Grenzen des Betriebsrats

Arbeitgeberrechte im Betriebsverfassungsrecht

Ihr Platz wird freigehalten...
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Wo endet die Zuständigkeit des Betriebsrats
  • Schulungsansprüche und deren Grenzen
  • Welche Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen - welche nicht
  • Soziale Angelegenheiten - mitbestimmungsfreie vs. mitbestimmungspflichtige Sachverhalte
  • Umgang mit Beteiligunsgtatbeständen bei personellen Maßnahmen
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Geschäftsführer
Personalleiter
HR-Manager
Führungskräfte
Vorstand
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 01.07.2025 - Köln
  • 08.07.2025 - Hamburg
  • 10.07.2025 - München
  • 17.07.2025 - Stuttgart
  • + 21 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 25 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare 2853 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Wo endet die Zuständigkeit des Betriebsrats
  • Schulungsansprüche und deren Grenzen
  • Welche Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen - welche nicht
  • Soziale Angelegenheiten - mitbestimmungsfreie vs. mitbestimmungspflichtige Sachverhalte
  • Umgang mit Beteiligunsgtatbeständen bei personellen Maßnahmen
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
Uneingeschränkt zu empfehlen. Auch bei meinem zweiten Seminar des Veranstalters bin ich mit konkretem Nutzen und Umsetzungsmöglichkeiten in das Unternehmen zurück.
Teilnehmer | 29.01.2025
Toller Referent; hoher Praxisbezug, Zeit für individuelle betriebliche Fragen.
Anonym | 07.11.2025
Sehr empfehlenswert! Inhalt, Durchführung und Setting waren sehr hochwertig. Der Dozent war fachlich und menschlich unheimlich versiert. Top Anbieter!
Teilnehmerin | 04.10.2025

Sind Sie bereit?
Sichern Sie sich Ihren Platz.

Über den Button „Termine ansehen“ gelangen Sie zur Terminauswahl. Wählen Sie den für Sie optimalen Termin und fahren Sie fort, um Ihre Teilnahme sicherzustellen.

Ablaufplan
Themen & Details
Wo endet die Zuständigkeit Ihres Betriebsrats?

I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
5. Tendenzbetriebe
6. Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung / Schwellenwerte / Abgrenzung zum Werkvertrag)

III. Räumlich

Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

I. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG

II. Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wofür ist freizustellen?
2. Wie lange ist freizustellen?

III. Bezahlung während der Freistellung

IV. Freizeitausgleich bzw. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit

Schulungen für Betriebratsmitglieder

I. Welche Schulungen sind erforderlich?

II. Zeitliche Begrenzung

III. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

I. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten

II. Geheimhaltungspflicht

III. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht

Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG

II. Die Regelungsabrede

III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Kosten, Verfahren)

Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten

I. Die mitbestimmungsfreien Situationen
1. In Einzelfällen (Abgrenzung zum kollektiven Tatbestand)
2. In Notfällen (Abgrenzung zu Eilfällen)
3. Kein Regelungsspielraum
4. Abgrenzung des mitbestimmungsfreien „Ob“ vom mitbestimmungspflichtigen „Wie“
5. Tarifvorrang

II. Die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung

Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten

I. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG

II. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

I. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
2. Versuch eines Interessenausgleichs
3. Sozialplan

I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
5. Tendenzbetriebe
6. Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung / Schwellenwerte / Abgrenzung zum Werkvertrag)

III. Räumlich

I. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG

II. Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wofür ist freizustellen?
2. Wie lange ist freizustellen?

III. Bezahlung während der Freistellung

IV. Freizeitausgleich bzw. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit

I. Welche Schulungen sind erforderlich?

II. Zeitliche Begrenzung

III. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

I. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten

II. Geheimhaltungspflicht

III. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht

I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG

II. Die Regelungsabrede

III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Kosten, Verfahren)

I. Die mitbestimmungsfreien Situationen
1. In Einzelfällen (Abgrenzung zum kollektiven Tatbestand)
2. In Notfällen (Abgrenzung zu Eilfällen)
3. Kein Regelungsspielraum
4. Abgrenzung des mitbestimmungsfreien „Ob“ vom mitbestimmungspflichtigen „Wie“
5. Tarifvorrang

II. Die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung

I. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG

II. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe

I. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
2. Versuch eines Interessenausgleichs
3. Sozialplan

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Sehr gute Praxisnähe mit vielen Fallbeispielen. Fragen zu aktuellen Vorgängen im eigenen Unternehmen wurden direkt in das Seminar integriert.

Teilnehmer | 06.02.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Claus Dettki

Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.

Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.

Im Fokus
Maximilian Schreiner

Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.

Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.

Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.

Im Fokus
Dominic Wallenstein

Dominic Wallenstein ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Karlsruher Standort ansässig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.

Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.

Im Fokus
Dr. jur. Claudia Kröger

Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.

Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.

Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.

Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.

Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.

Partner, Rechtsanwalt
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Im Fokus
Jutta Scala

Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.

Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.

Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.

Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.

Details
Inhalte des Seminars

Grenzen des Betriebsrats: Strategien für Arbeitgeber zur Stärkung ihrer Position

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Fachkräfte, die effektiv mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten möchten.

In unserem Seminar “Grenzen des Betriebsrats” bieten wir Ihnen praxisnahe Einblicke und Strategien, um die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu Ihrer Vorteil zu gestalten. Entdecken Sie, wie Sie die Grenzen der Mitbestimmung erkennen und nutzen können, um Ihre unternehmerischen Entscheidungen effektiv und rechtssicher umzusetzen.

Seminarinhalte im Überblick:

  • Zuständigkeitsbereiche des Betriebsrats: Erhalten Sie Klarheit über die sachlichen, persönlichen und räumlichen Grenzen der Betriebsratsarbeit. Verstehen Sie, wo Ihre Handlungsfreiheiten liegen und wie Sie diese im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben nutzen können.
  • Freistellungen und Schulungen: Lernen Sie die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und die Übernahme von Schulungskosten. Entdecken Sie Strategien, um die damit verbundenen Kosten effektiv zu kontrollieren und zu begrenzen.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit: Erfahren Sie, wie Sie durch das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit und die Einhaltung von Geheimhaltungspflichten eine positive Arbeitsumgebung schaffen, ohne Ihre Unternehmensziele aus den Augen zu verlieren.
  • Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten: Erkennen Sie die mitbestimmungsfreien Situationen und verstehen Sie die Grenzen der Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen und betrieblichen Ordnungsmaßnahmen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in diesen Bereichen agieren können, ohne unnötige Einschränkungen durch den Betriebsrat zu erfahren.
  • Wirtschaftliche Mitbestimmung: Gewinnen Sie Einblicke in die Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen und lernen Sie, wie Sie Informations- und Beratungsprozesse effizient gestalten können, um Ihre wirtschaftlichen Entscheidungen voranzutreiben.

Ihr Nutzen:

  • Rechtssicherheit: Stärken Sie Ihre Position durch ein vertieftes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Grenzen der Mitbestimmung.
  • Strategische Handlungsoptionen: Entwickeln Sie konkrete Strategien, um Ihre unternehmerischen Ziele durchzusetzen, während Sie gleichzeitig eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat pflegen.
  • Kostenkontrolle: Erlernen Sie Methoden zur effektiven Kontrolle und Begrenzung der durch den Betriebsrat verursachten Kosten.
Seien Sie dabei
Wählen Sie Ihren Termin.
Alle Termine anzeigen
Termine & Orte
Alle
Präsenz
Live-Online
Termin buchen
FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.
Hinweise
Seminardetails
Genauer Veranstaltungsort

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat.

Tolle Voraussetzungen.
Ihre Auswahl:
Buchung erfolgreich
Ihr Platz ist reserviert.
Ihr Investment

Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

Kleingedrucktes
Ebenfalls relevant:
Teilen Sie Ihre Teilnahme auf LinkedIn & XING.

Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

Kleingedrucktes
Ebenfalls relevant: