Die Kündigung und der Umgang mit ‘Low Performern’

Personalpolitische und arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Schlechtleistung

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Definition und Ermittlung von Low-Performance
  • Kontrollrechte des Arbeitgebers
  • Mitarbeitergespräche bei Low-Performance - Rechtlicher Rahmen und Leistungsvorgaben
  • Versetzungsmöglichkeiten
  • Abmahnung bei Leistungsmängeln
  • Änderungskündigung
  • Personenbedingte Kündigung - Mitarbeiter "kann" nicht
  • Verhaltensbedingte Kündigung - Mitarbeiter "will" nicht
  • Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
Geschäftsführer
HR-Manager
Führungskräfte
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 30.01.2025 - Hannover
  • 20.03.2025 - Karlsruhe
  • 29.04.2025 - Dresden
  • 13.05.2025 - Frankfurt
  • + 14 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 18 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,60 von 5 Sternen 2358 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Definition und Ermittlung von Low-Performance
  • Kontrollrechte des Arbeitgebers
  • Mitarbeitergespräche bei Low-Performance - Rechtlicher Rahmen und Leistungsvorgaben
  • Versetzungsmöglichkeiten
  • Abmahnung bei Leistungsmängeln
  • Änderungskündigung
  • Personenbedingte Kündigung - Mitarbeiter "kann" nicht
  • Verhaltensbedingte Kündigung - Mitarbeiter "will" nicht
  • Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung
Ich fand die Veranstaltung sehr kurzweilig und praxisnah. Der kleine Teilnehmerkreis und die kompetente Moderation haben mir sehr gut gefallen. Ein lohnendes Seminar für alle Personaler.
Teilnehmerin | 04.07.2024
Neben der Vermittlung der Fakten war genug Zeit für teilnehmerspezifische Fragen und deren Beantwortung
Teilnehmerin | 03.07.2024
Ganz toller Referent. Er hat das Thema unheimlich praxisnah, mit vielen Beispielen und interessant rübergebracht.
Teilnehmerin | 13.03.2024
Auf Sachverhalte aus der Praxis zu den Vortragsthemen wird seitens der Dozenten eingegangen.
Anonym | 18.01.2024

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Ablaufplan
Themen & Details
Einführung Low-Performance

I. Definition und Herkunft von Low-Performance
1. Minder-, Schlecht-, Fehl- und Nicht-Leistung
2. Ursachen: Arbeitnehmer- vs. arbeitgeberbezogene Ursachen

II. Ermittlung der Low-Performance
1. Objektive und subjektive Leistungserwartung
2. Kontrollrechte des Arbeitgebers
a. Arbeitsrechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
der Leistungskontrolle
b. Berichts- und Auskunftspflichten des Arbeitnehmers

Arbeitsrechtliche Maßnahmen

I. Mitarbeitergespräche
1. Kritikgespräche
a. Strukturierung des Kritikgespräches
b. Konkrete Leistungsvorgaben als zentrales Steuerungselement
c. Teilnahmepflicht des Mitarbeiters und Teilnahmerechte des Betriebsrats
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement bei hohen Fehlzeiten
a. Praktische Umsetzung des BEM
b. Wichtige arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regeln

II. Altersteilzeit bei altersbedingten Leistungsmängeln
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen
2. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Altersteilzeit

III. Versetzung
1. Reichweite des Direktionsrechts
2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mitarbeiters

IV. Rechtssichere Abmahnung bei Low-Performance
1. Anforderungen an Formulierung und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
4. Besonderheiten der Abmahnung bei Low-Performance

V. Änderungskündigung
1. Personenbedingte Änderungskündigung und Schonarbeitsplätze
2. Betriebsbedingte Änderungskündigung und Aufgabenveränderung

Kündigung aufgrund von Low-Performance

I. Personenbedingte Kündigung – Mitarbeiter „kann nicht“
1. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
2. Negative Prognose (Ausschöpfung von Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten)
3. Konkrete betriebliche Beeinträchtigung
4. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
5. Interessenabwägung
6. Darlegungs- und Beweislast

II. Verhaltensbedingte Kündigung – Mitarbeiter „will nicht“
1. Leistungsvorgaben und die Konkretisierung der Pflichtverletzung
2. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
3. Erforderlichkeit der Abmahnung
4. Formalien der verhaltensbedingten Kündigung
5. Darlegungs- und Beweislast

III. Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung

I. Definition und Herkunft von Low-Performance
1. Minder-, Schlecht-, Fehl- und Nicht-Leistung
2. Ursachen: Arbeitnehmer- vs. arbeitgeberbezogene Ursachen

II. Ermittlung der Low-Performance
1. Objektive und subjektive Leistungserwartung
2. Kontrollrechte des Arbeitgebers
a. Arbeitsrechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
der Leistungskontrolle
b. Berichts- und Auskunftspflichten des Arbeitnehmers

I. Mitarbeitergespräche
1. Kritikgespräche
a. Strukturierung des Kritikgespräches
b. Konkrete Leistungsvorgaben als zentrales Steuerungselement
c. Teilnahmepflicht des Mitarbeiters und Teilnahmerechte des Betriebsrats
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement bei hohen Fehlzeiten
a. Praktische Umsetzung des BEM
b. Wichtige arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regeln

II. Altersteilzeit bei altersbedingten Leistungsmängeln
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen
2. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Altersteilzeit

III. Versetzung
1. Reichweite des Direktionsrechts
2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mitarbeiters

IV. Rechtssichere Abmahnung bei Low-Performance
1. Anforderungen an Formulierung und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
4. Besonderheiten der Abmahnung bei Low-Performance

V. Änderungskündigung
1. Personenbedingte Änderungskündigung und Schonarbeitsplätze
2. Betriebsbedingte Änderungskündigung und Aufgabenveränderung

I. Personenbedingte Kündigung – Mitarbeiter „kann nicht“
1. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
2. Negative Prognose (Ausschöpfung von Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten)
3. Konkrete betriebliche Beeinträchtigung
4. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
5. Interessenabwägung
6. Darlegungs- und Beweislast

II. Verhaltensbedingte Kündigung – Mitarbeiter „will nicht“
1. Leistungsvorgaben und die Konkretisierung der Pflichtverletzung
2. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
3. Erforderlichkeit der Abmahnung
4. Formalien der verhaltensbedingten Kündigung
5. Darlegungs- und Beweislast

III. Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Sehr gute Beratung/Schulung der Arbeitgeber/Personaler als Gegenüber des Betriebsrates. Behalten Sie bitte die Spezialisierung bei!

Teilnehmerin | 17.04.2024
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Im Fokus
Markus Weron

Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.

Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.

Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.

Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.

Im Fokus
Dr. jur. Claudia Kröger

Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.

Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.

Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.

Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.

Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Rechtsanwalt, Partner
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Im Fokus
Claus Dettki

Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.

Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.

Details
Inhalte des Seminars

Seminarinhalte: 

  • Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Low Performance
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen
    • Mitarbeiter-/Kritikgespräche
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Altersteilzeit
    • Versetzung
  • Rechtssichere Abmahnungen bei Low Performance
  • Änderungskündigung
  • Kündigung bei Low Performance
    • Personenbedingte Kündigung
    • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Aufhebungsverträge als Alternative
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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

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