Fit im Arbeitsrecht für 2025

Das Neueste aus Gesetzgebung und Rechtsprechung

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Gesetzliche Entwicklungen, EU-Richtlinien und Spezielles
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Einstellung, Arbeitsvertrag und Datenschutz
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung, Kündigung und sonstiger Beendigung des Arbeitsvertrages
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur Mitbestimmung
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
HR-Manager
Geschäftsführer
Führungskräfte
Vorstand
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 29.04.2025 - Hannover
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 1 Termin in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Laufende Aktualisierung der Inhalte
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,60 von 5 Sternen 2691 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Gesetzliche Entwicklungen, EU-Richtlinien und Spezielles
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Einstellung, Arbeitsvertrag und Datenschutz
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung, Kündigung und sonstiger Beendigung des Arbeitsvertrages
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur Mitbestimmung
Super Kursinhalte und hervorragender Kursleiter, meine Erwartungen wurden übertroffen!
Teilnehmerin | 31.01.2025
Es war ein sehr gutes Seminar mit einer sehr guten Struktur und sehr flüssig durchgeführt anhand von vielen Fallbeispielen. Sehr angenehm war auch der Austausch mit den anderen Seminarteilnehmern. Die Organisation und die Verpflegung waren prima, also gern wieder ein Seminar mit Schreiner Praxis-Seminare.
Teilnehmerin | 29.01.2025
Die Aufmachung und die Fachkompetenz der Dozenten mit praktischen Beispielen sind hervorragend!
Teilnehmerin | 29.01.2025
Besonders die Fallbeispiele machen die Themen greifbar und verständlich. Selbst im Online-Format wird man immer mit eingebunden und kann sich aktiv beteiligen. Wir würden jederzeit wieder ein Seminar bei Schreiner Praxis-Seminare buchen.
Teilnehmerin | 27.01.2025

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Ablaufplan
Themen & Details
Gesetzliche Entwicklungen, EU Richtlinien und Spezielles

I. Cannabis am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Legalisierung des Cannabiskonsums

II.  Aktueller Stand der Gesetzgebung zum Thema „Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“

III. Gesetzliche Neuregelung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

IV. Bürokratieentlastung: Wegfall des Schriftformgebots im Arbeitsrecht

V. Arbeitgeber-Bewertungsportal: Arbeitgeber kann Individualisierung und ggf. Löschung von Bewertungen verlangen

Aktuelle Rechtsprechung zur Einstellung, Arbeitsvertrag und Datenschutz

I. Sachvortragsverwertungsverbot für private Chats auch auf dienstlichen Geräten

II. Widerruf und Befristung der Privatnutzung eines Dienstwagens

III. Kein immaterieller Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Verstößen gegen die DSGVO

IV. Direktionsrecht: Pflicht zur Kenntnisnahme von Weisungen in der Freizeit?

V. Kein grundsätzliches Verwertungsverbot für Videoüberwachungsaufnahmen von Arbeitnehmern

VI. Digitale Personalakte genügte dem Nachweis des Schriftformerfordernisses einer Befristung nicI.

Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung

I. Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei „passgenauer“ Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist

II. Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch zehnstündige Bahnfahrt nicht erschüttert

III. Umfang des Beschäftigungsanspruchs bei Abrufarbeit – fehlende Vertragsfestlegung

IV. Verfall von Urlaubsansprüchen bei dauerhaft erkranktem Arbeitnehmer trotz fehlenden Hinweises des Arbeitgebers

V. Keine Nachgewährung von Urlaub wegen Quarantäne

VI. Urlaubsberechnung bei zeitlicher Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

VII. Einwand des Rechtsmissbrauchs bei einem Teilzeitbegehren

Aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung, Kündigung und zur sonstigen Beendigung des Arbeitsvertrages

I. Abmahnung: Arbeitgeber muss Zeugen beim Namen nennen

II. Update Massenentlassungen: Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt nicht zur Unwirksamkeit von Kündigungen

III. Annahmeverzugslohn: Böswillige Vereitelung einer Anschlussbeschäftigung geht zu Lasten des Arbeitnehmers

IV. Fristlose Kündigung nach beleidigender und menschenverachtender Äußerung in privater Chatgruppe

V. Kündigung nach Verdacht fehlerhafter Zeiterfassung im Online-Buchungssystem

VI. Außerordentliche Kündigung wegen Verletzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – versuchte Täuschung über Impfunfähigkeit

VII. Selbstbindung des Arbeitgebers nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses

VIII. Einseitige Teilkündigung einer separaten Homeoffice-Regelung durch Arbeitgeber möglich

IX. Inhalt Betriebsratsanhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG

Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifrecht

I. Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei der Überstundenvergütung durch gleiche Schwellenwerte

II. Keine Altersdiskriminierung durch Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur Mitbestimmung

I. Vorlage von Bewerbungsunterlagen: Einräumung eines digitalen Leserechts für den Betriebsrat ist ausreichend

II. Bonusregelung mit Stichtagsklausel ist in Betriebsvereinbarung unwirksam

III. Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz – Zurverfügungstellung der erforderlichen Technik

IV. Kein Mitbestimmungsrecht für den Einsatz von ChatGPT am Arbeitsplatz

V. Update: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Handy-Nutzungsverbot während Arbeitszeit

VI. Keine Erforderlichkeit des Einsatzes von Dolmetschern auf Betriebsversammlungen

VII. Kein Weiterbeschäftigungsanspruch eines sog. Vorfeld-Initiators einer Betriebsratswahl im bereits gekündigten Arbeitsverhältnis

VIII. Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds wegen Arbeitszeitbetrugs

I. Cannabis am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Legalisierung des Cannabiskonsums

II.  Aktueller Stand der Gesetzgebung zum Thema „Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“

III. Gesetzliche Neuregelung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

IV. Bürokratieentlastung: Wegfall des Schriftformgebots im Arbeitsrecht

V. Arbeitgeber-Bewertungsportal: Arbeitgeber kann Individualisierung und ggf. Löschung von Bewertungen verlangen

I. Sachvortragsverwertungsverbot für private Chats auch auf dienstlichen Geräten

II. Widerruf und Befristung der Privatnutzung eines Dienstwagens

III. Kein immaterieller Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Verstößen gegen die DSGVO

IV. Direktionsrecht: Pflicht zur Kenntnisnahme von Weisungen in der Freizeit?

V. Kein grundsätzliches Verwertungsverbot für Videoüberwachungsaufnahmen von Arbeitnehmern

VI. Digitale Personalakte genügte dem Nachweis des Schriftformerfordernisses einer Befristung nicI.

I. Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei „passgenauer“ Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist

II. Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch zehnstündige Bahnfahrt nicht erschüttert

III. Umfang des Beschäftigungsanspruchs bei Abrufarbeit – fehlende Vertragsfestlegung

IV. Verfall von Urlaubsansprüchen bei dauerhaft erkranktem Arbeitnehmer trotz fehlenden Hinweises des Arbeitgebers

V. Keine Nachgewährung von Urlaub wegen Quarantäne

VI. Urlaubsberechnung bei zeitlicher Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

VII. Einwand des Rechtsmissbrauchs bei einem Teilzeitbegehren

I. Abmahnung: Arbeitgeber muss Zeugen beim Namen nennen

II. Update Massenentlassungen: Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt nicht zur Unwirksamkeit von Kündigungen

III. Annahmeverzugslohn: Böswillige Vereitelung einer Anschlussbeschäftigung geht zu Lasten des Arbeitnehmers

IV. Fristlose Kündigung nach beleidigender und menschenverachtender Äußerung in privater Chatgruppe

V. Kündigung nach Verdacht fehlerhafter Zeiterfassung im Online-Buchungssystem

VI. Außerordentliche Kündigung wegen Verletzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – versuchte Täuschung über Impfunfähigkeit

VII. Selbstbindung des Arbeitgebers nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses

VIII. Einseitige Teilkündigung einer separaten Homeoffice-Regelung durch Arbeitgeber möglich

IX. Inhalt Betriebsratsanhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG

I. Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei der Überstundenvergütung durch gleiche Schwellenwerte

II. Keine Altersdiskriminierung durch Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

I. Vorlage von Bewerbungsunterlagen: Einräumung eines digitalen Leserechts für den Betriebsrat ist ausreichend

II. Bonusregelung mit Stichtagsklausel ist in Betriebsvereinbarung unwirksam

III. Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz – Zurverfügungstellung der erforderlichen Technik

IV. Kein Mitbestimmungsrecht für den Einsatz von ChatGPT am Arbeitsplatz

V. Update: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Handy-Nutzungsverbot während Arbeitszeit

VI. Keine Erforderlichkeit des Einsatzes von Dolmetschern auf Betriebsversammlungen

VII. Kein Weiterbeschäftigungsanspruch eines sog. Vorfeld-Initiators einer Betriebsratswahl im bereits gekündigten Arbeitsverhältnis

VIII. Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds wegen Arbeitszeitbetrugs

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Sehr gute Praxisnähe mit vielen Fallbeispielen. Fragen zu aktuellen Vorgängen im eigenen Unternehmen wurden direkt in das Seminar integriert.

Teilnehmer | 06.02.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Claus Dettki

Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.

Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.

Details
Inhalte des Seminars

Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Einerseits wird dieser durch die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Gesetze vollzogen. Andererseits führt die ständige Rechtspprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts auch immer wieder zu kurzfristigen Änderungen.

All diese Änderungen bedürfen oftmals der Anpassung von arbeitsrechtlichen Formularen. Unwissenheit schützt hier nicht!

In diesem Seminar werden die wichtigsten gesetzlichen Veränderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Die Seminarteilnehmer erhalten dabei konkrete Informationen, welche Bedeutung dies für ihre Praxis hat und wie sie die neuen Anforderungen umsetzen können.

 

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.
Hinweise
Seminardetails
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Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

„Super Kursinhalte und hervorragender Kursleiter, meine Erwartungen wurden übertroffen! “
Teilnehmerin
31.01.2025
„Es war ein sehr gutes Seminar mit einer sehr guten Struktur und sehr flüssig durchgeführt anhand von vielen Fallbeispielen. Sehr angenehm war auch der Austausch mit den anderen Seminarteilnehmern. Die Organisation und die Verpflegung waren prima, also gern wieder ein Seminar mit Schreiner Praxis-Seminare. “
Teilnehmerin
29.01.2025
„Die Aufmachung und die Fachkompetenz der Dozenten mit praktischen Beispielen sind hervorragend! “
Teilnehmerin
29.01.2025
„Besonders die Fallbeispiele machen die Themen greifbar und verständlich. Selbst im Online-Format wird man immer mit eingebunden und kann sich aktiv beteiligen. Wir würden jederzeit wieder ein Seminar bei Schreiner Praxis-Seminare buchen.“
Teilnehmerin
27.01.2025
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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„Super Kursinhalte und hervorragender Kursleiter, meine Erwartungen wurden übertroffen! “
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31.01.2025
„Es war ein sehr gutes Seminar mit einer sehr guten Struktur und sehr flüssig durchgeführt anhand von vielen Fallbeispielen. Sehr angenehm war auch der Austausch mit den anderen Seminarteilnehmern. Die Organisation und die Verpflegung waren prima, also gern wieder ein Seminar mit Schreiner Praxis-Seminare. “
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Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

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Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

Ebenfalls relevant:
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28 Termine / 14 Veranstaltungsorte
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