Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
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19.04.2023 | - Düsseldorf |
26.04.2023 | - Nürnberg |
04.05.2023 | - Dresden |
23.05.2023 | - Dortmund |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Problemanalyse in Ihrem Betrieb: Wer ist ein Störenfried?
II. Einordnung des „Störer-Typus“ in das KSchG – Abgrenzung der einzelnen Kündigungsgründe
1. Verhaltensbedingte Kündigung
2. Personenbedingte Kündigung
3. Betriebsbedingte Kündigung
I. Verhaltensbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
II. Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Neue Regelungen beim Mitarbeiter oder im Betrieb implementieren
– Wann ist der Betriebsrat beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten zu beteiligen?
2. Konkretisierung der Arbeitspflicht durch realistische Zielvorgaben / Arbeitsvorgaben
3. Dokumentation von Pflichtverletzungen
4. Informationsbeschaffung:
– Wann ist der Einsatz eines Detektivs zulässig?
– Wann eignet sich der Einsatz von Ehrlichkeitstests?
– Was ist bei der offenen und heimlichen Videoüberwachung zu beachten?
– Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Telefon- und Internetdaten
– Wann ist der Betriebsrat bei der Informationsbeschaffung zu beteiligen?
III. Durchführung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Abmahnungen rechtssicher formulieren
2. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
I. Krankheitsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
– Häufige Kurzerkrankungen
– Lang andauernde Erkrankung
– Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
1. Negative Gesundheitsprognose: Wieviele Fehltage sind erforderlich?
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Leidensgerechter Arbeitsplatz: Gibt es ein milderes Mittel?
4. Interessenabwägung
II. Die Vorbereitung der krankheitsbedingten Kündigung
– Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Eingliederungsmanagement
– Beteiligungsrechte des Betriebsrates
III. Durchführung der krankheitsbedingten Kündigung
– Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
IV. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückbehalten?
V. Verdachtskündigung bei Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit
I. Die Abgrenzung von verhaltens- und personenbedingter Kündigung
II. Kündigungsmöglichkeit bei Low-Performance
III. Besonderheiten bei altersbedingter Leistungsminderung
I. Wann kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung?
1. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Umverteilung von Aufgaben auf andere Mitarbeiter
2. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Outsourcing
3. Betriebs(teil)stilllegung
4. Entfall von gesamten Hierarchieebenen
II. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
III. Umsetzung der betriebsbedingten Kündigung
I. Problemanalyse in Ihrem Betrieb: Wer ist ein Störenfried?
II. Einordnung des „Störer-Typus“ in das KSchG – Abgrenzung der einzelnen Kündigungsgründe
1. Verhaltensbedingte Kündigung
2. Personenbedingte Kündigung
3. Betriebsbedingte Kündigung
I. Verhaltensbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
II. Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Neue Regelungen beim Mitarbeiter oder im Betrieb implementieren
– Wann ist der Betriebsrat beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten zu beteiligen?
2. Konkretisierung der Arbeitspflicht durch realistische Zielvorgaben / Arbeitsvorgaben
3. Dokumentation von Pflichtverletzungen
4. Informationsbeschaffung:
– Wann ist der Einsatz eines Detektivs zulässig?
– Wann eignet sich der Einsatz von Ehrlichkeitstests?
– Was ist bei der offenen und heimlichen Videoüberwachung zu beachten?
– Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Telefon- und Internetdaten
– Wann ist der Betriebsrat bei der Informationsbeschaffung zu beteiligen?
III. Durchführung der verhaltensbedingten Kündigung
1. Abmahnungen rechtssicher formulieren
2. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
I. Krankheitsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?
– Häufige Kurzerkrankungen
– Lang andauernde Erkrankung
– Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
1. Negative Gesundheitsprognose: Wieviele Fehltage sind erforderlich?
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Leidensgerechter Arbeitsplatz: Gibt es ein milderes Mittel?
4. Interessenabwägung
II. Die Vorbereitung der krankheitsbedingten Kündigung
– Krankenrückkehrgespräche und betriebliches Eingliederungsmanagement
– Beteiligungsrechte des Betriebsrates
III. Durchführung der krankheitsbedingten Kündigung
– Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
IV. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückbehalten?
V. Verdachtskündigung bei Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit
I. Die Abgrenzung von verhaltens- und personenbedingter Kündigung
II. Kündigungsmöglichkeit bei Low-Performance
III. Besonderheiten bei altersbedingter Leistungsminderung
I. Wann kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung?
1. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Umverteilung von Aufgaben auf andere Mitarbeiter
2. Wegfall von Stellen / Funktionen durch Outsourcing
3. Betriebs(teil)stilllegung
4. Entfall von gesamten Hierarchieebenen
II. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
III. Umsetzung der betriebsbedingten Kündigung
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Frau Dr. Kröger ist als Rechtsanwältin am Standort Dresden der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Jurastudium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie zum Thema „Auswahlrichtlinien und gesetzlicher Kündigungsschutz“.
Frau Dr. Kröger berät Unternehmen in allen individuellen aber auch betriebsverfassungsrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie im Kündigungs- sowie im Betriebsverfassungsrecht.
Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Herr Möller ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Herr Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Herr Möller vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt legt er zudem auf die arbeitsrechtlichen Bereiche im Rahmen des Gesundheitsmanagements und von modernen Arbeitsformen.
Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.
Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.
Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Es war ein sehr praxisorientierter Tag mit vielen Tipps – absolut empfehlenswert!
Manchmal haben Führungskräfte ein latentes Gefühl, dass ein Mitarbeiter die Zusammenarbeit und die Arbeitsprozesse durch sein Verhalten “stört”. Arbeitsrechlich muss dieses Gefühl jedoch konkretisiert werden.
In diesem Seminar wird daher erläutert, wann eine Kündigung wirksam ist und welche Anforderungen und Schritte Arbeitgeber dabei einsetzen können. Entsprechend dem Kündigungsschutzgesetz wird das “störende” Verhalten den Kündigungsgründen verhaltens-, leistungs- und krankheitsbedingt zugeordnet. Abschließend wird auch noch der Einsatzbereich der betriebsbedingten Kündigung erläutert.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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1X | 895,- |
895,- |
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
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Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
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Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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