Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
info@praxisseminare.de
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26.09.2023 | - Köln |
28.09.2023 | - Stuttgart |
05.10.2023 | - Berlin |
24.10.2023 | - Dortmund |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Definition und Herkunft von Low-Performance
1. Minder-, Schlecht-, Fehl- und Nicht-Leistung
2. Ursachen: Arbeitnehmer- vs. arbeitgeberbezogene Ursachen
II. Ermittlung der Low-Performance
1. Objektive und subjektive Leistungserwartung
2. Kontrollrechte des Arbeitgebers
a. Arbeitsrechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
der Leistungskontrolle
b. Berichts- und Auskunftspflichten des Arbeitnehmers
I. Mitarbeitergespräche
1. Kritikgespräche
a. Strukturierung des Kritikgespräches
b. Konkrete Leistungsvorgaben als zentrales Steuerungselement
c. Teilnahmepflicht des Mitarbeiters und Teilnahmerechte des Betriebsrats
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement bei hohen Fehlzeiten
a. Praktische Umsetzung des BEM
b. Wichtige arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regeln
II. Altersteilzeit bei altersbedingten Leistungsmängeln
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen
2. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Altersteilzeit
III. Versetzung
1. Reichweite des Direktionsrechts
2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mitarbeiters
IV. Rechtssichere Abmahnung bei Low-Performance
1. Anforderungen an Formulierung und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
4. Besonderheiten der Abmahnung bei Low-Performance
V. Änderungskündigung
1. Personenbedingte Änderungskündigung und Schonarbeitsplätze
2. Betriebsbedingte Änderungskündigung und Aufgabenveränderung
I. Personenbedingte Kündigung – Mitarbeiter „kann nicht“
1. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
2. Negative Prognose (Ausschöpfung von Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten)
3. Konkrete betriebliche Beeinträchtigung
4. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
5. Interessenabwägung
6. Darlegungs- und Beweislast
II. Verhaltensbedingte Kündigung – Mitarbeiter „will nicht“
1. Leistungsvorgaben und die Konkretisierung der Pflichtverletzung
2. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
3. Erforderlichkeit der Abmahnung
4. Formalien der verhaltensbedingten Kündigung
5. Darlegungs- und Beweislast
III. Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung
I. Definition und Herkunft von Low-Performance
1. Minder-, Schlecht-, Fehl- und Nicht-Leistung
2. Ursachen: Arbeitnehmer- vs. arbeitgeberbezogene Ursachen
II. Ermittlung der Low-Performance
1. Objektive und subjektive Leistungserwartung
2. Kontrollrechte des Arbeitgebers
a. Arbeitsrechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
der Leistungskontrolle
b. Berichts- und Auskunftspflichten des Arbeitnehmers
I. Mitarbeitergespräche
1. Kritikgespräche
a. Strukturierung des Kritikgespräches
b. Konkrete Leistungsvorgaben als zentrales Steuerungselement
c. Teilnahmepflicht des Mitarbeiters und Teilnahmerechte des Betriebsrats
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement bei hohen Fehlzeiten
a. Praktische Umsetzung des BEM
b. Wichtige arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regeln
II. Altersteilzeit bei altersbedingten Leistungsmängeln
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen
2. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Altersteilzeit
III. Versetzung
1. Reichweite des Direktionsrechts
2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mitarbeiters
IV. Rechtssichere Abmahnung bei Low-Performance
1. Anforderungen an Formulierung und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
4. Besonderheiten der Abmahnung bei Low-Performance
V. Änderungskündigung
1. Personenbedingte Änderungskündigung und Schonarbeitsplätze
2. Betriebsbedingte Änderungskündigung und Aufgabenveränderung
I. Personenbedingte Kündigung – Mitarbeiter „kann nicht“
1. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
2. Negative Prognose (Ausschöpfung von Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten)
3. Konkrete betriebliche Beeinträchtigung
4. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
5. Interessenabwägung
6. Darlegungs- und Beweislast
II. Verhaltensbedingte Kündigung – Mitarbeiter „will nicht“
1. Leistungsvorgaben und die Konkretisierung der Pflichtverletzung
2. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
3. Erforderlichkeit der Abmahnung
4. Formalien der verhaltensbedingten Kündigung
5. Darlegungs- und Beweislast
III. Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung
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Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.
Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.
Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.
Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.
Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.
Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.
Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.
Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.
Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.
Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.
Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.
Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Optimales Seminar, äußerst kompetente Referentin, die das Thema sehr gut und praxisnah vermittelt hat - gute Kommunikation in der kleinen Gruppe und guter Austausch! Sehr gute Seminarunterlagen!
Seminarinhalte:
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
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Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
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Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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