Fit im Arbeitsrecht für 2026

Das Neueste aus Gesetzgebung und Rechtsprechung

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Gesetzliche Entwicklungen, EU-Richtlinien und Spezielles
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Einstellung, Arbeitsvertrag und Datenschutz
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung, Kündigung und sonstiger Beendigung des Arbeitsvertrages
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur Mitbestimmung
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
HR-Manager
Geschäftsführer
Führungskräfte
Vorstand
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 14.04.2026 - Hannover
  • 16.04.2026 - Stuttgart
  • 21.04.2026 - Leipzig
  • 23.04.2026 - Live-Online
    24.04.2026
  • + 1 weitere Option
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 5 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Laufende Aktualisierung der Inhalte
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Gesetzliche Entwicklungen, EU-Richtlinien und Spezielles
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Einstellung, Arbeitsvertrag und Datenschutz
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung, Kündigung und sonstiger Beendigung des Arbeitsvertrages
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur Mitbestimmung
Wieder einmal äußerst praxisorientiert und mit unglaublich viel Mehrwert. Erstklassig!
Teilnehmerin | 21.11.2025
Spannend und mal wieder sehr praxisrelevant gestaltet. Vielen Dank für das tolle Seminar.
Teilnehmerin | 20.11.2025
Ausgezeichneter Referent und ausgezeichnetes Seminar
Anonym | 19.11.2025
Besonders zufrieden waren wir mit dem sehr kompetenten und freundlichen Dozenten der die Themen sehr anschaulich und mit vielen Beispielen aus der Praxis vermittelt hat.
Anonym | 07.11.2025
Guter Dozent, war sehr interessant -guter Aufbau - leckeres Mittagsessen ;) volle Empfehlung!
Anonym | 05.11.2025

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Ablaufplan
Themen & Details
Gesetzliche Entwicklungen, EU Richtlinien und Spezielles

I. Entgelttransparenzgesetz (Umsetzungsstand und Handlungspflicht)

II. Mutterschutz auch bei Fehlgeburten – Änderung des MuSchG

III. Koalitionsvertrag und angestrebte Änderungen im Arbeitsrecht

  1. Wochenmodell
  2. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
  3. Tariftreue bei öffentlicher Auftragsvergabe
  4. Gewerkschaftsrechte (Digitales Zugangsrecht, Steuerliche Anreize für Mitglieder)
  5. Steuerfreie Überstunden
  6. Reduzierung von Schriftformerfordernissen (u.a. bei Befristungen)
  7. Krankschreibung
  8. Online-Betriebsratsarbeit

 

Aktuelle Rechtsprechung zur Einstellung, Arbeitsvertrag und Datenschutz

I. Datenschutz und Schadensersatz bei Arbeitnehmerüberwachung

II. Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen

III. Widerruf von Homeoffice

IV. Verbot der Verarbeitung nicht erforderlicher Stammdaten

V. Unwirksamkeit von sog. Catch-all-Klauseln

VI. Rückzahlungsklausel bei Fortbildungskosten – Bindungsdauer

Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung

I. Entgeltabrechnung als elektronisches Dokument

II. Annahmeverzugslohn – Update zur Böswilligkeit und Beweislast

III. Annahmeverzugslohn – Beschäftigung unzumutbar

IV. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte

V. Widerruf eines privat genutzten Dienstwagens

VI. Bindungsregelungen bei Sonderzahlungen

VII. Variable Vergütung bei Langzeiterkrankung

Aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung, Kündigung und zur sonstigen Beendigung des Arbeitsvertrages

I. BAG zu Betriebsübergang

II. Kündigung wegen Hamas-Verherrlichung

III. Verdachtsanhörungen bei Urlaubsabwesenheit von Arbeitnehmern

IV. Kein Anscheinsbeweis bei Einwurf-Einschreiben

V. Verstoß gegen das HinwGSchG bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung

VI. Home-Office als milderes Mittel zur Änderungskündigung?

Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifrecht

I. Kein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften

II. Tarifliche Feiertagszuschläge – Beschäftigungsort

III. Mindestabstand zu Tarifgehältern bei außertariflichen Angestellten

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur Mitbestimmung

I. Mitbestimmung bei Desk-Sharing und Clean-Desk-Regelungen

II. Mitbestimmung bei der Anzahl der Mobile-Office-Tage

III. Betriebsratsarbeit im Urlaub

IV. Mitbeurteilungsrecht bei Vergütungsanpassung eines freigestellten BR-Mitglieds

V. Verhandlungserfordernis vor Einigungsstelle

I. Entgelttransparenzgesetz (Umsetzungsstand und Handlungspflicht)

II. Mutterschutz auch bei Fehlgeburten – Änderung des MuSchG

III. Koalitionsvertrag und angestrebte Änderungen im Arbeitsrecht

  1. Wochenmodell
  2. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
  3. Tariftreue bei öffentlicher Auftragsvergabe
  4. Gewerkschaftsrechte (Digitales Zugangsrecht, Steuerliche Anreize für Mitglieder)
  5. Steuerfreie Überstunden
  6. Reduzierung von Schriftformerfordernissen (u.a. bei Befristungen)
  7. Krankschreibung
  8. Online-Betriebsratsarbeit

 

I. Datenschutz und Schadensersatz bei Arbeitnehmerüberwachung

II. Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen

III. Widerruf von Homeoffice

IV. Verbot der Verarbeitung nicht erforderlicher Stammdaten

V. Unwirksamkeit von sog. Catch-all-Klauseln

VI. Rückzahlungsklausel bei Fortbildungskosten – Bindungsdauer

I. Entgeltabrechnung als elektronisches Dokument

II. Annahmeverzugslohn – Update zur Böswilligkeit und Beweislast

III. Annahmeverzugslohn – Beschäftigung unzumutbar

IV. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte

V. Widerruf eines privat genutzten Dienstwagens

VI. Bindungsregelungen bei Sonderzahlungen

VII. Variable Vergütung bei Langzeiterkrankung

I. BAG zu Betriebsübergang

II. Kündigung wegen Hamas-Verherrlichung

III. Verdachtsanhörungen bei Urlaubsabwesenheit von Arbeitnehmern

IV. Kein Anscheinsbeweis bei Einwurf-Einschreiben

V. Verstoß gegen das HinwGSchG bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung

VI. Home-Office als milderes Mittel zur Änderungskündigung?

I. Kein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften

II. Tarifliche Feiertagszuschläge – Beschäftigungsort

III. Mindestabstand zu Tarifgehältern bei außertariflichen Angestellten

I. Mitbestimmung bei Desk-Sharing und Clean-Desk-Regelungen

II. Mitbestimmung bei der Anzahl der Mobile-Office-Tage

III. Betriebsratsarbeit im Urlaub

IV. Mitbeurteilungsrecht bei Vergütungsanpassung eines freigestellten BR-Mitglieds

V. Verhandlungserfordernis vor Einigungsstelle

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Der Seminarleiter hat das Thema sehr lebhaft und interessant gestaltet. Ich fand ihn auch sehr respektvoll und zuvorkommend. Es war sehr lehrreich und sehr angenehm. Gern wieder.

Teilnehmerin | 20.11.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Standort Attendorn ansässig und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Im Fokus
Tobias Funke

Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.

Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.

Im Fokus
Lukas Süpner

Lukas Süpner ist als Rechtsanwalt am Standort in Dresden tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte anschließend sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am Landgericht Aschaffenburg.

Während dieser Zeit schloss er eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab und verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verhandlungsmanagement.

Lukas Süpner berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Fokus
Yannic Zimmermann

Yannic Zimmermann ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen und praktiziert seit 2025 für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner am Standort Attendorn.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein Referendariat absolvierte er im Gerichtsbezirk des Landgerichts Dortmund, u.a. mit Station in der Deutschen Botschaft Nikosia, Zypern.

Vor dem Eintritt in die Kanzlei Dr. Schreiner + Partner arbeitete Herr Zimmermann als selbstständiger Rechtsanwalt.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Zimmermann als Lehrbeauftragter der Universität Siegen tätig.

Details
Inhalte des Seminars

Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Einerseits wird dieser durch die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Gesetze vollzogen. Andererseits führt die ständige Rechtspprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts auch immer wieder zu kurzfristigen Änderungen.

All diese Änderungen bedürfen oftmals der Anpassung von arbeitsrechtlichen Formularen. Unwissenheit schützt hier nicht!

In diesem Seminar werden die wichtigsten gesetzlichen Veränderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Die Seminarteilnehmer erhalten dabei konkrete Informationen, welche Bedeutung dies für ihre Praxis hat und wie sie die neuen Anforderungen umsetzen können.

Insbesondere die aktuellen Änderungen der neuen Bundesregierung werden wir im Blick behalten und in das Seminar integrieren.

 

Seien Sie dabei
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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

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Seminardetails
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