie: Wo die Grenzen des Gewerkschaftseinflusses liegen

1. Grenzen des Zutrittsrechts

2. Grenzen des Werberechts

3. Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen

1. Die Situationsanalyse

2. Zielfestlegung

3. Festlegung der Mittel

4. Umsetzung der Maßnahmen

1. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

2. Einbindung des Betriebsrats in Entscheidungsprozesse
a) Frühzeitige Einbindung
b) Informationspolitik
c) Kein „Übergehen“ des Betriebsrats
d) Kompensationsgeschäfte

3. Taktische Überlegungen
a) Mit wem verhandeln?
b) Zu welchem Zeitpunkt verhandeln?
c) Mögliche Zugeständnisse und Grenzen vorher festlegen
d) Vereinbarungen „auf Probe“
e) Keine Scheu vor der „teuren“ Einigungsstelle
f) Befristung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen

1. Einigungsstelle
a) Erzwingbare Mitbestimmung: Was wird überhaupt in der Einigungsstelle verhandelt?
b) Auswahl des richtigen Vorsitzenden und der Beisitzer
c) Bestellungsverfahren über das Arbeitsgericht
d) Schriftliche Vorbereitung des Verfahrens
e) Unterrichtung des Vorsitzenden
f) Ablauf und Taktik in den Sitzungen
g) Kosten begrenzen

2. Beschlussverfahren
a) Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
b) Chancen vorher ausloten
c) Richtige Vorbereitung der Termine
d) Wer geht zum Termin?
e) Taktik im Prozess
f) Kosten

1. Kündigung und Auflösung als „letztes Mittel“ bei grober Pflichtverletzung

2. Außerordentliche Kündigung, § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG

3. Ordentliche Kündigung, § 15 Abs. 4 und 5 KSchG

4. Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss einzelner Mitglieder, § 23 BetrVG

5. Einfluss von Outsourcing / Betriebsübergang auf den Betriebsrat

6. Einfluss von betrieblichen Umstrukturierungen auf den Betriebsrat

1. Vorteile einer aktiven Mitgestaltung der Wahl durch den Arbeitgeber
a) Vorteile durch das Prinzip der Verhältnis- bzw. Listenwahl (im Vergleich zur Mehrheits- bzw. Personenwahl)
b) Vorteile durch das Prinzip der Geschlechterquote

2. Anzahl der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder

3. Vollständige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

1. Grenzen des Zutrittsrechts

2. Grenzen des Werberechts

3. Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Dr. jur. Claudia Kröger

Frau Dr. Kröger ist als Rechtsanwältin am Standort Dresden der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Jurastudium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie zum Thema „Auswahlrichtlinien und gesetzlicher Kündigungsschutz“.

Frau Dr. Kröger berät Unternehmen in allen individuellen aber auch betriebsverfassungsrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie im Kündigungs- sowie im Betriebsverfassungsrecht.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Im Fokus
Dr. jur. Dirk Schreiner

Herr Dr. Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.

Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.

Herr Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung.

Im Fokus
Dominic Wallenstein

Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Die neuen gesetzlichen Anforderungen wurden für Praktiker sehr gut nachvollziehbar dargestellt.

Teilnehmerin | 29.07.2022
Details
Inhalte des Seminars

Häufig wird es in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat emotional. Doch die Erfahrung zeigt, dass eine strategische Vorgehensweise deutlich effektiver ist, sodass beide Seiten zusammenkommen.

In diesem Seminar erfahren Geschäftsführer und Personaler, wie sie strategisch mit dem Betriebsrat arbeiten können. Die strategischen Ansätze reichen hier von Beziehungsmanagement, kooperativem und taktischem Verhalten in Verhandlungen, bis hin zu konfrontativen Vorgehensweisen sofern der Betriebsrat grobe Pflichtverletzungen begeht. Abschließend wird auch das Thema Gewerkschaftseinfluss besprochen und dargelegt, wie die Grenzen der Gewerkschaft im Betrieb liegen.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

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Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

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