Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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| 09.06.2026 | - Hannover |
| 18.06.2026 | - Frankfurt |
| 18.06.2026 | - Hamburg |
| 25.06.2026 | - Live-Online |
| 26.06.2026 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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I. Definition und Herkunft von Low-Performance
1. Minder-, Schlecht-, Fehl- und Nicht-Leistung
2. Ursachen: Arbeitnehmer- vs. arbeitgeberbezogene Ursachen
II. Ermittlung der Low-Performance
1. Objektive und subjektive Leistungserwartung
2. Kontrollrechte des Arbeitgebers
a. Arbeitsrechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
der Leistungskontrolle
b. Berichts- und Auskunftspflichten des Arbeitnehmers
I. Mitarbeitergespräche
1. Kritikgespräche
a. Strukturierung des Kritikgespräches
b. Konkrete Leistungsvorgaben als zentrales Steuerungselement
c. Teilnahmepflicht des Mitarbeiters und Teilnahmerechte des Betriebsrats
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement bei hohen Fehlzeiten
a. Praktische Umsetzung des BEM
b. Wichtige arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regeln
II. Altersteilzeit bei altersbedingten Leistungsmängeln
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen
2. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Altersteilzeit
III. Versetzung
1. Reichweite des Direktionsrechts
2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mitarbeiters
IV. Rechtssichere Abmahnung bei Low-Performance
1. Anforderungen an Formulierung und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
4. Besonderheiten der Abmahnung bei Low-Performance
V. Änderungskündigung
1. Personenbedingte Änderungskündigung und Schonarbeitsplätze
2. Betriebsbedingte Änderungskündigung und Aufgabenveränderung
I. Personenbedingte Kündigung – Mitarbeiter „kann nicht“
1. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
2. Negative Prognose (Ausschöpfung von Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten)
3. Konkrete betriebliche Beeinträchtigung
4. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
5. Interessenabwägung
6. Darlegungs- und Beweislast
II. Verhaltensbedingte Kündigung – Mitarbeiter „will nicht“
1. Leistungsvorgaben und die Konkretisierung der Pflichtverletzung
2. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
3. Erforderlichkeit der Abmahnung
4. Formalien der verhaltensbedingten Kündigung
5. Darlegungs- und Beweislast
III. Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung
I. Definition und Herkunft von Low-Performance
1. Minder-, Schlecht-, Fehl- und Nicht-Leistung
2. Ursachen: Arbeitnehmer- vs. arbeitgeberbezogene Ursachen
II. Ermittlung der Low-Performance
1. Objektive und subjektive Leistungserwartung
2. Kontrollrechte des Arbeitgebers
a. Arbeitsrechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
der Leistungskontrolle
b. Berichts- und Auskunftspflichten des Arbeitnehmers
I. Mitarbeitergespräche
1. Kritikgespräche
a. Strukturierung des Kritikgespräches
b. Konkrete Leistungsvorgaben als zentrales Steuerungselement
c. Teilnahmepflicht des Mitarbeiters und Teilnahmerechte des Betriebsrats
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement bei hohen Fehlzeiten
a. Praktische Umsetzung des BEM
b. Wichtige arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regeln
II. Altersteilzeit bei altersbedingten Leistungsmängeln
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen
2. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Altersteilzeit
III. Versetzung
1. Reichweite des Direktionsrechts
2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mitarbeiters
IV. Rechtssichere Abmahnung bei Low-Performance
1. Anforderungen an Formulierung und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
4. Besonderheiten der Abmahnung bei Low-Performance
V. Änderungskündigung
1. Personenbedingte Änderungskündigung und Schonarbeitsplätze
2. Betriebsbedingte Änderungskündigung und Aufgabenveränderung
I. Personenbedingte Kündigung – Mitarbeiter „kann nicht“
1. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
2. Negative Prognose (Ausschöpfung von Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten)
3. Konkrete betriebliche Beeinträchtigung
4. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
5. Interessenabwägung
6. Darlegungs- und Beweislast
II. Verhaltensbedingte Kündigung – Mitarbeiter „will nicht“
1. Leistungsvorgaben und die Konkretisierung der Pflichtverletzung
2. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
3. Erforderlichkeit der Abmahnung
4. Formalien der verhaltensbedingten Kündigung
5. Darlegungs- und Beweislast
III. Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung
Wieder einmal äußerst praxisorientiert und mit unglaublich viel Mehrwert. Erstklassig!
Yannic Zimmermann ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen und praktiziert seit 2025 für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner am Standort Attendorn.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein Referendariat absolvierte er im Gerichtsbezirk des Landgerichts Dortmund, u.a. mit Station in der Deutschen Botschaft Nikosia, Zypern.
Vor dem Eintritt in die Kanzlei Dr. Schreiner + Partner arbeitete Herr Zimmermann als selbstständiger Rechtsanwalt.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Zimmermann als Lehrbeauftragter der Universität Siegen tätig.
Markus Weron ist Partner der Anwalstssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Tom Kienast ist als Rechtsanwalt am Standort Hamburg für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er berät und vertritt Unternehmen in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Gestaltung arbeitsvertraglicher Regelungen bis zur Begleitung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und im Rahmen von Kündigungsprozessen.
Bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen setzte er einen klaren Schwerpunkt im Arbeitsrecht und absolvierte das Schwerpunktstudium „Arbeits- und Sozialordnung“. Seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse vertiefte er im Rahmen seines Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle – unter anderem durch Stationen in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei mit Fokus auf die Beratung von Arbeitgebern sowie beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
Seine Mandanten schätzen an ihm seine strukturierte Herangehensweise, seine Präzision in der juristischen Argumentation und seine praxisnahe Beratung. Tom Kienast versteht es, komplexe arbeitsrechtliche Sachverhalte klar zu analysieren und rechtssichere, zugleich wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.
Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.
Dominic Wallenstein ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Karlsruher Standort ansässig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Steffen Meyke ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Standort Attendorn ansässig und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.
Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.
Seminarinhalte:
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
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Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
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