Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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| 19.05.2026 | - Nürnberg |
| 11.06.2026 | - Köln |
| 18.06.2026 | - Berlin |
| 22.06.2026 | - Live-Online |
| 23.06.2026 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
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I. Grundlagen der Entgeltfortzahlungspflicht
II. Ist Krankheit gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit?
III. Keine Pflicht innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung
IV. Durch den Arbeitnehmer verschuldete Arbeitsunfähigkeit
V. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
VI. Bezugsdauer der Entgeltfortzahlung und Fortsetzungserkrankungen
1. Wann liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungs- und Wiederholungserkrankungen vor?
2. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber dies zu überprüfen?
3. “Einheit des Verhinderungsfalles”
I. Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsmeldung
II. Inhalt der Meldung – was muss mitgeteilt werden?
III. Bei wem hat sich der Arbeitnehmer abzumelden?
IV. Über welchen Kommunikationskanal hat die Abmeldung zu erfolgen
V. Erst- und Folgebescheinigung
VI. AUB durch “Online-Ärzte” rechtswirksam?
VII. Sonderfall I: Arbeitsunfähigkeit im Ausland
VIII. Sonderfall II: Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs
IX. Sonderfall III: Langzeiterkrankte
X. Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten
XI. Best Practice – Betriebliche Regelungen für die optimale Umsetzung der Anzeige- und Nachweispflicht
I. Teilnahmepflicht oder Freiwilligkeit
II. Teilnehmerkreis
III. Was darf der Arbeitgeber nachfragen?
IV. Wann ist der Arbeitnehmer nicht zur Antwort verpflichtet?
I. Inwieweit dürfen Arbeitgeber Fehlzeitendaten analysieren, auswerten und veröffentlichen?
II. Was darf der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand wissen und erfragen?
III. Darf der Arbeitnehmer vor Ablauf der AUB wieder arbeiten?
IV. Einforderung der AUB ab dem 1. Krankheitstag
V. Hausbesuche durch den Arbeitgeber
VI. Telefonischer Kontakt während der Arbeitsunfähigkeit
VII. Einschaltung des MDK
VIII. Zeugenbefragungen und “Flurfunk”
IX. Ermittlungen mittels Detektiven – was ist zulässig, was nicht?
X. Rücknahme der Nebentätigkeitserlaubnis möglich?
XI. Kontaktaufnahme zum Hausarzt
XII. Kann der Arbeitgeber eine betriebsärztliche Untersuchung anordnen? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
I. BAG Update: Neueste Rechtsprechung stärkt rechtliche Positionen der Arbeitgeber
II. Wie hoch ist eigentlich der Beweiswert einer AUB (inländisch & ausländisch)?
III. Typische Fälle im Rahmen des Lohneinbehalts
1. Passgenaues Attest während der Kündigungsfrist bei Eigenkündigung
2. Angedrohte / Angekündigte Erkrankung
3. Erkrankung nach Ablehnung eines Urlaubsantrages
4. Auffällig häufige Kurzerkrankungen
5. Nichterscheinen zum Untersuchungstermin des MDK
6. Auffälligkeiten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub
7. Beschwerliche Reisen, Nebentätigkeiten oder arbeitsähnliche Tätigkeiten während der AU
IV. Umsetzung des Lohneinbehalts in der Praxis
V. Strategie im Rahmen eines möglichen Gerichtsprozesses
I. Die Anwesenheitsprämie im Lichte des § 4a EntgFG
1. Kürzungsmöglichkeit aus § 4a EntgFG
2. Das Modell: Höhe der Zahlung / Betrachtungszeitraum / Personenkreis
3. Freiwilligkeit und Befristung
4. Praktische Umsetzung am Beispielmodell
II. Zielbonus bei Erreichung einer Anwesenheits-/Krankheitsquote im Team (oder Abteilung, Unternehmen)
1. Das Modell: Zielerreichung (z. B. Krankheitsquote <X%) definiert Bonusvolumen
2. Freiwilligkeit und Befristung
3. Praktische Umsetzung am Beispielmodell
III. Kürzung sonstiger Leistungen / Einmalzahlungen
I. Ermittlung, Bewertung und Feststellung von Gefährdungen
II. Auswahl und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
I. Krankheitsbedingte Kündigung – welche Arten gibt es – ab wie vielen Fehltagen möglich?
II. Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug und Androhung der Erkrankung
III. Aufhebungsvertrag als Alternative
I. Außerordentliche Kündigung bei Entgeltfortzahlungsbetrug
II. Tat- vs. Verdachtskündigung im Rahmen des Entgeltfortzahlungsbetruges
I. Grundlagen der Entgeltfortzahlungspflicht
II. Ist Krankheit gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit?
III. Keine Pflicht innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung
IV. Durch den Arbeitnehmer verschuldete Arbeitsunfähigkeit
V. Alkohol- und Drogenabhängigkeit
VI. Bezugsdauer der Entgeltfortzahlung und Fortsetzungserkrankungen
1. Wann liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungs- und Wiederholungserkrankungen vor?
2. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber dies zu überprüfen?
3. “Einheit des Verhinderungsfalles”
I. Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsmeldung
II. Inhalt der Meldung – was muss mitgeteilt werden?
III. Bei wem hat sich der Arbeitnehmer abzumelden?
IV. Über welchen Kommunikationskanal hat die Abmeldung zu erfolgen
V. Erst- und Folgebescheinigung
VI. AUB durch “Online-Ärzte” rechtswirksam?
VII. Sonderfall I: Arbeitsunfähigkeit im Ausland
VIII. Sonderfall II: Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs
IX. Sonderfall III: Langzeiterkrankte
X. Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten
XI. Best Practice – Betriebliche Regelungen für die optimale Umsetzung der Anzeige- und Nachweispflicht
I. Teilnahmepflicht oder Freiwilligkeit
II. Teilnehmerkreis
III. Was darf der Arbeitgeber nachfragen?
IV. Wann ist der Arbeitnehmer nicht zur Antwort verpflichtet?
I. Inwieweit dürfen Arbeitgeber Fehlzeitendaten analysieren, auswerten und veröffentlichen?
II. Was darf der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand wissen und erfragen?
III. Darf der Arbeitnehmer vor Ablauf der AUB wieder arbeiten?
IV. Einforderung der AUB ab dem 1. Krankheitstag
V. Hausbesuche durch den Arbeitgeber
VI. Telefonischer Kontakt während der Arbeitsunfähigkeit
VII. Einschaltung des MDK
VIII. Zeugenbefragungen und “Flurfunk”
IX. Ermittlungen mittels Detektiven – was ist zulässig, was nicht?
X. Rücknahme der Nebentätigkeitserlaubnis möglich?
XI. Kontaktaufnahme zum Hausarzt
XII. Kann der Arbeitgeber eine betriebsärztliche Untersuchung anordnen? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
I. BAG Update: Neueste Rechtsprechung stärkt rechtliche Positionen der Arbeitgeber
II. Wie hoch ist eigentlich der Beweiswert einer AUB (inländisch & ausländisch)?
III. Typische Fälle im Rahmen des Lohneinbehalts
1. Passgenaues Attest während der Kündigungsfrist bei Eigenkündigung
2. Angedrohte / Angekündigte Erkrankung
3. Erkrankung nach Ablehnung eines Urlaubsantrages
4. Auffällig häufige Kurzerkrankungen
5. Nichterscheinen zum Untersuchungstermin des MDK
6. Auffälligkeiten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub
7. Beschwerliche Reisen, Nebentätigkeiten oder arbeitsähnliche Tätigkeiten während der AU
IV. Umsetzung des Lohneinbehalts in der Praxis
V. Strategie im Rahmen eines möglichen Gerichtsprozesses
I. Die Anwesenheitsprämie im Lichte des § 4a EntgFG
1. Kürzungsmöglichkeit aus § 4a EntgFG
2. Das Modell: Höhe der Zahlung / Betrachtungszeitraum / Personenkreis
3. Freiwilligkeit und Befristung
4. Praktische Umsetzung am Beispielmodell
II. Zielbonus bei Erreichung einer Anwesenheits-/Krankheitsquote im Team (oder Abteilung, Unternehmen)
1. Das Modell: Zielerreichung (z. B. Krankheitsquote <X%) definiert Bonusvolumen
2. Freiwilligkeit und Befristung
3. Praktische Umsetzung am Beispielmodell
III. Kürzung sonstiger Leistungen / Einmalzahlungen
I. Ermittlung, Bewertung und Feststellung von Gefährdungen
II. Auswahl und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
I. Krankheitsbedingte Kündigung – welche Arten gibt es – ab wie vielen Fehltagen möglich?
II. Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug und Androhung der Erkrankung
III. Aufhebungsvertrag als Alternative
I. Außerordentliche Kündigung bei Entgeltfortzahlungsbetrug
II. Tat- vs. Verdachtskündigung im Rahmen des Entgeltfortzahlungsbetruges
Ich fand die Größe der Gruppe perfekt und die wirklich praxisbezogen Fälle. Auf Fragen wurde sehr gut eingegangen und immer beantwortet. Die Stimmung war super angenehm. Sehr gerne wieder.
Lukas Süpner ist als Rechtsanwalt am Standort in Dresden tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte anschließend sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am Landgericht Aschaffenburg.
Während dieser Zeit schloss er eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab und verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verhandlungsmanagement.
Lukas Süpner berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Steffen Meyke ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Standort Attendorn ansässig und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.
Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.
Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.
Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.
Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.
Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.
Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.
Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.
Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.
Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.
Seminar: Fehlzeiten reduzieren II – Arbeitsrechtliche Maßnahmen im Fehlzeitenmanagement
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Personaler und Führungskräfte, die ein fundiertes Verständnis von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Fehlzeiten entwickeln möchten. Ziel ist es, Fehlzeiten gezielt zu reduzieren, rechtssicher zu handeln und dabei die Effizienz betrieblicher Prozesse zu steigern. Mit einem praxisorientierten Ansatz vermittelt dieses Seminar aktuelle rechtliche Grundlagen und gibt Ihnen wertvolle Werkzeuge an die Hand, um typische Herausforderungen im Fehlzeitenmanagement zu meistern.
Ein zentraler Bestandteil des Seminars ist die Klärung der Entgeltfortzahlungspflicht. Sie erfahren, wann Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben und wie Sie Fortsetzungs- und Wiederholungserkrankungen rechtssicher handhaben können. Dabei werden auch heikle Themen wie durch Alkohol- oder Drogenabhängigkeit bedingte Arbeitsunfähigkeit behandelt. Ergänzend dazu lernen Sie, die Einheit des Verhinderungsfalles und Möglichkeiten der Anspruchsprüfung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anzeige- und Nachweispflicht von Arbeitsunfähigkeiten. Sie erhalten Klarheit darüber, welche Informationen Arbeitnehmer mitteilen müssen, wie der richtige Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aussieht und welche besonderen Regelungen bei Krankmeldungen aus dem Ausland oder während des Urlaubs gelten. Best-Practice-Ansätze helfen Ihnen dabei, betriebliche Prozesse optimal zu gestalten.
Das Seminar beleuchtet auch die sensible Balance zwischen Fehlzeitengesprächen und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Sie erfahren, welche Fragen erlaubt sind, wie Sie eine vertrauensvolle Kommunikation aufbauen und rechtliche Grenzen wahren. Im Zusammenhang mit Kontrollrechten wird zudem aufgezeigt, in welchem Umfang Arbeitgeber Fehlzeitendaten analysieren oder Überprüfungen wie Hausbesuche und den Einsatz von Detektiven vornehmen dürfen.
Ein Highlight des Seminars ist der Umgang mit Lohneinbehalt bei zweifelhaften Krankheitsfällen. Aktuelle Rechtsprechungen werden praxisnah dargestellt, sodass Sie verstehen, wie Sie bei auffälligen Krankheitsmustern oder Unregelmäßigkeiten wie Erkrankungen während der Kündigungsfrist rechtssicher agieren können. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Anreizsysteme wie Anwesenheitsprämien oder Zielboni gestalten können, um Fehlzeiten langfristig zu minimieren.
Abgerundet wird das Seminar durch Einblicke in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Strategien für eine rechtlich einwandfreie Kündigung im Krankheitsfall. Von der krankheitsbedingten Kündigung bis hin zu fristlosen Kündigungen bei Arbeitszeitbetrug werden Sie umfassend geschult.
Dieses Seminar bietet eine unverzichtbare Ressource für all jene, die sich rechtlich absichern und gleichzeitig eine nachhaltige Strategie zur Fehlzeitenreduktion etablieren möchten. Es verbindet theoretisches Wissen mit praktischen Lösungen und hilft Ihnen, rechtliche Herausforderungen in Erfolge umzuwandeln.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
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Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
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