Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
info@praxisseminare.de
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13.06.2023 | - Nürnberg |
20.06.2023 | - Frankfurt |
20.06.2023 | - Berlin |
27.06.2023 | - Hamburg |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Definition und Herkunft von Low-Performance
1. Minder-, Schlecht-, Fehl- und Nicht-Leistung
2. Ursachen: Arbeitnehmer- vs. arbeitgeberbezogene Ursachen
II. Ermittlung der Low-Performance
1. Objektive und subjektive Leistungserwartung
2. Kontrollrechte des Arbeitgebers
a. Arbeitsrechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
der Leistungskontrolle
b. Berichts- und Auskunftspflichten des Arbeitnehmers
I. Mitarbeitergespräche
1. Kritikgespräche
a. Strukturierung des Kritikgespräches
b. Konkrete Leistungsvorgaben als zentrales Steuerungselement
c. Teilnahmepflicht des Mitarbeiters und Teilnahmerechte des Betriebsrats
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement bei hohen Fehlzeiten
a. Praktische Umsetzung des BEM
b. Wichtige arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regeln
II. Altersteilzeit bei altersbedingten Leistungsmängeln
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen
2. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Altersteilzeit
III. Versetzung
1. Reichweite des Direktionsrechts
2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mitarbeiters
IV. Rechtssichere Abmahnung bei Low-Performance
1. Anforderungen an Formulierung und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
4. Besonderheiten der Abmahnung bei Low-Performance
V. Änderungskündigung
1. Personenbedingte Änderungskündigung und Schonarbeitsplätze
2. Betriebsbedingte Änderungskündigung und Aufgabenveränderung
I. Personenbedingte Kündigung – Mitarbeiter „kann nicht“
1. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
2. Negative Prognose (Ausschöpfung von Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten)
3. Konkrete betriebliche Beeinträchtigung
4. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
5. Interessenabwägung
6. Darlegungs- und Beweislast
II. Verhaltensbedingte Kündigung – Mitarbeiter „will nicht“
1. Leistungsvorgaben und die Konkretisierung der Pflichtverletzung
2. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
3. Erforderlichkeit der Abmahnung
4. Formalien der verhaltensbedingten Kündigung
5. Darlegungs- und Beweislast
III. Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung
I. Definition und Herkunft von Low-Performance
1. Minder-, Schlecht-, Fehl- und Nicht-Leistung
2. Ursachen: Arbeitnehmer- vs. arbeitgeberbezogene Ursachen
II. Ermittlung der Low-Performance
1. Objektive und subjektive Leistungserwartung
2. Kontrollrechte des Arbeitgebers
a. Arbeitsrechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
der Leistungskontrolle
b. Berichts- und Auskunftspflichten des Arbeitnehmers
I. Mitarbeitergespräche
1. Kritikgespräche
a. Strukturierung des Kritikgespräches
b. Konkrete Leistungsvorgaben als zentrales Steuerungselement
c. Teilnahmepflicht des Mitarbeiters und Teilnahmerechte des Betriebsrats
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement bei hohen Fehlzeiten
a. Praktische Umsetzung des BEM
b. Wichtige arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regeln
II. Altersteilzeit bei altersbedingten Leistungsmängeln
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen
2. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Altersteilzeit
III. Versetzung
1. Reichweite des Direktionsrechts
2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mitarbeiters
IV. Rechtssichere Abmahnung bei Low-Performance
1. Anforderungen an Formulierung und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
4. Besonderheiten der Abmahnung bei Low-Performance
V. Änderungskündigung
1. Personenbedingte Änderungskündigung und Schonarbeitsplätze
2. Betriebsbedingte Änderungskündigung und Aufgabenveränderung
I. Personenbedingte Kündigung – Mitarbeiter „kann nicht“
1. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
2. Negative Prognose (Ausschöpfung von Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten)
3. Konkrete betriebliche Beeinträchtigung
4. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
5. Interessenabwägung
6. Darlegungs- und Beweislast
II. Verhaltensbedingte Kündigung – Mitarbeiter „will nicht“
1. Leistungsvorgaben und die Konkretisierung der Pflichtverletzung
2. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
3. Erforderlichkeit der Abmahnung
4. Formalien der verhaltensbedingten Kündigung
5. Darlegungs- und Beweislast
III. Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung
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Frau Dr. Kröger ist als Rechtsanwältin am Standort Dresden der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Jurastudium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie zum Thema „Auswahlrichtlinien und gesetzlicher Kündigungsschutz“.
Frau Dr. Kröger berät Unternehmen in allen individuellen aber auch betriebsverfassungsrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie im Kündigungs- sowie im Betriebsverfassungsrecht.
Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.
Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.
Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.
Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.
Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.
Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.
Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Weron ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er in Freiburg an der Albert-Ludwigs-Universität. Nach seinem Studium war Herr Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig.
Herr Weron vertritt und berät Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Sehr gut gefallen hat mir, dass man auch ständig Fragen aus der eigenen Praxis stellen konnte und diese dann sehr gut beantwortet wurden.
Seminarinhalte:
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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