Grenzen der Betriebsratskosten

Betriebsratskosten rechtssicher, professionell und strategisch managen

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Überblick zu den Kostentatbeständen
  • Prüfschritte / Voraussetzungen für eine Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber
  • Sachkosten
  • Freistellungen
  • Anwalts- und Sachverständigenkosten
  • Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Führungskräfte
Geschäftsführer
HR-Manager
Personalleiter
Syndikus
Vorstand
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 19.11.2026 - Live-Online
    20.11.2026
  • 11.02.2027 - Live-Online
    12.02.2027
  • 11.05.2027 - Live-Online
    12.05.2027
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 3 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare 4048 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
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  • Überblick zu den Kostentatbeständen
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Ablaufplan
Themen & Details
Prüfschritte / Voraussetzungen für eine Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber

I. Objektiver Aufgabenbezug
1. Tätigkeiten des Betriebsrats, die eine Kostentragungspflicht auslösen
2. Tätigkeiten, die nicht zum objektiven Aufgabenbezug zählen und daher nicht vom Arbeitgeber zu übernehmen sind

II. Erforderlichkeit
1. Wann ist eine Tätigkeit erforderlich
2. Rechtsfolgen für den Betriebsrat, wenn er nicht erforderliche Kosten verursacht

III. Verhältnismäßigkeit

IV. Betriebsratsbeschluss als Voraussetzung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers

V. Inwieweit dürfen die durch den Betriebsrat verursachten Kosten im Betrieb kommuniziert werden?

Sachkosten

I. Räumlichkeiten und Ausstattung – Haus- vs. Verfügungsrecht

II. Erforderliche und nicht erforderliche Kommunikationsmittel

III. Büropersonal

IV. Fachliteratur

Freistellungen

I. Die „Bezahlung“ der Betriebsratstätigkeit
1. Lohnausfallprinzip
2. Freizeitausgleich

II. Vorübergehende Freistellung
1. Wann ist eine vorübergehende Freistellung erforderlich, wann nicht?
2. Was geschieht, wenn Betriebsräte nicht für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Tätigkeiten nachgehen?
3. Abmeldeverfahren
4. Lohnausfallprinzip und Freizeitausgleich
5. Kostensenkende Maßnahmen im Rahmen der vorübergehenden Freistellung
6. Typische Fehler von Arbeitgebern, die zur „Überbezahlung der Betriebsratstätigkeit“ führen

III. Vollständige Freistellung
1. Gesetzliche Freistellungsstaffeln
2. Pflichten des freigestellten Betriebsratsmitglieds – welche Aufgaben sind von vollständig freigestellten Betriebsräten zu übernehmen

IV. Betriebsratssitzungen
1. Dauer und Häufigkeit
2. Gesetzliche Vorgaben zur Einberufung
3. Ordnungsgemäße Einberufung als Wirksamkeitsvoraussetzung von Beschlüssen
4. Pflicht zur Beachtung der betrieblichen Notwendigkeiten

V. Einrichtung von Mitarbeitersprechstunden
1. Vorgabe der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
2. Kein Verdienstausfall für Mitarbeiter

VI. Betriebs- und Abteilungsversammlungen
1. Gesetzliche Verpflichtungen des Betriebsrats / Häufigkeit und Zeitpunkt
2. Ordentliche und außerordentliche Betriebsversammlungen
3. Zulässige und unzulässige Inhalte einer Betriebsversammlung

Anwalts- und Sachverständigenkosten

I. Wann ist die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen erforderlich?

II. Hinzuziehung eines Rechtsvertreters gem. § 40 BetrVG

III. Wann ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich und wann nicht?

IV. Hinzuziehung eines Beraters bei Betriebsänderungen

V. Maßnahmen zur Kostenminimierung

Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

I. Erforderliche Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
1. Wann sind „erforderliche Schulungen” nicht erforderlich?
2. Informationsrechte des Arbeitgebers zur Kostensenkung nutzen
3. Entsendebeschluss und Mitteilungspflicht des Betriebsrats
4. Besonderheiten beim Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern

II. Geeignete Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
1. Beschränkte Kostentragungspflicht
2. Geeignetheit – betriebsverfassungsrechtlicher Bezug
3. Zeitliche Grenzen des Anspruchs

III. Reise- und Hotelkosten

I. Objektiver Aufgabenbezug
1. Tätigkeiten des Betriebsrats, die eine Kostentragungspflicht auslösen
2. Tätigkeiten, die nicht zum objektiven Aufgabenbezug zählen und daher nicht vom Arbeitgeber zu übernehmen sind

II. Erforderlichkeit
1. Wann ist eine Tätigkeit erforderlich
2. Rechtsfolgen für den Betriebsrat, wenn er nicht erforderliche Kosten verursacht

III. Verhältnismäßigkeit

IV. Betriebsratsbeschluss als Voraussetzung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers

V. Inwieweit dürfen die durch den Betriebsrat verursachten Kosten im Betrieb kommuniziert werden?

I. Räumlichkeiten und Ausstattung – Haus- vs. Verfügungsrecht

II. Erforderliche und nicht erforderliche Kommunikationsmittel

III. Büropersonal

IV. Fachliteratur

I. Die „Bezahlung“ der Betriebsratstätigkeit
1. Lohnausfallprinzip
2. Freizeitausgleich

II. Vorübergehende Freistellung
1. Wann ist eine vorübergehende Freistellung erforderlich, wann nicht?
2. Was geschieht, wenn Betriebsräte nicht für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Tätigkeiten nachgehen?
3. Abmeldeverfahren
4. Lohnausfallprinzip und Freizeitausgleich
5. Kostensenkende Maßnahmen im Rahmen der vorübergehenden Freistellung
6. Typische Fehler von Arbeitgebern, die zur „Überbezahlung der Betriebsratstätigkeit“ führen

III. Vollständige Freistellung
1. Gesetzliche Freistellungsstaffeln
2. Pflichten des freigestellten Betriebsratsmitglieds – welche Aufgaben sind von vollständig freigestellten Betriebsräten zu übernehmen

IV. Betriebsratssitzungen
1. Dauer und Häufigkeit
2. Gesetzliche Vorgaben zur Einberufung
3. Ordnungsgemäße Einberufung als Wirksamkeitsvoraussetzung von Beschlüssen
4. Pflicht zur Beachtung der betrieblichen Notwendigkeiten

V. Einrichtung von Mitarbeitersprechstunden
1. Vorgabe der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
2. Kein Verdienstausfall für Mitarbeiter

VI. Betriebs- und Abteilungsversammlungen
1. Gesetzliche Verpflichtungen des Betriebsrats / Häufigkeit und Zeitpunkt
2. Ordentliche und außerordentliche Betriebsversammlungen
3. Zulässige und unzulässige Inhalte einer Betriebsversammlung

I. Wann ist die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen erforderlich?

II. Hinzuziehung eines Rechtsvertreters gem. § 40 BetrVG

III. Wann ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich und wann nicht?

IV. Hinzuziehung eines Beraters bei Betriebsänderungen

V. Maßnahmen zur Kostenminimierung

I. Erforderliche Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
1. Wann sind „erforderliche Schulungen” nicht erforderlich?
2. Informationsrechte des Arbeitgebers zur Kostensenkung nutzen
3. Entsendebeschluss und Mitteilungspflicht des Betriebsrats
4. Besonderheiten beim Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern

II. Geeignete Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
1. Beschränkte Kostentragungspflicht
2. Geeignetheit – betriebsverfassungsrechtlicher Bezug
3. Zeitliche Grenzen des Anspruchs

III. Reise- und Hotelkosten

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Das ist das vierte Mal, dass wir ein Seminar bei Schreiner besucht haben und alle waren sehr gut und von großem Nutzen für unsere Firma. Vielen Dank an alle Dozenten , uneingeschränkt kann die die Seminare weiter empfehlen.

Teilnehmerin | 03.07.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Dr. jur. Dirk Schreiner

Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.

Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.

Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.

Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.

Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.

Im Fokus
Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Details
Inhalte des Seminars

Grenzen der Betriebsratskosten: Rechtssicher handeln und wirtschaftlich steuern

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Fachkräfte mit Verantwortung für betriebliche Kosten und HR-Strategien.

In unserem Seminar „Grenzen der Betriebsratskosten“ zeigen wir Ihnen, wie Sie betriebsverfassungsrechtliche Verpflichtungen wirtschaftlich tragfähig umsetzen. Sie erhalten praxisnahe Einblicke, wie Sie die durch den Betriebsrat entstehenden Kosten rechtssicher kontrollieren und auf ein vertretbares Maß begrenzen – ohne die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gefährden.

Seminarinhalte im Überblick:

  • Rechtsrahmen der Kostenübernahme: Verstehen Sie, welche Kosten gesetzlich vom Arbeitgeber zu tragen sind – und welche nicht.

  • Abgrenzung berechtigter und unberechtigter Ansprüche: Lernen Sie, wie Sie Forderungen des Betriebsrats rechtlich bewerten und unzulässige Kosten ablehnen.

  • Freistellungen und Schulungen wirtschaftlich steuern: Erfahren Sie, wie Sie Schulungsmaßnahmen und Freistellungen rechtssicher begrenzen und effizient organisieren.

  • Transparenz und Dokumentation: Entwickeln Sie Strategien zur Nachvollziehbarkeit und Kontrolle betriebsratsbezogener Aufwendungen.

  • Zusammenarbeit ohne Kostenexplosion: Erhalten Sie praxisbewährte Ansätze für eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – wirtschaftlich durchdacht und juristisch abgesichert.

Ihr Nutzen:

  • Kostentransparenz: Sie gewinnen Klarheit über gesetzliche Pflichten und vermeiden unnötige Ausgaben.

  • Rechtssicherheit: Sie handeln rechtlich fundiert und vermeiden Streitigkeiten über Kostentragung.

  • Effizienz: Sie gestalten betriebsratsbezogene Prozesse wirtschaftlich und zielgerichtet.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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