Schreiner Praxis-Seminare GbR
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57439 Attendorn
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Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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26.09.2023 | - Dortmund |
27.09.2023 |
24.10.2023 | - München |
25.10.2023 |
15.11.2023 | - Stuttgart |
16.11.2023 |
06.02.2024 | - Live-Online |
07.02.2024 | |
13.02.2024 | |
14.02.2024 |
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Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Was ist überhaupt Arbeitszeit (Die verschiedenen Arbeitszeitbegriffe)?
II. Zwingende Vorgaben
III. Umfang der Mitbestimmung
Was kann der Betriebsrat in der Einigungsstelle erzwingen und was nicht (Spruchfähigkeit von Regelungen)?
IV. Typische und vernünftige Regelungen in Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
I. Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
1. Zweck und Gegenstand des Mitbestimmungsrechts: Lohngestaltung
a. Alle Lohnbestandteile (Lohn- und Entgeltbegriff)
b. Gestaltung des Lohns
c. Kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Lohnhöhe
d. Beispiele für Entlohnungsgrundsätze
e. Mehrere Entlohnungsgrundsätze im Betrieb
f. Änderung von Entlohnungsgrundsätzen
g. Einstellung und Änderung von Zusatzleistungen
2. Grenzen des Mitbestimmungsrechts
a. Freiheit der unternehmerischen Entscheidung
b. Tarifvorrang gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
c. Fehlender Regelungsspielraum
d. Begrenzung auf kollektive Maßnahmen
3. Die praxisrelevantesten Tatbestände
a. Mitbestimmung bei freiwilligen Leistungen
i. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern
ii. Bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern
b. Anrechnung und Widerruf übertariflicher Zulagen
c. Vergütungsstruktur, auch für AT-Mitarbeiter
d. Veränderung der Vergütungsstruktur durch Entgelterhöhungen
4. Zuständigkeit: Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat?
5. Folgen eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das Mitbestimmungsrecht
a. Folgen im Verhältnis Arbeitgeber – Betriebsrat
b. Folgen im Verhältnis Arbeitgeber – Arbeitnehmer
6. Abgrenzung von und Unterschiede zur Mitbestimmung bei Leistungsentgelten gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 11 BetrVG
a. Wann liegen vergleichbare leistungsbezogene Entgelte im Sinne der Ziffer 11 vor?
b. Folge: Mitbestimmung auch bei der Entgelthöhe
II. Typische und vernünftige Regelungen in Betriebsvereinbarungen zum Entgelt
1. Betriebsvereinbarung zum Entgeltsystem
2. Betriebsvereinbarung zu freiwilligen Leistungen
3. Betriebsvereinbarung zur Entlohnung nach Zielvereinbarungen
4. Betriebsvereinbarungen zu erfolgsabhängigen Prämien
5. Betriebsvereinbarung zu Entgelterhöhungen
I. Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
1. Zweck der Mitbestimmung
2. Begriff der Überwachung
3. Begriff der technischen Einrichtung
4. Initiativrecht des Betriebsrats?
II. Weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei den wichtigsten technischen Einrichtungen
1. Technische Ausstattung
2. Microsoft 365 und Co.
3. Elektronische Fragebögen
4. Cloud-Dienste
5. Personalinformationssysteme
6. Soziale Medien
7. Künstliche Intelligenz
8. Roboter und Smart Factorys
III. Umsetzung der Einführung eines IT-Systems in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
1. Örtlicher Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat; wer ist der richtige Verhandlungspartner?
2. Worüber ist der Betriebsrat zu informieren?
3. Typische Verhaltensweisen von Betriebsräten und taktische Reaktionsmöglichkeiten für den Arbeitgeber
4. Die Einigungsstelle in der IT-Mitbestimmung
5. IT-Sachverständiger (Anspruch und Grenzen)
IV. Typische und vernünftige Regelung in Betriebsvereinbarungen zur IT (Typische Inhalte und klassische Fallstricke – inkl. Formulierungen)
1. Regelungen zur verwendeten Hard- und Software inklusive Schnittstellen
2. Regelungen zu den Verwendungszwecken
3. Updateklauseln
4. Regelungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle
5. Zugriffsberechtigungen
6. Betriebsratsvereinbarung als Rechtsgrundlage für Datenerhebung und -verwertung
7. Freie Datenbankabfragen
8. Schulungen für Anwender
9. Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen und Nachwirkung
10. Rahmenbetriebsvereinbarungen als umfassende Lösung
11. Aktuelle BAG-Rechtsprechung zu konkreten IT-Regelungen
I. Was ist überhaupt Arbeitszeit (Die verschiedenen Arbeitszeitbegriffe)?
II. Zwingende Vorgaben
III. Umfang der Mitbestimmung
Was kann der Betriebsrat in der Einigungsstelle erzwingen und was nicht (Spruchfähigkeit von Regelungen)?
IV. Typische und vernünftige Regelungen in Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
I. Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
1. Zweck und Gegenstand des Mitbestimmungsrechts: Lohngestaltung
a. Alle Lohnbestandteile (Lohn- und Entgeltbegriff)
b. Gestaltung des Lohns
c. Kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Lohnhöhe
d. Beispiele für Entlohnungsgrundsätze
e. Mehrere Entlohnungsgrundsätze im Betrieb
f. Änderung von Entlohnungsgrundsätzen
g. Einstellung und Änderung von Zusatzleistungen
2. Grenzen des Mitbestimmungsrechts
a. Freiheit der unternehmerischen Entscheidung
b. Tarifvorrang gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
c. Fehlender Regelungsspielraum
d. Begrenzung auf kollektive Maßnahmen
3. Die praxisrelevantesten Tatbestände
a. Mitbestimmung bei freiwilligen Leistungen
i. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern
ii. Bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern
b. Anrechnung und Widerruf übertariflicher Zulagen
c. Vergütungsstruktur, auch für AT-Mitarbeiter
d. Veränderung der Vergütungsstruktur durch Entgelterhöhungen
4. Zuständigkeit: Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat?
5. Folgen eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das Mitbestimmungsrecht
a. Folgen im Verhältnis Arbeitgeber – Betriebsrat
b. Folgen im Verhältnis Arbeitgeber – Arbeitnehmer
6. Abgrenzung von und Unterschiede zur Mitbestimmung bei Leistungsentgelten gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 11 BetrVG
a. Wann liegen vergleichbare leistungsbezogene Entgelte im Sinne der Ziffer 11 vor?
b. Folge: Mitbestimmung auch bei der Entgelthöhe
II. Typische und vernünftige Regelungen in Betriebsvereinbarungen zum Entgelt
1. Betriebsvereinbarung zum Entgeltsystem
2. Betriebsvereinbarung zu freiwilligen Leistungen
3. Betriebsvereinbarung zur Entlohnung nach Zielvereinbarungen
4. Betriebsvereinbarungen zu erfolgsabhängigen Prämien
5. Betriebsvereinbarung zu Entgelterhöhungen
I. Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
1. Zweck der Mitbestimmung
2. Begriff der Überwachung
3. Begriff der technischen Einrichtung
4. Initiativrecht des Betriebsrats?
II. Weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei den wichtigsten technischen Einrichtungen
1. Technische Ausstattung
2. Microsoft 365 und Co.
3. Elektronische Fragebögen
4. Cloud-Dienste
5. Personalinformationssysteme
6. Soziale Medien
7. Künstliche Intelligenz
8. Roboter und Smart Factorys
III. Umsetzung der Einführung eines IT-Systems in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
1. Örtlicher Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat; wer ist der richtige Verhandlungspartner?
2. Worüber ist der Betriebsrat zu informieren?
3. Typische Verhaltensweisen von Betriebsräten und taktische Reaktionsmöglichkeiten für den Arbeitgeber
4. Die Einigungsstelle in der IT-Mitbestimmung
5. IT-Sachverständiger (Anspruch und Grenzen)
IV. Typische und vernünftige Regelung in Betriebsvereinbarungen zur IT (Typische Inhalte und klassische Fallstricke – inkl. Formulierungen)
1. Regelungen zur verwendeten Hard- und Software inklusive Schnittstellen
2. Regelungen zu den Verwendungszwecken
3. Updateklauseln
4. Regelungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle
5. Zugriffsberechtigungen
6. Betriebsratsvereinbarung als Rechtsgrundlage für Datenerhebung und -verwertung
7. Freie Datenbankabfragen
8. Schulungen für Anwender
9. Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen und Nachwirkung
10. Rahmenbetriebsvereinbarungen als umfassende Lösung
11. Aktuelle BAG-Rechtsprechung zu konkreten IT-Regelungen
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Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Das Seminar war sehr spannend und man konnte viele hilfreiche Tipps mit in den Berufsalltag nehmen!
Dieses Seminar erläutert die zentralen Themen Arbeitszeit, Entgelt und IT im Rahmen der Mitbestimmung.
Im ersten Schritt wird dargelegt was mitbestimmungspflichtig ist und was nicht der Mitbestimmung unterliegt. Basierend auf diesem juristischen Fundament werden praxistaugliche und bewährte Regelungsbeispiele zu Betriebsvereinbarungen aus den benannten Bereichen dargestellt.
Die Praxis zeigt immer wieder, dass Unternehmen, die in diesen Bereich nichtnur irgendwelche Regelungen, sodern sehr gute Regelungen etabliert haben, eine deutlich ruhigere Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat führen können.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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