Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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28.03.2023 | - Karlsruhe |
19.04.2023 | - Berlin |
25.04.2023 | - Frankfurt |
03.05.2023 | - Düsseldorf |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Gesetzliche Grundlage
1. Initiativpflicht
2. Arbeitnehmerseitige Ansprüche?
II. Sinn und Zweck des BEM
1. Ziele und Chancen
2. Informationsbeschaffungsmittel
I. Anwendungsbereich
1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Durchführungspflicht bei Nichtanwendbarkeit KSchG?
II. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
1. Statistische Einordnung
2. Die häufigsten Anlässe
3. Belastungssteuerung
4. Berechnung der Fehlzeiten
I. Originärer Teilnehmerkreis
II. Bestimmung der Teilnehmer
I. Übersicht Unterlagen
II. Einladungsschreiben
1. Darstellung der relevanten Fehlzeiten
2. Hinweise auf die Ziele des BEM
3. Freiwilligkeit des BEM
4. Bestimmung Teilnehmerkreis
5. Aufklärung über nachteilige Folgen
III. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzrechtliche Aspekte
2. Exkurs: BEM-Unterlagen
a. Aufbewahrung
b. Einsichtsrechte
IV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung
V. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
I. Ausgestaltungsmöglichkeiten
II. Unterschiede zu BEM
I. Kündigungsgründe
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
II. Kündigungsvoraussetzungen
III. Bedeutung BEM
1. keine formelle Kündigungsvoraussetzungen
2. Auswirkungen Darlegungs- und Beweislast
a. Darlegungs- und Beweislast ohne Initiativpflicht
b. Zustimmungsverweigerung Arbeitnehmer
c. Abbruch der BEM-Gespräche
d. Unterlassen der BEM-Gespräche
e. Nicht ordnungsgemäße Einladung
f. Negatives Ergebnis
g. Ergiebiges BEM
I. Vorbereitung
II. Ablauf eines BEM-Gespräches
1. Einstieg
2. Situationserfassung
a. Ursachenforschung
b. Bereitschaft zur Offenlegung Krankheitsursachen
3. Lösungsfindung
a. Ist der AG zum Vorschlag verpflichtet?
b. Exemplarische Maßnahmen
c. Beteiligung externer Stellen
4. Abschluss
5. Maßnahmendurchführung
6. Folgegespräche
I. Duldungspflicht des AN?
II. Auskunftsplicht des AN?
III. Eignungsuntersuchung
I. Beteiligung des Betriebsrates
1. Mitbestimmungsrechte
2. Kollektivrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
a. Standardisierung
b. Errichtung BEM-Team
II. Rechte der SBV
I. Gesetzliche Grundlage
1. Initiativpflicht
2. Arbeitnehmerseitige Ansprüche?
II. Sinn und Zweck des BEM
1. Ziele und Chancen
2. Informationsbeschaffungsmittel
I. Anwendungsbereich
1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Durchführungspflicht bei Nichtanwendbarkeit KSchG?
II. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
1. Statistische Einordnung
2. Die häufigsten Anlässe
3. Belastungssteuerung
4. Berechnung der Fehlzeiten
I. Originärer Teilnehmerkreis
II. Bestimmung der Teilnehmer
I. Übersicht Unterlagen
II. Einladungsschreiben
1. Darstellung der relevanten Fehlzeiten
2. Hinweise auf die Ziele des BEM
3. Freiwilligkeit des BEM
4. Bestimmung Teilnehmerkreis
5. Aufklärung über nachteilige Folgen
III. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzrechtliche Aspekte
2. Exkurs: BEM-Unterlagen
a. Aufbewahrung
b. Einsichtsrechte
IV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung
V. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
I. Ausgestaltungsmöglichkeiten
II. Unterschiede zu BEM
I. Kündigungsgründe
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
II. Kündigungsvoraussetzungen
III. Bedeutung BEM
1. keine formelle Kündigungsvoraussetzungen
2. Auswirkungen Darlegungs- und Beweislast
a. Darlegungs- und Beweislast ohne Initiativpflicht
b. Zustimmungsverweigerung Arbeitnehmer
c. Abbruch der BEM-Gespräche
d. Unterlassen der BEM-Gespräche
e. Nicht ordnungsgemäße Einladung
f. Negatives Ergebnis
g. Ergiebiges BEM
I. Vorbereitung
II. Ablauf eines BEM-Gespräches
1. Einstieg
2. Situationserfassung
a. Ursachenforschung
b. Bereitschaft zur Offenlegung Krankheitsursachen
3. Lösungsfindung
a. Ist der AG zum Vorschlag verpflichtet?
b. Exemplarische Maßnahmen
c. Beteiligung externer Stellen
4. Abschluss
5. Maßnahmendurchführung
6. Folgegespräche
I. Duldungspflicht des AN?
II. Auskunftsplicht des AN?
III. Eignungsuntersuchung
I. Beteiligung des Betriebsrates
1. Mitbestimmungsrechte
2. Kollektivrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
a. Standardisierung
b. Errichtung BEM-Team
II. Rechte der SBV
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Frau Ammermann ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Ihr arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte Frau Ammermann an der Julius – Maximilians – Universität in Würzburg. Im Rahmen ihres Referendariats im OLG – Bezirk Hamm, war Frau Ammermann für eine Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts sowie beim Arbeitgeberverband tätig.
Frau Ammermann vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt setzt sie im Individualarbeits- und dort speziell im Kündigungsrecht.
Frau Dr. jur. Maiworm LL.M. ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.
Frau Dr. jur. Maiworm LL.M. berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.
Herr Möller ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Herr Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Herr Möller vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt legt er zudem auf die arbeitsrechtlichen Bereiche im Rahmen des Gesundheitsmanagements und von modernen Arbeitsformen.
Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.
Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.
Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Die Seminarunterlagen incl. nachgereichtes Muster sind sehr übersichtlich und nützlich.
Dankeschön!
Das betriebliche Eingliederungsmanagement dient der Prävention von Arbeitsunfähigkeiten.
In diesem Seminar wird im ersten Schritt die grundlegenden Ziele und Anwendungsbereiche erläutert. Im Fokus stehen dabei die oftmals komplexen rechtlichen Aspekte des BEM. Hier sollen Arbeitgeber unterstützt werden, wie sie einen korrekten und effektiven BEM-Prozess, BEM-Gespräche unter Berücksichtigung von möglichen Maßnahmen und weiteren Kooperationspartner gestalten können. Dabei sollen alle arbeitsrechtlichen Fragen aus der Praxis besprochen werden. Da das BEM auch eine hohe Bedeutung im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung hat, wird auch hier ein deutlicher Fokus angesetzt.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
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Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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