Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Konkrete Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung und Umsetzung der Richtlinie

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Rechtsgrundlagen für Entgeltgleichheit und Transparenz
  • Der neue Auskunftsanspruch – Inhalt, Reichweite und arbeitsrechtliche Folgen
  • Berichtspflichten und Reaktionspflichten bei Entgeltlücken
  • Kriterien für diskriminierungsfreie Vergütungssysteme
  • Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Vergütungsstruktur („Due Diligence“)
  • Einführung und Nutzung objektiver Grading-Modelle
  • Beteiligung des Betriebsrats nach dem BetrVG
  • Umsetzung in der Praxis: Fahrplan für Arbeitgeber
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
HR-Manager
Geschäftsführer
Führungskräfte
Syndikus
Vorstand
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 15.01.2026 - Live-Online
    16.01.2026
  • 09.03.2026 - Live-Online
    10.03.2026
  • 16.04.2026 - Live-Online
    17.04.2026
Live-Online
Inhouse
865,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 3 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Laufende Aktualisierung der Inhalte
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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Rechtsgrundlagen für Entgeltgleichheit und Transparenz
  • Der neue Auskunftsanspruch – Inhalt, Reichweite und arbeitsrechtliche Folgen
  • Berichtspflichten und Reaktionspflichten bei Entgeltlücken
  • Kriterien für diskriminierungsfreie Vergütungssysteme
  • Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Vergütungsstruktur („Due Diligence“)
  • Einführung und Nutzung objektiver Grading-Modelle
  • Beteiligung des Betriebsrats nach dem BetrVG
  • Umsetzung in der Praxis: Fahrplan für Arbeitgeber
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Ablaufplan
Themen & Details
Rechtsgrundlagen für Entgeltgleichheit und Transparenz

I. Art. 157 AEUV und das bisherige Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

II. Ziel der neuen EU-Entgeltransparenzrichtlinie 2023/970

III. Umsetzungspflicht für Deutschland bis Juni 2026

IV. Gegenüberstellung: bisheriges ETG vs. Richtlinie

V. Begriff der „gleichen“ und „gleichwertigen“ Arbeit

VI. BAG: Besseres Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine Gehaltsunterschiede

Der neue Auskunftsanspruch – Inhalt, Reichweite und arbeitsrechtliche Folgen

I. Ausweitung auf alle Unternehmen (keine 200-MA-Schwelle mehr)

II. Umfassender Anspruch auf Medianentgelt und Kriterien der Festlegung

III. Verpflichtung zur Information der Belegschaft

IV. Transparenzpflichten im Bewerbungsverfahren

V. Verbot der Frage nach früherem Gehalt

VI. Bezug zum AGG: § 22 Beweislastumkehr bei Indizien

VII. Nachzahlungs- und Entschädigungsansprüche

Berichtspflichten und Reaktionspflichten bei Entgeltlücken

I. Berichtspflichten nach Unternehmensgröße (ab 100 MA, gestaffelt)

II. Inhalt des Berichts: Gender Pay Gap, Erläuterungen, Maßnahmen

III. Pflicht zur gemeinsamen Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat ab 5 % Lohnlücke

IV. Sanktionen und behördliche Kontrollrechte

Kriterien für diskriminierungsfreie Vergütungssysteme

I. Geschlechtsneutrale Hauptkriterien: Kompetenzen

  • Belastungen
  • Verantwortung
  • Arbeitsbedingungen

II. Gewichtung der Kriterien – Transparenz erforderlich

III. Typische Diskriminierungsrisiken in der Praxis (z. B. Betriebszugehörigkeit, Teilzeit, Mutterschutz)

IV. Keine objektive Rechtfertigung durch individuelle Gehaltsverhandlung

V. Tarifverträge: Privilegierung und Grenzen

Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Vergütungsstruktur („Due Diligence“)

I. Prüfung vorhandener Eingruppierungsmerkmale auf Geschlechtsneutralität

II. Festlegung und Dokumentation objektiver, transparenter Kriterien

III. Analyse von Entgeltbestandteilen auf systemische Diskriminierung

IV. Aufdecken indirekter Benachteiligungen

Einführung und Nutzung objektiver Grading-Modelle

I. Stellenbewertungssysteme (z. B. analytisches Job Grading)

II. Funktionsbewertung als Grundlage objektiver Vergütung

III. Gehaltsbänder je Bewertungsstufe

Dokumentation und Einführung eines Monitoring-Systems

I. Pflicht zur schriftlichen Dokumentation aller Kriterien und Gewichtungen

II. Monitoring zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Anwendung

III. Interne Equal-Pay-Kontrollen: Auswertung von Gehaltsentwicklungen, Neueinstellungen und Beförderungen

Leistungsorientierte Vergütung

I. Geschlechtsneutrale Zielvereinbarungen und -vorgaben

Beteiligung des Betriebsrats nach dem BetrVG

I. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Mitbestimmung bei Lohngestaltung

II. § 99 BetrVG: Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung

III. Mitbestimmung bei Einführung objektiver Vergütungssysteme (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG)

IV. Tarifbindung und Grenzen der Mitbestimmung (Tarifsperre, § 77 Abs. 3 BetrVG)

V. Initiativrecht des Betriebsrats und Anspruch auf Unterlassung

Umsetzung in der Praxis: Fahrplan für Arbeitgeber

I. Projektphasen zur Umstellung bestehender Vergütungssysteme

II. Kommunikation mit Betriebsrat und Beschäftigten

III. Integration in HR- und Recruitingprozesse

IV. Interne Schulungen (Führungskräfte, HR, Entgeltverantwortliche)

V. Handlungsvorlagen, Zeitplan und begleitende Dokumente

I. Art. 157 AEUV und das bisherige Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

II. Ziel der neuen EU-Entgeltransparenzrichtlinie 2023/970

III. Umsetzungspflicht für Deutschland bis Juni 2026

IV. Gegenüberstellung: bisheriges ETG vs. Richtlinie

V. Begriff der „gleichen“ und „gleichwertigen“ Arbeit

VI. BAG: Besseres Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine Gehaltsunterschiede

I. Ausweitung auf alle Unternehmen (keine 200-MA-Schwelle mehr)

II. Umfassender Anspruch auf Medianentgelt und Kriterien der Festlegung

III. Verpflichtung zur Information der Belegschaft

IV. Transparenzpflichten im Bewerbungsverfahren

V. Verbot der Frage nach früherem Gehalt

VI. Bezug zum AGG: § 22 Beweislastumkehr bei Indizien

VII. Nachzahlungs- und Entschädigungsansprüche

I. Berichtspflichten nach Unternehmensgröße (ab 100 MA, gestaffelt)

II. Inhalt des Berichts: Gender Pay Gap, Erläuterungen, Maßnahmen

III. Pflicht zur gemeinsamen Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat ab 5 % Lohnlücke

IV. Sanktionen und behördliche Kontrollrechte

I. Geschlechtsneutrale Hauptkriterien: Kompetenzen

  • Belastungen
  • Verantwortung
  • Arbeitsbedingungen

II. Gewichtung der Kriterien – Transparenz erforderlich

III. Typische Diskriminierungsrisiken in der Praxis (z. B. Betriebszugehörigkeit, Teilzeit, Mutterschutz)

IV. Keine objektive Rechtfertigung durch individuelle Gehaltsverhandlung

V. Tarifverträge: Privilegierung und Grenzen

I. Prüfung vorhandener Eingruppierungsmerkmale auf Geschlechtsneutralität

II. Festlegung und Dokumentation objektiver, transparenter Kriterien

III. Analyse von Entgeltbestandteilen auf systemische Diskriminierung

IV. Aufdecken indirekter Benachteiligungen

I. Stellenbewertungssysteme (z. B. analytisches Job Grading)

II. Funktionsbewertung als Grundlage objektiver Vergütung

III. Gehaltsbänder je Bewertungsstufe

I. Pflicht zur schriftlichen Dokumentation aller Kriterien und Gewichtungen

II. Monitoring zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Anwendung

III. Interne Equal-Pay-Kontrollen: Auswertung von Gehaltsentwicklungen, Neueinstellungen und Beförderungen

I. Geschlechtsneutrale Zielvereinbarungen und -vorgaben

I. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Mitbestimmung bei Lohngestaltung

II. § 99 BetrVG: Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung

III. Mitbestimmung bei Einführung objektiver Vergütungssysteme (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG)

IV. Tarifbindung und Grenzen der Mitbestimmung (Tarifsperre, § 77 Abs. 3 BetrVG)

V. Initiativrecht des Betriebsrats und Anspruch auf Unterlassung

I. Projektphasen zur Umstellung bestehender Vergütungssysteme

II. Kommunikation mit Betriebsrat und Beschäftigten

III. Integration in HR- und Recruitingprozesse

IV. Interne Schulungen (Führungskräfte, HR, Entgeltverantwortliche)

V. Handlungsvorlagen, Zeitplan und begleitende Dokumente

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Die angesprochenen Themen waren ziemlich genau das, was wir in der Praxis erleben. Daher war der Nutzen der Veranstaltung sehr hoch.

Anonym | 23.01.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Dominic Wallenstein

Dominic Wallenstein ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Karlsruher Standort ansässig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.

Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.

Im Fokus
Maximilian Schreiner

Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt am Hamburger Standort tätig.

Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.

Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.

Details
Inhalte des Seminars

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Rechtssicher umsetzen und strategisch nutzen

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Fachkräfte, die die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie rechtskonform umsetzen und dabei ihre unternehmerischen Interessen wahren möchten.
In unserem Seminar „EU-Entgelttransparenzrichtlinie“ erhalten Sie praxisnahe Einblicke und Strategien, um die neuen Transparenz- und Berichtspflichten erfolgreich und effizient in Ihrem Unternehmen zu implementieren.

Seminarinhalte im Überblick:
• Rechtsrahmen und Anforderungen: Verstehen Sie die wesentlichen Inhalte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Umsetzung ins nationale Recht. Erkennen Sie, welche Pflichten Ihr Unternehmen treffen und wie Sie diese fristgerecht erfüllen.
• Prüfmechanismen und Berichtspflichten: Erfahren Sie, welche Berichte und Kennzahlen künftig offengelegt werden müssen und wie Sie diese Daten effizient erheben und aufbereiten.
• Strategien zur Risikominimierung: Erhalten Sie praktische Empfehlungen, wie Sie Risiken im Zusammenhang mit Auskunftsansprüchen, Diskriminierungsvorwürfen und möglichen Sanktionen minimieren.

Ihr Nutzen:
• Rechtssicherheit: Sie gewinnen Klarheit über Ihre neuen Pflichten und wissen, wie Sie diese korrekt umsetzen.
• Effizienz: Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, was bei der Implementierung zu beachten ist.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

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