Arbeitsrecht für Führungskräfte

Rechtssicher handeln im Arbeitsalltag

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Rekrutierung und Einstellung
  • Das Weisungsrecht von Führungskräften
  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Teilzeit und Elternzeit
  • Krankheit im Arbeitsverhältnis
  • Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern
  • Rechtliche Grundlagen von Personalgespräche
  • Abmahnung und Kündigung
  • Beteiligung des Betriebsrats
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Führungskräfte
HR-Manager
Personalleiter
Syndikus
Geschäftsführer
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 06.06.2024 - Stuttgart
  • 11.07.2024 - Berlin
  • 23.07.2024 - München
  • 03.09.2024 - Live-Online
    04.09.2024
  • + 6 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 10 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,59 von 5 Sternen 1671 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Rekrutierung und Einstellung
  • Das Weisungsrecht von Führungskräften
  • Arbeitszeit und Urlaub
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  • Krankheit im Arbeitsverhältnis
  • Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern
  • Rechtliche Grundlagen von Personalgespräche
  • Abmahnung und Kündigung
  • Beteiligung des Betriebsrats
Tolle Veranstaltung, super Dozent, gerne wieder!
Teilnehmerin | 24.04.2024
Eingehen auf die Fragen der TN war top, praxisnahe Erläuterungen sehr hilfreich
Teilnehmer | 23.03.2024

Ablaufplan
Themen & Details
Rekrutierung und Einstellung

1. Was muss ich im Bewerbungsverfahren und im Vorstellungsgespräch beachten?

2. Was muss ich bei Probearbeit beachten?

3. Arbeitsvertrag, Probe- und Wartezeit

Das Weisungsrecht von Führungskräften

1. Was bedeutet „Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben“?

2. Darf ich einfach neue Aufgaben zuweisen?

3. Was geschieht, wenn zugewiesene Aufgaben nicht erfüllt werden?

4. Arbeitsort Homeoffice – was muss ich als Führungskraft wissen?

5. Ab wann liegt eine Versetzung vor und was ist dabei zu beachten?

Arbeitszeit und Urlaub

1. Grundregeln – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflicht

2. Was ist bei Überstunden(freigabe), Reisezeiten und Vergütung zu beachten?

3. Urlaubsanspruch, Urlaubsfreigabe und Krankheit während des Urlaubs

Teilzeit und Elternzeit

1. Welche Ansprüche haben Mitarbeiter bzgl. Teilzeit, welche nicht?

2. Wie sieht die Rechtslage beim Thema Elternzeitanspruch aus?

Krankheit im Arbeitsverhältnis

1. Wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?

2. Wie schnell muss die Krankmeldung erfolgen?

3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis

4. Wann muss überhaupt eine Entgeltfortzahlung geleistet werden?

5. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges möglich?

Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern

1. Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und Leistungsmessung

2. Feststellung und Dokumentation

3. Kritikgespräch und Arbeitsvorgaben

Rechtliche Grundlagen von Personalgespräche

1. Teilnahmepflicht und Ankündigung

2. Dokumentation von Personalgesprächen

3. Darf der Betriebsrat oder andere Personen seitens des Mitarbeiters teilnehmen?

Abmahnung und Kündigung

1. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?

2. Was haben Führungskräfte bei Thema Abmahnung zu beachten?

3. Wann kann ein Mitarbeiter rechtswirksam gekündigt werden?

4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist zu berücksichtigen?

Beteiligung des Betriebsrats

1. Wichtige Beteiligungstatbestände für Führungskräfte

2. Teilnahme von zu führenden Mitarbeitern (die auch BR-Mitglied) sind an Betriebsratssitzungen und Betriebsratsschulungen

1. Was muss ich im Bewerbungsverfahren und im Vorstellungsgespräch beachten?

2. Was muss ich bei Probearbeit beachten?

3. Arbeitsvertrag, Probe- und Wartezeit

1. Was bedeutet „Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben“?

2. Darf ich einfach neue Aufgaben zuweisen?

3. Was geschieht, wenn zugewiesene Aufgaben nicht erfüllt werden?

4. Arbeitsort Homeoffice – was muss ich als Führungskraft wissen?

5. Ab wann liegt eine Versetzung vor und was ist dabei zu beachten?

1. Grundregeln – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflicht

2. Was ist bei Überstunden(freigabe), Reisezeiten und Vergütung zu beachten?

3. Urlaubsanspruch, Urlaubsfreigabe und Krankheit während des Urlaubs

1. Welche Ansprüche haben Mitarbeiter bzgl. Teilzeit, welche nicht?

2. Wie sieht die Rechtslage beim Thema Elternzeitanspruch aus?

1. Wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?

2. Wie schnell muss die Krankmeldung erfolgen?

3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis

4. Wann muss überhaupt eine Entgeltfortzahlung geleistet werden?

5. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges möglich?

1. Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und Leistungsmessung

2. Feststellung und Dokumentation

3. Kritikgespräch und Arbeitsvorgaben

1. Teilnahmepflicht und Ankündigung

2. Dokumentation von Personalgesprächen

3. Darf der Betriebsrat oder andere Personen seitens des Mitarbeiters teilnehmen?

1. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?

2. Was haben Führungskräfte bei Thema Abmahnung zu beachten?

3. Wann kann ein Mitarbeiter rechtswirksam gekündigt werden?

4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist zu berücksichtigen?

1. Wichtige Beteiligungstatbestände für Führungskräfte

2. Teilnahme von zu führenden Mitarbeitern (die auch BR-Mitglied) sind an Betriebsratssitzungen und Betriebsratsschulungen

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Dominic Wallenstein

Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.

Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.

Im Fokus
Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Im Fokus
Jutta Scala

Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.

Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.

Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.

Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Volker Flach

Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.

Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er  Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.

Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.

Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

 

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Der Dozent war super praxisorientiert. Er ist auf alle Belange und Fragen, die für uns Teilnehmer ob mit oder ohne Betriebsrat in der Praxis täglich relevant sind, gut und im Rahmen der Möglichkeiten auch tiefer eingegangen. Die Vermittlung der Inhalte war gut aufbereitet und der Dozent war sicher in seinem Auftreten.

Teilnehmerin | 11.04.2024
Details
Inhalte des Seminars

Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und beleuchtet die Berührungspunkte mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Es geht darum, Sensibilität für relevante arbeitsrechtliche Themen zu entwickeln und Möglichkeiten zu erkennen.

 

Rekrutierung und Einstellung: Bewerbungsverfahren, Vorstellungsgespräche, Probearbeit, Arbeitsverträge, Probe- und Wartezeiten.

Weisungsrecht von Führungskräften: Konkretisierung von Arbeitsort, -zeit und -aufgaben. Zuweisung neuer Aufgaben, Umgang mit Nichteinhaltung, Homeoffice, Versetzungen.

Arbeitszeit und Urlaub: Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Dokumentationspflichten, Überstundenfreigabe, Reisezeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch, Krankheit während des Urlaubs.

Teilzeit und Elternzeit: Mitarbeiteransprüche und Rechtslage bei Elternzeitanspruch.

Krankheit im Arbeitsverhältnis: Krankmeldung, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Entgeltfortzahlung.

Umgang mit Low Performance und Arbeitsfehlern: Mitarbeiterkontrolle, Leistungsmessung, Dokumentation, Kritikgespräche, Arbeitsvorgaben.

Rechtliche Grundlagen von Personalgesprächen: Teilnahmepflicht, Dokumentationsmöglichkeiten, Beteiligung von Betriebsratsmitgliedern.

Abmahnung und Kündigung: Abmahnungsgründe, rechtswirksame Kündigungen, Aufhebungsverträge.

Beteiligung des Betriebsrats: Beteiligungstatbestände bei Personalgesprächen, Freistellungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

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Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

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