Grenzen des Betriebsrats

Arbeitgeberrechte im Betriebsverfassungsrecht

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Wo endet die Zuständigkeit des Betriebsrats
  • Schulungsansprüche und deren Grenzen
  • Welche Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen - welche nicht
  • Soziale Angelegenheiten - mitbestimmungsfreie vs. mitbestimmungspflichtige Sachverhalte
  • Umgang mit Beteiligunsgtatbeständen bei personellen Maßnahmen
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Geschäftsführer
Personalleiter
HR-Manager
Führungskräfte
Vorstand
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 11.06.2026 - Live-Online
    12.06.2026
  • 16.06.2026 - Düsseldorf
  • 17.06.2026 - Hannover
  • 24.06.2026 - Frankfurt
  • + 18 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 22 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare 3905 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Wo endet die Zuständigkeit des Betriebsrats
  • Schulungsansprüche und deren Grenzen
  • Welche Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen - welche nicht
  • Soziale Angelegenheiten - mitbestimmungsfreie vs. mitbestimmungspflichtige Sachverhalte
  • Umgang mit Beteiligunsgtatbeständen bei personellen Maßnahmen
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
Äußerst kompetent, sehr intensiv und mit ausgezeichnetem Praxisbezug. Sehr empfehlenswert. Gerne wieder.
Teilnehmer | 10.12.2025
Gute Fallbeispiele, auf eigene Fragen wurde gut eingegangen. Kleine schöne persönliche Runde.
Kann man auf jedemfall Empfehlen!.
Teilnehmer | 29.10.2025
Sehr praxisnahes und informatives Seminar (nicht nur für Anfänger), mit sehr guten Unterlagen. Der Referent hat durchweg überzeugt, sehr viel erklärt und ist auf jede Frage der Teilnehmer eingegangen. Es war kein trockener Vortrag, sondern eine lebendige, offene Diskussion - uneingeschränkt empfehlenswert! Wir werden definitiv weitere Seminare buchen.
Anonym | 09.09.2025
Der Dozent ist sehr gut auf die Gruppe eingegangen. Das hat die Veranstaltung aufgelockert. Hohe Fachkenntnis. Teilweise zu sehr auf Randthemen eingegangen, so dass es am Ende der Veranstaltung etwas schnell ging.
Teilnehmer | 11.07.2025

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Ablaufplan
Themen & Details
Wo endet die Zuständigkeit Ihres Betriebsrats?

I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
5. Tendenzbetriebe
6. Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung / Schwellenwerte / Abgrenzung zum Werkvertrag)

III. Räumlich

Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

I. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG

II. Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wofür ist freizustellen?
2. Wie lange ist freizustellen?

III. Bezahlung während der Freistellung

IV. Freizeitausgleich bzw. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit

Schulungen für Betriebratsmitglieder

I. Welche Schulungen sind erforderlich?

II. Zeitliche Begrenzung

III. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

I. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten

II. Geheimhaltungspflicht

III. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht

Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG

II. Die Regelungsabrede

III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Kosten, Verfahren)

Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten

I. Die mitbestimmungsfreien Situationen
1. In Einzelfällen (Abgrenzung zum kollektiven Tatbestand)
2. In Notfällen (Abgrenzung zu Eilfällen)
3. Kein Regelungsspielraum
4. Abgrenzung des mitbestimmungsfreien „Ob“ vom mitbestimmungspflichtigen „Wie“
5. Tarifvorrang

II. Die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung

Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten

I. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG

II. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

I. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
2. Versuch eines Interessenausgleichs
3. Sozialplan

I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
5. Tendenzbetriebe
6. Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung / Schwellenwerte / Abgrenzung zum Werkvertrag)

III. Räumlich

I. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG

II. Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wofür ist freizustellen?
2. Wie lange ist freizustellen?

III. Bezahlung während der Freistellung

IV. Freizeitausgleich bzw. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit

I. Welche Schulungen sind erforderlich?

II. Zeitliche Begrenzung

III. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

I. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten

II. Geheimhaltungspflicht

III. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht

I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG

II. Die Regelungsabrede

III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Kosten, Verfahren)

I. Die mitbestimmungsfreien Situationen
1. In Einzelfällen (Abgrenzung zum kollektiven Tatbestand)
2. In Notfällen (Abgrenzung zu Eilfällen)
3. Kein Regelungsspielraum
4. Abgrenzung des mitbestimmungsfreien „Ob“ vom mitbestimmungspflichtigen „Wie“
5. Tarifvorrang

II. Die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung

I. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG

II. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe

I. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
2. Versuch eines Interessenausgleichs
3. Sozialplan

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Es wurden genau die Probleme angesprochen, mit denen wir es auch vor Ort zu tun haben. Die vorgestellten Lösungen können vor Ort umgesetzt werden.

Teilnehmer | 10.12.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Yannic Zimmermann

Yannic Zimmermann ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen und praktiziert seit 2025 für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner am Standort Attendorn.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein Referendariat absolvierte er im Gerichtsbezirk des Landgerichts Dortmund, u.a. mit Station in der Deutschen Botschaft Nikosia, Zypern.

Vor dem Eintritt in die Kanzlei Dr. Schreiner + Partner arbeitete Herr Zimmermann als selbstständiger Rechtsanwalt.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Zimmermann als Lehrbeauftragter der Universität Siegen tätig.

Im Fokus
Lukas Süpner

Lukas Süpner ist als Rechtsanwalt am Standort in Dresden tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte anschließend sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am Landgericht Aschaffenburg.

Während dieser Zeit schloss er eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab und verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verhandlungsmanagement.

Lukas Süpner berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Fokus
Dr. jur. Dirk Schreiner

Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.

Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.

Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.

Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.

Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.

Partner, Rechtsanwalt
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Im Fokus
Dr. jur. Claudia Kröger

Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.

Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.

Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.

Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.

Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.

Partner, Rechtsanwalt
Im Fokus
Markus Weron

Markus Weron ist Partner der Anwalstssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.

Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.

Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.

Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.

Details
Inhalte des Seminars

Grenzen des Betriebsrats: Strategien für Arbeitgeber zur Stärkung ihrer Position

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Fachkräfte, die effektiv mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten möchten.

In unserem Seminar “Grenzen des Betriebsrats” bieten wir Ihnen praxisnahe Einblicke und Strategien, um die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu Ihrer Vorteil zu gestalten. Entdecken Sie, wie Sie die Grenzen der Mitbestimmung erkennen und nutzen können, um Ihre unternehmerischen Entscheidungen effektiv und rechtssicher umzusetzen.

Seminarinhalte im Überblick:

  • Zuständigkeitsbereiche des Betriebsrats: Erhalten Sie Klarheit über die sachlichen, persönlichen und räumlichen Grenzen der Betriebsratsarbeit. Verstehen Sie, wo Ihre Handlungsfreiheiten liegen und wie Sie diese im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben nutzen können.
  • Freistellungen und Schulungen: Lernen Sie die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und die Übernahme von Schulungskosten. Entdecken Sie Strategien, um die damit verbundenen Kosten effektiv zu kontrollieren und zu begrenzen.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit: Erfahren Sie, wie Sie durch das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit und die Einhaltung von Geheimhaltungspflichten eine positive Arbeitsumgebung schaffen, ohne Ihre Unternehmensziele aus den Augen zu verlieren.
  • Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten: Erkennen Sie die mitbestimmungsfreien Situationen und verstehen Sie die Grenzen der Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen und betrieblichen Ordnungsmaßnahmen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in diesen Bereichen agieren können, ohne unnötige Einschränkungen durch den Betriebsrat zu erfahren.
  • Wirtschaftliche Mitbestimmung: Gewinnen Sie Einblicke in die Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen und lernen Sie, wie Sie Informations- und Beratungsprozesse effizient gestalten können, um Ihre wirtschaftlichen Entscheidungen voranzutreiben.

Ihr Nutzen:

  • Rechtssicherheit: Stärken Sie Ihre Position durch ein vertieftes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Grenzen der Mitbestimmung.
  • Strategische Handlungsoptionen: Entwickeln Sie konkrete Strategien, um Ihre unternehmerischen Ziele durchzusetzen, während Sie gleichzeitig eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat pflegen.
  • Kostenkontrolle: Erlernen Sie Methoden zur effektiven Kontrolle und Begrenzung der durch den Betriebsrat verursachten Kosten.
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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

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Hinweise
Seminardetails
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

„Äußerst kompetent, sehr intensiv und mit ausgezeichnetem Praxisbezug. Sehr empfehlenswert. Gerne wieder. “
Teilnehmer
10.12.2025
„Gute Fallbeispiele, auf eigene Fragen wurde gut eingegangen. Kleine schöne persönliche Runde.
Kann man auf jedemfall Empfehlen!. “
Teilnehmer
29.10.2025
„Sehr praxisnahes und informatives Seminar (nicht nur für Anfänger), mit sehr guten Unterlagen. Der Referent hat durchweg überzeugt, sehr viel erklärt und ist auf jede Frage der Teilnehmer eingegangen. Es war kein trockener Vortrag, sondern eine lebendige, offene Diskussion - uneingeschränkt empfehlenswert! Wir werden definitiv weitere Seminare buchen. “
Anonym
09.09.2025
„Der Dozent ist sehr gut auf die Gruppe eingegangen. Das hat die Veranstaltung aufgelockert. Hohe Fachkenntnis. Teilweise zu sehr auf Randthemen eingegangen, so dass es am Ende der Veranstaltung etwas schnell ging. “
Teilnehmer
11.07.2025
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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