Fit im Arbeitsrecht für 2023

Das Neueste aus Gesetzgebung und Rechtsprechung

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Änderungen
  • Einstellung und Arbeitsvertrag - Entscheidungsupdate
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub
  • Aktuelles zur Abmahnung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Entwicklungen im Tarifrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
HR-Manager
Geschäftsführer
Führungskräfte
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 18.04.2023 - Stuttgart
  • 18.04.2023 - Hamburg
  • 19.04.2023 - Live-Online
    26.04.2023
  • 26.04.2023 - Dortmund
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 4 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Laufende Aktualisierung der Inhalte
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,57 von 5 Sternen 629 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
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  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht
Ablaufplan
Themen & Details
Gesetzliche Entwicklungen

I. Arbeitsrechtlich Relevantes im Koalitionsvertrag

II. Aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung und Änderungen im Infektionsschutzgesetz

III. Neues zur Kurzarbeit

IV. Aktuelles zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz

V. Arbeitsrechtliche Relevanz des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

VI. Künstliche Intelligenz (KI) – Anwendung und Haftung

VII. Änderung der Nachweispflicht bei einer Arbeitsunfähigkeit

Aktuelle Rechtsprechung zu Einstellung und Arbeitsvertrag

I. Aktuelle Rechtsprechung zum Home-Office

II. Mobile Arbeit im Ausland

III. Pflicht zur Gestellung von Betriebsmitteln

IV. Die Änderung von Arbeitsbedingungen bei der Verlängerung befristeter Arbeitsverträge

V. Religiöse, weltanschauliche oder politischer Symbole am Arbeitsplatz

VI. Angemessene Vorkehrungen für eine Beschäftigung behinderter Menschen

VII. Neue Europäische Vorgaben zur Arbeitnehmerüberlassung

VIII. Neues zum Arbeitnehmerdatenschutz

Aktuelle Rechtsprechung zu Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub

I. Schadensersatzansprüche bei unterlassener Information über die Möglichkeit einer Arbeitszeitverlängerung

II. Bindung des Arbeitnehmers an sein Teilzeitverlangen

III. Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

IV. Möglicher Anspruch auf höhere Nachtschichtzulagen

V. Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Zuschlägen für Überstunden

VI. Entgeltfortzahlungsanspruch bei staatlich angeordnetem Lockdown?

VII. Neue Rechtsprechung zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

VIII. Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Zielvereinbarung

IX. Berücksichtigung variabler Vergütung beim Urlaubsentgelt

X. BAG zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung

Aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung, Kündigung und zur sonstigen Beendigung des Arbeitsvertrages

I. Neue Rechtsprechung zur Massenentlassung

II. Wegfall des Beschäftigungsanspruchs infolge einer Umorganisation

III. Home-Office als milderes Mittel gegenüber einer Änderungskündigung

IV. Neue Rechtsprechung zum Maßregelungsverbot aus § 612 a BGB

V. Berechtigung eines Personalleiters zum Ausspruch von Kündigungen

VI. Anrechnung anderweitigen Verdienstes in der Freistellungsphase

VII. Unerlaubte Nebentätigkeiten

VIII. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung

IX. Neue Rechtsprechung zum Abschluss von Aufhebungsverträgen – Das „Gebot fairen Verhandelns“

X. Kündigungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang

Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifrecht

I. Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln bei Tarifpluralität

II. Konstitutive Bezugnahme auf bestimmte Entgeltgruppe

III. Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

IV. Anspruch der Gewerkschaft auf Durchführung eines Haustarifvertrages

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur Mitbestimmung

I. Praktische Umsetzung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes

II. Nichtigkeit der Betriebsratswahl

III. Datenschutzbeauftragter als Betriebsratsmitglied

IV. Kein Beseitigungsanspruch des Betriebsrates bei Missachtung von Mitbestimmungsrechten

V. Betriebliche Eingliederung in einer Matrix-Organisation

VI. Mitbestimmung bei einem Verzicht auf die Nutzung mobiler Arbeitsmittel in der Freizeit

VII. Betriebsvereinbarung zur einseitigen Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber

VIII. Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassung

I. Arbeitsrechtlich Relevantes im Koalitionsvertrag

II. Aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung und Änderungen im Infektionsschutzgesetz

III. Neues zur Kurzarbeit

IV. Aktuelles zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz

V. Arbeitsrechtliche Relevanz des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

VI. Künstliche Intelligenz (KI) – Anwendung und Haftung

VII. Änderung der Nachweispflicht bei einer Arbeitsunfähigkeit

I. Aktuelle Rechtsprechung zum Home-Office

II. Mobile Arbeit im Ausland

III. Pflicht zur Gestellung von Betriebsmitteln

IV. Die Änderung von Arbeitsbedingungen bei der Verlängerung befristeter Arbeitsverträge

V. Religiöse, weltanschauliche oder politischer Symbole am Arbeitsplatz

VI. Angemessene Vorkehrungen für eine Beschäftigung behinderter Menschen

VII. Neue Europäische Vorgaben zur Arbeitnehmerüberlassung

VIII. Neues zum Arbeitnehmerdatenschutz

I. Schadensersatzansprüche bei unterlassener Information über die Möglichkeit einer Arbeitszeitverlängerung

II. Bindung des Arbeitnehmers an sein Teilzeitverlangen

III. Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

IV. Möglicher Anspruch auf höhere Nachtschichtzulagen

V. Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Zuschlägen für Überstunden

VI. Entgeltfortzahlungsanspruch bei staatlich angeordnetem Lockdown?

VII. Neue Rechtsprechung zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

VIII. Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Zielvereinbarung

IX. Berücksichtigung variabler Vergütung beim Urlaubsentgelt

X. BAG zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung

I. Neue Rechtsprechung zur Massenentlassung

II. Wegfall des Beschäftigungsanspruchs infolge einer Umorganisation

III. Home-Office als milderes Mittel gegenüber einer Änderungskündigung

IV. Neue Rechtsprechung zum Maßregelungsverbot aus § 612 a BGB

V. Berechtigung eines Personalleiters zum Ausspruch von Kündigungen

VI. Anrechnung anderweitigen Verdienstes in der Freistellungsphase

VII. Unerlaubte Nebentätigkeiten

VIII. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung

IX. Neue Rechtsprechung zum Abschluss von Aufhebungsverträgen – Das „Gebot fairen Verhandelns“

X. Kündigungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang

I. Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln bei Tarifpluralität

II. Konstitutive Bezugnahme auf bestimmte Entgeltgruppe

III. Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

IV. Anspruch der Gewerkschaft auf Durchführung eines Haustarifvertrages

I. Praktische Umsetzung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes

II. Nichtigkeit der Betriebsratswahl

III. Datenschutzbeauftragter als Betriebsratsmitglied

IV. Kein Beseitigungsanspruch des Betriebsrates bei Missachtung von Mitbestimmungsrechten

V. Betriebliche Eingliederung in einer Matrix-Organisation

VI. Mitbestimmung bei einem Verzicht auf die Nutzung mobiler Arbeitsmittel in der Freizeit

VII. Betriebsvereinbarung zur einseitigen Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber

VIII. Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassung

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Volker Flach

Herr Flach ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Seit 2010 ist Herr Flach Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bereits im Rahmen seines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster setzte er seinen Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht. Nach seiner Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2004 arbeitete er in verschiedenen Kanzleien und leitete zuletzt für ca. 12,5 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.

Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Herr Flach Unternehmen in allen Fragestellungen des individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Befristung sowie im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Im Fokus
Dominic Wallenstein

Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Dadurch, dass die Teilnehmeranzahl nicht zu groß war, konnte man sich mit dem Dozenten und den Teilnehmern sehr gut austauschen.

Teilnehmerin | 01.09.2022
Details
Inhalte des Seminars

Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Einerseits wird dieser durch die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Gesetze vollzogen. Andererseits führt die ständige Rechtspprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts auch immer wieder zu kurzfristigen Änderungen.

All diese Änderungen bedürfen oftmals der Anpassung von arbeitsrechtlichen Formularen. Unwissenheit schützt hier nicht!

In diesem Seminar werden die wichtigsten gesetzlichen Veränderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Die Seminarteilnehmer erhalten dabei konkrete Informationen, welche Bedeutung dies für ihre Praxis hat und wie sie die neuen Anforderungen umsetzen können.

 

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

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Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

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Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

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