Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
info@praxisseminare.de
"*" indicates required fields
| 04.05.2026 | - Live-Online |
| 05.05.2026 |
| 09.07.2026 | - Live-Online |
| 10.07.2026 |
| 19.11.2026 | - Live-Online |
| 20.11.2026 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
Über den Button „Termine ansehen“ gelangen Sie zur Terminauswahl. Wählen Sie den für Sie optimalen Termin und fahren Sie fort, um Ihre Teilnahme sicherzustellen.
I. Objektiver Aufgabenbezug
1. Tätigkeiten des Betriebsrats, die eine Kostentragungspflicht auslösen
2. Tätigkeiten, die nicht zum objektiven Aufgabenbezug zählen und daher nicht vom Arbeitgeber zu übernehmen sind
II. Erforderlichkeit
1. Wann ist eine Tätigkeit erforderlich
2. Rechtsfolgen für den Betriebsrat, wenn er nicht erforderliche Kosten verursacht
III. Verhältnismäßigkeit
IV. Betriebsratsbeschluss als Voraussetzung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
V. Inwieweit dürfen die durch den Betriebsrat verursachten Kosten im Betrieb kommuniziert werden?
I. Räumlichkeiten und Ausstattung – Haus- vs. Verfügungsrecht
II. Erforderliche und nicht erforderliche Kommunikationsmittel
III. Büropersonal
IV. Fachliteratur
I. Die „Bezahlung“ der Betriebsratstätigkeit
1. Lohnausfallprinzip
2. Freizeitausgleich
II. Vorübergehende Freistellung
1. Wann ist eine vorübergehende Freistellung erforderlich, wann nicht?
2. Was geschieht, wenn Betriebsräte nicht für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Tätigkeiten nachgehen?
3. Abmeldeverfahren
4. Lohnausfallprinzip und Freizeitausgleich
5. Kostensenkende Maßnahmen im Rahmen der vorübergehenden Freistellung
6. Typische Fehler von Arbeitgebern, die zur „Überbezahlung der Betriebsratstätigkeit“ führen
III. Vollständige Freistellung
1. Gesetzliche Freistellungsstaffeln
2. Pflichten des freigestellten Betriebsratsmitglieds – welche Aufgaben sind von vollständig freigestellten Betriebsräten zu übernehmen
IV. Betriebsratssitzungen
1. Dauer und Häufigkeit
2. Gesetzliche Vorgaben zur Einberufung
3. Ordnungsgemäße Einberufung als Wirksamkeitsvoraussetzung von Beschlüssen
4. Pflicht zur Beachtung der betrieblichen Notwendigkeiten
V. Einrichtung von Mitarbeitersprechstunden
1. Vorgabe der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
2. Kein Verdienstausfall für Mitarbeiter
VI. Betriebs- und Abteilungsversammlungen
1. Gesetzliche Verpflichtungen des Betriebsrats / Häufigkeit und Zeitpunkt
2. Ordentliche und außerordentliche Betriebsversammlungen
3. Zulässige und unzulässige Inhalte einer Betriebsversammlung
I. Wann ist die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen erforderlich?
II. Hinzuziehung eines Rechtsvertreters gem. § 40 BetrVG
III. Wann ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich und wann nicht?
IV. Hinzuziehung eines Beraters bei Betriebsänderungen
V. Maßnahmen zur Kostenminimierung
I. Erforderliche Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
1. Wann sind „erforderliche Schulungen” nicht erforderlich?
2. Informationsrechte des Arbeitgebers zur Kostensenkung nutzen
3. Entsendebeschluss und Mitteilungspflicht des Betriebsrats
4. Besonderheiten beim Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern
II. Geeignete Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
1. Beschränkte Kostentragungspflicht
2. Geeignetheit – betriebsverfassungsrechtlicher Bezug
3. Zeitliche Grenzen des Anspruchs
III. Reise- und Hotelkosten
I. Objektiver Aufgabenbezug
1. Tätigkeiten des Betriebsrats, die eine Kostentragungspflicht auslösen
2. Tätigkeiten, die nicht zum objektiven Aufgabenbezug zählen und daher nicht vom Arbeitgeber zu übernehmen sind
II. Erforderlichkeit
1. Wann ist eine Tätigkeit erforderlich
2. Rechtsfolgen für den Betriebsrat, wenn er nicht erforderliche Kosten verursacht
III. Verhältnismäßigkeit
IV. Betriebsratsbeschluss als Voraussetzung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
V. Inwieweit dürfen die durch den Betriebsrat verursachten Kosten im Betrieb kommuniziert werden?
I. Räumlichkeiten und Ausstattung – Haus- vs. Verfügungsrecht
II. Erforderliche und nicht erforderliche Kommunikationsmittel
III. Büropersonal
IV. Fachliteratur
I. Die „Bezahlung“ der Betriebsratstätigkeit
1. Lohnausfallprinzip
2. Freizeitausgleich
II. Vorübergehende Freistellung
1. Wann ist eine vorübergehende Freistellung erforderlich, wann nicht?
2. Was geschieht, wenn Betriebsräte nicht für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Tätigkeiten nachgehen?
3. Abmeldeverfahren
4. Lohnausfallprinzip und Freizeitausgleich
5. Kostensenkende Maßnahmen im Rahmen der vorübergehenden Freistellung
6. Typische Fehler von Arbeitgebern, die zur „Überbezahlung der Betriebsratstätigkeit“ führen
III. Vollständige Freistellung
1. Gesetzliche Freistellungsstaffeln
2. Pflichten des freigestellten Betriebsratsmitglieds – welche Aufgaben sind von vollständig freigestellten Betriebsräten zu übernehmen
IV. Betriebsratssitzungen
1. Dauer und Häufigkeit
2. Gesetzliche Vorgaben zur Einberufung
3. Ordnungsgemäße Einberufung als Wirksamkeitsvoraussetzung von Beschlüssen
4. Pflicht zur Beachtung der betrieblichen Notwendigkeiten
V. Einrichtung von Mitarbeitersprechstunden
1. Vorgabe der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
2. Kein Verdienstausfall für Mitarbeiter
VI. Betriebs- und Abteilungsversammlungen
1. Gesetzliche Verpflichtungen des Betriebsrats / Häufigkeit und Zeitpunkt
2. Ordentliche und außerordentliche Betriebsversammlungen
3. Zulässige und unzulässige Inhalte einer Betriebsversammlung
I. Wann ist die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen erforderlich?
II. Hinzuziehung eines Rechtsvertreters gem. § 40 BetrVG
III. Wann ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich und wann nicht?
IV. Hinzuziehung eines Beraters bei Betriebsänderungen
V. Maßnahmen zur Kostenminimierung
I. Erforderliche Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
1. Wann sind „erforderliche Schulungen” nicht erforderlich?
2. Informationsrechte des Arbeitgebers zur Kostensenkung nutzen
3. Entsendebeschluss und Mitteilungspflicht des Betriebsrats
4. Besonderheiten beim Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern
II. Geeignete Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
1. Beschränkte Kostentragungspflicht
2. Geeignetheit – betriebsverfassungsrechtlicher Bezug
3. Zeitliche Grenzen des Anspruchs
III. Reise- und Hotelkosten
Wieder einmal äußerst praxisorientiert und mit unglaublich viel Mehrwert. Erstklassig!
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt am Hamburger Standort tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
Grenzen der Betriebsratskosten: Rechtssicher handeln und wirtschaftlich steuern
Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Fachkräfte mit Verantwortung für betriebliche Kosten und HR-Strategien.
In unserem Seminar „Grenzen der Betriebsratskosten“ zeigen wir Ihnen, wie Sie betriebsverfassungsrechtliche Verpflichtungen wirtschaftlich tragfähig umsetzen. Sie erhalten praxisnahe Einblicke, wie Sie die durch den Betriebsrat entstehenden Kosten rechtssicher kontrollieren und auf ein vertretbares Maß begrenzen – ohne die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gefährden.
Seminarinhalte im Überblick:
Rechtsrahmen der Kostenübernahme: Verstehen Sie, welche Kosten gesetzlich vom Arbeitgeber zu tragen sind – und welche nicht.
Abgrenzung berechtigter und unberechtigter Ansprüche: Lernen Sie, wie Sie Forderungen des Betriebsrats rechtlich bewerten und unzulässige Kosten ablehnen.
Freistellungen und Schulungen wirtschaftlich steuern: Erfahren Sie, wie Sie Schulungsmaßnahmen und Freistellungen rechtssicher begrenzen und effizient organisieren.
Transparenz und Dokumentation: Entwickeln Sie Strategien zur Nachvollziehbarkeit und Kontrolle betriebsratsbezogener Aufwendungen.
Zusammenarbeit ohne Kostenexplosion: Erhalten Sie praxisbewährte Ansätze für eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – wirtschaftlich durchdacht und juristisch abgesichert.
Ihr Nutzen:
Kostentransparenz: Sie gewinnen Klarheit über gesetzliche Pflichten und vermeiden unnötige Ausgaben.
Rechtssicherheit: Sie handeln rechtlich fundiert und vermeiden Streitigkeiten über Kostentragung.
Effizienz: Sie gestalten betriebsratsbezogene Prozesse wirtschaftlich und zielgerichtet.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
E-Mail: info@praxisseminare.de