Grenzen der Mitbestimmung

Wo das Mitspracherecht des Betriebsrats endet

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Mitbestimmungsarten im Überblick
  • Grenzen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und mitbestimmungsfreie Themen
  • Wo besteht eine Mitbestimmungspflicht in sozialen Angelegenheiten?
  • Handlungsoptionen bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechts
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • Wirtschftliche Angelegenheiten, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Geschäftsführer
Personalleiter
HR-Manager
Führungskräfte
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 27.01.2026 - Frankfurt
  • 17.03.2026 - Dortmund
  • 19.03.2026 - Live-Online
    20.03.2026
  • 10.06.2026 - Köln
  • + 5 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 9 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare 3445 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Das erwartet Sie
  • Mitbestimmungsarten im Überblick
  • Grenzen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und mitbestimmungsfreie Themen
  • Wo besteht eine Mitbestimmungspflicht in sozialen Angelegenheiten?
  • Handlungsoptionen bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechts
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • Wirtschftliche Angelegenheiten, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
Der Referent hat ein sehr informatives und kurzweiliges Seminar gegeben. Der Begriff "Praxis-Seminar" passt sehr gut. Die Kombination aus Theorie und Anwendungsfällen ist perfekt.
Teilnehmerin | 11.03.2025
Ideale Gruppengröße, unterschiedliche aber gut zueinander passende Branchen der Teilnehmenden, sehr praxisnahe und fallenbezogene Themenfelder, angenehme Atmosphäre aller Teilnehmenden einschl. dem Dozenten, umfangreiche Seminarunterlagen und Dokumentationen, tolle Räumlichkeiten und Verpflegung im Dorint Hotel Frankfurt-Sulzbach
Teilnehmer | 30.04.2025
der Austausch mit dem Referenten war super!
Teilnehmerin | 28.03.2025
TOP-Seminar, kurzweilig, interessant und immer bereit, Nachfragen und Sachverhalte aus der gruppe erstklassig mit den Inhalten zu verknüpfen.
Teilnehmer | 04.12.2024
Top Dozent und absolute Bereicherung in der Thematik. Gerne nehme ich an weiteren Seminaren teil.
Teilnehmer | 10.10.2024

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Ablaufplan
Themen & Details
Die unterschiedlichen „Mitbestimmungsarten“

I. Echte Mitbestimmungsrechte

II. Zustimmungsverweigerungsrecht

III. Vorschlagsrechte

IV. Beratungsrechte

V. Anhörungsrechte

VI. Reine Informationsrechte

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

I. Grenzen der Mitbestimmung und mitbestimmungsfreie Themen
1. Gesetzesvorbehalt
2. Individueller vs. kollektiver Tatbestand
3. Tarifliche Regelungen
4. Keine Mitbestimmung in Notfällen
5. Unterscheidung zwischen „Ob“ und „Wie“
a) Das mitbestimmungsfreie „Ob“
b) Das mitbestimmungspflichtige „Wie“
6. Möglichkeit von „Rahmenbetriebsvereinbarungen“, z. B. zur Verteilung der Arbeitszeit bzw. zu Überstunden in Eilfällen

II. Welche Themenbereiche betrifft die Mitbestimmung
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen / Dienstpläne
3. Überstunden / Kurzarbeit
4. Urlaubsgrundsätze / Urlaubsplan
5. Technische Einrichtung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle (z. B. Software, Internet, Intranet)
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Lohngestaltung / leistungsgerechte Entlohnung

III. Handlungsmöglichkeiten bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes
1. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung
a) Formbedürftigkeit
b) Mögliche Regelungsinhalte
2. Tarifvorrang und Tarifsperre
3. Gleichbehandlungsgrundsatz
4. Nachwirkung und taktische Folgerungen aus der Nachwirkung
5. Abschluss einer Regelungsabrede / Betriebsabsprache

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

I. Wo besteht ein Mitbestimmungsrecht und wie weit reicht dieses
1. Bei Einstellungen und Versetzungen, § 99 BetrVG
2. Bei Ein- und Umgruppierungen, § 99 BetrVG
3. Bei Kündigungen, §§ 102,103 BetrVG

II. Wie verhalten Sie sich taktisch am besten, wenn Mitbestimmungsrechte bestehen?
1. Wie informieren Sie den Betriebsrat
2. Wie reagieren Sie, wenn er der Maßnahme nicht zustimmt
3. Folgen beim Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte
4. Taktische Vorgehensweise beim Arbeitsgericht

Grenzen der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

I. Begrenzte Mitbestimmung bei Betriebsänderungen
1. Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
2. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte
a) Einstweilige Verfügung
b) Nachteilsausgleich (Verrechnungsmöglichkeit auf Sozialleistungen)
c) Ordnungswidrigkeit

II. Information des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
1. Umfang und Form der Information
2. Zeitpunkt der Information

III. Versuch eines Interessenausgleichs
1. Vorteile eines Interessenausgleichs für den Arbeitgeber (Beschleunigung der Maßnahmen, ggf. Namensliste, Auswahlrichtlinien bei Kündigungen)
2. Verhandlungen vor der Einigungsstelle und deren „qualifiziertes“ Scheitern
3. Taktische Überlegungen

IV. Sozialplanpflicht
1. Inhalt und Kosten eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht
3. Tarifsozialplan

I. Echte Mitbestimmungsrechte

II. Zustimmungsverweigerungsrecht

III. Vorschlagsrechte

IV. Beratungsrechte

V. Anhörungsrechte

VI. Reine Informationsrechte

I. Grenzen der Mitbestimmung und mitbestimmungsfreie Themen
1. Gesetzesvorbehalt
2. Individueller vs. kollektiver Tatbestand
3. Tarifliche Regelungen
4. Keine Mitbestimmung in Notfällen
5. Unterscheidung zwischen „Ob“ und „Wie“
a) Das mitbestimmungsfreie „Ob“
b) Das mitbestimmungspflichtige „Wie“
6. Möglichkeit von „Rahmenbetriebsvereinbarungen“, z. B. zur Verteilung der Arbeitszeit bzw. zu Überstunden in Eilfällen

II. Welche Themenbereiche betrifft die Mitbestimmung
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen / Dienstpläne
3. Überstunden / Kurzarbeit
4. Urlaubsgrundsätze / Urlaubsplan
5. Technische Einrichtung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle (z. B. Software, Internet, Intranet)
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Lohngestaltung / leistungsgerechte Entlohnung

III. Handlungsmöglichkeiten bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes
1. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung
a) Formbedürftigkeit
b) Mögliche Regelungsinhalte
2. Tarifvorrang und Tarifsperre
3. Gleichbehandlungsgrundsatz
4. Nachwirkung und taktische Folgerungen aus der Nachwirkung
5. Abschluss einer Regelungsabrede / Betriebsabsprache

I. Wo besteht ein Mitbestimmungsrecht und wie weit reicht dieses
1. Bei Einstellungen und Versetzungen, § 99 BetrVG
2. Bei Ein- und Umgruppierungen, § 99 BetrVG
3. Bei Kündigungen, §§ 102,103 BetrVG

II. Wie verhalten Sie sich taktisch am besten, wenn Mitbestimmungsrechte bestehen?
1. Wie informieren Sie den Betriebsrat
2. Wie reagieren Sie, wenn er der Maßnahme nicht zustimmt
3. Folgen beim Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte
4. Taktische Vorgehensweise beim Arbeitsgericht

I. Begrenzte Mitbestimmung bei Betriebsänderungen
1. Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
2. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte
a) Einstweilige Verfügung
b) Nachteilsausgleich (Verrechnungsmöglichkeit auf Sozialleistungen)
c) Ordnungswidrigkeit

II. Information des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
1. Umfang und Form der Information
2. Zeitpunkt der Information

III. Versuch eines Interessenausgleichs
1. Vorteile eines Interessenausgleichs für den Arbeitgeber (Beschleunigung der Maßnahmen, ggf. Namensliste, Auswahlrichtlinien bei Kündigungen)
2. Verhandlungen vor der Einigungsstelle und deren „qualifiziertes“ Scheitern
3. Taktische Überlegungen

IV. Sozialplanpflicht
1. Inhalt und Kosten eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht
3. Tarifsozialplan

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Hat sehr viel Spaß gemacht. Angenehme Arbeitsatmosphäre. Alle Fragen wurden gerne beantwortet. Gerne wieder.

Anonym | 15.02.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

 

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Standort Attendorn ansässig und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Partnerin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Im Fokus
Dr. jur. Bianca Maiworm LL.M.

Dr. Bianca Maiworm ist Partnerin der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist am Standort Attendorn ansässig und Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.

Dr. Bianca Maiworm berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.

Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die rechtliche Ausgestaltung von variablen Vergütungsbestandteilen, Zielvereinbarungen und Bonussystemen.

Dr. Maiworm vertritt Unternehmen zudem bei verhaltens-, krankheits- und leistungsbedingten Kündigungsschutzprozessen als auch bei komplexen Sachverhalten im Rahmen von betriebsbedingten Trennungen.

Abschließend berät sie Mandanten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen, Betriebsräten und Gewerkschaften. Dabei leistet Dr. Bianca Maiworm einerseits die grundlegende arbeitsrechtliche Beratung, übernimmt jedoch auch auf Wunsch der Mandanten die Verhandlungsführung bei Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Restrukturierungsmaßnahmen.

Im Fokus
Tobias Funke

Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.

Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.

Im Fokus
Lukas Süpner

Lukas Süpner ist als Rechtsanwalt am Standort in Dresden tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte anschließend sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am Landgericht Aschaffenburg.

Während dieser Zeit schloss er eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab und verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verhandlungsmanagement.

Lukas Süpner berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Fokus
Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Details
Inhalte des Seminars

Diese Seminar gibt einen detaillierten Einblick in die Beteiligungstatbestände des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Der Teilnehmer soll ein tiefgreifendes Verständnis der Beteiligung erhalten, weshalb zunächst auch die unterschiedlichen Formen dargestellt werden – oftmals wird schlicht von “Mitbestimmung” gesprochen, doch neben der Mitbestimmung im enegeren Sinne existieren noch weitere, abgeschwächte Formen – bspw. reine Anhörungs- oder Informationsrechte.

Basierend auf dieser Grundlage werden die einzelnen Themen wie Arbeitszeit, IT-Systeme, Einstellung, Versetzung aber auch Betriebsänderugen dargestellt. Dabei liegt neben der Klärung welche Variante der Beteiligung vorliegt, der Fokus auch auf der Darstellung, wo keine Beteiligung besteht und somit eine klare Grenze des Betriebsrats.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

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