Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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07.05.2024 | - Stuttgart |
14.05.2024 | - Frankfurt |
28.05.2024 | - Berlin |
06.06.2024 | - Hannover |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Rechtliche Fallstricke bei krankheitsbedingter Kündigung während der „Probezeit“
II. Prüfkriterien der krankheitsbedingten Kündigung und Besonderheiten
1. Negative Gesundheitsprognose
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) / leidensgerechter Arbeitsplatz
4. Interessenabwägung
5. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
III. Konkrete Prüfung und Umsetzung in der Praxis
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankungen
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
4. Rechtliche und taktische Besonderheiten im Kündigungsschutzprozess
IV. Verdacht der Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
1. Zulässige Informationsgewinnung und Sachverhaltsaufklärung
2. Vorgehen bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit / Erschütterung des Beweiswertes der AUB
3. Recht des Arbeitgebers auf den Lohneinbehalt als Folge der Beweiswert-Erschütterung
V. Sonderthemen rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten
1. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
2. Reaktionsmöglichkeiten bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
3. Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
4. Verfallfristen von Urlaubsansprüchen
5. Wiederholungs- und Fortsetzungserkrankungen / Grenzen der Entgeltfortzahlungspflicht
6. Angekündigte Arbeitsunfähigkeit als fristloser Kündigungsgrund
7. Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz
I. Rechtssichere Abmahnungen erstellen
1. Anforderungen an Form und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
II. Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
1. Wichtige Formalien als Wirksamkeitsvoraussetzung
2. Wann sind Abmahnungen nicht erforderlich?
3. Wenn grds. erforderlich, wie viele Abmahnungen sind notwendig?
4. Betriebsratsanhörung
III. Außerordentliche (fristlose) verhaltensbedingte Kündigung
1. Vorliegen eines wichtigen Grundes
2. Ist eine vorhergehende Abmahnung erforderlich?
3. Beteiligung des Betriebsrats
4. Ausspruch der Kündigung innerhalb der 2-Wochen-Frist
IV. Verdachtskündigung
1. Ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung?
2. Fristen und Aufklärungsversuch
3. Rechtliche Aspekte im Rahmen der Anhörung von Verdächtigen
4. Besonderheiten der BR-Anhörung
V. Typisches Fehlverhalten: Abmahnung? Ordentliche Kündigung? Oder fristlose Kündigung?
1. Tätlichkeiten / Körperverletzung
2. Beleidigung
3. Ausländerfeindliche Äußerungen
4. Verstoß gegen die Anzeige- oder Nachweispflicht bei Krankheit
5. Diebstahl
6. Unpünktlichkeit zu Arbeitsbeginn oder „verlängerte Pausen“
7. Betrug und Unterschlagung
8. Außerbetriebliches Fehlverhalten
9. Arbeitszeitmanipulation
10. Arbeitszeitbetrug
11. Privates Telefonieren / Internetnutzung während der Arbeitszeit
12. Sexuelle Belästigung
13. Verstöße gegen Alkoholverbot
14. Verstöße gegen eine Betriebsordnung
15. Störung des Betriebsfriedens
16. Schlechtleistung
17. Arbeitsverweigerung
18. Anzeige gegen Arbeitgeber
19. Schwarzarbeit
20. Unerlaubte Nebentätigkeit
21. Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder Urlaubsüberschreitung
22. Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen
I. Rechtliche Fallstricke bei krankheitsbedingter Kündigung während der „Probezeit“
II. Prüfkriterien der krankheitsbedingten Kündigung und Besonderheiten
1. Negative Gesundheitsprognose
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) / leidensgerechter Arbeitsplatz
4. Interessenabwägung
5. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
III. Konkrete Prüfung und Umsetzung in der Praxis
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankungen
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
4. Rechtliche und taktische Besonderheiten im Kündigungsschutzprozess
IV. Verdacht der Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
1. Zulässige Informationsgewinnung und Sachverhaltsaufklärung
2. Vorgehen bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit / Erschütterung des Beweiswertes der AUB
3. Recht des Arbeitgebers auf den Lohneinbehalt als Folge der Beweiswert-Erschütterung
V. Sonderthemen rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten
1. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
2. Reaktionsmöglichkeiten bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
3. Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
4. Verfallfristen von Urlaubsansprüchen
5. Wiederholungs- und Fortsetzungserkrankungen / Grenzen der Entgeltfortzahlungspflicht
6. Angekündigte Arbeitsunfähigkeit als fristloser Kündigungsgrund
7. Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz
I. Rechtssichere Abmahnungen erstellen
1. Anforderungen an Form und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
II. Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
1. Wichtige Formalien als Wirksamkeitsvoraussetzung
2. Wann sind Abmahnungen nicht erforderlich?
3. Wenn grds. erforderlich, wie viele Abmahnungen sind notwendig?
4. Betriebsratsanhörung
III. Außerordentliche (fristlose) verhaltensbedingte Kündigung
1. Vorliegen eines wichtigen Grundes
2. Ist eine vorhergehende Abmahnung erforderlich?
3. Beteiligung des Betriebsrats
4. Ausspruch der Kündigung innerhalb der 2-Wochen-Frist
IV. Verdachtskündigung
1. Ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung?
2. Fristen und Aufklärungsversuch
3. Rechtliche Aspekte im Rahmen der Anhörung von Verdächtigen
4. Besonderheiten der BR-Anhörung
V. Typisches Fehlverhalten: Abmahnung? Ordentliche Kündigung? Oder fristlose Kündigung?
1. Tätlichkeiten / Körperverletzung
2. Beleidigung
3. Ausländerfeindliche Äußerungen
4. Verstoß gegen die Anzeige- oder Nachweispflicht bei Krankheit
5. Diebstahl
6. Unpünktlichkeit zu Arbeitsbeginn oder „verlängerte Pausen“
7. Betrug und Unterschlagung
8. Außerbetriebliches Fehlverhalten
9. Arbeitszeitmanipulation
10. Arbeitszeitbetrug
11. Privates Telefonieren / Internetnutzung während der Arbeitszeit
12. Sexuelle Belästigung
13. Verstöße gegen Alkoholverbot
14. Verstöße gegen eine Betriebsordnung
15. Störung des Betriebsfriedens
16. Schlechtleistung
17. Arbeitsverweigerung
18. Anzeige gegen Arbeitgeber
19. Schwarzarbeit
20. Unerlaubte Nebentätigkeit
21. Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder Urlaubsüberschreitung
22. Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen
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Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.
Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.
Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.
Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.
Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.
Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.
Dr. Bianca Maiworm ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.
Dr. Bianca Maiworm berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.
Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die rechtliche Ausgestaltung von variablen Vergütungsbestandteilen, Zielvereinbarungen und Bonussystemen.
Dr. Maiworm vertritt Unternehmen zudem bei verhaltens-, krankheits- und leistungsbedingten Kündigungsschutzprozessen als auch bei komplexen Sachverhalten im Rahmen von betriebsbedingten Trennungen.
Abschließend berät sie Mandanten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen, Betriebsräten und Gewerkschaften. Dabei leistet Dr. Bianca Maiworm einerseits die grundlegende arbeitsrechtliche Beratung, übernimmt jedoch auch auf Wunsch der Mandanten die Verhandlungsführung bei Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Restrukturierungsmaßnahmen.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Es war Praxisnah, kleine Gruppe, super Referentin, anschaulich und eigene Probleme wurden mit in das Seminar eingebaut. Jederzeit wieder
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Personaler und Führungskräfte, die im Bereich des Kündigungsrechts besser aufgestellt sein wollen. Es bietet fundiertes Fachwissen und praktische Lösungsansätze, um in Kündigungsschutzprozessen erfolgreich zu agieren und die eigene Rechtsposition zu stärken.
Rechtssichere Abmahnungen und Kündigungsprozesse: Erfahren Sie, wie Sie Abmahnungen korrekt formulieren und Kündigungen rechtssicher umsetzen, um Ihre Position in Kündigungsschutzprozessen zu stärken.
Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten: Neben den rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit krankheitsbedingten Ausfällen und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement widmen wir uns dem kritischen Thema des Lohneinbehalts bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug. Zudem zeigen wir auf, wie eine Kündigung aufgrund von überhöhten Fehlzeiten in der Praxis rechtswirksam umgesetzt wird. Dabei werden Fälle von häufigen Kurzerkrankungen und auch von lang andauernden Krankheitszeiten beleuchtet. In diesem Zusammenhang widmen wir uns auch der Thematik von Drogen- und Alkoholabhängigkeit und wie Arbeitgeber damit umgehen sollten.
Verhaltensbedingte Kündigungen: Im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung fokussiert unser Seminar auf konkrete Beispiele, die in der Arbeitswelt häufig auftreten. Dazu gehören u. a. Verstöße gegen die Arbeitszeitregelung, unerlaubte Nebentätigkeiten, Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht, Nichtbeachtung von Arbeitsvorgaben oder unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Anhand dieser Fälle diskutieren wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für ordentliche und außerordentliche Kündigungen und zeigen auf, wie Arbeitgeber mit solchem Fehlverhalten umgehen können. Dabei legen wir besonderen Wert auf die korrekte Dokumentation und Kommunikation, um die rechtliche Durchsetzbarkeit der Kündigung zu gewährleisten. Abschließend behandeln wir hier auch die Thematik der Verdachtskündigung im Falle von Diebstahl oder bspw. Arbeitszeitbetrug.
Praxisorientierte Lösungsansätze: Das Seminar berücksichtigt zudem aktuelle Rechtsprechung und Möglichkeiten für Arbeitgeber, um eine umfassende Strategieentwicklung zu ermöglichen.
Eine essenzielle Ressource für alle, die ihre Erfolgschancen in Kündigungsschutzprozessen verbessern möchten.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
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Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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1X | 895,- |
895,- |
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
E-Mail: info@praxisseminare.de