Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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19.06.2024 | - Hamburg |
22.08.2024 | - Live-Online |
23.08.2024 |
29.08.2024 | - Düsseldorf |
26.09.2024 | - Berlin |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
1. Mitbestimmung im Überblick
2. Mit wem verhandeln – BR, GBR, KBR?
Kann der Arbeitgeber den Verhandlungspartner auswählen / beeinflussen und daraus einen Verhandlungsvorteil erzielen?
3. § 99 BetrVG vs. § 87 BetrVG
4. Wo hat der Arbeitgeber seine „schwachen“ Positionen / wo ist er „angreifbar“?
5. Wo hat der Betriebsrat viel Verhandlungsmacht?
6. Wo hat der Arbeitgeber viel Verhandlungsmacht?
7. Arbeitsgericht vs. Einigungsstelle
8. Betriebsvereinbarung vs. Regelungsabrede
1. Strategische Optionen – die richtige Grundausrichtung wählen
2. Verhandlungstechniken
Anchoring
Knappheit
Reziprozität & Kompensationsgeschäfte
3. Wie erhöht man seine Verhandlungsmacht?
1. „Get into the other one´s head“ – der Verhandlungsgegner
Gruppenpsychologische Betrachtung
Betrachtung der einzelnen Personen / individuelle Persönlichkeitsprofile
Ziele & Interessen
Stärken & Schwächen
„The hot button“
2. Das eigene Verhandlungsteam
Rollen im eigenen Team
Aufgaben während der Verhandlung
1. Zeitmanagement im Projekt
2. Zeitmanagement im Einzeltermin
3. Taktik & Kommunikation
Verstehen, Gemeinsamkeiten & Beziehung
Schweigen & Pass-by
Umgang mit Forderungen
Bogey
Good Cop / Bad Cop
Unvollständige Lösungen
Meine Betriebsvereinbarung vs. Deine Betriebsvereinbarung
Pausen & Zeitmanagement
1. BATNA, WATNA, ZOPA
2. Kompensationsgeschäfte planen
3. Forderungen planen und Schritte festlegen
4. Analyse des Verhandlungsgegners
5. Das eigene Team zusammenstellen
6. Drehbuch / Dramaturgie und Special Effects planen
1. Mitbestimmung im Überblick
2. Mit wem verhandeln – BR, GBR, KBR?
Kann der Arbeitgeber den Verhandlungspartner auswählen / beeinflussen und daraus einen Verhandlungsvorteil erzielen?
3. § 99 BetrVG vs. § 87 BetrVG
4. Wo hat der Arbeitgeber seine „schwachen“ Positionen / wo ist er „angreifbar“?
5. Wo hat der Betriebsrat viel Verhandlungsmacht?
6. Wo hat der Arbeitgeber viel Verhandlungsmacht?
7. Arbeitsgericht vs. Einigungsstelle
8. Betriebsvereinbarung vs. Regelungsabrede
1. Strategische Optionen – die richtige Grundausrichtung wählen
2. Verhandlungstechniken
Anchoring
Knappheit
Reziprozität & Kompensationsgeschäfte
3. Wie erhöht man seine Verhandlungsmacht?
1. „Get into the other one´s head“ – der Verhandlungsgegner
Gruppenpsychologische Betrachtung
Betrachtung der einzelnen Personen / individuelle Persönlichkeitsprofile
Ziele & Interessen
Stärken & Schwächen
„The hot button“
2. Das eigene Verhandlungsteam
Rollen im eigenen Team
Aufgaben während der Verhandlung
1. Zeitmanagement im Projekt
2. Zeitmanagement im Einzeltermin
3. Taktik & Kommunikation
Verstehen, Gemeinsamkeiten & Beziehung
Schweigen & Pass-by
Umgang mit Forderungen
Bogey
Good Cop / Bad Cop
Unvollständige Lösungen
Meine Betriebsvereinbarung vs. Deine Betriebsvereinbarung
Pausen & Zeitmanagement
1. BATNA, WATNA, ZOPA
2. Kompensationsgeschäfte planen
3. Forderungen planen und Schritte festlegen
4. Analyse des Verhandlungsgegners
5. Das eigene Team zusammenstellen
6. Drehbuch / Dramaturgie und Special Effects planen
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Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.
Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.
Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.
Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Hallo. Es war mein erstes Seminar bei Schreiner Seminare. Dieses habe ich allerdings als sehr nützlich für die betriebliche Praxis empfunden.
Das Seminar “Erfolgreich verhandeln mit dem Betriebsrat” richtet sich speziell an Geschäftsführer, Personalleiter und Personaler, die in ihrem beruflichen Alltag eng mit Betriebsräten zusammenarbeiten und Verhandlungen führen müssen.
In diesem Seminar bringen wir die betriebsverfassungsrechtliche Perspektive zusammen mit Erkenntnissen aus der professionellen Verhandlungsführung.
Im ersten Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Mitbestimmung im Betriebsverfassungsrecht. Sie lernen, mit welchen Gremien Sie verhandeln müssen, aber auch wie Sie durch rechtliche Expertise Einfluss auf die Zuständigkeit und damit den Verhandlungspartner haben. Insbesondere die §§ 99 BetrVG und § 87 BetrVG werden hinsichtlich der Auswirkung auf die Verhandlungsmacht beider Seiten dargestellt. Hier beleuchten wir die “schwachen” Positionen des Arbeitgebers und identifizieren potenzielle Angriffspunkte. Gleichzeitig erfahren Sie, wo der Betriebsrat seine Verhandlungsmacht hat und wo der Arbeitgeber in der Lage ist, Verhandlungsspielräume zu nutzen.
Basierend auf diesen Grundlagen steigen wir tiefer in die Verhandlungsstrategie ein, beleuchten diese aber immer in Bezug zum Betriebsverfassungsrecht. Welche Strategien gibt es und wie und wann könnten diese in Verhandlungen mit Betriebsräten zum Einsatz kommen. Wir zeigen auf wie Sie ihre Verhandlungsmacht erhöhen, welche Techniken dazu zur Verfügung stehen und wie diese “arbeitsrechtlich gespielt” werden. Tarifvorrang, -vorbehalt, Differenzierung zwischen “Ob” und “Wie” sind da nur einige der Schlagwörter.
Weiter zeigen wir auf wie auf psychologischer Ebene die Beteiligten analysiert, eingeordnet und auch im Rahmen von Teamverhandlungen eingesetzt werden können.
Im Rahmen der Prozessbetrachtung fügen wir das Thema “Zeit” hinzu. Zeit spielt eine entscheidende Rolle in Verhandlungen. Gepaart mit weiteren Taktiken kann auch hierdurch ihre Position und letztlich ihr Verhandlungsergebnis massiv verbessert werden.
Im letzten Teil fassen wir zusammen und erarbeiten ein Beispiel zur Vorbereitung auf eine schwierige Verhandlung.
Konstruktiv – Professionell – Zielsicher
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
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Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
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