BEM in der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgreich gestalten

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen und Ziele des BEM
  • Gesetzlicher Anwendungsbereich
  • Wer nimmt teil / kann teilnehmen?
  • Ordnungsgemäße Einladung
  • Krankenrückkehrgespräche vs. BEM-Gespräche
  • BEM im Rahmen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Durchführung der Gespräche
  • Betriebsärztliche Untersuchung
  • Einbindung Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
HR-Manager
Personalleiter
Geschäftsführer
Führungskräfte
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 16.07.2026 - Stuttgart
  • 03.09.2026 - Köln
  • 07.09.2026 - Live-Online
    08.09.2026
  • 22.09.2026 - München
  • + 16 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 20 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare 4048 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen und Ziele des BEM
  • Gesetzlicher Anwendungsbereich
  • Wer nimmt teil / kann teilnehmen?
  • Ordnungsgemäße Einladung
  • Krankenrückkehrgespräche vs. BEM-Gespräche
  • BEM im Rahmen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Durchführung der Gespräche
  • Betriebsärztliche Untersuchung
  • Einbindung Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Tolle, fachlich sehr kompetente Dozentin. Trotz des eher trockenen Themas und viel Folienarbeit war es ein toller Seminartag.
Anonym | 12.12.2025
Ich fand besonders gut, dass alle Fragen sehr ernst genommen wurden und immer beantwortet wurden.
Eine sehr angenehme und tolle Referentin. Vielen lieben Dank für dieses interessante Seminar.
Anonym | 11.12.2025
Sehr guter Vortrag von dem Dozenten, absolut perfekt mit Praxisbeispielen dargestellt.
Rahmenbedingungen waren hervorragend und sehr ansprechend.
Anonym | 13.11.2025
Ein großes Kompliment an die Dozentin! Das Seminar war lebendig, praxisorientiert mit vielen sehr guten Werkzeugen die ich unfassbar gut gebrauchen kann. Da das Seminar mit nur 6 Leuten besetzt war, war es ein sehr angenehmes miteinander, der Austausch und die Praxisbeispiele sehr lebensecht. Vielen Dank für ein wirklich tolles Seminar in einer sehr guten Location.
Teilnehmerin | 12.11.2025
Sehr schönes Seminar. Mit einer guten Mischung aus Recht, Anwendung und Fallbeispielen. Besonders der Umgang mit dem BR oder PR hat mir sehr weitergeholfen. Klasse Dozent, der sein Seminar auf die Bedürfnisse der TN anpasst und Freiraum zur Beantwortung der Fragen lässt. Gerne wieder, vielleicht zu einem anderen Thema.
Teilnehmer | 29.10.2025

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Ablaufplan
Themen & Details
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick

I. Gesetzliche Grundlage
1. Initiativpflicht
2. Arbeitnehmerseitige Ansprüche?

II. Sinn und Zweck des BEM
1. Ziele und Chancen
2. Informationsbeschaffungsmittel

Voraussetzungen BEM – Gesetzlicher Anwendungsbereich

I. Anwendungsbereich
1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Durchführungspflicht bei Nichtanwendbarkeit KSchG?

II. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
1. Statistische Einordnung
2. Die häufigsten Anlässe
3. Belastungssteuerung
4. Berechnung der Fehlzeiten

Teilnehmerkreis des BEM

I. Originärer Teilnehmerkreis

II. Bestimmung der Teilnehmer

Ordnungsgemäße Einladung – Voraussetzungen

I. Übersicht Unterlagen

II. Einladungsschreiben
1. Darstellung der relevanten Fehlzeiten
2. Hinweise auf die Ziele des BEM
3. Freiwilligkeit des BEM
4. Bestimmung Teilnehmerkreis
5. Aufklärung über nachteilige Folgen

III. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzrechtliche Aspekte
2. Exkurs: BEM-Unterlagen
a. Aufbewahrung
b. Einsichtsrechte

IV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung

V. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Das Krankenrückkehrgespräch

I. Ausgestaltungsmöglichkeiten

II. Unterschiede zu BEM

Bedeutung des BEM für eine krankheitsbedingte Kündigung

I. Kündigungsgründe
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Kündigungsvoraussetzungen

III. Bedeutung BEM
1. keine formelle Kündigungsvoraussetzungen
2. Auswirkungen Darlegungs- und Beweislast
a. Darlegungs- und Beweislast ohne Initiativpflicht
b. Zustimmungsverweigerung Arbeitnehmer
c. Abbruch der BEM-Gespräche
d. Unterlassen der BEM-Gespräche
e. Nicht ordnungsgemäße Einladung
f. Negatives Ergebnis
g. Ergiebiges BEM

Durchführung der BEM-Gespräche

I. Vorbereitung

II. Ablauf eines BEM-Gespräches
1. Einstieg
2. Situationserfassung
a. Ursachenforschung
b. Bereitschaft zur Offenlegung Krankheitsursachen
3. Lösungsfindung
a. Ist der AG zum Vorschlag verpflichtet?
b. Exemplarische Maßnahmen
c. Beteiligung externer Stellen
4. Abschluss
5. Maßnahmendurchführung
6. Folgegespräche

Betriebsärztliche Untersuchung

I. Duldungspflicht des AN?

II. Auskunftsplicht des AN?

III. Eignungsuntersuchung

Einbeziehung Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung

I. Beteiligung des Betriebsrates
1. Mitbestimmungsrechte
2. Kollektivrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
a. Standardisierung
b. Errichtung BEM-Team

II. Rechte der SBV

I. Gesetzliche Grundlage
1. Initiativpflicht
2. Arbeitnehmerseitige Ansprüche?

II. Sinn und Zweck des BEM
1. Ziele und Chancen
2. Informationsbeschaffungsmittel

I. Anwendungsbereich
1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Durchführungspflicht bei Nichtanwendbarkeit KSchG?

II. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
1. Statistische Einordnung
2. Die häufigsten Anlässe
3. Belastungssteuerung
4. Berechnung der Fehlzeiten

I. Originärer Teilnehmerkreis

II. Bestimmung der Teilnehmer

I. Übersicht Unterlagen

II. Einladungsschreiben
1. Darstellung der relevanten Fehlzeiten
2. Hinweise auf die Ziele des BEM
3. Freiwilligkeit des BEM
4. Bestimmung Teilnehmerkreis
5. Aufklärung über nachteilige Folgen

III. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzrechtliche Aspekte
2. Exkurs: BEM-Unterlagen
a. Aufbewahrung
b. Einsichtsrechte

IV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung

V. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

I. Ausgestaltungsmöglichkeiten

II. Unterschiede zu BEM

I. Kündigungsgründe
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Kündigungsvoraussetzungen

III. Bedeutung BEM
1. keine formelle Kündigungsvoraussetzungen
2. Auswirkungen Darlegungs- und Beweislast
a. Darlegungs- und Beweislast ohne Initiativpflicht
b. Zustimmungsverweigerung Arbeitnehmer
c. Abbruch der BEM-Gespräche
d. Unterlassen der BEM-Gespräche
e. Nicht ordnungsgemäße Einladung
f. Negatives Ergebnis
g. Ergiebiges BEM

I. Vorbereitung

II. Ablauf eines BEM-Gespräches
1. Einstieg
2. Situationserfassung
a. Ursachenforschung
b. Bereitschaft zur Offenlegung Krankheitsursachen
3. Lösungsfindung
a. Ist der AG zum Vorschlag verpflichtet?
b. Exemplarische Maßnahmen
c. Beteiligung externer Stellen
4. Abschluss
5. Maßnahmendurchführung
6. Folgegespräche

I. Duldungspflicht des AN?

II. Auskunftsplicht des AN?

III. Eignungsuntersuchung

I. Beteiligung des Betriebsrates
1. Mitbestimmungsrechte
2. Kollektivrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
a. Standardisierung
b. Errichtung BEM-Team

II. Rechte der SBV

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Ich fand die Größe der Gruppe perfekt und die wirklich praxisbezogen Fälle. Auf Fragen wurde sehr gut eingegangen und immer beantwortet. Die Stimmung war super angenehm. Sehr gerne wieder.

Teilnehmerin | 29.10.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Yannic Zimmermann

Yannic Zimmermann ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen und praktiziert seit 2025 für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner am Standort Attendorn.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein Referendariat absolvierte er im Gerichtsbezirk des Landgerichts Dortmund, u.a. mit Station in der Deutschen Botschaft Nikosia, Zypern.

Vor dem Eintritt in die Kanzlei Dr. Schreiner + Partner arbeitete Herr Zimmermann als selbstständiger Rechtsanwalt.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Zimmermann als Lehrbeauftragter der Universität Siegen tätig.

Im Fokus
Dr. jur. Claudia Kröger

Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.

Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.

Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.

Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.

Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.

Im Fokus
Tom Kienast

Tom Kienast ist als Rechtsanwalt am Standort Hamburg für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er berät und vertritt Unternehmen in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Gestaltung arbeitsvertraglicher Regelungen bis zur Begleitung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und im Rahmen von Kündigungsprozessen.

Bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen setzte er einen klaren Schwerpunkt im Arbeitsrecht und absolvierte das Schwerpunktstudium „Arbeits- und Sozialordnung“. Seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse vertiefte er im Rahmen seines Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle – unter anderem durch Stationen in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei mit Fokus auf die Beratung von Arbeitgebern sowie beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen.

Seine Mandanten schätzen an ihm seine strukturierte Herangehensweise, seine Präzision in der juristischen Argumentation und seine praxisnahe Beratung. Tom Kienast versteht es, komplexe arbeitsrechtliche Sachverhalte klar zu analysieren und rechtssichere, zugleich wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

 

Partnerin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Im Fokus
Dr. jur. Bianca Maiworm LL.M.

Dr. Bianca Maiworm ist Partnerin der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist am Standort Attendorn ansässig und Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.

Dr. Bianca Maiworm berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.

Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die rechtliche Ausgestaltung von variablen Vergütungsbestandteilen, Zielvereinbarungen und Bonussystemen.

Dr. Maiworm vertritt Unternehmen zudem bei verhaltens-, krankheits- und leistungsbedingten Kündigungsschutzprozessen als auch bei komplexen Sachverhalten im Rahmen von betriebsbedingten Trennungen.

Abschließend berät sie Mandanten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen, Betriebsräten und Gewerkschaften. Dabei leistet Dr. Bianca Maiworm einerseits die grundlegende arbeitsrechtliche Beratung, übernimmt jedoch auch auf Wunsch der Mandanten die Verhandlungsführung bei Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Restrukturierungsmaßnahmen.

Im Fokus
Tobias Funke

Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.

Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.

Details
Inhalte des Seminars

Ein professionell durchgeführtes BEM bietet Arbeitgebern die Chance, krankheitsbedingte Fehlzeiten besser einzuordnen, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und rechtliche Risiken zu reduzieren. Gleichzeitig spielt es eine wichtige Rolle, wenn später eine krankheitsbedingte Kündigung geprüft werden muss.

In diesem Seminar erfahren Sie, wann ein BEM erforderlich ist, wer beteiligt werden muss und wie eine ordnungsgemäße Einladung gestaltet wird. Sie lernen die Unterschiede zum Krankenrückkehrgespräch kennen und erhalten klare Hinweise zum Umgang mit Datenschutz, BEM-Unterlagen und möglichen Reaktionen des Arbeitnehmers. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Durchführung der BEM-Gespräche. Von der Vorbereitung über die Ursachenklärung bis zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen wird gezeigt, wie Arbeitgeber strukturiert und zielgerichtet vorgehen. Auch die Rolle des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsarztes wird praxisnah erläutert.

Das Seminar vermittelt Ihnen konkrete Handlungssicherheit für die betriebliche Praxis und zeigt, wie Sie BEM-Verfahren wirksam nutzen, um Fehlzeiten professionell zu begegnen und Ihre arbeitsrechtliche Position zu stärken.

Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Personaler und Führungskräfte, die das betriebliche Eingliederungsmanagement rechtssicher, strukturiert und praxisnah umsetzen möchten.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

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