Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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| 04.11.2026 | - Stuttgart |
| 10.11.2026 | - Köln |
| 09.11.2026 | - Live-Online |
| 10.11.2026 |
| 17.11.2026 | - Hannover |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
| ab 2 Teilnehmern | 10% Rabatt |
| ab 3 Teilnehmern | 15% Rabatt |
| ab 4 Teilnehmern | 20% Rabatt |
Über den Button „Termine ansehen“ gelangen Sie zur Terminauswahl. Wählen Sie den für Sie optimalen Termin und fahren Sie fort, um Ihre Teilnahme sicherzustellen.
I. Arbeitsmarktreform der Bundesregierung
II. Entgelttransparenzrichtlinie: Aktueller Umsetzungsstand und Entwicklung
III. Inkrafttreten weiterer Teile des EU AI Act
IV. Umsetzungsstand Wochenarbeitszeit und Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
V. Änderungen beim Befristungsrecht (Sachgrundlose Befristung bis zu vier Jahren; Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots)
VI. Kündigungsschutz Hochverdiener
VII. Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeit und Teilkrankschreibung
VIII. Digitalisierung der Mitbestimmung
IX. Bundestariftreuegesetz
X. Mindestlohnentwicklung und mögliche Unwirksamkeit der Mindestlohnrichtlinie
XI. Steuerfreie Mehrarbeitszuschläge/Abfindungen
XII. Überarbeitung der EU-Betriebsräte-Richtlinie
XIII. Änderungen bei der Mitbestimmung zu technischen Überwachungseinrichtungen
I. Google-Recherche im Bewerbungsverfahren & DSGVO-Schadensersatz
II. § 26 BDSG unanwendbar / Direkte DSGVO-Anwendung im Beschäftigungskontext
III. Ligaklausel = auflösende Bedingung strenge Schriftform
IV. Auskunft über Vergleichsgehälter zur Ermittlung variabler Vergütungsansprüche
V. Entschädigung wegen dauerhafter Videoüberwachung
VI. Kein ausreichender Hinweis auf Schwerbehinderung
VII. Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
I. Beweislastumkehr bei Überstundenansprüchen durch Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
II. Rufbereitschaft = Arbeitszeit i.S.d. EU-Arbeitszeitrichtlinie?
III. 30-Minuten-Anrückzeit bei Rufbereitschaft wirksam?
IV. Zeitgutschrift für Umkleidezeiten auch bei Krankheit & Urlaub?
V. Privatnutzung eines Dienst-Pkw – Berechnung des pfändbaren Einkommens
VI. Darlegungslast eines Beschäftigten im Eingruppierungsrechtsstreit
I. Grundsatzentscheidung zur Abmahnpflicht
II. § 626 BGB, Interessenabwägung, milderes Mittel
III. Aufhebungsvertrag, Anpassungspflicht bei besseren Folgekonditionen
IV. Indiz einer Benachteiligung von Schwerbehinderten nach AGG
V. Gleichstellungsbeauftragte: Geschlechtsbeschränkung auf Frauen
VI. Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
VII. Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige – Unwirksamkeit der Kündigung
VIII. Schwerbehindertenvertretung: Kenntnis und Zustimmung zur Kündigung
IX. Fahrerlaubnisentzug = personenbedingte Kündigung?
I. Herausgabe von dienstlichen Mailadressen an Gewerkschaften
II. Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln
III. Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifverträge durch tarifungebundene Arbeitgeber
IV. AGB-Kontrolle bei arbeitsvertraglicher Tarifverweisung; Kontrollprivileg nach § 310 Abs. 4 S. 3 BGB
V. Tarifautonomie und Bindung an Art. 3 Abs. 1 GG
I. Mitbestimmungsrechte bei ausländischer Fluggesellschaft
II. § 78 S. 2 BetrVG: Vergütungsentwicklung freigestellter Betriebsratsmitglieder
III. Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf dauerhaften Lesezugriff?
IV. Erfordernis eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses und Folgen fehlender Beschlussfassung
V. Mitbestimmung bei HinSchG-Meldestelle
VI. Fristversäumnis & vorzeitige Beendigung des Anhörungsverfahrens
I. Arbeitsmarktreform der Bundesregierung
II. Entgelttransparenzrichtlinie: Aktueller Umsetzungsstand und Entwicklung
III. Inkrafttreten weiterer Teile des EU AI Act
IV. Umsetzungsstand Wochenarbeitszeit und Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
V. Änderungen beim Befristungsrecht (Sachgrundlose Befristung bis zu vier Jahren; Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots)
VI. Kündigungsschutz Hochverdiener
VII. Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeit und Teilkrankschreibung
VIII. Digitalisierung der Mitbestimmung
IX. Bundestariftreuegesetz
X. Mindestlohnentwicklung und mögliche Unwirksamkeit der Mindestlohnrichtlinie
XI. Steuerfreie Mehrarbeitszuschläge/Abfindungen
XII. Überarbeitung der EU-Betriebsräte-Richtlinie
XIII. Änderungen bei der Mitbestimmung zu technischen Überwachungseinrichtungen
I. Google-Recherche im Bewerbungsverfahren & DSGVO-Schadensersatz
II. § 26 BDSG unanwendbar / Direkte DSGVO-Anwendung im Beschäftigungskontext
III. Ligaklausel = auflösende Bedingung strenge Schriftform
IV. Auskunft über Vergleichsgehälter zur Ermittlung variabler Vergütungsansprüche
V. Entschädigung wegen dauerhafter Videoüberwachung
VI. Kein ausreichender Hinweis auf Schwerbehinderung
VII. Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
I. Beweislastumkehr bei Überstundenansprüchen durch Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
II. Rufbereitschaft = Arbeitszeit i.S.d. EU-Arbeitszeitrichtlinie?
III. 30-Minuten-Anrückzeit bei Rufbereitschaft wirksam?
IV. Zeitgutschrift für Umkleidezeiten auch bei Krankheit & Urlaub?
V. Privatnutzung eines Dienst-Pkw – Berechnung des pfändbaren Einkommens
VI. Darlegungslast eines Beschäftigten im Eingruppierungsrechtsstreit
I. Grundsatzentscheidung zur Abmahnpflicht
II. § 626 BGB, Interessenabwägung, milderes Mittel
III. Aufhebungsvertrag, Anpassungspflicht bei besseren Folgekonditionen
IV. Indiz einer Benachteiligung von Schwerbehinderten nach AGG
V. Gleichstellungsbeauftragte: Geschlechtsbeschränkung auf Frauen
VI. Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
VII. Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige – Unwirksamkeit der Kündigung
VIII. Schwerbehindertenvertretung: Kenntnis und Zustimmung zur Kündigung
IX. Fahrerlaubnisentzug = personenbedingte Kündigung?
I. Herausgabe von dienstlichen Mailadressen an Gewerkschaften
II. Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln
III. Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifverträge durch tarifungebundene Arbeitgeber
IV. AGB-Kontrolle bei arbeitsvertraglicher Tarifverweisung; Kontrollprivileg nach § 310 Abs. 4 S. 3 BGB
V. Tarifautonomie und Bindung an Art. 3 Abs. 1 GG
I. Mitbestimmungsrechte bei ausländischer Fluggesellschaft
II. § 78 S. 2 BetrVG: Vergütungsentwicklung freigestellter Betriebsratsmitglieder
III. Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf dauerhaften Lesezugriff?
IV. Erfordernis eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses und Folgen fehlender Beschlussfassung
V. Mitbestimmung bei HinSchG-Meldestelle
VI. Fristversäumnis & vorzeitige Beendigung des Anhörungsverfahrens
Offene Gesprächsrunde; jeder Teilnehmer durfte eigene Erfahrungen vortragen die auch diskutiert wurden. Das Seminar wurde sehr gut geführt! (würde ich immer wieder machen und weiter empfehlen).
Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.
Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.
Yannic Zimmermann ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen und praktiziert seit 2025 für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner am Standort Attendorn.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein Referendariat absolvierte er im Gerichtsbezirk des Landgerichts Dortmund, u.a. mit Station in der Deutschen Botschaft Nikosia, Zypern.
Vor dem Eintritt in die Kanzlei Dr. Schreiner + Partner arbeitete Herr Zimmermann als selbstständiger Rechtsanwalt.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Zimmermann als Lehrbeauftragter der Universität Siegen tätig.
Klaus Schiller ist als Rechtsanwalt am Standort Dresden für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden mit Stammdienststelle in Dresden.
Bereits während seiner Ausbildung setzte er klare Schwerpunkte im Arbeitsrecht und vertiefte seine Kenntnisse insbesondere im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
In der Sozietät berät und vertritt Klaus Schiller Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der laufenden personalrechtlichen Beratung über kündigungsrechtliche Themen bis hin zu betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Mandanten schätzen insbesondere seine strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise sowie seine Fähigkeit, auch komplexe arbeitsrechtliche Sachverhalte verständlich, praxisnah und wirtschaftlich sinnvoll einzuordnen.
Tom Kienast ist als Rechtsanwalt am Standort Hamburg für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er berät und vertritt Unternehmen in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Gestaltung arbeitsvertraglicher Regelungen bis zur Begleitung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und im Rahmen von Kündigungsprozessen.
Bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen setzte er einen klaren Schwerpunkt im Arbeitsrecht und absolvierte das Schwerpunktstudium „Arbeits- und Sozialordnung“. Seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse vertiefte er im Rahmen seines Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle – unter anderem durch Stationen in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei mit Fokus auf die Beratung von Arbeitgebern sowie beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
Seine Mandanten schätzen an ihm seine strukturierte Herangehensweise, seine Präzision in der juristischen Argumentation und seine praxisnahe Beratung. Tom Kienast versteht es, komplexe arbeitsrechtliche Sachverhalte klar zu analysieren und rechtssichere, zugleich wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Dominic Wallenstein ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Karlsruher Standort ansässig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Paavo Deichert ist als Rechtsanwalt am Standort Attendorn für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und absolvierte sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Landgericht Wuppertal.
Bereits während seines Studiums entwickelte er ein besonderes Interesse am Arbeitsrecht, insbesondere am Kündigungsrecht. Im Rahmen seines Referendariats vertiefte er diesen Schwerpunkt unter anderem durch eine Station beim Arbeitsgericht Wuppertal und sammelte praktische Erfahrungen in der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate.
Bei Dr. Schreiner + Partner berät und vertritt Paavo Deichert Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die laufende arbeitsrechtliche Beratung, kündigungsrechtliche Sachverhalte sowie Fragestellungen des Betriebsverfassungsrechts.
Paavo Deichert zeichnet sich durch eine strukturierte Arbeitsweise, präzise juristische Analysen und eine klare Kommunikation aus. Sein Anspruch ist es, gemeinsam mit seinen Mandanten rechtssichere, praxisnahe und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Einerseits wird dieser durch die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Gesetze vollzogen. Andererseits führt die ständige Rechtspprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts auch immer wieder zu kurzfristigen Änderungen.
All diese Änderungen bedürfen oftmals der Anpassung von arbeitsrechtlichen Formularen. Unwissenheit schützt hier nicht!
In diesem Seminar werden die wichtigsten gesetzlichen Veränderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Die Seminarteilnehmer erhalten dabei konkrete Informationen, welche Bedeutung dies für ihre Praxis hat und wie sie die neuen Anforderungen umsetzen können.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
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Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
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Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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