Arbeitsrecht für Führungskräfte

Rechtssicher handeln im Arbeitsalltag

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Rekrutierung und Einstellung
  • Das Weisungsrecht von Führungskräften
  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Teilzeit und Elternzeit
  • Krankheit im Arbeitsverhältnis
  • Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern
  • Rechtliche Grundlagen von Personalgespräche
  • Abmahnung und Kündigung
  • Beteiligung des Betriebsrats
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Führungskräfte
HR-Manager
Personalleiter
Syndikus
Geschäftsführer
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 11.02.2025 - Hamburg
  • 18.02.2025 - Live-Online
    19.02.2025
  • 04.03.2025 - Berlin
  • 12.03.2025 - Karlsruhe
  • + 23 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 27 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,60 von 5 Sternen 2358 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Rekrutierung und Einstellung
  • Das Weisungsrecht von Führungskräften
  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Teilzeit und Elternzeit
  • Krankheit im Arbeitsverhältnis
  • Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern
  • Rechtliche Grundlagen von Personalgespräche
  • Abmahnung und Kündigung
  • Beteiligung des Betriebsrats
Der Seminarleiter ist sehr kompetent. Er ist auf alle Fragen und kundenspezifische Fälle eingegangen, selbst Randthemen rund um Personal wurden behandelt - er hatte immer zumindest einen Ansatz sofort parat. Das Seminar war gut ausgestaltet, sehr interessant und im Dialog mit einer relativ kleinen Gruppe gehalten, was ich als besonders förderlich empfand.
Teilnehmerin | 12.07.2024
Ich war besonders zufrieden mit der arbeitgeberorientierten Perspektive des Referenten.
Teilnehmer | 07.06.2024
Ja, ich empfehle Ihre Seminare gerne weiter, da mir immer gefällt, dass viele praktische Beispiele und Erfahrungen sehr gut verdeutlichen, was wichtig ist.
Teilnehmerin | 21.05.2024
Eingehen auf die Fragen der TN war top, praxisnahe Erläuterungen sehr hilfreich
Teilnehmer | 23.03.2024

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Ablaufplan
Themen & Details
Rekrutierung und Einstellung

1. Was muss ich im Bewerbungsverfahren und im Vorstellungsgespräch beachten?

2. Was muss ich bei Probearbeit beachten?

3. Arbeitsvertrag, Probe- und Wartezeit

Das Weisungsrecht von Führungskräften

1. Was bedeutet „Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben“?

2. Darf ich einfach neue Aufgaben zuweisen?

3. Was geschieht, wenn zugewiesene Aufgaben nicht erfüllt werden?

4. Arbeitsort Homeoffice – was muss ich als Führungskraft wissen?

5. Ab wann liegt eine Versetzung vor und was ist dabei zu beachten?

Arbeitszeit und Urlaub

1. Grundregeln – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflicht

2. Was ist bei Überstunden(freigabe), Reisezeiten und Vergütung zu beachten?

3. Urlaubsanspruch, Urlaubsfreigabe und Krankheit während des Urlaubs

Teilzeit und Elternzeit

1. Welche Ansprüche haben Mitarbeiter bzgl. Teilzeit, welche nicht?

2. Wie sieht die Rechtslage beim Thema Elternzeitanspruch aus?

Krankheit im Arbeitsverhältnis

1. Wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?

2. Wie schnell muss die Krankmeldung erfolgen?

3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis

4. Wann muss überhaupt eine Entgeltfortzahlung geleistet werden?

5. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges möglich?

Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern

1. Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und Leistungsmessung

2. Feststellung und Dokumentation

3. Kritikgespräch und Arbeitsvorgaben

Rechtliche Grundlagen von Personalgespräche

1. Teilnahmepflicht und Ankündigung

2. Dokumentation von Personalgesprächen

3. Darf der Betriebsrat oder andere Personen seitens des Mitarbeiters teilnehmen?

Abmahnung und Kündigung

1. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?

2. Was haben Führungskräfte bei Thema Abmahnung zu beachten?

3. Wann kann ein Mitarbeiter rechtswirksam gekündigt werden?

4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist zu berücksichtigen?

Beteiligung des Betriebsrats

1. Wichtige Beteiligungstatbestände für Führungskräfte

2. Teilnahme von zu führenden Mitarbeitern (die auch BR-Mitglied) sind an Betriebsratssitzungen und Betriebsratsschulungen

1. Was muss ich im Bewerbungsverfahren und im Vorstellungsgespräch beachten?

2. Was muss ich bei Probearbeit beachten?

3. Arbeitsvertrag, Probe- und Wartezeit

1. Was bedeutet „Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben“?

2. Darf ich einfach neue Aufgaben zuweisen?

3. Was geschieht, wenn zugewiesene Aufgaben nicht erfüllt werden?

4. Arbeitsort Homeoffice – was muss ich als Führungskraft wissen?

5. Ab wann liegt eine Versetzung vor und was ist dabei zu beachten?

1. Grundregeln – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflicht

2. Was ist bei Überstunden(freigabe), Reisezeiten und Vergütung zu beachten?

3. Urlaubsanspruch, Urlaubsfreigabe und Krankheit während des Urlaubs

1. Welche Ansprüche haben Mitarbeiter bzgl. Teilzeit, welche nicht?

2. Wie sieht die Rechtslage beim Thema Elternzeitanspruch aus?

1. Wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?

2. Wie schnell muss die Krankmeldung erfolgen?

3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis

4. Wann muss überhaupt eine Entgeltfortzahlung geleistet werden?

5. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges möglich?

1. Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und Leistungsmessung

2. Feststellung und Dokumentation

3. Kritikgespräch und Arbeitsvorgaben

1. Teilnahmepflicht und Ankündigung

2. Dokumentation von Personalgesprächen

3. Darf der Betriebsrat oder andere Personen seitens des Mitarbeiters teilnehmen?

1. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?

2. Was haben Führungskräfte bei Thema Abmahnung zu beachten?

3. Wann kann ein Mitarbeiter rechtswirksam gekündigt werden?

4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist zu berücksichtigen?

1. Wichtige Beteiligungstatbestände für Führungskräfte

2. Teilnahme von zu führenden Mitarbeitern (die auch BR-Mitglied) sind an Betriebsratssitzungen und Betriebsratsschulungen

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Viele spannende Praxisbeispiele, kleiner Teilnehmerkreis (7 Teilnehmer), sehr eloquenter und erfahrener Referent. Ich empfehle das Seminar sehr gern weiter.

Teilnehmerin | 19.04.2024
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Volker Flach

Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.

Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er  Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.

Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.

Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.

Im Fokus
Maximilian Schreiner

Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.

Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.

Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.

Im Fokus
Tobias Funke

Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.

Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.

Rechtsanwalt, Partner
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Im Fokus
Dr. jur. Claudia Kröger

Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.

Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.

Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.

Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.

Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

 

Details
Inhalte des Seminars

Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und beleuchtet die Berührungspunkte mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Es geht darum, Sensibilität für relevante arbeitsrechtliche Themen zu entwickeln und Möglichkeiten zu erkennen.

 

Rekrutierung und Einstellung: Bewerbungsverfahren, Vorstellungsgespräche, Probearbeit, Arbeitsverträge, Probe- und Wartezeiten.

Weisungsrecht von Führungskräften: Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben. Zuweisung neuer Aufgaben, Umgang mit Nichteinhaltung, Homeoffice, Versetzungen.

Arbeitszeit und Urlaub: Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflichten, Überstundenfreigabe, Reisezeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch, Krankheit während des Urlaubs.

Teilzeit und Elternzeit: Mitarbeiteransprüche und Rechtslage bei Elternzeitanspruch.

Krankheit im Arbeitsverhältnis: Krankmeldung, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Entgeltfortzahlung.

Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern: Mitarbeiterkontrolle, Leistungsmessung, Dokumentation, Kritikgespräche, Arbeitsvorgaben.

Rechtliche Grundlagen von Personalgesprächen: Teilnahmepflicht, Dokumentationsmöglichkeiten, Beteiligung von Betriebsratsmitgliedern.

Abmahnung und Kündigung: Abmahnungsgründe, rechtswirksame Kündigungen, Aufhebungsverträge.

Beteiligung des Betriebsrats: Beteiligungstatbestände bei Personalgesprächen, Freistellungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

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Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.
Hinweise
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

„Der Seminarleiter ist sehr kompetent. Er ist auf alle Fragen und kundenspezifische Fälle eingegangen, selbst Randthemen rund um Personal wurden behandelt - er hatte immer zumindest einen Ansatz sofort parat. Das Seminar war gut ausgestaltet, sehr interessant und im Dialog mit einer relativ kleinen Gruppe gehalten, was ich als besonders förderlich empfand.“
Teilnehmerin
12.07.2024
„Ich war besonders zufrieden mit der arbeitgeberorientierten Perspektive des Referenten. “
Teilnehmer
07.06.2024
„Ja, ich empfehle Ihre Seminare gerne weiter, da mir immer gefällt, dass viele praktische Beispiele und Erfahrungen sehr gut verdeutlichen, was wichtig ist. “
Teilnehmerin
21.05.2024
„Eingehen auf die Fragen der TN war top, praxisnahe Erläuterungen sehr hilfreich “
Teilnehmer
23.03.2024
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

Ebenfalls relevant:
Fehlzeiten reduzieren II
8 Termine / 5 Veranstaltungsorte


      
    
			
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„Der Seminarleiter ist sehr kompetent. Er ist auf alle Fragen und kundenspezifische Fälle eingegangen, selbst Randthemen rund um Personal wurden behandelt - er hatte immer zumindest einen Ansatz sofort parat. Das Seminar war gut ausgestaltet, sehr interessant und im Dialog mit einer relativ kleinen Gruppe gehalten, was ich als besonders förderlich empfand.“
Teilnehmerin
12.07.2024
„Ich war besonders zufrieden mit der arbeitgeberorientierten Perspektive des Referenten. “
Teilnehmer
07.06.2024
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Teilnehmerin
21.05.2024
„Eingehen auf die Fragen der TN war top, praxisnahe Erläuterungen sehr hilfreich “
Teilnehmer
23.03.2024
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
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Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

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Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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