Grenzen der Mitbestimmung

Wo das Mitspracherecht des Betriebsrats endet

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Mitbestimmungsarten im Überblick
  • Grenzen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und mitbestimmungsfreie Themen
  • Wo besteht eine Mitbestimmungspflicht in sozialen Angelegenheiten?
  • Handlungsoptionen bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechts
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • Wirtschftliche Angelegenheiten, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Geschäftsführer
Personalleiter
HR-Manager
Führungskräfte
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 19.04.2023 - Leipzig
  • 04.05.2023 - Live-Online
    11.05.2023
  • 27.06.2023 - Frankfurt
  • 06.07.2023 - Stuttgart
  • + 5 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 9 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,57 von 5 Sternen 629 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Mitbestimmungsarten im Überblick
  • Grenzen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und mitbestimmungsfreie Themen
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  • Handlungsoptionen bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechts
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • Wirtschftliche Angelegenheiten, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
Ablaufplan
Themen & Details
Die unterschiedlichen „Mitbestimmungsarten“

I. Echte Mitbestimmungsrechte

II. Zustimmungsverweigerungsrecht

III. Vorschlagsrechte

IV. Beratungsrechte

V. Anhörungsrechte

VI. Reine Informationsrechte

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

I. Grenzen der Mitbestimmung und mitbestimmungsfreie Themen
1. Gesetzesvorbehalt
2. Individueller vs. kollektiver Tatbestand
3. Tarifliche Regelungen
4. Keine Mitbestimmung in Notfällen
5. Unterscheidung zwischen „Ob“ und „Wie“
a) Das mitbestimmungsfreie „Ob“
b) Das mitbestimmungspflichtige „Wie“
6. Möglichkeit von „Rahmenbetriebsvereinbarungen“, z. B. zur Verteilung der Arbeitszeit bzw. zu Überstunden in Eilfällen

II. Welche Themenbereiche betrifft die Mitbestimmung
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen / Dienstpläne
3. Überstunden / Kurzarbeit
4. Urlaubsgrundsätze / Urlaubsplan
5. Technische Einrichtung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle (z. B. Software, Internet, Intranet)
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Lohngestaltung / leistungsgerechte Entlohnung

III. Handlungsmöglichkeiten bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes
1. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung
a) Formbedürftigkeit
b) Mögliche Regelungsinhalte
2. Tarifvorrang und Tarifsperre
3. Gleichbehandlungsgrundsatz
4. Nachwirkung und taktische Folgerungen aus der Nachwirkung
5. Abschluss einer Regelungsabrede / Betriebsabsprache

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

I. Wo besteht ein Mitbestimmungsrecht und wie weit reicht dieses
1. Bei Einstellungen und Versetzungen, § 99 BetrVG
2. Bei Ein- und Umgruppierungen, § 99 BetrVG
3. Bei Kündigungen, §§ 102,103 BetrVG

II. Wie verhalten Sie sich taktisch am besten, wenn Mitbestimmungsrechte bestehen?
1. Wie informieren Sie den Betriebsrat
2. Wie reagieren Sie, wenn er der Maßnahme nicht zustimmt
3. Folgen beim Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte
4. Taktische Vorgehensweise beim Arbeitsgericht

Grenzen der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

I. Begrenzte Mitbestimmung bei Betriebsänderungen
1. Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
2. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte
a) Einstweilige Verfügung
b) Nachteilsausgleich (Verrechnungsmöglichkeit auf Sozialleistungen)
c) Ordnungswidrigkeit

II. Information des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
1. Umfang und Form der Information
2. Zeitpunkt der Information

III. Versuch eines Interessenausgleichs
1. Vorteile eines Interessenausgleichs für den Arbeitgeber (Beschleunigung der Maßnahmen, ggf. Namensliste, Auswahlrichtlinien bei Kündigungen)
2. Verhandlungen vor der Einigungsstelle und deren „qualifiziertes“ Scheitern
3. Taktische Überlegungen

IV. Sozialplanpflicht
1. Inhalt und Kosten eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht
3. Tarifsozialplan

I. Echte Mitbestimmungsrechte

II. Zustimmungsverweigerungsrecht

III. Vorschlagsrechte

IV. Beratungsrechte

V. Anhörungsrechte

VI. Reine Informationsrechte

I. Grenzen der Mitbestimmung und mitbestimmungsfreie Themen
1. Gesetzesvorbehalt
2. Individueller vs. kollektiver Tatbestand
3. Tarifliche Regelungen
4. Keine Mitbestimmung in Notfällen
5. Unterscheidung zwischen „Ob“ und „Wie“
a) Das mitbestimmungsfreie „Ob“
b) Das mitbestimmungspflichtige „Wie“
6. Möglichkeit von „Rahmenbetriebsvereinbarungen“, z. B. zur Verteilung der Arbeitszeit bzw. zu Überstunden in Eilfällen

II. Welche Themenbereiche betrifft die Mitbestimmung
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen / Dienstpläne
3. Überstunden / Kurzarbeit
4. Urlaubsgrundsätze / Urlaubsplan
5. Technische Einrichtung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle (z. B. Software, Internet, Intranet)
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Lohngestaltung / leistungsgerechte Entlohnung

III. Handlungsmöglichkeiten bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes
1. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung
a) Formbedürftigkeit
b) Mögliche Regelungsinhalte
2. Tarifvorrang und Tarifsperre
3. Gleichbehandlungsgrundsatz
4. Nachwirkung und taktische Folgerungen aus der Nachwirkung
5. Abschluss einer Regelungsabrede / Betriebsabsprache

I. Wo besteht ein Mitbestimmungsrecht und wie weit reicht dieses
1. Bei Einstellungen und Versetzungen, § 99 BetrVG
2. Bei Ein- und Umgruppierungen, § 99 BetrVG
3. Bei Kündigungen, §§ 102,103 BetrVG

II. Wie verhalten Sie sich taktisch am besten, wenn Mitbestimmungsrechte bestehen?
1. Wie informieren Sie den Betriebsrat
2. Wie reagieren Sie, wenn er der Maßnahme nicht zustimmt
3. Folgen beim Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte
4. Taktische Vorgehensweise beim Arbeitsgericht

I. Begrenzte Mitbestimmung bei Betriebsänderungen
1. Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
2. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte
a) Einstweilige Verfügung
b) Nachteilsausgleich (Verrechnungsmöglichkeit auf Sozialleistungen)
c) Ordnungswidrigkeit

II. Information des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
1. Umfang und Form der Information
2. Zeitpunkt der Information

III. Versuch eines Interessenausgleichs
1. Vorteile eines Interessenausgleichs für den Arbeitgeber (Beschleunigung der Maßnahmen, ggf. Namensliste, Auswahlrichtlinien bei Kündigungen)
2. Verhandlungen vor der Einigungsstelle und deren „qualifiziertes“ Scheitern
3. Taktische Überlegungen

IV. Sozialplanpflicht
1. Inhalt und Kosten eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht
3. Tarifsozialplan

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Dr. jur. Claudia Kröger

Frau Dr. Kröger ist als Rechtsanwältin am Standort Dresden der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Jurastudium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie zum Thema „Auswahlrichtlinien und gesetzlicher Kündigungsschutz“.

Frau Dr. Kröger berät Unternehmen in allen individuellen aber auch betriebsverfassungsrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie im Kündigungs- sowie im Betriebsverfassungsrecht.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Im Fokus
Dr. jur. Dirk Schreiner

Herr Dr. Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.

Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.

Herr Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Es war ein sehr praxisorientierter Tag mit vielen Tipps – absolut empfehlenswert!

Teilnehmer | 07.09.2022
Details
Inhalte des Seminars

Diese Seminar gibt einen detaillierten Einblick in die Beteiligungstatbestände des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Der Teilnehmer soll ein tiefgreifendes Verständnis der Beteiligung erhalten, weshalb zunächst auch die unterschiedlichen Formen dargestellt werden – oftmals wird schlicht von “Mitbestimmung” gesprochen, doch neben der Mitbestimmung im enegeren Sinne existieren noch weitere, abgeschwächte Formen – bspw. reine Anhörungs- oder Informationsrechte.

Basierend auf dieser Grundlage werden die einzelnen Themen wie Arbeitszeit, IT-Systeme, Einstellung, Versetzung aber auch Betriebsänderugen dargestellt. Dabei liegt neben der Klärung welche Variante der Beteiligung vorliegt, der Fokus auch auf der Darstellung, wo keine Beteiligung besteht und somit eine klare Grenze des Betriebsrats.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

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