BEM in der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgreich gestalten

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen und Ziele des BEM
  • Gesetzlicher Anwendungsbereich
  • Wer nimmt teil / kann teilnehmen?
  • Ordnungsgemäße Einladung
  • Krankenrückkehrgespräche vs. BEM-Gespräche
  • BEM im Rahmen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Durchführung der Gespräche
  • Betriebsärztliche Untersuchung
  • Einbindung Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
HR-Manager
Personalleiter
Geschäftsführer
Führungskräfte
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 28.03.2023 - Karlsruhe
  • 19.04.2023 - Berlin
  • 25.04.2023 - Frankfurt
  • 03.05.2023 - Düsseldorf
  • + 16 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 20 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,57 von 5 Sternen 629 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen und Ziele des BEM
  • Gesetzlicher Anwendungsbereich
  • Wer nimmt teil / kann teilnehmen?
  • Ordnungsgemäße Einladung
  • Krankenrückkehrgespräche vs. BEM-Gespräche
  • BEM im Rahmen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Durchführung der Gespräche
  • Betriebsärztliche Untersuchung
  • Einbindung Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Ablaufplan
Themen & Details
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick

I. Gesetzliche Grundlage
1. Initiativpflicht
2. Arbeitnehmerseitige Ansprüche?

II. Sinn und Zweck des BEM
1. Ziele und Chancen
2. Informationsbeschaffungsmittel

Voraussetzungen BEM – Gesetzlicher Anwendungsbereich

I. Anwendungsbereich
1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Durchführungspflicht bei Nichtanwendbarkeit KSchG?

II. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
1. Statistische Einordnung
2. Die häufigsten Anlässe
3. Belastungssteuerung
4. Berechnung der Fehlzeiten

Teilnehmerkreis des BEM

I. Originärer Teilnehmerkreis

II. Bestimmung der Teilnehmer

Ordnungsgemäße Einladung – Voraussetzungen

I. Übersicht Unterlagen

II. Einladungsschreiben
1. Darstellung der relevanten Fehlzeiten
2. Hinweise auf die Ziele des BEM
3. Freiwilligkeit des BEM
4. Bestimmung Teilnehmerkreis
5. Aufklärung über nachteilige Folgen

III. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzrechtliche Aspekte
2. Exkurs: BEM-Unterlagen
a. Aufbewahrung
b. Einsichtsrechte

IV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung

V. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Das Krankenrückkehrgespräch

I. Ausgestaltungsmöglichkeiten

II. Unterschiede zu BEM

Bedeutung des BEM für eine krankheitsbedingte Kündigung

I. Kündigungsgründe
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Kündigungsvoraussetzungen

III. Bedeutung BEM
1. keine formelle Kündigungsvoraussetzungen
2. Auswirkungen Darlegungs- und Beweislast
a. Darlegungs- und Beweislast ohne Initiativpflicht
b. Zustimmungsverweigerung Arbeitnehmer
c. Abbruch der BEM-Gespräche
d. Unterlassen der BEM-Gespräche
e. Nicht ordnungsgemäße Einladung
f. Negatives Ergebnis
g. Ergiebiges BEM

Durchführung der BEM-Gespräche

I. Vorbereitung

II. Ablauf eines BEM-Gespräches
1. Einstieg
2. Situationserfassung
a. Ursachenforschung
b. Bereitschaft zur Offenlegung Krankheitsursachen
3. Lösungsfindung
a. Ist der AG zum Vorschlag verpflichtet?
b. Exemplarische Maßnahmen
c. Beteiligung externer Stellen
4. Abschluss
5. Maßnahmendurchführung
6. Folgegespräche

Betriebsärztliche Untersuchung

I. Duldungspflicht des AN?

II. Auskunftsplicht des AN?

III. Eignungsuntersuchung

Einbeziehung Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung

I. Beteiligung des Betriebsrates
1. Mitbestimmungsrechte
2. Kollektivrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
a. Standardisierung
b. Errichtung BEM-Team

II. Rechte der SBV

I. Gesetzliche Grundlage
1. Initiativpflicht
2. Arbeitnehmerseitige Ansprüche?

II. Sinn und Zweck des BEM
1. Ziele und Chancen
2. Informationsbeschaffungsmittel

I. Anwendungsbereich
1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Durchführungspflicht bei Nichtanwendbarkeit KSchG?

II. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
1. Statistische Einordnung
2. Die häufigsten Anlässe
3. Belastungssteuerung
4. Berechnung der Fehlzeiten

I. Originärer Teilnehmerkreis

II. Bestimmung der Teilnehmer

I. Übersicht Unterlagen

II. Einladungsschreiben
1. Darstellung der relevanten Fehlzeiten
2. Hinweise auf die Ziele des BEM
3. Freiwilligkeit des BEM
4. Bestimmung Teilnehmerkreis
5. Aufklärung über nachteilige Folgen

III. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzrechtliche Aspekte
2. Exkurs: BEM-Unterlagen
a. Aufbewahrung
b. Einsichtsrechte

IV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung

V. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

I. Ausgestaltungsmöglichkeiten

II. Unterschiede zu BEM

I. Kündigungsgründe
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Kündigungsvoraussetzungen

III. Bedeutung BEM
1. keine formelle Kündigungsvoraussetzungen
2. Auswirkungen Darlegungs- und Beweislast
a. Darlegungs- und Beweislast ohne Initiativpflicht
b. Zustimmungsverweigerung Arbeitnehmer
c. Abbruch der BEM-Gespräche
d. Unterlassen der BEM-Gespräche
e. Nicht ordnungsgemäße Einladung
f. Negatives Ergebnis
g. Ergiebiges BEM

I. Vorbereitung

II. Ablauf eines BEM-Gespräches
1. Einstieg
2. Situationserfassung
a. Ursachenforschung
b. Bereitschaft zur Offenlegung Krankheitsursachen
3. Lösungsfindung
a. Ist der AG zum Vorschlag verpflichtet?
b. Exemplarische Maßnahmen
c. Beteiligung externer Stellen
4. Abschluss
5. Maßnahmendurchführung
6. Folgegespräche

I. Duldungspflicht des AN?

II. Auskunftsplicht des AN?

III. Eignungsuntersuchung

I. Beteiligung des Betriebsrates
1. Mitbestimmungsrechte
2. Kollektivrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
a. Standardisierung
b. Errichtung BEM-Team

II. Rechte der SBV

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Im Fokus
Mirja Ammermann

Frau Ammermann ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Ihr arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte Frau Ammermann an der Julius – Maximilians – Universität in Würzburg. Im Rahmen ihres Referendariats im OLG – Bezirk Hamm, war Frau Ammermann für eine Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts sowie beim Arbeitgeberverband tätig.

Frau Ammermann vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt setzt sie im Individualarbeits- und dort speziell im Kündigungsrecht.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Im Fokus
Dr. jur. Bianca Maiworm LL.M.

Frau Dr. jur. Maiworm LL.M. ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.

Frau Dr. jur. Maiworm LL.M. berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.

Im Fokus
Oliver Möller

Herr Möller ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Herr Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Herr Möller vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt legt er zudem auf die arbeitsrechtlichen Bereiche im Rahmen des Gesundheitsmanagements und von modernen Arbeitsformen.

Im Fokus
Dr. jur. Daniel Quast LL.M.

Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.

Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.

Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.

Im Fokus
Maximilian Schreiner

Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.

Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.

Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Die Seminarunterlagen incl. nachgereichtes Muster sind sehr übersichtlich und nützlich.

Dankeschön!

Teilnehmerin | 12.08.2022
Details
Inhalte des Seminars

Das betriebliche Eingliederungsmanagement dient der Prävention von Arbeitsunfähigkeiten.

In diesem Seminar wird im ersten Schritt die grundlegenden Ziele und Anwendungsbereiche erläutert. Im Fokus stehen dabei die oftmals komplexen rechtlichen Aspekte des BEM. Hier sollen Arbeitgeber unterstützt werden, wie sie einen korrekten und effektiven BEM-Prozess, BEM-Gespräche unter Berücksichtigung von möglichen Maßnahmen und weiteren Kooperationspartner gestalten können. Dabei sollen alle arbeitsrechtlichen Fragen aus der Praxis besprochen werden. Da das BEM auch eine hohe Bedeutung im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung hat, wird auch hier ein deutlicher Fokus angesetzt.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

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Seminardetails
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