Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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| 14.01.2026 | - Frankfurt |
| 15.01.2026 | - Düsseldorf |
| 20.01.2026 | - Dresden |
| 20.01.2026 | - Hamburg |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
| ab 2 Teilnehmern | 10% Rabatt |
| ab 3 Teilnehmern | 15% Rabatt |
| ab 4 Teilnehmern | 20% Rabatt |
Über den Button „Termine ansehen“ gelangen Sie zur Terminauswahl. Wählen Sie den für Sie optimalen Termin und fahren Sie fort, um Ihre Teilnahme sicherzustellen.
I. Entgelttransparenzgesetz (Umsetzungsstand und Handlungspflicht)
II. Mutterschutz auch bei Fehlgeburten – Änderung des MuSchG
III. Koalitionsvertrag und angestrebte Änderungen im Arbeitsrecht
I. Datenschutz und Schadensersatz bei Arbeitnehmerüberwachung
II. Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen
III. Widerruf von Homeoffice
IV. Verbot der Verarbeitung nicht erforderlicher Stammdaten
V. Unwirksamkeit von sog. Catch-all-Klauseln
VI. Rückzahlungsklausel bei Fortbildungskosten – Bindungsdauer
I. Entgeltabrechnung als elektronisches Dokument
II. Annahmeverzugslohn – Update zur Böswilligkeit und Beweislast
III. Annahmeverzugslohn – Beschäftigung unzumutbar
IV. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte
V. Widerruf eines privat genutzten Dienstwagens
VI. Bindungsregelungen bei Sonderzahlungen
VII. Variable Vergütung bei Langzeiterkrankung
I. BAG zu Betriebsübergang
II. Kündigung wegen Hamas-Verherrlichung
III. Verdachtsanhörungen bei Urlaubsabwesenheit von Arbeitnehmern
IV. Kein Anscheinsbeweis bei Einwurf-Einschreiben
V. Verstoß gegen das HinwGSchG bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung
VI. Home-Office als milderes Mittel zur Änderungskündigung?
I. Kein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften
II. Tarifliche Feiertagszuschläge – Beschäftigungsort
III. Mindestabstand zu Tarifgehältern bei außertariflichen Angestellten
I. Mitbestimmung bei Desk-Sharing und Clean-Desk-Regelungen
II. Mitbestimmung bei der Anzahl der Mobile-Office-Tage
III. Betriebsratsarbeit im Urlaub
IV. Mitbeurteilungsrecht bei Vergütungsanpassung eines freigestellten BR-Mitglieds
V. Verhandlungserfordernis vor Einigungsstelle
I. Entgelttransparenzgesetz (Umsetzungsstand und Handlungspflicht)
II. Mutterschutz auch bei Fehlgeburten – Änderung des MuSchG
III. Koalitionsvertrag und angestrebte Änderungen im Arbeitsrecht
I. Datenschutz und Schadensersatz bei Arbeitnehmerüberwachung
II. Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen
III. Widerruf von Homeoffice
IV. Verbot der Verarbeitung nicht erforderlicher Stammdaten
V. Unwirksamkeit von sog. Catch-all-Klauseln
VI. Rückzahlungsklausel bei Fortbildungskosten – Bindungsdauer
I. Entgeltabrechnung als elektronisches Dokument
II. Annahmeverzugslohn – Update zur Böswilligkeit und Beweislast
III. Annahmeverzugslohn – Beschäftigung unzumutbar
IV. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte
V. Widerruf eines privat genutzten Dienstwagens
VI. Bindungsregelungen bei Sonderzahlungen
VII. Variable Vergütung bei Langzeiterkrankung
I. BAG zu Betriebsübergang
II. Kündigung wegen Hamas-Verherrlichung
III. Verdachtsanhörungen bei Urlaubsabwesenheit von Arbeitnehmern
IV. Kein Anscheinsbeweis bei Einwurf-Einschreiben
V. Verstoß gegen das HinwGSchG bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung
VI. Home-Office als milderes Mittel zur Änderungskündigung?
I. Kein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften
II. Tarifliche Feiertagszuschläge – Beschäftigungsort
III. Mindestabstand zu Tarifgehältern bei außertariflichen Angestellten
I. Mitbestimmung bei Desk-Sharing und Clean-Desk-Regelungen
II. Mitbestimmung bei der Anzahl der Mobile-Office-Tage
III. Betriebsratsarbeit im Urlaub
IV. Mitbeurteilungsrecht bei Vergütungsanpassung eines freigestellten BR-Mitglieds
V. Verhandlungserfordernis vor Einigungsstelle
Kompetente Wissensvermittlung. Methodisch, didaktisch angepasst an Adressaten. Sympathische Dozentin.
Effektiv ausgewählte Teilnehmeranzahl. Nachvollziehbares und „griffiges“, hochwertiges Handout.
Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.
Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.
Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Lukas Süpner ist als Rechtsanwalt am Standort in Dresden tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte anschließend sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am Landgericht Aschaffenburg.
Während dieser Zeit schloss er eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab und verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verhandlungsmanagement.
Lukas Süpner berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.
Steffen Meyke ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Standort Attendorn ansässig und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.
Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.
Julia Großfeld ist als Rechtsanwältin am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster mit dem Schwerpunkt im Arbeits- und Sozialrecht.
Vor und während ihres Referendariats war Julia Großfeld als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Wirtschaftskanzlei in Münster im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Einen weiteren arbeitsrechtlichen Schwerpunkt setzte Sie durch Ihr Referendariat, welches Sie unter anderem am Landesarbeitsgericht in Hamm absolvierte.
Frau Großfeld berät und vertritt Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Sie verfügt insbesondere über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Kündigung aufgrund von Fehlverhalten, Krankheit und Leistungsmängeln. Auch bei komplexen Sachverhalten im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen unterstützt Julia Großfeld in den benannten Phasen, hier aber auch im Rahmen möglicher Sozialpläne und Sozialauswahlen.
Im Kollektivrecht schätzen ihre Mandanten vor allem die pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise, insbesondere die Zusammenführung der rechtlichen Aspekte mit den situationsabhängigen Interessen der beteiligten Parteien.
Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Einerseits wird dieser durch die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Gesetze vollzogen. Andererseits führt die ständige Rechtspprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts auch immer wieder zu kurzfristigen Änderungen.
All diese Änderungen bedürfen oftmals der Anpassung von arbeitsrechtlichen Formularen. Unwissenheit schützt hier nicht!
In diesem Seminar werden die wichtigsten gesetzlichen Veränderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Die Seminarteilnehmer erhalten dabei konkrete Informationen, welche Bedeutung dies für ihre Praxis hat und wie sie die neuen Anforderungen umsetzen können.
Insbesondere die aktuellen Änderungen der neuen Bundesregierung werden wir im Blick behalten und in das Seminar integrieren.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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