BEM in der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgreich gestalten

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen und Ziele des BEM
  • Gesetzlicher Anwendungsbereich
  • Wer nimmt teil / kann teilnehmen?
  • Ordnungsgemäße Einladung
  • Krankenrückkehrgespräche vs. BEM-Gespräche
  • BEM im Rahmen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Durchführung der Gespräche
  • Betriebsärztliche Untersuchung
  • Einbindung Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
HR-Manager
Personalleiter
Geschäftsführer
Führungskräfte
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 23.07.2025 - Stuttgart
  • 09.09.2025 - Köln
  • 16.09.2025 - Frankfurt
  • 17.09.2025 - München
  • + 22 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 26 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen und Ziele des BEM
  • Gesetzlicher Anwendungsbereich
  • Wer nimmt teil / kann teilnehmen?
  • Ordnungsgemäße Einladung
  • Krankenrückkehrgespräche vs. BEM-Gespräche
  • BEM im Rahmen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Durchführung der Gespräche
  • Betriebsärztliche Untersuchung
  • Einbindung Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Vielen Dank für das informative und ausführliche Seminar. Der Referent hat die Schulung sehr interessant gestaltet und ist ausführlich auf die Fragen eingegangen.
Teilnehmerin | 26.02.2025
Ich habe am Seminar zum Thema BEM teilgenommen. Hier habe ich neben den arbeitsrechtlichen Informationen auch sehr viel für die praxisnahe Umsetzung gelernt.
Teilnehmerin | 13.02.2025
Dozent war fachlich sehr gut und hat durch seine Kommunikationsfähigkeiten hervorragend mit der Seminargruppe interagiert
Teilnehmerin | 14.02.2025
Es war mein erstes Seminar bei Schreiner Praxis-Seminare. Die kleine Gruppe und die angenehme Seminarkultur sorgten für eine aktive Beteiligung der Teilnehmer. Der Seminarleiter wirkte kompetent ohne den Anspruch zu erheben, allwissend zu sein. Sehr angenehm. So sollten Seminare laufen.
Anonym | 12.02.2025

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Ablaufplan
Themen & Details
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick

I. Gesetzliche Grundlage
1. Initiativpflicht
2. Arbeitnehmerseitige Ansprüche?

II. Sinn und Zweck des BEM
1. Ziele und Chancen
2. Informationsbeschaffungsmittel

Voraussetzungen BEM – Gesetzlicher Anwendungsbereich

I. Anwendungsbereich
1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Durchführungspflicht bei Nichtanwendbarkeit KSchG?

II. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
1. Statistische Einordnung
2. Die häufigsten Anlässe
3. Belastungssteuerung
4. Berechnung der Fehlzeiten

Teilnehmerkreis des BEM

I. Originärer Teilnehmerkreis

II. Bestimmung der Teilnehmer

Ordnungsgemäße Einladung – Voraussetzungen

I. Übersicht Unterlagen

II. Einladungsschreiben
1. Darstellung der relevanten Fehlzeiten
2. Hinweise auf die Ziele des BEM
3. Freiwilligkeit des BEM
4. Bestimmung Teilnehmerkreis
5. Aufklärung über nachteilige Folgen

III. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzrechtliche Aspekte
2. Exkurs: BEM-Unterlagen
a. Aufbewahrung
b. Einsichtsrechte

IV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung

V. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Das Krankenrückkehrgespräch

I. Ausgestaltungsmöglichkeiten

II. Unterschiede zu BEM

Bedeutung des BEM für eine krankheitsbedingte Kündigung

I. Kündigungsgründe
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Kündigungsvoraussetzungen

III. Bedeutung BEM
1. keine formelle Kündigungsvoraussetzungen
2. Auswirkungen Darlegungs- und Beweislast
a. Darlegungs- und Beweislast ohne Initiativpflicht
b. Zustimmungsverweigerung Arbeitnehmer
c. Abbruch der BEM-Gespräche
d. Unterlassen der BEM-Gespräche
e. Nicht ordnungsgemäße Einladung
f. Negatives Ergebnis
g. Ergiebiges BEM

Durchführung der BEM-Gespräche

I. Vorbereitung

II. Ablauf eines BEM-Gespräches
1. Einstieg
2. Situationserfassung
a. Ursachenforschung
b. Bereitschaft zur Offenlegung Krankheitsursachen
3. Lösungsfindung
a. Ist der AG zum Vorschlag verpflichtet?
b. Exemplarische Maßnahmen
c. Beteiligung externer Stellen
4. Abschluss
5. Maßnahmendurchführung
6. Folgegespräche

Betriebsärztliche Untersuchung

I. Duldungspflicht des AN?

II. Auskunftsplicht des AN?

III. Eignungsuntersuchung

Einbeziehung Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung

I. Beteiligung des Betriebsrates
1. Mitbestimmungsrechte
2. Kollektivrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
a. Standardisierung
b. Errichtung BEM-Team

II. Rechte der SBV

I. Gesetzliche Grundlage
1. Initiativpflicht
2. Arbeitnehmerseitige Ansprüche?

II. Sinn und Zweck des BEM
1. Ziele und Chancen
2. Informationsbeschaffungsmittel

I. Anwendungsbereich
1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Durchführungspflicht bei Nichtanwendbarkeit KSchG?

II. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
1. Statistische Einordnung
2. Die häufigsten Anlässe
3. Belastungssteuerung
4. Berechnung der Fehlzeiten

I. Originärer Teilnehmerkreis

II. Bestimmung der Teilnehmer

I. Übersicht Unterlagen

II. Einladungsschreiben
1. Darstellung der relevanten Fehlzeiten
2. Hinweise auf die Ziele des BEM
3. Freiwilligkeit des BEM
4. Bestimmung Teilnehmerkreis
5. Aufklärung über nachteilige Folgen

III. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzrechtliche Aspekte
2. Exkurs: BEM-Unterlagen
a. Aufbewahrung
b. Einsichtsrechte

IV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung

V. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

I. Ausgestaltungsmöglichkeiten

II. Unterschiede zu BEM

I. Kündigungsgründe
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Kündigungsvoraussetzungen

III. Bedeutung BEM
1. keine formelle Kündigungsvoraussetzungen
2. Auswirkungen Darlegungs- und Beweislast
a. Darlegungs- und Beweislast ohne Initiativpflicht
b. Zustimmungsverweigerung Arbeitnehmer
c. Abbruch der BEM-Gespräche
d. Unterlassen der BEM-Gespräche
e. Nicht ordnungsgemäße Einladung
f. Negatives Ergebnis
g. Ergiebiges BEM

I. Vorbereitung

II. Ablauf eines BEM-Gespräches
1. Einstieg
2. Situationserfassung
a. Ursachenforschung
b. Bereitschaft zur Offenlegung Krankheitsursachen
3. Lösungsfindung
a. Ist der AG zum Vorschlag verpflichtet?
b. Exemplarische Maßnahmen
c. Beteiligung externer Stellen
4. Abschluss
5. Maßnahmendurchführung
6. Folgegespräche

I. Duldungspflicht des AN?

II. Auskunftsplicht des AN?

III. Eignungsuntersuchung

I. Beteiligung des Betriebsrates
1. Mitbestimmungsrechte
2. Kollektivrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
a. Standardisierung
b. Errichtung BEM-Team

II. Rechte der SBV

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Sehr hohe fachliche Kompetenz. Guter Nutzen für die Praxis!

Teilnehmerin | 24.02.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Tobias Funke

Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.

Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.

Im Fokus
Claus Dettki

Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.

Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.

Partner, Rechtsanwalt
Im Fokus
Markus Weron

Markus Weron ist Partner der Anwalstssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.

Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.

Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.

Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.

Im Fokus
Jutta Scala

Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.

Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.

Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.

Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

 

Im Fokus
Lukas Süpner

Lukas Süpner ist als Rechtsanwalt am Standort in Dresden tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte anschließend sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am Landgericht Aschaffenburg.

Während dieser Zeit schloss er eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab und verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verhandlungsmanagement.

Lukas Süpner berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Details
Inhalte des Seminars

Das betriebliche Eingliederungsmanagement dient der Prävention von Arbeitsunfähigkeiten.

In diesem Seminar wird im ersten Schritt die grundlegenden Ziele und Anwendungsbereiche erläutert. Im Fokus stehen dabei die oftmals komplexen rechtlichen Aspekte des BEM. Hier sollen Arbeitgeber unterstützt werden, wie sie einen korrekten und effektiven BEM-Prozess, BEM-Gespräche unter Berücksichtigung von möglichen Maßnahmen und weiteren Kooperationspartner gestalten können. Dabei sollen alle arbeitsrechtlichen Fragen aus der Praxis besprochen werden. Da das BEM auch eine hohe Bedeutung im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung hat, wird auch hier ein deutlicher Fokus angesetzt.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

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