Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
info@praxisseminare.de
"*" indicates required fields
09.04.2024 | - München |
16.04.2024 | - Leipzig |
23.04.2024 | - Karlsruhe |
11.07.2024 | - Live-Online |
12.07.2024 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Echte Mitbestimmungsrechte
II. Zustimmungsverweigerungsrecht
III. Vorschlagsrechte
IV. Beratungsrechte
V. Anhörungsrechte
VI. Reine Informationsrechte
I. Grenzen der Mitbestimmung und mitbestimmungsfreie Themen
1. Gesetzesvorbehalt
2. Individueller vs. kollektiver Tatbestand
3. Tarifliche Regelungen
4. Keine Mitbestimmung in Notfällen
5. Unterscheidung zwischen „Ob“ und „Wie“
a) Das mitbestimmungsfreie „Ob“
b) Das mitbestimmungspflichtige „Wie“
6. Möglichkeit von „Rahmenbetriebsvereinbarungen“, z. B. zur Verteilung der Arbeitszeit bzw. zu Überstunden in Eilfällen
II. Welche Themenbereiche betrifft die Mitbestimmung
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen / Dienstpläne
3. Überstunden / Kurzarbeit
4. Urlaubsgrundsätze / Urlaubsplan
5. Technische Einrichtung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle (z. B. Software, Internet, Intranet)
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Lohngestaltung / leistungsgerechte Entlohnung
III. Handlungsmöglichkeiten bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes
1. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung
a) Formbedürftigkeit
b) Mögliche Regelungsinhalte
2. Tarifvorrang und Tarifsperre
3. Gleichbehandlungsgrundsatz
4. Nachwirkung und taktische Folgerungen aus der Nachwirkung
5. Abschluss einer Regelungsabrede / Betriebsabsprache
I. Wo besteht ein Mitbestimmungsrecht und wie weit reicht dieses
1. Bei Einstellungen und Versetzungen, § 99 BetrVG
2. Bei Ein- und Umgruppierungen, § 99 BetrVG
3. Bei Kündigungen, §§ 102,103 BetrVG
II. Wie verhalten Sie sich taktisch am besten, wenn Mitbestimmungsrechte bestehen?
1. Wie informieren Sie den Betriebsrat
2. Wie reagieren Sie, wenn er der Maßnahme nicht zustimmt
3. Folgen beim Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte
4. Taktische Vorgehensweise beim Arbeitsgericht
I. Begrenzte Mitbestimmung bei Betriebsänderungen
1. Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
2. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte
a) Einstweilige Verfügung
b) Nachteilsausgleich (Verrechnungsmöglichkeit auf Sozialleistungen)
c) Ordnungswidrigkeit
II. Information des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
1. Umfang und Form der Information
2. Zeitpunkt der Information
III. Versuch eines Interessenausgleichs
1. Vorteile eines Interessenausgleichs für den Arbeitgeber (Beschleunigung der Maßnahmen, ggf. Namensliste, Auswahlrichtlinien bei Kündigungen)
2. Verhandlungen vor der Einigungsstelle und deren „qualifiziertes“ Scheitern
3. Taktische Überlegungen
IV. Sozialplanpflicht
1. Inhalt und Kosten eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht
3. Tarifsozialplan
I. Echte Mitbestimmungsrechte
II. Zustimmungsverweigerungsrecht
III. Vorschlagsrechte
IV. Beratungsrechte
V. Anhörungsrechte
VI. Reine Informationsrechte
I. Grenzen der Mitbestimmung und mitbestimmungsfreie Themen
1. Gesetzesvorbehalt
2. Individueller vs. kollektiver Tatbestand
3. Tarifliche Regelungen
4. Keine Mitbestimmung in Notfällen
5. Unterscheidung zwischen „Ob“ und „Wie“
a) Das mitbestimmungsfreie „Ob“
b) Das mitbestimmungspflichtige „Wie“
6. Möglichkeit von „Rahmenbetriebsvereinbarungen“, z. B. zur Verteilung der Arbeitszeit bzw. zu Überstunden in Eilfällen
II. Welche Themenbereiche betrifft die Mitbestimmung
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen / Dienstpläne
3. Überstunden / Kurzarbeit
4. Urlaubsgrundsätze / Urlaubsplan
5. Technische Einrichtung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle (z. B. Software, Internet, Intranet)
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Lohngestaltung / leistungsgerechte Entlohnung
III. Handlungsmöglichkeiten bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes
1. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung
a) Formbedürftigkeit
b) Mögliche Regelungsinhalte
2. Tarifvorrang und Tarifsperre
3. Gleichbehandlungsgrundsatz
4. Nachwirkung und taktische Folgerungen aus der Nachwirkung
5. Abschluss einer Regelungsabrede / Betriebsabsprache
I. Wo besteht ein Mitbestimmungsrecht und wie weit reicht dieses
1. Bei Einstellungen und Versetzungen, § 99 BetrVG
2. Bei Ein- und Umgruppierungen, § 99 BetrVG
3. Bei Kündigungen, §§ 102,103 BetrVG
II. Wie verhalten Sie sich taktisch am besten, wenn Mitbestimmungsrechte bestehen?
1. Wie informieren Sie den Betriebsrat
2. Wie reagieren Sie, wenn er der Maßnahme nicht zustimmt
3. Folgen beim Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte
4. Taktische Vorgehensweise beim Arbeitsgericht
I. Begrenzte Mitbestimmung bei Betriebsänderungen
1. Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
2. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte
a) Einstweilige Verfügung
b) Nachteilsausgleich (Verrechnungsmöglichkeit auf Sozialleistungen)
c) Ordnungswidrigkeit
II. Information des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
1. Umfang und Form der Information
2. Zeitpunkt der Information
III. Versuch eines Interessenausgleichs
1. Vorteile eines Interessenausgleichs für den Arbeitgeber (Beschleunigung der Maßnahmen, ggf. Namensliste, Auswahlrichtlinien bei Kündigungen)
2. Verhandlungen vor der Einigungsstelle und deren „qualifiziertes“ Scheitern
3. Taktische Überlegungen
IV. Sozialplanpflicht
1. Inhalt und Kosten eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht
3. Tarifsozialplan
Über den Button „Termine ansehen“ gelangen Sie zur Terminauswahl. Wählen Sie den für Sie optimalen Termin und fahren Sie fort, um Ihre Teilnahme sicherzustellen.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.
Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.
Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.
Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.
Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.
Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.
Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.
Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.
Sehr gute Mischung zwischen theoretischen Grundlagen und praktischer Anwendbarkeit im Einzelfall.
Diese Seminar gibt einen detaillierten Einblick in die Beteiligungstatbestände des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Der Teilnehmer soll ein tiefgreifendes Verständnis der Beteiligung erhalten, weshalb zunächst auch die unterschiedlichen Formen dargestellt werden – oftmals wird schlicht von “Mitbestimmung” gesprochen, doch neben der Mitbestimmung im enegeren Sinne existieren noch weitere, abgeschwächte Formen – bspw. reine Anhörungs- oder Informationsrechte.
Basierend auf dieser Grundlage werden die einzelnen Themen wie Arbeitszeit, IT-Systeme, Einstellung, Versetzung aber auch Betriebsänderugen dargestellt. Dabei liegt neben der Klärung welche Variante der Beteiligung vorliegt, der Fokus auch auf der Darstellung, wo keine Beteiligung besteht und somit eine klare Grenze des Betriebsrats.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
E-Mail: info@praxisseminare.de