Fehlzeiten reduzieren durch arbeitsrechtliche Maßnahmen

Bewährte arbeitsrechtliche Instrumente fundiert einsetzen

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Entgeltfortzahlungspflicht - was sollten Arbeitgeber beachten?
  • Anzeige- und Nachweispflicht
  • Fehlzeiten-/Krankengespräch vs. BEM-Gespräch
  • Fürsorgepflicht, Kontrollrechte, Maßnahmen
  • Lohneinbehalt bei erheblichen Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
  • Anwesenheits-/(Nicht)Krankheitsprämien & Co.
  • Kündigung und Krankheit
  • Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Führungskräfte
Geschäftsführer
HR-Manager
Personalleiter
Vorstand
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 12.03.2026 - Stuttgart
  • 28.04.2026 - Hamburg
  • 05.05.2026 - Düsseldorf
  • 19.05.2026 - Nürnberg
  • + 23 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 27 Termine in ganz Deutschland
  • Erfahrene Rechtsanwälte als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare 3705 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Entgeltfortzahlungspflicht - was sollten Arbeitgeber beachten?
  • Anzeige- und Nachweispflicht
  • Fehlzeiten-/Krankengespräch vs. BEM-Gespräch
  • Fürsorgepflicht, Kontrollrechte, Maßnahmen
  • Lohneinbehalt bei erheblichen Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
  • Anwesenheits-/(Nicht)Krankheitsprämien & Co.
  • Kündigung und Krankheit
  • Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Tolle interaktive Veranstaltung. Für mich persönlich waren die konkreten Fallbesprechungen am effektivsten.
Teilnehmerin | 02.12.2025
Das Seminar hat mir sehr gut gefallen. Es wurden alle Fragen direkt beantwortet und durch verschiedene Praxisbeispiele war das Seminar sehr praxisnah. Die Dozentin hat ein gutes Fachwissen und konnte unsere Fragen direkt beantworten.
Anonym | 24.11.2025
Rundum gelungen, jederzeit gerne wieder!
Anonym | 13.10.2025
Ich habe mich sehr auf die zwei Tage gefreut, da die Bewertungen absolut für sich sprechen! Wie erhofft wurden meine Erwartungen mehr als erfüllt. Das Seminar wurde von zwei Referenten geleitet und es war super abgestimmt! Die Teilnehmer haben sehr hilfreiche Fragen gestellt, von denen alle profitieren konnten. Es wurde mit vielen Fall-Beispielen gearbeitet, sodass das Wissen besser verinnerlicht werden konnte. Alles in einem echt klasse! Freue mich auf die nächste Runde :)
Anonym | 29.03.2025

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Ablaufplan
Themen & Details
Entgeltfortzahlungspflicht - was sollten Arbeitgeber beachten?

I. Grundlagen der Entgeltfortzahlungspflicht

II. Ist Krankheit gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit?

III. Keine Pflicht innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung

IV. Durch den Arbeitnehmer verschuldete Arbeitsunfähigkeit

V. Alkohol- und Drogenabhängigkeit

VI. Bezugsdauer der Entgeltfortzahlung und Fortsetzungserkrankungen

1. Wann liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungs- und Wiederholungserkrankungen vor?

2. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber dies zu überprüfen?

3. “Einheit des Verhinderungsfalles”

Anzeige- und Nachweispflicht

I. Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsmeldung

II. Inhalt der Meldung – was muss mitgeteilt werden?

III. Bei wem hat sich der Arbeitnehmer abzumelden?

IV. Über welchen Kommunikationskanal hat die Abmeldung zu erfolgen

V. Erst- und Folgebescheinigung

VI. AUB durch “Online-Ärzte” rechtswirksam?

VII. Sonderfall I: Arbeitsunfähigkeit im Ausland

VIII. Sonderfall II: Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs

IX. Sonderfall III: Langzeiterkrankte

X. Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten

XI. Best Practice – Betriebliche Regelungen für die optimale Umsetzung der Anzeige- und Nachweispflicht

Fehlzeiten-/Krankengespräch vs. BEM-Gespräch

I. Teilnahmepflicht oder Freiwilligkeit

II. Teilnehmerkreis

III. Was darf der Arbeitgeber nachfragen?

IV. Wann ist der Arbeitnehmer nicht zur Antwort verpflichtet?

Fürsorgepflicht, Kontrollrechte, Maßnahmen

I. Inwieweit dürfen Arbeitgeber Fehlzeitendaten analysieren, auswerten und veröffentlichen?

II. Was darf der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand wissen und erfragen?

III. Darf der Arbeitnehmer vor Ablauf der AUB wieder arbeiten?

IV. Einforderung der AUB ab dem 1. Krankheitstag

V. Hausbesuche durch den Arbeitgeber

VI. Telefonischer Kontakt während der Arbeitsunfähigkeit

VII. Einschaltung des MDK

VIII. Zeugenbefragungen und “Flurfunk”

IX. Ermittlungen mittels Detektiven – was ist zulässig, was nicht?

X. Rücknahme der Nebentätigkeitserlaubnis möglich?

XI. Kontaktaufnahme zum Hausarzt

XII. Kann der Arbeitgeber eine betriebsärztliche Untersuchung anordnen? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Lohneinbehalt bei erheblichen Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit

I. BAG Update: Neueste Rechtsprechung stärkt rechtliche Positionen der Arbeitgeber

II. Wie hoch ist eigentlich der Beweiswert einer AUB (inländisch & ausländisch)?

III. Typische Fälle im Rahmen des Lohneinbehalts

1. Passgenaues Attest während der Kündigungsfrist bei Eigenkündigung

2. Angedrohte / Angekündigte Erkrankung

3. Erkrankung nach Ablehnung eines Urlaubsantrages

4. Auffällig häufige Kurzerkrankungen

5. Nichterscheinen zum Untersuchungstermin des MDK

6. Auffälligkeiten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub

7. Beschwerliche Reisen, Nebentätigkeiten oder arbeitsähnliche Tätigkeiten während der AU

IV. Umsetzung des Lohneinbehalts in der Praxis

V. Strategie im Rahmen eines möglichen Gerichtsprozesses

Anwesenheits-/(Nicht)Krankheitsprämien & Co.

I. Die Anwesenheitsprämie im Lichte des § 4a EntgFG

1. Kürzungsmöglichkeit aus § 4a EntgFG

2. Das Modell: Höhe der Zahlung / Betrachtungszeitraum / Personenkreis

3. Freiwilligkeit und Befristung

4. Praktische Umsetzung am Beispielmodell

II. Zielbonus bei Erreichung einer Anwesenheits-/Krankheitsquote im Team (oder Abteilung, Unternehmen)

1. Das Modell: Zielerreichung (z. B. Krankheitsquote <X%) definiert Bonusvolumen

2. Freiwilligkeit und Befristung

3. Praktische Umsetzung am Beispielmodell

III. Kürzung sonstiger Leistungen / Einmalzahlungen

Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen

I. Ermittlung, Bewertung und Feststellung von Gefährdungen

II. Auswahl und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen

Kündigung und Krankheit

I. Krankheitsbedingte Kündigung – welche Arten gibt es – ab wie vielen Fehltagen möglich?

II. Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug und Androhung der Erkrankung

III. Aufhebungsvertrag als Alternative

Kündigung bei Entgeltfortzahlungsbetrug

I. Außerordentliche Kündigung bei Entgeltfortzahlungsbetrug

II. Tat- vs. Verdachtskündigung im Rahmen des Entgeltfortzahlungsbetruges

I. Grundlagen der Entgeltfortzahlungspflicht

II. Ist Krankheit gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit?

III. Keine Pflicht innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung

IV. Durch den Arbeitnehmer verschuldete Arbeitsunfähigkeit

V. Alkohol- und Drogenabhängigkeit

VI. Bezugsdauer der Entgeltfortzahlung und Fortsetzungserkrankungen

1. Wann liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungs- und Wiederholungserkrankungen vor?

2. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber dies zu überprüfen?

3. “Einheit des Verhinderungsfalles”

I. Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsmeldung

II. Inhalt der Meldung – was muss mitgeteilt werden?

III. Bei wem hat sich der Arbeitnehmer abzumelden?

IV. Über welchen Kommunikationskanal hat die Abmeldung zu erfolgen

V. Erst- und Folgebescheinigung

VI. AUB durch “Online-Ärzte” rechtswirksam?

VII. Sonderfall I: Arbeitsunfähigkeit im Ausland

VIII. Sonderfall II: Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs

IX. Sonderfall III: Langzeiterkrankte

X. Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten

XI. Best Practice – Betriebliche Regelungen für die optimale Umsetzung der Anzeige- und Nachweispflicht

I. Teilnahmepflicht oder Freiwilligkeit

II. Teilnehmerkreis

III. Was darf der Arbeitgeber nachfragen?

IV. Wann ist der Arbeitnehmer nicht zur Antwort verpflichtet?

I. Inwieweit dürfen Arbeitgeber Fehlzeitendaten analysieren, auswerten und veröffentlichen?

II. Was darf der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand wissen und erfragen?

III. Darf der Arbeitnehmer vor Ablauf der AUB wieder arbeiten?

IV. Einforderung der AUB ab dem 1. Krankheitstag

V. Hausbesuche durch den Arbeitgeber

VI. Telefonischer Kontakt während der Arbeitsunfähigkeit

VII. Einschaltung des MDK

VIII. Zeugenbefragungen und “Flurfunk”

IX. Ermittlungen mittels Detektiven – was ist zulässig, was nicht?

X. Rücknahme der Nebentätigkeitserlaubnis möglich?

XI. Kontaktaufnahme zum Hausarzt

XII. Kann der Arbeitgeber eine betriebsärztliche Untersuchung anordnen? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

I. BAG Update: Neueste Rechtsprechung stärkt rechtliche Positionen der Arbeitgeber

II. Wie hoch ist eigentlich der Beweiswert einer AUB (inländisch & ausländisch)?

III. Typische Fälle im Rahmen des Lohneinbehalts

1. Passgenaues Attest während der Kündigungsfrist bei Eigenkündigung

2. Angedrohte / Angekündigte Erkrankung

3. Erkrankung nach Ablehnung eines Urlaubsantrages

4. Auffällig häufige Kurzerkrankungen

5. Nichterscheinen zum Untersuchungstermin des MDK

6. Auffälligkeiten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub

7. Beschwerliche Reisen, Nebentätigkeiten oder arbeitsähnliche Tätigkeiten während der AU

IV. Umsetzung des Lohneinbehalts in der Praxis

V. Strategie im Rahmen eines möglichen Gerichtsprozesses

I. Die Anwesenheitsprämie im Lichte des § 4a EntgFG

1. Kürzungsmöglichkeit aus § 4a EntgFG

2. Das Modell: Höhe der Zahlung / Betrachtungszeitraum / Personenkreis

3. Freiwilligkeit und Befristung

4. Praktische Umsetzung am Beispielmodell

II. Zielbonus bei Erreichung einer Anwesenheits-/Krankheitsquote im Team (oder Abteilung, Unternehmen)

1. Das Modell: Zielerreichung (z. B. Krankheitsquote <X%) definiert Bonusvolumen

2. Freiwilligkeit und Befristung

3. Praktische Umsetzung am Beispielmodell

III. Kürzung sonstiger Leistungen / Einmalzahlungen

I. Ermittlung, Bewertung und Feststellung von Gefährdungen

II. Auswahl und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen

I. Krankheitsbedingte Kündigung – welche Arten gibt es – ab wie vielen Fehltagen möglich?

II. Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug und Androhung der Erkrankung

III. Aufhebungsvertrag als Alternative

I. Außerordentliche Kündigung bei Entgeltfortzahlungsbetrug

II. Tat- vs. Verdachtskündigung im Rahmen des Entgeltfortzahlungsbetruges

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Es wurden genau die Probleme angesprochen, mit denen wir es auch vor Ort zu tun haben. Die vorgestellten Lösungen können vor Ort umgesetzt werden.

Teilnehmer | 10.12.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Partner, Rechtsanwalt
Im Fokus
Markus Weron

Markus Weron ist Partner der Anwalstssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.

Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.

Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.

Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.

Im Fokus
Maximilian Schreiner

Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt am Hamburger Standort tätig.

Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.

Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Standort Attendorn ansässig und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Im Fokus
Lukas Süpner

Lukas Süpner ist als Rechtsanwalt am Standort in Dresden tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte anschließend sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am Landgericht Aschaffenburg.

Während dieser Zeit schloss er eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab und verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verhandlungsmanagement.

Lukas Süpner berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Fokus
Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

 

Details
Inhalte des Seminars

Seminar: Fehlzeiten reduzieren II – Arbeitsrechtliche Maßnahmen im Fehlzeitenmanagement

Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Personaler und Führungskräfte, die ein fundiertes Verständnis von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Fehlzeiten entwickeln möchten. Ziel ist es, Fehlzeiten gezielt zu reduzieren, rechtssicher zu handeln und dabei die Effizienz betrieblicher Prozesse zu steigern. Mit einem praxisorientierten Ansatz vermittelt dieses Seminar aktuelle rechtliche Grundlagen und gibt Ihnen wertvolle Werkzeuge an die Hand, um typische Herausforderungen im Fehlzeitenmanagement zu meistern.

Ein zentraler Bestandteil des Seminars ist die Klärung der Entgeltfortzahlungspflicht. Sie erfahren, wann Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben und wie Sie Fortsetzungs- und Wiederholungserkrankungen rechtssicher handhaben können. Dabei werden auch heikle Themen wie durch Alkohol- oder Drogenabhängigkeit bedingte Arbeitsunfähigkeit behandelt. Ergänzend dazu lernen Sie, die Einheit des Verhinderungsfalles und Möglichkeiten der Anspruchsprüfung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anzeige- und Nachweispflicht von Arbeitsunfähigkeiten. Sie erhalten Klarheit darüber, welche Informationen Arbeitnehmer mitteilen müssen, wie der richtige Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aussieht und welche besonderen Regelungen bei Krankmeldungen aus dem Ausland oder während des Urlaubs gelten. Best-Practice-Ansätze helfen Ihnen dabei, betriebliche Prozesse optimal zu gestalten.

Das Seminar beleuchtet auch die sensible Balance zwischen Fehlzeitengesprächen und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Sie erfahren, welche Fragen erlaubt sind, wie Sie eine vertrauensvolle Kommunikation aufbauen und rechtliche Grenzen wahren. Im Zusammenhang mit Kontrollrechten wird zudem aufgezeigt, in welchem Umfang Arbeitgeber Fehlzeitendaten analysieren oder Überprüfungen wie Hausbesuche und den Einsatz von Detektiven vornehmen dürfen.

Ein Highlight des Seminars ist der Umgang mit Lohneinbehalt bei zweifelhaften Krankheitsfällen. Aktuelle Rechtsprechungen werden praxisnah dargestellt, sodass Sie verstehen, wie Sie bei auffälligen Krankheitsmustern oder Unregelmäßigkeiten wie Erkrankungen während der Kündigungsfrist rechtssicher agieren können. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Anreizsysteme wie Anwesenheitsprämien oder Zielboni gestalten können, um Fehlzeiten langfristig zu minimieren.

Abgerundet wird das Seminar durch Einblicke in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Strategien für eine rechtlich einwandfreie Kündigung im Krankheitsfall. Von der krankheitsbedingten Kündigung bis hin zu fristlosen Kündigungen bei Arbeitszeitbetrug werden Sie umfassend geschult.

Dieses Seminar bietet eine unverzichtbare Ressource für all jene, die sich rechtlich absichern und gleichzeitig eine nachhaltige Strategie zur Fehlzeitenreduktion etablieren möchten. Es verbindet theoretisches Wissen mit praktischen Lösungen und hilft Ihnen, rechtliche Herausforderungen in Erfolge umzuwandeln.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

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Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

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Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

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