Die Kündigung aus betrieblichen Gründen

Von der strategischen Unternehmerentscheidung bis zur optimalen Sozialauswahl

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Gründe der betriebsbedingten Kündigung
  • Keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung - Vorrang der Änderungs- vor der Beendigungskündigung
  • Sozialauswahl und Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers
  • Betriebsbedingte Kündigung bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz
  • Massenentlassungsanzeige und BR-Anhörung
  • Personalabbau als Betriebsänderung
  • Interessenausgleich und Sozialplan
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Geschäftsführer
Personalleiter
HR-Manager
Vorstand
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 05.11.2024 - Live-Online
    06.11.2024
  • 03.04.2025 - Live-Online
    04.04.2025
Live-Online
Inhouse
845,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 2 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,60 von 5 Sternen 2031 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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  • Gründe der betriebsbedingten Kündigung
  • Keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung - Vorrang der Änderungs- vor der Beendigungskündigung
  • Sozialauswahl und Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers
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Ablaufplan
Themen & Details
Gründe der betriebsbedingten Kündigung

I. Außerbetriebliche Gründe (z. B. Absatz- / Auftrags- / Umsatz- / Gewinnrückgang)
1. Selbstbindende Unternehmerentscheidung
2. Darlegung der Korrelation von Auftragsrückgang und Beschäftigungsbedarf

II. Innerbetriebliche Gründe (z. B. Schließung oder Einschränkung von Betriebsteilen, Rationalisierung, Organisationsänderungen, Outsourcing)
1. Gestaltende Unternehmerentscheidung
2. Eingeschränkte, gerichtliche Überprüfbarkeit

III. Fazit: Strategische Herangehensweise an die betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber

Keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung – Vorrang der Änderungs- vor der Beendigungskündigung

I. Gleichrangige oder hierarchisch niedrigere Arbeitsplätze

II. Geeignete Arbeitsplätze

III. Freie Arbeitsplätze

IV. Sonderfall: Leiharbeitnehmer

Die Sozialauswahl

I. Arbeitsplatzbezogene Vergleichbarkeit
1. Der Betrieb als Bezugspunkt für die Vergleichbarkeit
2. Horizontale, keine vertikale Vergleichbarkeit
3. Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten als maßgebliche Faktoren für die Vergleichbarkeit
4. Der Arbeitsvertrag als Grenze für die Vergleichbarkeit

II. Die Sozialauswahl im engeren Sinne
1. Maßgebende Kriterien: Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
2. Erleichterung der Sozialauswahl durch Punktesysteme als Auswahlgrundsätze gemäß §§ 1 Abs. 4 KSchG, 95 BetrVG
3. Herausnahme von Arbeitnehmern aus der Sozialauswahl
a. Leistungsträger gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
b. Wegen ausgewogener Personal- und Altersstruktur gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
c. Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz

Die betriebsbedingte Kündigung bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

I. Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretung

II. Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Gleichgestellte

III. Arbeitnehmer in Mutterschutz und Elternzeit

Kollektive Voraussetzungen für eine wirksame betriebs- bedingte Kündigung

I. Die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung gemäß § 102 BetrVG

II. Die Massenentlassungsanzeige gemäß §§ 17 f. KSchG
1. Erforderlichkeit einer Massenentlassungsanzeige
2. Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige

III. Konsultationspflicht gemäß §§ 17 f. KSchG

Personalabbau als Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG

I. Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsänderung gemäß § 111 Satz 3 BetrVG
1. Reiner Personalabbau als Einschränkung des Betriebs
2. Schließung von Betrieben oder Betriebsteilen
3. Grundlegende Organisationsänderungen
4. Grundlegend neue Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

II. Versuch eines Interessenausgleichs gemäß § 112 Abs. 1 bis 3 BetrVG
1. Die Interessenausgleichsverhandlungen
2. Mögliche Inhalte eines Interessenausgleichs
3. Das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen vor der Einigungsstelle

III. Die Sozialplanpflicht gemäß § 111 Abs. 4 und 5 BetrVG
1. Mögliche Inhalte eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht gemäß § 112 a BetrVG
a. Bei reinem Personalabbau
b. Bei neu gegründeten Unternehmen
3. Die Sozialplanverhandlungen vor der Einigungsstelle
4. Besondere Sozialpläne
a. Der Transfersozialplan
b. Der Sozialtarifvertrag

IV. Folgen fehlerhaften Vorgehens bei Betriebsänderungen
1. Ordnungswidrigkeit gemäß § 121 BetrVG
2. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats (Gefahr einer einstweiligen Verfügung)
3. Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 BetrVG

I. Außerbetriebliche Gründe (z. B. Absatz- / Auftrags- / Umsatz- / Gewinnrückgang)
1. Selbstbindende Unternehmerentscheidung
2. Darlegung der Korrelation von Auftragsrückgang und Beschäftigungsbedarf

II. Innerbetriebliche Gründe (z. B. Schließung oder Einschränkung von Betriebsteilen, Rationalisierung, Organisationsänderungen, Outsourcing)
1. Gestaltende Unternehmerentscheidung
2. Eingeschränkte, gerichtliche Überprüfbarkeit

III. Fazit: Strategische Herangehensweise an die betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber

I. Gleichrangige oder hierarchisch niedrigere Arbeitsplätze

II. Geeignete Arbeitsplätze

III. Freie Arbeitsplätze

IV. Sonderfall: Leiharbeitnehmer

I. Arbeitsplatzbezogene Vergleichbarkeit
1. Der Betrieb als Bezugspunkt für die Vergleichbarkeit
2. Horizontale, keine vertikale Vergleichbarkeit
3. Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten als maßgebliche Faktoren für die Vergleichbarkeit
4. Der Arbeitsvertrag als Grenze für die Vergleichbarkeit

II. Die Sozialauswahl im engeren Sinne
1. Maßgebende Kriterien: Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
2. Erleichterung der Sozialauswahl durch Punktesysteme als Auswahlgrundsätze gemäß §§ 1 Abs. 4 KSchG, 95 BetrVG
3. Herausnahme von Arbeitnehmern aus der Sozialauswahl
a. Leistungsträger gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
b. Wegen ausgewogener Personal- und Altersstruktur gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
c. Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz

I. Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretung

II. Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Gleichgestellte

III. Arbeitnehmer in Mutterschutz und Elternzeit

I. Die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung gemäß § 102 BetrVG

II. Die Massenentlassungsanzeige gemäß §§ 17 f. KSchG
1. Erforderlichkeit einer Massenentlassungsanzeige
2. Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige

III. Konsultationspflicht gemäß §§ 17 f. KSchG

I. Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsänderung gemäß § 111 Satz 3 BetrVG
1. Reiner Personalabbau als Einschränkung des Betriebs
2. Schließung von Betrieben oder Betriebsteilen
3. Grundlegende Organisationsänderungen
4. Grundlegend neue Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

II. Versuch eines Interessenausgleichs gemäß § 112 Abs. 1 bis 3 BetrVG
1. Die Interessenausgleichsverhandlungen
2. Mögliche Inhalte eines Interessenausgleichs
3. Das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen vor der Einigungsstelle

III. Die Sozialplanpflicht gemäß § 111 Abs. 4 und 5 BetrVG
1. Mögliche Inhalte eines Sozialplans
2. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht gemäß § 112 a BetrVG
a. Bei reinem Personalabbau
b. Bei neu gegründeten Unternehmen
3. Die Sozialplanverhandlungen vor der Einigungsstelle
4. Besondere Sozialpläne
a. Der Transfersozialplan
b. Der Sozialtarifvertrag

IV. Folgen fehlerhaften Vorgehens bei Betriebsänderungen
1. Ordnungswidrigkeit gemäß § 121 BetrVG
2. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats (Gefahr einer einstweiligen Verfügung)
3. Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 BetrVG

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Viele spannende Praxisbeispiele, kleiner Teilnehmerkreis (7 Teilnehmer), sehr eloquenter und erfahrener Referent. Ich empfehle das Seminar sehr gern weiter.

Teilnehmerin | 19.04.2024
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Rechtsanwalt, Partner
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Details
Inhalte des Seminars

Dieses WebSeminar gibt einen umfassenden Einblick zur Anwendung der betriebsbedingten Kündigung. Es richtet sich an Vorstände, Geschäfstführer und Personaler.

Zum Einstieg werden die Besonderheiten im Verhältnis von Kurzarbeit und betriebsbedingten Kündigungen beleuchtet. Sind betriebsbedingte Kündigungen während oder kurz nach der Kurzarbeit überhaupt möglich?

Im Weiteren erfahren Arbeitgeber wie eine strategisch und rechtlich wirksame Unternehmerentscheidung zu gestalten ist. Hier werden in der Praxis leider oftmals aus Unwissenheit die ersten schwerwiegenden rechtlichen Fehler auf Arbeitgeberseite begangen.

Die nächsten Themenüunkte befassen die Gestaltung der Sozialauswahl, die Massenentlassungsanzeige und die ggf. erforderliche Einbindung des Betriebsrates.

Abschließend wird erläutert wie ein Interessenausgleich und ein möglicher Sozialplan gestaltet und ausgehandelt werden kann. Dabei werden insbesondere für die Praxis auch strategische und taktische Aspekte dargestellt.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

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