Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
info@praxisseminare.de
"*" indicates required fields
27.03.2025 | - Live-Online |
28.03.2025 |
22.05.2025 | - Live-Online |
23.05.2025 |
01.07.2025 | - Frankfurt |
26.08.2025 | - Leipzig |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
Über den Button „Termine ansehen“ gelangen Sie zur Terminauswahl. Wählen Sie den für Sie optimalen Termin und fahren Sie fort, um Ihre Teilnahme sicherzustellen.
I. Grundlagen der Entgeltfortzahlungspflicht
II. Ist Krankheit gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit?
III. Keine Pflicht innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung
IV. Durch den Arbeitnehmer verschuldete Arbeitsunfähigkeit
V. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
VI. Bezugsdauer der Entgeltfortzahlung und Fortsetzungserkrankungen
1. Wann liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungs- und Wiederholungserkrankungen vor?
2. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber dies zu überprüfen?
3. “Einheit des Verhinderungsfalles”
I. Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsmeldung
II. Inhalt der Meldung – was muss mitgeteilt werden?
III. Bei wem hat sich der Arbeitnehmer abzumelden?
IV. Über welchen Kommunikationskanal hat die Abmeldung zu erfolgen
V. Erst- und Folgebescheinigung
VI. AUB durch “Online-Ärzte” rechtswirksam?
VII. Sonderfall I: Arbeitsunfähigkeit im Ausland
VIII. Sonderfall II: Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs
IX. Sonderfall III: Langzeiterkrankte
X. Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten
XI. Best Practice – Betriebliche Regelungen für die optimale Umsetzung der Anzeige- und Nachweispflicht
I. Teilnahmepflicht oder Freiwilligkeit
II. Teilnehmerkreis
III. Was darf der Arbeitgeber nachfragen?
IV. Wann ist der Arbeitnehmer nicht zur Antwort verpflichtet?
I. Inwieweit dürfen Arbeitgeber Fehlzeitendaten analysieren, auswerten und veröffentlichen?
II. Was darf der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand wissen und erfragen?
III. Darf der Arbeitnehmer vor Ablauf der AUB wieder arbeiten?
IV. Einforderung der AUB ab dem 1. Krankheitstag
V. Hausbesuche durch den Arbeitgeber
VI. Telefonischer Kontakt während der Arbeitsunfähigkeit
VII. Einschaltung des MDK
VIII. Zeugenbefragungen und “Flurfunk”
IX. Ermittlungen mittels Detektiven – was ist zulässig, was nicht?
X. Rücknahme der Nebentätigkeitserlaubnis möglich?
XI. Kontaktaufnahme zum Hausarzt
XII. Kann der Arbeitgeber eine betriebsärztliche Untersuchung anordnen? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
I. BAG Update: Neueste Rechtsprechung stärkt rechtliche Positionen der Arbeitgeber
II. Wie hoch ist eigentlich der Beweiswert einer AUB (inländisch & ausländisch)?
III. Typische Fälle im Rahmen des Lohneinbehalts
1. Passgenaues Attest während der Kündigungsfrist bei Eigenkündigung
2. Angedrohte / Angekündigte Erkrankung
3. Erkrankung nach Ablehnung eines Urlaubsantrages
4. Auffällig häufige Kurzerkrankungen
5. Nichterscheinen zum Untersuchungstermin des MDK
6. Auffälligkeiten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub
7. Beschwerliche Reisen, Nebentätigkeiten oder arbeitsähnliche Tätigkeiten während der AU
IV. Umsetzung des Lohneinbehalts in der Praxis
V. Strategie im Rahmen eines möglichen Gerichtsprozesses
I. Die Anwesenheitsprämie im Lichte des § 4a EntgFG
1. Kürzungsmöglichkeit aus § 4a EntgFG
2. Das Modell: Höhe der Zahlung / Betrachtungszeitraum / Personenkreis
3. Freiwilligkeit und Befristung
4. Praktische Umsetzung am Beispielmodell
II. Zielbonus bei Erreichung einer Anwesenheits-/Krankheitsquote im Team (oder Abteilung, Unternehmen)
1. Das Modell: Zielerreichung (z. B. Krankheitsquote <X%) definiert Bonusvolumen
2. Freiwilligkeit und Befristung
3. Praktische Umsetzung am Beispielmodell
III. Kürzung sonstiger Leistungen / Einmalzahlungen
I. Ermittlung, Bewertung und Feststellung von Gefährdungen
II. Auswahl und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
I. Krankheitsbedingte Kündigung – welche Arten gibt es – ab wie vielen Fehltagen möglich?
II. Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug und Androhung der Erkrankung
III. Aufhebungsvertrag als Alternative
I. Was sind typische Mitbestimmungstatbestände
II. Wo besteht typischerweise keine Mitbestimmung
I. Grundlagen der Entgeltfortzahlungspflicht
II. Ist Krankheit gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit?
III. Keine Pflicht innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung
IV. Durch den Arbeitnehmer verschuldete Arbeitsunfähigkeit
V. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
VI. Bezugsdauer der Entgeltfortzahlung und Fortsetzungserkrankungen
1. Wann liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungs- und Wiederholungserkrankungen vor?
2. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber dies zu überprüfen?
3. “Einheit des Verhinderungsfalles”
I. Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsmeldung
II. Inhalt der Meldung – was muss mitgeteilt werden?
III. Bei wem hat sich der Arbeitnehmer abzumelden?
IV. Über welchen Kommunikationskanal hat die Abmeldung zu erfolgen
V. Erst- und Folgebescheinigung
VI. AUB durch “Online-Ärzte” rechtswirksam?
VII. Sonderfall I: Arbeitsunfähigkeit im Ausland
VIII. Sonderfall II: Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs
IX. Sonderfall III: Langzeiterkrankte
X. Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten
XI. Best Practice – Betriebliche Regelungen für die optimale Umsetzung der Anzeige- und Nachweispflicht
I. Teilnahmepflicht oder Freiwilligkeit
II. Teilnehmerkreis
III. Was darf der Arbeitgeber nachfragen?
IV. Wann ist der Arbeitnehmer nicht zur Antwort verpflichtet?
I. Inwieweit dürfen Arbeitgeber Fehlzeitendaten analysieren, auswerten und veröffentlichen?
II. Was darf der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand wissen und erfragen?
III. Darf der Arbeitnehmer vor Ablauf der AUB wieder arbeiten?
IV. Einforderung der AUB ab dem 1. Krankheitstag
V. Hausbesuche durch den Arbeitgeber
VI. Telefonischer Kontakt während der Arbeitsunfähigkeit
VII. Einschaltung des MDK
VIII. Zeugenbefragungen und “Flurfunk”
IX. Ermittlungen mittels Detektiven – was ist zulässig, was nicht?
X. Rücknahme der Nebentätigkeitserlaubnis möglich?
XI. Kontaktaufnahme zum Hausarzt
XII. Kann der Arbeitgeber eine betriebsärztliche Untersuchung anordnen? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
I. BAG Update: Neueste Rechtsprechung stärkt rechtliche Positionen der Arbeitgeber
II. Wie hoch ist eigentlich der Beweiswert einer AUB (inländisch & ausländisch)?
III. Typische Fälle im Rahmen des Lohneinbehalts
1. Passgenaues Attest während der Kündigungsfrist bei Eigenkündigung
2. Angedrohte / Angekündigte Erkrankung
3. Erkrankung nach Ablehnung eines Urlaubsantrages
4. Auffällig häufige Kurzerkrankungen
5. Nichterscheinen zum Untersuchungstermin des MDK
6. Auffälligkeiten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub
7. Beschwerliche Reisen, Nebentätigkeiten oder arbeitsähnliche Tätigkeiten während der AU
IV. Umsetzung des Lohneinbehalts in der Praxis
V. Strategie im Rahmen eines möglichen Gerichtsprozesses
I. Die Anwesenheitsprämie im Lichte des § 4a EntgFG
1. Kürzungsmöglichkeit aus § 4a EntgFG
2. Das Modell: Höhe der Zahlung / Betrachtungszeitraum / Personenkreis
3. Freiwilligkeit und Befristung
4. Praktische Umsetzung am Beispielmodell
II. Zielbonus bei Erreichung einer Anwesenheits-/Krankheitsquote im Team (oder Abteilung, Unternehmen)
1. Das Modell: Zielerreichung (z. B. Krankheitsquote <X%) definiert Bonusvolumen
2. Freiwilligkeit und Befristung
3. Praktische Umsetzung am Beispielmodell
III. Kürzung sonstiger Leistungen / Einmalzahlungen
I. Ermittlung, Bewertung und Feststellung von Gefährdungen
II. Auswahl und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
I. Krankheitsbedingte Kündigung – welche Arten gibt es – ab wie vielen Fehltagen möglich?
II. Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug und Androhung der Erkrankung
III. Aufhebungsvertrag als Alternative
I. Was sind typische Mitbestimmungstatbestände
II. Wo besteht typischerweise keine Mitbestimmung
Hohe Bereitschaft auf Fragen und Schwerpunkte der Teilnehmer einzugehen.
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.
Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.
Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.
Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.
Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.
Seminar: Fehlzeiten reduzieren II – Arbeitsrechtliche Maßnahmen im Fehlzeitenmanagement
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Personaler und Führungskräfte, die ein fundiertes Verständnis von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Fehlzeiten entwickeln möchten. Ziel ist es, Fehlzeiten gezielt zu reduzieren, rechtssicher zu handeln und dabei die Effizienz betrieblicher Prozesse zu steigern. Mit einem praxisorientierten Ansatz vermittelt dieses Seminar aktuelle rechtliche Grundlagen und gibt Ihnen wertvolle Werkzeuge an die Hand, um typische Herausforderungen im Fehlzeitenmanagement zu meistern.
Ein zentraler Bestandteil des Seminars ist die Klärung der Entgeltfortzahlungspflicht. Sie erfahren, wann Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben und wie Sie Fortsetzungs- und Wiederholungserkrankungen rechtssicher handhaben können. Dabei werden auch heikle Themen wie durch Alkohol- oder Drogenabhängigkeit bedingte Arbeitsunfähigkeit behandelt. Ergänzend dazu lernen Sie, die Einheit des Verhinderungsfalles und Möglichkeiten der Anspruchsprüfung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anzeige- und Nachweispflicht von Arbeitsunfähigkeiten. Sie erhalten Klarheit darüber, welche Informationen Arbeitnehmer mitteilen müssen, wie der richtige Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aussieht und welche besonderen Regelungen bei Krankmeldungen aus dem Ausland oder während des Urlaubs gelten. Best-Practice-Ansätze helfen Ihnen dabei, betriebliche Prozesse optimal zu gestalten.
Das Seminar beleuchtet auch die sensible Balance zwischen Fehlzeitengesprächen und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Sie erfahren, welche Fragen erlaubt sind, wie Sie eine vertrauensvolle Kommunikation aufbauen und rechtliche Grenzen wahren. Im Zusammenhang mit Kontrollrechten wird zudem aufgezeigt, in welchem Umfang Arbeitgeber Fehlzeitendaten analysieren oder Überprüfungen wie Hausbesuche und den Einsatz von Detektiven vornehmen dürfen.
Ein Highlight des Seminars ist der Umgang mit Lohneinbehalt bei zweifelhaften Krankheitsfällen. Aktuelle Rechtsprechungen werden praxisnah dargestellt, sodass Sie verstehen, wie Sie bei auffälligen Krankheitsmustern oder Unregelmäßigkeiten wie Erkrankungen während der Kündigungsfrist rechtssicher agieren können. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Anreizsysteme wie Anwesenheitsprämien oder Zielboni gestalten können, um Fehlzeiten langfristig zu minimieren.
Abgerundet wird das Seminar durch Einblicke in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Strategien für eine rechtlich einwandfreie Kündigung im Krankheitsfall. Von der krankheitsbedingten Kündigung bis hin zu fristlosen Kündigungen bei Arbeitszeitbetrug werden Sie umfassend geschult.
Dieses Seminar bietet eine unverzichtbare Ressource für all jene, die sich rechtlich absichern und gleichzeitig eine nachhaltige Strategie zur Fehlzeitenreduktion etablieren möchten. Es verbindet theoretisches Wissen mit praktischen Lösungen und hilft Ihnen, rechtliche Herausforderungen in Erfolge umzuwandeln.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
E-Mail: info@praxisseminare.de