Die häufigsten Betriebsratssünden

Die richtigen Reaktionsmöglichkeiten auf 18 "Klassiker" der Betriebspraxis

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Fehler und "Tricks" bei der Bildung von Betriebsräten
  • Übermäßige Freistellung
  • Überstrapazierung des Schulungsanspruches
  • Tricks und Unzulässigkeiten n sozialen Angelegenheiten
  • Tricks / Fehler bei personellen Angelegenheiten
  • Unzulässiges Verhalten bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten
  • Ständige Beauftragung von Sachverständigen und Anwälten durch den Betriebsrat
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Geschäftsführer
HR-Manager
Personalleiter
Führungskräfte
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 02.07.2026 - Live-Online
    03.07.2026
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 1 Termin in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare 3445 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Fehler und "Tricks" bei der Bildung von Betriebsräten
  • Übermäßige Freistellung
  • Überstrapazierung des Schulungsanspruches
  • Tricks und Unzulässigkeiten n sozialen Angelegenheiten
  • Tricks / Fehler bei personellen Angelegenheiten
  • Unzulässiges Verhalten bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten
  • Ständige Beauftragung von Sachverständigen und Anwälten durch den Betriebsrat
...sehr spannend vorgetragen.
Teilnehmer | 27.09.2023

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Ablaufplan
Themen & Details
Sünden im Zusammenhang mit der Bildung von Betriebsräten

1. Bildung von Betriebsräten in gewillkürten Organisationseinheiten
– Betriebsbegriff: Betrieb, Gemeinschaftsbetrieb, qualifizierter Betriebsteil

2. Vortäuschung einer Personenwahl
– Listenwahl oder Personenwahl

 

 

Sünden im Zusammenhang mit der Freistellung

3. Übermäßige Betriebsratstätigkeit
– Abmeldepflicht, Art der Betriebsratstätigkeit und abgestufte Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

Sünden im Zusammenhang mit Schulungen

4. Einzelanmeldung aller Betriebsratsmitglieder
– Einzelanmeldung oder Inhouse-Schulung

5. Wahl eines „attraktiven“ Seminarortes
– „Gebot der Sparsamkeit“

6. Schulung während Produktionsspitzen
– Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten

7. Schulung von Ersatzmitgliedern
– Regelfall oder Ausnahmefall

Sünden im Zusammenhang mit den personellen Angelegenheiten

11. Arbeitsvertrag verstößt gegen das Gesetz als Zustimmungsverweigerungsgrund
– Sinn und Zweck von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG

12. Interner Bewerber wurde nicht berücksichtigt als Zustimmungsverweigerungsgrund
– Auswahlrecht bzw. Mitentscheidungsrecht des Betriebsrats?

13. Ideologische Zustimmungsverweigerung bei Leiharbeitnehmern
– „Vorübergehend“ oder „bis in alle Ewigkeit“?

Sünden im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Angelegenheiten

14. Unzulässige Blockade bei Betriebsänderung
– Besonderheiten einer Einigungsstelle zu §§ 111 ff. BetrVG

Sonstige Sünden

15. Willkürliche Heranziehung von Ersatzmitgliedern
– Reihenfolge der Ersatzmitglieder

16. Teilnahme an allen Personalgesprächen

17. Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht

18. Ständige Beauftragung von Rechtsanwälten
– § 40 Abs. 1 BetrVG und § 80 Abs. 3 BetrVG

1. Bildung von Betriebsräten in gewillkürten Organisationseinheiten
– Betriebsbegriff: Betrieb, Gemeinschaftsbetrieb, qualifizierter Betriebsteil

2. Vortäuschung einer Personenwahl
– Listenwahl oder Personenwahl

 

 

3. Übermäßige Betriebsratstätigkeit
– Abmeldepflicht, Art der Betriebsratstätigkeit und abgestufte Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

4. Einzelanmeldung aller Betriebsratsmitglieder
– Einzelanmeldung oder Inhouse-Schulung

5. Wahl eines „attraktiven“ Seminarortes
– „Gebot der Sparsamkeit“

6. Schulung während Produktionsspitzen
– Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten

7. Schulung von Ersatzmitgliedern
– Regelfall oder Ausnahmefall

11. Arbeitsvertrag verstößt gegen das Gesetz als Zustimmungsverweigerungsgrund
– Sinn und Zweck von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG

12. Interner Bewerber wurde nicht berücksichtigt als Zustimmungsverweigerungsgrund
– Auswahlrecht bzw. Mitentscheidungsrecht des Betriebsrats?

13. Ideologische Zustimmungsverweigerung bei Leiharbeitnehmern
– „Vorübergehend“ oder „bis in alle Ewigkeit“?

14. Unzulässige Blockade bei Betriebsänderung
– Besonderheiten einer Einigungsstelle zu §§ 111 ff. BetrVG

15. Willkürliche Heranziehung von Ersatzmitgliedern
– Reihenfolge der Ersatzmitglieder

16. Teilnahme an allen Personalgesprächen

17. Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht

18. Ständige Beauftragung von Rechtsanwälten
– § 40 Abs. 1 BetrVG und § 80 Abs. 3 BetrVG

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Das ist das vierte Mal, dass wir ein Seminar bei Schreiner besucht haben und alle waren sehr gut und von großem Nutzen für unsere Firma. Vielen Dank an alle Dozenten , uneingeschränkt kann die die Seminare weiter empfehlen.

Teilnehmerin | 03.07.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Partner, Rechtsanwalt
Im Fokus
Markus Weron

Markus Weron ist Partner der Anwalstssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.

Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.

Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.

Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.

Details
Inhalte des Seminars

In der Medienlandschaft wird gerne der Arbeitgeber als der “Böse” dargestellt. Wir wissen aus der Erfahrung, dass es in der Praxis häufig auch zu “sehr grenzwertigem” Verhalten von Betriebsräten kommt.

In diesem Seminar werden 18 konkrete Verhaltensweisen dargestellt, welche häufig angewendet werden. Zum Teil entsprechen sie sicherlich nicht dem was man als vertrauensvolle Zusammenarbeit bezeichnen würde, zum Teil sind sie aber auch gesetzeswidrig.

Wir erläutern welche rechtlichen Möglichkeiten in diesen sicherlich sehr schwierigen Situationen für Arbeitgeber dennoch bestehen.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

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Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.
Hinweise
Seminardetails
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Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

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