Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
info@praxisseminare.de
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06.06.2023 | - Dortmund |
14.09.2023 | - Live-Online |
28.09.2023 |
07.12.2023 | - Live-Online |
14.12.2023 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Homeoffice
II. Mobiles Arbeiten
III. Tele-Arbeit
IV. Rechtliche Unterschiede zwischen den Modellen
I. Haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice / Mobile Work?
II. Kann der Arbeitgeber anweisen, im Homeoffice zu arbeiten?
III. Ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag notwendig / sinnvoll?
I. 100% Homeoffice oder tageweise im Betrieb?
II. Wann muss der Arbeitgeber Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb übernehmen?
III. Wann ist die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Betrieb als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen?
I. Festlegung der Homeoffice-Tage
II. Festlegung der (Kern-)Arbeitszeiten
III. Erreichbarkeit
IV. Verpflichtung zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Dokumentation
V. Risiko des Arbeitgebers auf Überstundenauszahlung bei mangelnder Arbeitszeitdokumentation
VI. Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten
I. Kann der Arbeitnehmer Arbeitsmittel auch privat nutzen?
II. Explizite Untersagung der Privatnutzung als Option
I. Kostenersatzpflicht des Arbeitgebers gem. § 670 BGB
II. Detaillierte Regelung: Welche Kosten in welcher Höhe werden in welcher Form erstattet
III. Expliziter Ausschluss der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
I. Vereinbarung eines Zutrittsrechts für den Arbeitgeber, speziell für Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzbeauftragter
II. Ankündigungsfristen
I. Befristung
II. Einvernehmliche Änderung
III. Sonstige Möglichkeiten für Arbeitgeber zur Beendigung der Homeoffice Tätigkeit
I. Verpflichtung auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
II. Räumliche und IT-seitige Voraussetzungen
III. Besonderheit: Zugriff durch Familienangehörige
IV. Strengere Anforderungen bei Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO im Homeoffice
V. Zugangs- und Kontrollrechte
I. Pflicht des Arbeitgebers zur Anweisung und Unterweisung zum Arbeitsschutz
II. Reduzierter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
III. Erweiterung der Betriebshaftpflicht erforderlich?
IV. Gefährdungsbeurteilung – Tele-Arbeitsplatz vs. Homeoffice
I. Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung bei Homeoffice / Mobilem Arbeiten
II. Betriebsvereinbarung und sinnvolle Regelungstatbestände
I. Homeoffice
II. Mobiles Arbeiten
III. Tele-Arbeit
IV. Rechtliche Unterschiede zwischen den Modellen
I. Haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice / Mobile Work?
II. Kann der Arbeitgeber anweisen, im Homeoffice zu arbeiten?
III. Ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag notwendig / sinnvoll?
I. 100% Homeoffice oder tageweise im Betrieb?
II. Wann muss der Arbeitgeber Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb übernehmen?
III. Wann ist die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Betrieb als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen?
I. Festlegung der Homeoffice-Tage
II. Festlegung der (Kern-)Arbeitszeiten
III. Erreichbarkeit
IV. Verpflichtung zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Dokumentation
V. Risiko des Arbeitgebers auf Überstundenauszahlung bei mangelnder Arbeitszeitdokumentation
VI. Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten
I. Kann der Arbeitnehmer Arbeitsmittel auch privat nutzen?
II. Explizite Untersagung der Privatnutzung als Option
I. Kostenersatzpflicht des Arbeitgebers gem. § 670 BGB
II. Detaillierte Regelung: Welche Kosten in welcher Höhe werden in welcher Form erstattet
III. Expliziter Ausschluss der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
I. Vereinbarung eines Zutrittsrechts für den Arbeitgeber, speziell für Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzbeauftragter
II. Ankündigungsfristen
I. Befristung
II. Einvernehmliche Änderung
III. Sonstige Möglichkeiten für Arbeitgeber zur Beendigung der Homeoffice Tätigkeit
I. Verpflichtung auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
II. Räumliche und IT-seitige Voraussetzungen
III. Besonderheit: Zugriff durch Familienangehörige
IV. Strengere Anforderungen bei Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO im Homeoffice
V. Zugangs- und Kontrollrechte
I. Pflicht des Arbeitgebers zur Anweisung und Unterweisung zum Arbeitsschutz
II. Reduzierter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
III. Erweiterung der Betriebshaftpflicht erforderlich?
IV. Gefährdungsbeurteilung – Tele-Arbeitsplatz vs. Homeoffice
I. Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung bei Homeoffice / Mobilem Arbeiten
II. Betriebsvereinbarung und sinnvolle Regelungstatbestände
Über den Button „Termine ansehen“ gelangen Sie zur Terminauswahl. Wählen Sie den für Sie optimalen Termin und fahren Sie fort, um Ihre Teilnahme sicherzustellen.
Herr Möller ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Herr Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Herr Möller vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt legt er zudem auf die arbeitsrechtlichen Bereiche im Rahmen des Gesundheitsmanagements und von modernen Arbeitsformen.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Weron ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er in Freiburg an der Albert-Ludwigs-Universität. Nach seinem Studium war Herr Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig.
Herr Weron vertritt und berät Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Die Seminarunterlagen incl. nachgereichtes Muster sind sehr übersichtlich und nützlich.
Dankeschön!
Homeoffice und Mobiles Arbeiten sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Doch dieser Wandel kam sehr abrupt, plötzlich und unvorbereitet – für Arbeitgeber und Gesetzgeber.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist beim Einsatz dieser Arbeitsformen deutlich mehr zu bedenken und zu klären als dies zum Beginn des verstärkten Einsatzes des Mobilen Arbeitens der Fall war. Vor allem nutzen Arbeitgeber aber auch nicht die Gestaltungsmöglichkeiten, um sich erstens Handlungsflexibilität zu schaffen, und zweitens Risiken zu minimieren.
In diesem Seminar werden daher Schritt für Schritt die verschiedenen Regelungsthemen beleuchtet und erläutert, welche konkreten Möglichkeiten für Arbeitgeber hier bestehen.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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1X | 895,- |
895,- |
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
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