Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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23.04.2024 | - Frankfurt |
25.04.2024 | - Hamburg |
25.04.2024 | - München |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
ab 2 Teilnehmern | 10% Rabatt |
ab 3 Teilnehmern | 15% Rabatt |
ab 4 Teilnehmern | 20% Rabatt |
I. Arbeitszeitgesetz – Aktueller Stand der Rechtsprechung und des Gesetzesentwurfs
II. EU-Whistleblower-Richtlinie und aktueller Stand der Umsetzung in Deutschland
III. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – häufige Fragen und Probleme in der Praxis
IV. EU-Richtlinie zur Stärkung der Entgeltgleichheit
V. Arbeitsrechtliche Fragen zum Einsatz künstlicher Intelligenz
VI. Corona-Rückblick – Gerichtliche Entscheidungen und Bedeutung für die Zukunft
I. Amazon darf Arbeitsschritte mittels Handscanner erfassen
II. Reichweite des Direktionsrechts: Versetzung an einen ausländischen Standort möglich
III. Arbeitgeberverstöße gegen den datenschutzrechtlichen Auskunfts-Anspruch: Begrenzungen im Anspruchsumfang
IV. Kein Schadensersatz bei datenschutzrechtlichem Verstoß lediglich gegen Auskunftspflichten
V. Datenverarbeitung bei der Durchführung von Beschäftigtenverhältnissen: Unanwendbarkeit von § 26 Abs. 1 BDSG?
VI. Ausschlussfristen: Herausnahme der Haftung wegen Vorsatzes
I. EuGH zur täglichen und wöchentlichen Ruhezeit
II. Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine (Gehalts-)Diskriminierung
III. Betriebliche Übung als AGB
IV. Ansprüche auf Urlaub – Was müssen Arbeitgeber tun, damit der Urlaub wirklich verjährt?
V. Ansprüche auf Urlaubsabgeltung – Anspruchsverjährung und Geltung tariflicher Ausschlussfristen
VI. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Darlegungslast für Beschäftigte bei möglicher Fortsetzungserkrankung
I. Partybesuch während Krankheit rechtfertigt Kündigung
II. Außerordentliche Kündigung wegen Löschen und Kopieren von Betriebsdaten auf einen externen Datenträger oder Weiterleiten von Betriebsdaten und E-Mails
III. Kündigung wegen kirchlicher Loyalitätspflichten (Hebammenfall)
IV. Angebot einer Prozessbeschäftigung nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung nicht empfehlenswert
V. Zwangsmittel zur Durchsetzung der Weiterbeschäftigung während laufender Kündigungsschutzklage
VI. Annahmeverzugslohn – Pflichten des Arbeitnehmers – Erleichterung für Arbeitgeber
VII. Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist – Rückzahlung Annahmeverzugslohn
VIII. Massenentlassung trotz fehlender „Soll-Vorgaben“ wirksam
IX. Pause ohne Ausstempeln Grund für fristlose Kündigung?
I. Unterschiedliche Nachtzuschläge können rechtens sein
II. Equal Pay ist für Leiharbeitnehmer keine Selbstverständlichkeit
III. Weigerung der tarifvertraglichen Pflicht die Arbeitsfähigkeit nachzuweisen, kann verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen
I. Regelung zur privaten Smartphonenutzung unterliegt nicht der Mitbestimmung
II. BGH-Urteil zum Thema „Untreue und zu hohe Betriebsrats-vergütung“ – was Arbeitgeber nun beachten müssen
III. Betriebsratsvorsitzender kann als Datenschutzbeauftragter abberufen werden
IV. Verweis auf kostengünstigere Webinare möglich?
V. Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung bei Unterschreiten des Schwellenwertes
VII. Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden aufgrund des Verdachts des Arbeitszeitbetruges
I. Arbeitszeitgesetz – Aktueller Stand der Rechtsprechung und des Gesetzesentwurfs
II. EU-Whistleblower-Richtlinie und aktueller Stand der Umsetzung in Deutschland
III. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – häufige Fragen und Probleme in der Praxis
IV. EU-Richtlinie zur Stärkung der Entgeltgleichheit
V. Arbeitsrechtliche Fragen zum Einsatz künstlicher Intelligenz
VI. Corona-Rückblick – Gerichtliche Entscheidungen und Bedeutung für die Zukunft
I. Amazon darf Arbeitsschritte mittels Handscanner erfassen
II. Reichweite des Direktionsrechts: Versetzung an einen ausländischen Standort möglich
III. Arbeitgeberverstöße gegen den datenschutzrechtlichen Auskunfts-Anspruch: Begrenzungen im Anspruchsumfang
IV. Kein Schadensersatz bei datenschutzrechtlichem Verstoß lediglich gegen Auskunftspflichten
V. Datenverarbeitung bei der Durchführung von Beschäftigtenverhältnissen: Unanwendbarkeit von § 26 Abs. 1 BDSG?
VI. Ausschlussfristen: Herausnahme der Haftung wegen Vorsatzes
I. EuGH zur täglichen und wöchentlichen Ruhezeit
II. Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine (Gehalts-)Diskriminierung
III. Betriebliche Übung als AGB
IV. Ansprüche auf Urlaub – Was müssen Arbeitgeber tun, damit der Urlaub wirklich verjährt?
V. Ansprüche auf Urlaubsabgeltung – Anspruchsverjährung und Geltung tariflicher Ausschlussfristen
VI. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Darlegungslast für Beschäftigte bei möglicher Fortsetzungserkrankung
I. Partybesuch während Krankheit rechtfertigt Kündigung
II. Außerordentliche Kündigung wegen Löschen und Kopieren von Betriebsdaten auf einen externen Datenträger oder Weiterleiten von Betriebsdaten und E-Mails
III. Kündigung wegen kirchlicher Loyalitätspflichten (Hebammenfall)
IV. Angebot einer Prozessbeschäftigung nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung nicht empfehlenswert
V. Zwangsmittel zur Durchsetzung der Weiterbeschäftigung während laufender Kündigungsschutzklage
VI. Annahmeverzugslohn – Pflichten des Arbeitnehmers – Erleichterung für Arbeitgeber
VII. Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist – Rückzahlung Annahmeverzugslohn
VIII. Massenentlassung trotz fehlender „Soll-Vorgaben“ wirksam
IX. Pause ohne Ausstempeln Grund für fristlose Kündigung?
I. Unterschiedliche Nachtzuschläge können rechtens sein
II. Equal Pay ist für Leiharbeitnehmer keine Selbstverständlichkeit
III. Weigerung der tarifvertraglichen Pflicht die Arbeitsfähigkeit nachzuweisen, kann verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen
I. Regelung zur privaten Smartphonenutzung unterliegt nicht der Mitbestimmung
II. BGH-Urteil zum Thema „Untreue und zu hohe Betriebsrats-vergütung“ – was Arbeitgeber nun beachten müssen
III. Betriebsratsvorsitzender kann als Datenschutzbeauftragter abberufen werden
IV. Verweis auf kostengünstigere Webinare möglich?
V. Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung bei Unterschreiten des Schwellenwertes
VII. Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden aufgrund des Verdachts des Arbeitszeitbetruges
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Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Sehr gute Mischung zwischen theoretischen Grundlagen und praktischer Anwendbarkeit im Einzelfall.
Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Einerseits wird dieser durch die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Gesetze vollzogen. Andererseits führt die ständige Rechtspprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts auch immer wieder zu kurzfristigen Änderungen.
All diese Änderungen bedürfen oftmals der Anpassung von arbeitsrechtlichen Formularen. Unwissenheit schützt hier nicht!
In diesem Seminar werden die wichtigsten gesetzlichen Veränderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Die Seminarteilnehmer erhalten dabei konkrete Informationen, welche Bedeutung dies für ihre Praxis hat und wie sie die neuen Anforderungen umsetzen können.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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