Inhalte und Ziele des Seminars
A. Wann kann / muss ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden?
B. Zusammensetzung und Rechtsstellung der Mitglieder
C. Sitzungen des WA und Teilnahmerechte anderer Personen / Gremien
D. Informationsrechte des WA
E. Wann und wie umfassend muss der Arbeitgeber unterrichten – wo liegen die Grenzen der Unterrichtungspflicht
F. Recht auf Einsicht vs. Recht auf Aushändigung von Unterlagen
G. Geheimhaltungspflicht gem. § 79 BetrVG und Rechtsfolgen bei Verstössen
H. Streitigkeiten: Einigungsstelle oder Arbeitsgericht
I. Aktuelle Rechtsprechung
1,5 Zeitstunden nach § 15 FAO