Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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18.04.2023 | - Stuttgart |
18.04.2023 | - Hamburg |
19.04.2023 | - Live-Online |
26.04.2023 |
26.04.2023 | - Dortmund |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
ab 2 Teilnehmern | 10% Rabatt |
ab 3 Teilnehmern | 15% Rabatt |
ab 4 Teilnehmern | 20% Rabatt |
I. Arbeitsrechtlich Relevantes im Koalitionsvertrag
II. Aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung und Änderungen im Infektionsschutzgesetz
III. Neues zur Kurzarbeit
IV. Aktuelles zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz
V. Arbeitsrechtliche Relevanz des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
VI. Künstliche Intelligenz (KI) – Anwendung und Haftung
VII. Änderung der Nachweispflicht bei einer Arbeitsunfähigkeit
I. Aktuelle Rechtsprechung zum Home-Office
II. Mobile Arbeit im Ausland
III. Pflicht zur Gestellung von Betriebsmitteln
IV. Die Änderung von Arbeitsbedingungen bei der Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
V. Religiöse, weltanschauliche oder politischer Symbole am Arbeitsplatz
VI. Angemessene Vorkehrungen für eine Beschäftigung behinderter Menschen
VII. Neue Europäische Vorgaben zur Arbeitnehmerüberlassung
VIII. Neues zum Arbeitnehmerdatenschutz
I. Schadensersatzansprüche bei unterlassener Information über die Möglichkeit einer Arbeitszeitverlängerung
II. Bindung des Arbeitnehmers an sein Teilzeitverlangen
III. Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit
IV. Möglicher Anspruch auf höhere Nachtschichtzulagen
V. Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Zuschlägen für Überstunden
VI. Entgeltfortzahlungsanspruch bei staatlich angeordnetem Lockdown?
VII. Neue Rechtsprechung zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
VIII. Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Zielvereinbarung
IX. Berücksichtigung variabler Vergütung beim Urlaubsentgelt
X. BAG zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung
I. Neue Rechtsprechung zur Massenentlassung
II. Wegfall des Beschäftigungsanspruchs infolge einer Umorganisation
III. Home-Office als milderes Mittel gegenüber einer Änderungskündigung
IV. Neue Rechtsprechung zum Maßregelungsverbot aus § 612 a BGB
V. Berechtigung eines Personalleiters zum Ausspruch von Kündigungen
VI. Anrechnung anderweitigen Verdienstes in der Freistellungsphase
VII. Unerlaubte Nebentätigkeiten
VIII. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung
IX. Neue Rechtsprechung zum Abschluss von Aufhebungsverträgen – Das „Gebot fairen Verhandelns“
X. Kündigungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang
I. Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln bei Tarifpluralität
II. Konstitutive Bezugnahme auf bestimmte Entgeltgruppe
III. Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
IV. Anspruch der Gewerkschaft auf Durchführung eines Haustarifvertrages
I. Praktische Umsetzung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes
II. Nichtigkeit der Betriebsratswahl
III. Datenschutzbeauftragter als Betriebsratsmitglied
IV. Kein Beseitigungsanspruch des Betriebsrates bei Missachtung von Mitbestimmungsrechten
V. Betriebliche Eingliederung in einer Matrix-Organisation
VI. Mitbestimmung bei einem Verzicht auf die Nutzung mobiler Arbeitsmittel in der Freizeit
VII. Betriebsvereinbarung zur einseitigen Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber
VIII. Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassung
I. Arbeitsrechtlich Relevantes im Koalitionsvertrag
II. Aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung und Änderungen im Infektionsschutzgesetz
III. Neues zur Kurzarbeit
IV. Aktuelles zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz
V. Arbeitsrechtliche Relevanz des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
VI. Künstliche Intelligenz (KI) – Anwendung und Haftung
VII. Änderung der Nachweispflicht bei einer Arbeitsunfähigkeit
I. Aktuelle Rechtsprechung zum Home-Office
II. Mobile Arbeit im Ausland
III. Pflicht zur Gestellung von Betriebsmitteln
IV. Die Änderung von Arbeitsbedingungen bei der Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
V. Religiöse, weltanschauliche oder politischer Symbole am Arbeitsplatz
VI. Angemessene Vorkehrungen für eine Beschäftigung behinderter Menschen
VII. Neue Europäische Vorgaben zur Arbeitnehmerüberlassung
VIII. Neues zum Arbeitnehmerdatenschutz
I. Schadensersatzansprüche bei unterlassener Information über die Möglichkeit einer Arbeitszeitverlängerung
II. Bindung des Arbeitnehmers an sein Teilzeitverlangen
III. Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit
IV. Möglicher Anspruch auf höhere Nachtschichtzulagen
V. Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Zuschlägen für Überstunden
VI. Entgeltfortzahlungsanspruch bei staatlich angeordnetem Lockdown?
VII. Neue Rechtsprechung zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
VIII. Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Zielvereinbarung
IX. Berücksichtigung variabler Vergütung beim Urlaubsentgelt
X. BAG zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung
I. Neue Rechtsprechung zur Massenentlassung
II. Wegfall des Beschäftigungsanspruchs infolge einer Umorganisation
III. Home-Office als milderes Mittel gegenüber einer Änderungskündigung
IV. Neue Rechtsprechung zum Maßregelungsverbot aus § 612 a BGB
V. Berechtigung eines Personalleiters zum Ausspruch von Kündigungen
VI. Anrechnung anderweitigen Verdienstes in der Freistellungsphase
VII. Unerlaubte Nebentätigkeiten
VIII. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung
IX. Neue Rechtsprechung zum Abschluss von Aufhebungsverträgen – Das „Gebot fairen Verhandelns“
X. Kündigungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang
I. Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln bei Tarifpluralität
II. Konstitutive Bezugnahme auf bestimmte Entgeltgruppe
III. Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
IV. Anspruch der Gewerkschaft auf Durchführung eines Haustarifvertrages
I. Praktische Umsetzung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes
II. Nichtigkeit der Betriebsratswahl
III. Datenschutzbeauftragter als Betriebsratsmitglied
IV. Kein Beseitigungsanspruch des Betriebsrates bei Missachtung von Mitbestimmungsrechten
V. Betriebliche Eingliederung in einer Matrix-Organisation
VI. Mitbestimmung bei einem Verzicht auf die Nutzung mobiler Arbeitsmittel in der Freizeit
VII. Betriebsvereinbarung zur einseitigen Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber
VIII. Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassung
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Herr Flach ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Seit 2010 ist Herr Flach Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bereits im Rahmen seines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster setzte er seinen Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht. Nach seiner Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2004 arbeitete er in verschiedenen Kanzleien und leitete zuletzt für ca. 12,5 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.
Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Herr Flach Unternehmen in allen Fragestellungen des individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Befristung sowie im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrates.
Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Dadurch, dass die Teilnehmeranzahl nicht zu groß war, konnte man sich mit dem Dozenten und den Teilnehmern sehr gut austauschen.
Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Einerseits wird dieser durch die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Gesetze vollzogen. Andererseits führt die ständige Rechtspprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts auch immer wieder zu kurzfristigen Änderungen.
All diese Änderungen bedürfen oftmals der Anpassung von arbeitsrechtlichen Formularen. Unwissenheit schützt hier nicht!
In diesem Seminar werden die wichtigsten gesetzlichen Veränderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Die Seminarteilnehmer erhalten dabei konkrete Informationen, welche Bedeutung dies für ihre Praxis hat und wie sie die neuen Anforderungen umsetzen können.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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