Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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05.11.2024 | - Live-Online |
06.11.2024 |
03.04.2025 | - Live-Online |
04.04.2025 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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I. Außerbetriebliche Gründe (z. B. Absatz- / Auftrags- / Umsatz- / Gewinnrückgang)
1. Selbstbindende Unternehmerentscheidung
2. Darlegung der Korrelation von Auftragsrückgang und Beschäftigungsbedarf
II. Innerbetriebliche Gründe (z. B. Schließung oder Einschränkung von Betriebsteilen, Rationalisierung, Organisationsänderungen, Outsourcing)
1. Gestaltende Unternehmerentscheidung
2. Eingeschränkte, gerichtliche Überprüfbarkeit
III. Fazit: Strategische Herangehensweise an die betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber
I. Gleichrangige oder hierarchisch niedrigere Arbeitsplätze
II. Geeignete Arbeitsplätze
III. Freie Arbeitsplätze
IV. Sonderfall: Leiharbeitnehmer
I. Arbeitsplatzbezogene Vergleichbarkeit
1. Der Betrieb als Bezugspunkt für die Vergleichbarkeit
2. Horizontale, keine vertikale Vergleichbarkeit
3. Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten als maßgebliche Faktoren für die Vergleichbarkeit
4. Der Arbeitsvertrag als Grenze für die Vergleichbarkeit
II. Die Sozialauswahl im engeren Sinne
1. Maßgebende Kriterien: Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
2. Erleichterung der Sozialauswahl durch Punktesysteme als Auswahlgrundsätze gemäß §§ 1 Abs. 4 KSchG, 95 BetrVG
3. Herausnahme von Arbeitnehmern aus der Sozialauswahl
a. Leistungsträger gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
b. Wegen ausgewogener Personal- und Altersstruktur gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
c. Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz
I. Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretung
II. Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Gleichgestellte
III. Arbeitnehmer in Mutterschutz und Elternzeit
I. Die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung gemäß § 102 BetrVG
II. Die Massenentlassungsanzeige gemäß §§ 17 f. KSchG
1. Erforderlichkeit einer Massenentlassungsanzeige
2. Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige
III. Konsultationspflicht gemäß §§ 17 f. KSchG
I. Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsänderung gemäß § 111 Satz 3 BetrVG
1. Reiner Personalabbau als Einschränkung des Betriebs
2. Schließung von Betrieben oder Betriebsteilen
3. Grundlegende Organisationsänderungen
4. Grundlegend neue Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
II. Versuch eines Interessenausgleichs gemäß § 112 Abs. 1 bis 3 BetrVG
1. Die Interessenausgleichsverhandlungen
2. Mögliche Inhalte eines Interessenausgleichs
3. Das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen vor der Einigungsstelle
III. Die Sozialplanpflicht gemäß § 111 Abs. 4 und 5 BetrVG
1. Mögliche Inhalte eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht gemäß § 112 a BetrVG
a. Bei reinem Personalabbau
b. Bei neu gegründeten Unternehmen
3. Die Sozialplanverhandlungen vor der Einigungsstelle
4. Besondere Sozialpläne
a. Der Transfersozialplan
b. Der Sozialtarifvertrag
IV. Folgen fehlerhaften Vorgehens bei Betriebsänderungen
1. Ordnungswidrigkeit gemäß § 121 BetrVG
2. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats (Gefahr einer einstweiligen Verfügung)
3. Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 BetrVG
I. Außerbetriebliche Gründe (z. B. Absatz- / Auftrags- / Umsatz- / Gewinnrückgang)
1. Selbstbindende Unternehmerentscheidung
2. Darlegung der Korrelation von Auftragsrückgang und Beschäftigungsbedarf
II. Innerbetriebliche Gründe (z. B. Schließung oder Einschränkung von Betriebsteilen, Rationalisierung, Organisationsänderungen, Outsourcing)
1. Gestaltende Unternehmerentscheidung
2. Eingeschränkte, gerichtliche Überprüfbarkeit
III. Fazit: Strategische Herangehensweise an die betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber
I. Gleichrangige oder hierarchisch niedrigere Arbeitsplätze
II. Geeignete Arbeitsplätze
III. Freie Arbeitsplätze
IV. Sonderfall: Leiharbeitnehmer
I. Arbeitsplatzbezogene Vergleichbarkeit
1. Der Betrieb als Bezugspunkt für die Vergleichbarkeit
2. Horizontale, keine vertikale Vergleichbarkeit
3. Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten als maßgebliche Faktoren für die Vergleichbarkeit
4. Der Arbeitsvertrag als Grenze für die Vergleichbarkeit
II. Die Sozialauswahl im engeren Sinne
1. Maßgebende Kriterien: Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
2. Erleichterung der Sozialauswahl durch Punktesysteme als Auswahlgrundsätze gemäß §§ 1 Abs. 4 KSchG, 95 BetrVG
3. Herausnahme von Arbeitnehmern aus der Sozialauswahl
a. Leistungsträger gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
b. Wegen ausgewogener Personal- und Altersstruktur gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
c. Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz
I. Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretung
II. Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Gleichgestellte
III. Arbeitnehmer in Mutterschutz und Elternzeit
I. Die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung gemäß § 102 BetrVG
II. Die Massenentlassungsanzeige gemäß §§ 17 f. KSchG
1. Erforderlichkeit einer Massenentlassungsanzeige
2. Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige
III. Konsultationspflicht gemäß §§ 17 f. KSchG
I. Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsänderung gemäß § 111 Satz 3 BetrVG
1. Reiner Personalabbau als Einschränkung des Betriebs
2. Schließung von Betrieben oder Betriebsteilen
3. Grundlegende Organisationsänderungen
4. Grundlegend neue Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
II. Versuch eines Interessenausgleichs gemäß § 112 Abs. 1 bis 3 BetrVG
1. Die Interessenausgleichsverhandlungen
2. Mögliche Inhalte eines Interessenausgleichs
3. Das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen vor der Einigungsstelle
III. Die Sozialplanpflicht gemäß § 111 Abs. 4 und 5 BetrVG
1. Mögliche Inhalte eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht gemäß § 112 a BetrVG
a. Bei reinem Personalabbau
b. Bei neu gegründeten Unternehmen
3. Die Sozialplanverhandlungen vor der Einigungsstelle
4. Besondere Sozialpläne
a. Der Transfersozialplan
b. Der Sozialtarifvertrag
IV. Folgen fehlerhaften Vorgehens bei Betriebsänderungen
1. Ordnungswidrigkeit gemäß § 121 BetrVG
2. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats (Gefahr einer einstweiligen Verfügung)
3. Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 BetrVG
Viele spannende Praxisbeispiele, kleiner Teilnehmerkreis (7 Teilnehmer), sehr eloquenter und erfahrener Referent. Ich empfehle das Seminar sehr gern weiter.
Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.
Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.
Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.
Dieses WebSeminar gibt einen umfassenden Einblick zur Anwendung der betriebsbedingten Kündigung. Es richtet sich an Vorstände, Geschäfstführer und Personaler.
Zum Einstieg werden die Besonderheiten im Verhältnis von Kurzarbeit und betriebsbedingten Kündigungen beleuchtet. Sind betriebsbedingte Kündigungen während oder kurz nach der Kurzarbeit überhaupt möglich?
Im Weiteren erfahren Arbeitgeber wie eine strategisch und rechtlich wirksame Unternehmerentscheidung zu gestalten ist. Hier werden in der Praxis leider oftmals aus Unwissenheit die ersten schwerwiegenden rechtlichen Fehler auf Arbeitgeberseite begangen.
Die nächsten Themenüunkte befassen die Gestaltung der Sozialauswahl, die Massenentlassungsanzeige und die ggf. erforderliche Einbindung des Betriebsrates.
Abschließend wird erläutert wie ein Interessenausgleich und ein möglicher Sozialplan gestaltet und ausgehandelt werden kann. Dabei werden insbesondere für die Praxis auch strategische und taktische Aspekte dargestellt.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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