Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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26.09.2023 | - Berlin |
26.09.2023 | - Karlsruhe |
10.10.2023 | - Hannover |
08.11.2023 | - Nürnberg |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
1. Die Situationsanalyse
2. Zielfestlegung
3. Festlegung der Mittel
4. Umsetzung der Maßnahmen
1. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
2. Einbindung des Betriebsrats in Entscheidungsprozesse
a) Frühzeitige Einbindung
b) Informationspolitik
c) Kein „Übergehen“ des Betriebsrats
d) Kompensationsgeschäfte
3. Taktische Überlegungen
a) Mit wem verhandeln?
b) Zu welchem Zeitpunkt verhandeln?
c) Mögliche Zugeständnisse und Grenzen vorher festlegen
d) Vereinbarungen „auf Probe“
e) Keine Scheu vor der „teuren“ Einigungsstelle
f) Befristung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
1. Einigungsstelle
a) Erzwingbare Mitbestimmung: Was wird überhaupt in der Einigungsstelle verhandelt?
b) Auswahl des richtigen Vorsitzenden und der Beisitzer
c) Bestellungsverfahren über das Arbeitsgericht
d) Schriftliche Vorbereitung des Verfahrens
e) Unterrichtung des Vorsitzenden
f) Ablauf und Taktik in den Sitzungen
g) Kosten begrenzen
2. Beschlussverfahren
a) Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
b) Chancen vorher ausloten
c) Richtige Vorbereitung der Termine
d) Wer geht zum Termin?
e) Taktik im Prozess
f) Kosten
1. Kündigung und Auflösung als „letztes Mittel“ bei grober Pflichtverletzung
2. Außerordentliche Kündigung, § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG
3. Ordentliche Kündigung, § 15 Abs. 4 und 5 KSchG
4. Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss einzelner Mitglieder, § 23 BetrVG
5. Einfluss von Outsourcing / Betriebsübergang auf den Betriebsrat
6. Einfluss von betrieblichen Umstrukturierungen auf den Betriebsrat
1. Vorteile einer aktiven Mitgestaltung der Wahl durch den Arbeitgeber
a) Vorteile durch das Prinzip der Verhältnis- bzw. Listenwahl (im Vergleich zur Mehrheits- bzw. Personenwahl)
b) Vorteile durch das Prinzip der Geschlechterquote
2. Anzahl der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder
3. Vollständige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Grenzen des Zutrittsrechts
2. Grenzen des Werberechts
3. Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen
1. Die Situationsanalyse
2. Zielfestlegung
3. Festlegung der Mittel
4. Umsetzung der Maßnahmen
1. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
2. Einbindung des Betriebsrats in Entscheidungsprozesse
a) Frühzeitige Einbindung
b) Informationspolitik
c) Kein „Übergehen“ des Betriebsrats
d) Kompensationsgeschäfte
3. Taktische Überlegungen
a) Mit wem verhandeln?
b) Zu welchem Zeitpunkt verhandeln?
c) Mögliche Zugeständnisse und Grenzen vorher festlegen
d) Vereinbarungen „auf Probe“
e) Keine Scheu vor der „teuren“ Einigungsstelle
f) Befristung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
1. Einigungsstelle
a) Erzwingbare Mitbestimmung: Was wird überhaupt in der Einigungsstelle verhandelt?
b) Auswahl des richtigen Vorsitzenden und der Beisitzer
c) Bestellungsverfahren über das Arbeitsgericht
d) Schriftliche Vorbereitung des Verfahrens
e) Unterrichtung des Vorsitzenden
f) Ablauf und Taktik in den Sitzungen
g) Kosten begrenzen
2. Beschlussverfahren
a) Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
b) Chancen vorher ausloten
c) Richtige Vorbereitung der Termine
d) Wer geht zum Termin?
e) Taktik im Prozess
f) Kosten
1. Kündigung und Auflösung als „letztes Mittel“ bei grober Pflichtverletzung
2. Außerordentliche Kündigung, § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG
3. Ordentliche Kündigung, § 15 Abs. 4 und 5 KSchG
4. Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss einzelner Mitglieder, § 23 BetrVG
5. Einfluss von Outsourcing / Betriebsübergang auf den Betriebsrat
6. Einfluss von betrieblichen Umstrukturierungen auf den Betriebsrat
1. Vorteile einer aktiven Mitgestaltung der Wahl durch den Arbeitgeber
a) Vorteile durch das Prinzip der Verhältnis- bzw. Listenwahl (im Vergleich zur Mehrheits- bzw. Personenwahl)
b) Vorteile durch das Prinzip der Geschlechterquote
2. Anzahl der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder
3. Vollständige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Grenzen des Zutrittsrechts
2. Grenzen des Werberechts
3. Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen
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Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.
Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Optimales Seminar, äußerst kompetente Referentin, die das Thema sehr gut und praxisnah vermittelt hat - gute Kommunikation in der kleinen Gruppe und guter Austausch! Sehr gute Seminarunterlagen!
Häufig wird es in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat emotional. Doch die Erfahrung zeigt, dass eine strategische Vorgehensweise deutlich effektiver ist, sodass beide Seiten zusammenkommen.
In diesem Seminar erfahren Geschäftsführer und Personaler, wie sie strategisch mit dem Betriebsrat arbeiten können. Die strategischen Ansätze reichen hier von Beziehungsmanagement, kooperativem und taktischem Verhalten in Verhandlungen, bis hin zu konfrontativen Vorgehensweisen sofern der Betriebsrat grobe Pflichtverletzungen begeht. Abschließend wird auch das Thema Gewerkschaftseinfluss besprochen und dargelegt, wie die Grenzen der Gewerkschaft im Betrieb liegen.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
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Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
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Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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