Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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06.06.2023 | - Düsseldorf |
21.06.2023 | - Dresden |
22.06.2023 | - München |
15.08.2023 | - Dortmund |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
1. Die Situationsanalyse
2. Zielfestlegung
3. Festlegung der Mittel
4. Umsetzung der Maßnahmen
1. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
2. Einbindung des Betriebsrats in Entscheidungsprozesse
a) Frühzeitige Einbindung
b) Informationspolitik
c) Kein „Übergehen“ des Betriebsrats
d) Kompensationsgeschäfte
3. Taktische Überlegungen
a) Mit wem verhandeln?
b) Zu welchem Zeitpunkt verhandeln?
c) Mögliche Zugeständnisse und Grenzen vorher festlegen
d) Vereinbarungen „auf Probe“
e) Keine Scheu vor der „teuren“ Einigungsstelle
f) Befristung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
1. Einigungsstelle
a) Erzwingbare Mitbestimmung: Was wird überhaupt in der Einigungsstelle verhandelt?
b) Auswahl des richtigen Vorsitzenden und der Beisitzer
c) Bestellungsverfahren über das Arbeitsgericht
d) Schriftliche Vorbereitung des Verfahrens
e) Unterrichtung des Vorsitzenden
f) Ablauf und Taktik in den Sitzungen
g) Kosten begrenzen
2. Beschlussverfahren
a) Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
b) Chancen vorher ausloten
c) Richtige Vorbereitung der Termine
d) Wer geht zum Termin?
e) Taktik im Prozess
f) Kosten
1. Kündigung und Auflösung als „letztes Mittel“ bei grober Pflichtverletzung
2. Außerordentliche Kündigung, § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG
3. Ordentliche Kündigung, § 15 Abs. 4 und 5 KSchG
4. Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss einzelner Mitglieder, § 23 BetrVG
5. Einfluss von Outsourcing / Betriebsübergang auf den Betriebsrat
6. Einfluss von betrieblichen Umstrukturierungen auf den Betriebsrat
1. Vorteile einer aktiven Mitgestaltung der Wahl durch den Arbeitgeber
a) Vorteile durch das Prinzip der Verhältnis- bzw. Listenwahl (im Vergleich zur Mehrheits- bzw. Personenwahl)
b) Vorteile durch das Prinzip der Geschlechterquote
2. Anzahl der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder
3. Vollständige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Grenzen des Zutrittsrechts
2. Grenzen des Werberechts
3. Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen
1. Die Situationsanalyse
2. Zielfestlegung
3. Festlegung der Mittel
4. Umsetzung der Maßnahmen
1. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
2. Einbindung des Betriebsrats in Entscheidungsprozesse
a) Frühzeitige Einbindung
b) Informationspolitik
c) Kein „Übergehen“ des Betriebsrats
d) Kompensationsgeschäfte
3. Taktische Überlegungen
a) Mit wem verhandeln?
b) Zu welchem Zeitpunkt verhandeln?
c) Mögliche Zugeständnisse und Grenzen vorher festlegen
d) Vereinbarungen „auf Probe“
e) Keine Scheu vor der „teuren“ Einigungsstelle
f) Befristung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
1. Einigungsstelle
a) Erzwingbare Mitbestimmung: Was wird überhaupt in der Einigungsstelle verhandelt?
b) Auswahl des richtigen Vorsitzenden und der Beisitzer
c) Bestellungsverfahren über das Arbeitsgericht
d) Schriftliche Vorbereitung des Verfahrens
e) Unterrichtung des Vorsitzenden
f) Ablauf und Taktik in den Sitzungen
g) Kosten begrenzen
2. Beschlussverfahren
a) Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
b) Chancen vorher ausloten
c) Richtige Vorbereitung der Termine
d) Wer geht zum Termin?
e) Taktik im Prozess
f) Kosten
1. Kündigung und Auflösung als „letztes Mittel“ bei grober Pflichtverletzung
2. Außerordentliche Kündigung, § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG
3. Ordentliche Kündigung, § 15 Abs. 4 und 5 KSchG
4. Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss einzelner Mitglieder, § 23 BetrVG
5. Einfluss von Outsourcing / Betriebsübergang auf den Betriebsrat
6. Einfluss von betrieblichen Umstrukturierungen auf den Betriebsrat
1. Vorteile einer aktiven Mitgestaltung der Wahl durch den Arbeitgeber
a) Vorteile durch das Prinzip der Verhältnis- bzw. Listenwahl (im Vergleich zur Mehrheits- bzw. Personenwahl)
b) Vorteile durch das Prinzip der Geschlechterquote
2. Anzahl der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder
3. Vollständige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Grenzen des Zutrittsrechts
2. Grenzen des Werberechts
3. Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen
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Herr Flach ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Seit 2010 ist Herr Flach Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bereits im Rahmen seines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster setzte er seinen Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht. Nach seiner Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2004 arbeitete er in verschiedenen Kanzleien und leitete zuletzt für ca. 12,5 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.
Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Herr Flach Unternehmen in allen Fragestellungen des individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Befristung sowie im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrates.
Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.
Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.
Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Die Seminarinhalte wurden in lockerer Atmosphäre, sehr kompetent und anschaulich mit vielen Beispielen vermittelt.
Häufig wird es in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat emotional. Doch die Erfahrung zeigt, dass eine strategische Vorgehensweise deutlich effektiver ist, sodass beide Seiten zusammenkommen.
In diesem Seminar erfahren Geschäftsführer und Personaler, wie sie strategisch mit dem Betriebsrat arbeiten können. Die strategischen Ansätze reichen hier von Beziehungsmanagement, kooperativem und taktischem Verhalten in Verhandlungen, bis hin zu konfrontativen Vorgehensweisen sofern der Betriebsrat grobe Pflichtverletzungen begeht. Abschließend wird auch das Thema Gewerkschaftseinfluss besprochen und dargelegt, wie die Grenzen der Gewerkschaft im Betrieb liegen.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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1X | 895,- |
895,- |
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
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Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
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