Typische (Fehl-)Verhaltensweisen von Betriebsratsmitgliedern

Was sie dürfen, was sie nicht dürfen und wie Arbeitgeber am besten reagieren

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen zum Betriebsrat
  • Sanktionen bei Fehlverhalten
  • Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber
  • Rechte und Pflichten gegenüber Beschäftigten
  • Verhältnis zu Gewerkschaften
  • Verhältnis zu Dritten
  • Betriebliche Veränderungen
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Führungskräfte
Geschäftsführer
HR-Manager
Personalleiter
Syndikus
Vorstand
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 18.01.2027 - Live-Online
    19.01.2027
  • 19.04.2027 - Live-Online
    20.04.2027
  • 01.09.2027 - Live-Online
    02.09.2027
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 3 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen zum Betriebsrat
  • Sanktionen bei Fehlverhalten
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Ablaufplan
Themen & Details
Grundlagen

I. Rolle von Betriebsrat, Betriebsratsmitgliedern und Vorsitzendem

II. Spannungsfeld zwischen Betriebsratsamt und arbeitsvertraglichen Pflichten

III. Einordnung typischer (Fehl-)Verhaltensweisen gegenüber Arbeitgeber, Beschäftigten, Gewerkschaften, Gesellschaftern, Aufsichtsrat und Dritten

IV. Systematische Prüfung: Handlung, Funktion, betroffene Rechte oder Pflichten sowie mögliche Reaktionen

Sanktionen bei Fehlverhalten

I. Abgrenzung zwischen Pflichtverletzungen im Betriebsratsamt und im Arbeitsverhältnis

II. Mögliche Maßnahmen: Unterlassungsansprüche, Ausschluss nach § 23 Abs. 1 BetrVG, Feststellungsverfahren, Kündigung, Versetzung, Abmahnung sowie strafrechtliche Konsequenzen (u. a. Geheimnisverrat, Ehrschutzdelikte, Betrug)

Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber

I. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§§ 2, 74 BetrVG)

II. keine Eingriffe in die Leitung des Betriebs

III. Rücksichtnahme, konstruktive Zusammenarbeit, Verhandlungspflicht, wirtschaftliche Amtsführung, Geheimhaltung, Friedenspflicht, Arbeitskampfverbot und Verbot politischer Betätigung

IV. Typische Konfliktfelder: Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen, Fristen und Blockaden, unzulässiger Druck, Gesprächsverweigerung sowie Zuständigkeiten in der Kommunikation

V. Arbeitszeit, Freistellung und Schulungen: Voraussetzungen, Grenzen und ordnungsgemäße Abmeldung

VI. Verbot persönlicher Begünstigungen und Schutz vor Benachteiligung

Rechte und Pflichten gegenüber Beschäftigten

I. Keine Weisungsbefugnis

II. Zulässigkeit von Umfragen und Gesprächen

III. Grenzen bei Eingriffen in den Betriebsablauf sowie bei der direkten Ansprache von Beschäftigten und Führungskräften

Verhältnis zu Gewerkschaften

I. Rechte der Gewerkschaften und ihrer Vertrauensleute

II. Geheimhaltungspflichten

III. Zutritts-, Rede- und Werberechte

IV. Rolle von Betriebsratsmitgliedern bei Arbeitskämpfen

Verhältnis zu Dritten

I. Kommunikation mit Behörden, Presse, Konzern, Gesellschaftern und Aufsichtsrat

II. Zuständigkeiten, Grenzen der Informationsweitergabe sowie strategische Aspekte aus Arbeitgebersicht

Betriebliche Veränderungen

I. Auswirkungen von Umstrukturierungen auf Betriebsratsmitglieder

II. Schutzrechte und Beteiligungsrechte bei Reorganisationen, Versetzungen und Restrukturierungen

III. Typische Konfliktlagen und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber.

I. Rolle von Betriebsrat, Betriebsratsmitgliedern und Vorsitzendem

II. Spannungsfeld zwischen Betriebsratsamt und arbeitsvertraglichen Pflichten

III. Einordnung typischer (Fehl-)Verhaltensweisen gegenüber Arbeitgeber, Beschäftigten, Gewerkschaften, Gesellschaftern, Aufsichtsrat und Dritten

IV. Systematische Prüfung: Handlung, Funktion, betroffene Rechte oder Pflichten sowie mögliche Reaktionen

I. Abgrenzung zwischen Pflichtverletzungen im Betriebsratsamt und im Arbeitsverhältnis

II. Mögliche Maßnahmen: Unterlassungsansprüche, Ausschluss nach § 23 Abs. 1 BetrVG, Feststellungsverfahren, Kündigung, Versetzung, Abmahnung sowie strafrechtliche Konsequenzen (u. a. Geheimnisverrat, Ehrschutzdelikte, Betrug)

I. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§§ 2, 74 BetrVG)

II. keine Eingriffe in die Leitung des Betriebs

III. Rücksichtnahme, konstruktive Zusammenarbeit, Verhandlungspflicht, wirtschaftliche Amtsführung, Geheimhaltung, Friedenspflicht, Arbeitskampfverbot und Verbot politischer Betätigung

IV. Typische Konfliktfelder: Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen, Fristen und Blockaden, unzulässiger Druck, Gesprächsverweigerung sowie Zuständigkeiten in der Kommunikation

V. Arbeitszeit, Freistellung und Schulungen: Voraussetzungen, Grenzen und ordnungsgemäße Abmeldung

VI. Verbot persönlicher Begünstigungen und Schutz vor Benachteiligung

I. Keine Weisungsbefugnis

II. Zulässigkeit von Umfragen und Gesprächen

III. Grenzen bei Eingriffen in den Betriebsablauf sowie bei der direkten Ansprache von Beschäftigten und Führungskräften

I. Rechte der Gewerkschaften und ihrer Vertrauensleute

II. Geheimhaltungspflichten

III. Zutritts-, Rede- und Werberechte

IV. Rolle von Betriebsratsmitgliedern bei Arbeitskämpfen

I. Kommunikation mit Behörden, Presse, Konzern, Gesellschaftern und Aufsichtsrat

II. Zuständigkeiten, Grenzen der Informationsweitergabe sowie strategische Aspekte aus Arbeitgebersicht

I. Auswirkungen von Umstrukturierungen auf Betriebsratsmitglieder

II. Schutzrechte und Beteiligungsrechte bei Reorganisationen, Versetzungen und Restrukturierungen

III. Typische Konfliktlagen und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Ich fand die Größe der Gruppe perfekt und die wirklich praxisbezogen Fälle. Auf Fragen wurde sehr gut eingegangen und immer beantwortet. Die Stimmung war super angenehm. Sehr gerne wieder.

Teilnehmerin | 29.10.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Dr. jur. Dirk Schreiner

Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.

Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.

Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.

Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.

Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.

Details
Inhalte des Seminars

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalverantwortliche, Führungskräfte und Unternehmensjuristen, die im Umgang mit Betriebsratsmitgliedern rechtssicher handeln möchten.

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie zulässige Betriebsratsarbeit von Pflichtverletzungen unterscheiden und angemessen auf problematisches Verhalten reagieren. Sie lernen, Konflikte rechtlich sicher einzuordnen und Ihre Position als Arbeitgeber zu stärken.

Seminarinhalte im Überblick:

Rollen und Verantwortlichkeiten: Verstehen Sie die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats, einzelner Mitglieder und des Vorsitzenden. Lernen Sie, zwischen Betriebsratsamt und arbeitsvertraglichen Pflichten zu unterscheiden.

Sanktionen bei Fehlverhalten: Erfahren Sie, wann Unterlassungsansprüche, Abmahnungen, Versetzungen, Kündigungen, gerichtliche Verfahren oder ein Ausschluss aus dem Betriebsrat in Betracht kommen.

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber: Typische Konflikte wie Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Blockaden, Gesprächsverweigerung, unzulässiger Druck und Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten werden praxisnah eingeordnet.

Arbeitszeit, Freistellung und Schulungen: Lernen Sie die Voraussetzungen und Grenzen der Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit sowie die Regeln zu Abmeldung, Freistellung und Schulungen kennen.

Beschäftigte, Gewerkschaften und Dritte: Erkennen Sie die Grenzen bei Gesprächen, Umfragen und der Weitergabe von Informationen an Gewerkschaften, Behörden, Presse, Gesellschafter oder Aufsichtsrat.

Betriebliche Veränderungen: Erfahren Sie, welche Schutz- und Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen, Versetzungen und Restrukturierungen zu beachten sind.

 

Ihr Nutzen:

Rechtssicherheit: Beurteilen Sie Verhaltensweisen von Betriebsratsmitgliedern schneller und zuverlässiger.

Klare Handlungsoptionen: Erkennen Sie, welche Reaktion rechtlich zulässig und strategisch sinnvoll ist.

Souveräner Konfliktumgang: Vermeiden Sie unnötige Eskalationen und stärken Sie Ihre Arbeitgeberposition.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

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