Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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09.10.2024 | - Stuttgart |
03.12.2024 | - Köln |
12.12.2024 | - Live-Online |
13.12.2024 |
25.02.2025 | - Live-Online |
26.02.2025 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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I. Echte Mitbestimmungsrechte
II. Zustimmungsverweigerungsrecht
III. Vorschlagsrechte
IV. Beratungsrechte
V. Anhörungsrechte
VI. Reine Informationsrechte
I. Grenzen der Mitbestimmung und mitbestimmungsfreie Themen
1. Gesetzesvorbehalt
2. Individueller vs. kollektiver Tatbestand
3. Tarifliche Regelungen
4. Keine Mitbestimmung in Notfällen
5. Unterscheidung zwischen „Ob“ und „Wie“
a) Das mitbestimmungsfreie „Ob“
b) Das mitbestimmungspflichtige „Wie“
6. Möglichkeit von „Rahmenbetriebsvereinbarungen“, z. B. zur Verteilung der Arbeitszeit bzw. zu Überstunden in Eilfällen
II. Welche Themenbereiche betrifft die Mitbestimmung
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen / Dienstpläne
3. Überstunden / Kurzarbeit
4. Urlaubsgrundsätze / Urlaubsplan
5. Technische Einrichtung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle (z. B. Software, Internet, Intranet)
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Lohngestaltung / leistungsgerechte Entlohnung
III. Handlungsmöglichkeiten bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes
1. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung
a) Formbedürftigkeit
b) Mögliche Regelungsinhalte
2. Tarifvorrang und Tarifsperre
3. Gleichbehandlungsgrundsatz
4. Nachwirkung und taktische Folgerungen aus der Nachwirkung
5. Abschluss einer Regelungsabrede / Betriebsabsprache
I. Wo besteht ein Mitbestimmungsrecht und wie weit reicht dieses
1. Bei Einstellungen und Versetzungen, § 99 BetrVG
2. Bei Ein- und Umgruppierungen, § 99 BetrVG
3. Bei Kündigungen, §§ 102,103 BetrVG
II. Wie verhalten Sie sich taktisch am besten, wenn Mitbestimmungsrechte bestehen?
1. Wie informieren Sie den Betriebsrat
2. Wie reagieren Sie, wenn er der Maßnahme nicht zustimmt
3. Folgen beim Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte
4. Taktische Vorgehensweise beim Arbeitsgericht
I. Begrenzte Mitbestimmung bei Betriebsänderungen
1. Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
2. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte
a) Einstweilige Verfügung
b) Nachteilsausgleich (Verrechnungsmöglichkeit auf Sozialleistungen)
c) Ordnungswidrigkeit
II. Information des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
1. Umfang und Form der Information
2. Zeitpunkt der Information
III. Versuch eines Interessenausgleichs
1. Vorteile eines Interessenausgleichs für den Arbeitgeber (Beschleunigung der Maßnahmen, ggf. Namensliste, Auswahlrichtlinien bei Kündigungen)
2. Verhandlungen vor der Einigungsstelle und deren „qualifiziertes“ Scheitern
3. Taktische Überlegungen
IV. Sozialplanpflicht
1. Inhalt und Kosten eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht
3. Tarifsozialplan
I. Echte Mitbestimmungsrechte
II. Zustimmungsverweigerungsrecht
III. Vorschlagsrechte
IV. Beratungsrechte
V. Anhörungsrechte
VI. Reine Informationsrechte
I. Grenzen der Mitbestimmung und mitbestimmungsfreie Themen
1. Gesetzesvorbehalt
2. Individueller vs. kollektiver Tatbestand
3. Tarifliche Regelungen
4. Keine Mitbestimmung in Notfällen
5. Unterscheidung zwischen „Ob“ und „Wie“
a) Das mitbestimmungsfreie „Ob“
b) Das mitbestimmungspflichtige „Wie“
6. Möglichkeit von „Rahmenbetriebsvereinbarungen“, z. B. zur Verteilung der Arbeitszeit bzw. zu Überstunden in Eilfällen
II. Welche Themenbereiche betrifft die Mitbestimmung
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen / Dienstpläne
3. Überstunden / Kurzarbeit
4. Urlaubsgrundsätze / Urlaubsplan
5. Technische Einrichtung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle (z. B. Software, Internet, Intranet)
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Lohngestaltung / leistungsgerechte Entlohnung
III. Handlungsmöglichkeiten bei Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes
1. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung
a) Formbedürftigkeit
b) Mögliche Regelungsinhalte
2. Tarifvorrang und Tarifsperre
3. Gleichbehandlungsgrundsatz
4. Nachwirkung und taktische Folgerungen aus der Nachwirkung
5. Abschluss einer Regelungsabrede / Betriebsabsprache
I. Wo besteht ein Mitbestimmungsrecht und wie weit reicht dieses
1. Bei Einstellungen und Versetzungen, § 99 BetrVG
2. Bei Ein- und Umgruppierungen, § 99 BetrVG
3. Bei Kündigungen, §§ 102,103 BetrVG
II. Wie verhalten Sie sich taktisch am besten, wenn Mitbestimmungsrechte bestehen?
1. Wie informieren Sie den Betriebsrat
2. Wie reagieren Sie, wenn er der Maßnahme nicht zustimmt
3. Folgen beim Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte
4. Taktische Vorgehensweise beim Arbeitsgericht
I. Begrenzte Mitbestimmung bei Betriebsänderungen
1. Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
2. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte
a) Einstweilige Verfügung
b) Nachteilsausgleich (Verrechnungsmöglichkeit auf Sozialleistungen)
c) Ordnungswidrigkeit
II. Information des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
1. Umfang und Form der Information
2. Zeitpunkt der Information
III. Versuch eines Interessenausgleichs
1. Vorteile eines Interessenausgleichs für den Arbeitgeber (Beschleunigung der Maßnahmen, ggf. Namensliste, Auswahlrichtlinien bei Kündigungen)
2. Verhandlungen vor der Einigungsstelle und deren „qualifiziertes“ Scheitern
3. Taktische Überlegungen
IV. Sozialplanpflicht
1. Inhalt und Kosten eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht
3. Tarifsozialplan
Als sehr gut und sehr praxistauglich schätze ich die gegebenen Praxisbeispiele - sowohl vom Dozenten als auch von anderen Schulungsteilnehmer/innen ein - Klare Weiterempfehlung!
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.
Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.
Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.
Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.
Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.
Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.
Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.
Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Diese Seminar gibt einen detaillierten Einblick in die Beteiligungstatbestände des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Der Teilnehmer soll ein tiefgreifendes Verständnis der Beteiligung erhalten, weshalb zunächst auch die unterschiedlichen Formen dargestellt werden – oftmals wird schlicht von “Mitbestimmung” gesprochen, doch neben der Mitbestimmung im enegeren Sinne existieren noch weitere, abgeschwächte Formen – bspw. reine Anhörungs- oder Informationsrechte.
Basierend auf dieser Grundlage werden die einzelnen Themen wie Arbeitszeit, IT-Systeme, Einstellung, Versetzung aber auch Betriebsänderugen dargestellt. Dabei liegt neben der Klärung welche Variante der Beteiligung vorliegt, der Fokus auch auf der Darstellung, wo keine Beteiligung besteht und somit eine klare Grenze des Betriebsrats.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
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Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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1X | 895,- |
895,- |
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
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Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
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Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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