Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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13.06.2023 | - Köln |
14.06.2023 | - Live-Online |
21.06.2023 |
27.06.2023 | - Hannover |
28.06.2023 | - Karlsruhe |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Rechtliche Fallstricke bei krankheitsbedingter Kündigung während der „Probezeit“
II. Prüfkriterien der krankheitsbedingten Kündigung und Besonderheiten
1. Negative Gesundheitsprognose
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) / leidensgerechter Arbeitsplatz
4. Interessenabwägung
5. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
III. Konkrete Prüfung und Umsetzung in der Praxis
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankungen
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
4. Rechtliche und taktische Besonderheiten im Kündigungsschutzprozess
IV. Verdacht der Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
1. Zulässige Informationsgewinnung und Sachverhaltsaufklärung
2. Vorgehen bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit / Erschütterung des Beweiswertes der AUB
3. Recht des Arbeitgebers auf den Lohneinbehalt als Folge der Beweiswert-Erschütterung
V. Sonderthemen rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten
1. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
2. Reaktionsmöglichkeiten bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
3. Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
4. Verfallfristen von Urlaubsansprüchen
5. Wiederholungs- und Fortsetzungserkrankungen / Grenzen der Entgeltfortzahlungspflicht
6. Angekündigte Arbeitsunfähigkeit als fristloser Kündigungsgrund
7. Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz
I. Rechtssichere Abmahnungen erstellen
1. Anforderungen an Form und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
II. Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
1. Wichtige Formalien als Wirksamkeitsvoraussetzung
2. Wann sind Abmahnungen nicht erforderlich?
3. Wenn grds. erforderlich, wie viele Abmahnungen sind notwendig?
4. Betriebsratsanhörung
III. Außerordentliche (fristlose) verhaltensbedingte Kündigung
1. Vorliegen eines wichtigen Grundes
2. Ist eine vorhergehende Abmahnung erforderlich?
3. Beteiligung des Betriebsrats
4. Ausspruch der Kündigung innerhalb der 2-Wochen-Frist
IV. Verdachtskündigung
1. Ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung?
2. Fristen und Aufklärungsversuch
3. Rechtliche Aspekte im Rahmen der Anhörung von Verdächtigen
4. Besonderheiten der BR-Anhörung
V. Typisches Fehlverhalten: Abmahnung? Ordentliche Kündigung? Oder fristlose Kündigung?
1. Tätlichkeiten / Körperverletzung
2. Beleidigung
3. Ausländerfeindliche Äußerungen
4. Verstoß gegen die Anzeige- oder Nachweispflicht bei Krankheit
5. Diebstahl
6. Unpünktlichkeit zu Arbeitsbeginn oder „verlängerte Pausen“
7. Betrug und Unterschlagung
8. Außerbetriebliches Fehlverhalten
9. Arbeitszeitmanipulation
10. Arbeitszeitbetrug
11. Privates Telefonieren / Internetnutzung während der Arbeitszeit
12. Sexuelle Belästigung
13. Verstöße gegen Alkoholverbot
14. Verstöße gegen eine Betriebsordnung
15. Störung des Betriebsfriedens
16. Schlechtleistung
17. Arbeitsverweigerung
18. Anzeige gegen Arbeitgeber
19. Schwarzarbeit
20. Unerlaubte Nebentätigkeit
21. Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder Urlaubsüberschreitung
22. Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen
I. Rechtliche Fallstricke bei krankheitsbedingter Kündigung während der „Probezeit“
II. Prüfkriterien der krankheitsbedingten Kündigung und Besonderheiten
1. Negative Gesundheitsprognose
2. Erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) / leidensgerechter Arbeitsplatz
4. Interessenabwägung
5. Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung
III. Konkrete Prüfung und Umsetzung in der Praxis
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankungen
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
4. Rechtliche und taktische Besonderheiten im Kündigungsschutzprozess
IV. Verdacht der Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
1. Zulässige Informationsgewinnung und Sachverhaltsaufklärung
2. Vorgehen bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit / Erschütterung des Beweiswertes der AUB
3. Recht des Arbeitgebers auf den Lohneinbehalt als Folge der Beweiswert-Erschütterung
V. Sonderthemen rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten
1. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
2. Reaktionsmöglichkeiten bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
3. Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
4. Verfallfristen von Urlaubsansprüchen
5. Wiederholungs- und Fortsetzungserkrankungen / Grenzen der Entgeltfortzahlungspflicht
6. Angekündigte Arbeitsunfähigkeit als fristloser Kündigungsgrund
7. Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz
I. Rechtssichere Abmahnungen erstellen
1. Anforderungen an Form und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
II. Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
1. Wichtige Formalien als Wirksamkeitsvoraussetzung
2. Wann sind Abmahnungen nicht erforderlich?
3. Wenn grds. erforderlich, wie viele Abmahnungen sind notwendig?
4. Betriebsratsanhörung
III. Außerordentliche (fristlose) verhaltensbedingte Kündigung
1. Vorliegen eines wichtigen Grundes
2. Ist eine vorhergehende Abmahnung erforderlich?
3. Beteiligung des Betriebsrats
4. Ausspruch der Kündigung innerhalb der 2-Wochen-Frist
IV. Verdachtskündigung
1. Ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung?
2. Fristen und Aufklärungsversuch
3. Rechtliche Aspekte im Rahmen der Anhörung von Verdächtigen
4. Besonderheiten der BR-Anhörung
V. Typisches Fehlverhalten: Abmahnung? Ordentliche Kündigung? Oder fristlose Kündigung?
1. Tätlichkeiten / Körperverletzung
2. Beleidigung
3. Ausländerfeindliche Äußerungen
4. Verstoß gegen die Anzeige- oder Nachweispflicht bei Krankheit
5. Diebstahl
6. Unpünktlichkeit zu Arbeitsbeginn oder „verlängerte Pausen“
7. Betrug und Unterschlagung
8. Außerbetriebliches Fehlverhalten
9. Arbeitszeitmanipulation
10. Arbeitszeitbetrug
11. Privates Telefonieren / Internetnutzung während der Arbeitszeit
12. Sexuelle Belästigung
13. Verstöße gegen Alkoholverbot
14. Verstöße gegen eine Betriebsordnung
15. Störung des Betriebsfriedens
16. Schlechtleistung
17. Arbeitsverweigerung
18. Anzeige gegen Arbeitgeber
19. Schwarzarbeit
20. Unerlaubte Nebentätigkeit
21. Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder Urlaubsüberschreitung
22. Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen
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Herr Flach ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Seit 2010 ist Herr Flach Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bereits im Rahmen seines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster setzte er seinen Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht. Nach seiner Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2004 arbeitete er in verschiedenen Kanzleien und leitete zuletzt für ca. 12,5 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.
Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Herr Flach Unternehmen in allen Fragestellungen des individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Befristung sowie im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrates.
Frau Dr. Kröger ist als Rechtsanwältin am Standort Dresden der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Jurastudium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie zum Thema „Auswahlrichtlinien und gesetzlicher Kündigungsschutz“.
Frau Dr. Kröger berät Unternehmen in allen individuellen aber auch betriebsverfassungsrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie im Kündigungs- sowie im Betriebsverfassungsrecht.
Dr. Bianca Maiworm ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.
Dr. Bianca Maiworm berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.
Herr Möller ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Herr Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Herr Möller vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt legt er zudem auf die arbeitsrechtlichen Bereiche im Rahmen des Gesundheitsmanagements und von modernen Arbeitsformen.
Frau Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Scala an der Ludwig – Maximilians – Universität in München. Sie ist seit 2002 als Anwältin zugelassen.
Frau Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung und war neben Ihrer Arbeit als Rechtsanwältin langjährig auch als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im gesamten Bereich des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus war sie anwaltlich auch im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie im Presse- und Medienrecht tätig.
Sehr gut gefallen hat mir, dass man auch ständig Fragen aus der eigenen Praxis stellen konnte und diese dann sehr gut beantwortet wurden.
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Personaler und Führungskräfte, die mit den Themen Krankheit und Fehlverhalten im Arbeitsverhältnis zu tun haben.
Im ersten Teil wird das Thema Arbeitsunfähigkeit vorgestellt. Dabei wird einerseits die Kündigung bei überhöhten Krankheitstagen dargestellt, zudem werden aber auch die “Sonderthemen” zur Arbeitsunfähigkeit beleuchtet. Darunter fällt der Lohneinbehalt bei erheblichen Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Umgang mit vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeiten oder auch Drogen- und Alkoholabhängigkeit.
Der zweite Teil des Seminars widmet sich dann dem Thema der verhaltensbedingten Kündigung. Hier werden auch die wichtigen Aspekte bei der Gestaltung und Verwendung von Abmahnungen erläutert, aber auch eine Differenzierung nach ordentlicher vs. außerordentlicher Kündigung. Auch das Thema der Verdachtskündigung, welches bei Betrugsdelikten eine immer größere Rolle in der Praxis spielt wird vorgestellt.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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1X | 895,- |
895,- |
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
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