Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
info@praxisseminare.de
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| 15.01.2026 | - Live-Online |
| 16.01.2026 |
| 09.03.2026 | - Live-Online |
| 10.03.2026 |
| 16.04.2026 | - Live-Online |
| 17.04.2026 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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I. Art. 157 AEUV und das bisherige Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
II. Ziel der neuen EU-Entgeltransparenzrichtlinie 2023/970
III. Umsetzungspflicht für Deutschland bis Juni 2026
IV. Gegenüberstellung: bisheriges ETG vs. Richtlinie
V. Begriff der „gleichen“ und „gleichwertigen“ Arbeit
VI. BAG: Besseres Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine Gehaltsunterschiede
I. Ausweitung auf alle Unternehmen (keine 200-MA-Schwelle mehr)
II. Umfassender Anspruch auf Medianentgelt und Kriterien der Festlegung
III. Verpflichtung zur Information der Belegschaft
IV. Transparenzpflichten im Bewerbungsverfahren
V. Verbot der Frage nach früherem Gehalt
VI. Bezug zum AGG: § 22 Beweislastumkehr bei Indizien
VII. Nachzahlungs- und Entschädigungsansprüche
I. Berichtspflichten nach Unternehmensgröße (ab 100 MA, gestaffelt)
II. Inhalt des Berichts: Gender Pay Gap, Erläuterungen, Maßnahmen
III. Pflicht zur gemeinsamen Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat ab 5 % Lohnlücke
IV. Sanktionen und behördliche Kontrollrechte
I. Geschlechtsneutrale Hauptkriterien: Kompetenzen
II. Gewichtung der Kriterien – Transparenz erforderlich
III. Typische Diskriminierungsrisiken in der Praxis (z. B. Betriebszugehörigkeit, Teilzeit, Mutterschutz)
IV. Keine objektive Rechtfertigung durch individuelle Gehaltsverhandlung
V. Tarifverträge: Privilegierung und Grenzen
I. Prüfung vorhandener Eingruppierungsmerkmale auf Geschlechtsneutralität
II. Festlegung und Dokumentation objektiver, transparenter Kriterien
III. Analyse von Entgeltbestandteilen auf systemische Diskriminierung
IV. Aufdecken indirekter Benachteiligungen
I. Stellenbewertungssysteme (z. B. analytisches Job Grading)
II. Funktionsbewertung als Grundlage objektiver Vergütung
III. Gehaltsbänder je Bewertungsstufe
I. Pflicht zur schriftlichen Dokumentation aller Kriterien und Gewichtungen
II. Monitoring zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Anwendung
III. Interne Equal-Pay-Kontrollen: Auswertung von Gehaltsentwicklungen, Neueinstellungen und Beförderungen
I. Geschlechtsneutrale Zielvereinbarungen und -vorgaben
I. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Mitbestimmung bei Lohngestaltung
II. § 99 BetrVG: Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung
III. Mitbestimmung bei Einführung objektiver Vergütungssysteme (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG)
IV. Tarifbindung und Grenzen der Mitbestimmung (Tarifsperre, § 77 Abs. 3 BetrVG)
V. Initiativrecht des Betriebsrats und Anspruch auf Unterlassung
I. Projektphasen zur Umstellung bestehender Vergütungssysteme
II. Kommunikation mit Betriebsrat und Beschäftigten
III. Integration in HR- und Recruitingprozesse
IV. Interne Schulungen (Führungskräfte, HR, Entgeltverantwortliche)
V. Handlungsvorlagen, Zeitplan und begleitende Dokumente
I. Art. 157 AEUV und das bisherige Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
II. Ziel der neuen EU-Entgeltransparenzrichtlinie 2023/970
III. Umsetzungspflicht für Deutschland bis Juni 2026
IV. Gegenüberstellung: bisheriges ETG vs. Richtlinie
V. Begriff der „gleichen“ und „gleichwertigen“ Arbeit
VI. BAG: Besseres Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine Gehaltsunterschiede
I. Ausweitung auf alle Unternehmen (keine 200-MA-Schwelle mehr)
II. Umfassender Anspruch auf Medianentgelt und Kriterien der Festlegung
III. Verpflichtung zur Information der Belegschaft
IV. Transparenzpflichten im Bewerbungsverfahren
V. Verbot der Frage nach früherem Gehalt
VI. Bezug zum AGG: § 22 Beweislastumkehr bei Indizien
VII. Nachzahlungs- und Entschädigungsansprüche
I. Berichtspflichten nach Unternehmensgröße (ab 100 MA, gestaffelt)
II. Inhalt des Berichts: Gender Pay Gap, Erläuterungen, Maßnahmen
III. Pflicht zur gemeinsamen Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat ab 5 % Lohnlücke
IV. Sanktionen und behördliche Kontrollrechte
I. Geschlechtsneutrale Hauptkriterien: Kompetenzen
II. Gewichtung der Kriterien – Transparenz erforderlich
III. Typische Diskriminierungsrisiken in der Praxis (z. B. Betriebszugehörigkeit, Teilzeit, Mutterschutz)
IV. Keine objektive Rechtfertigung durch individuelle Gehaltsverhandlung
V. Tarifverträge: Privilegierung und Grenzen
I. Prüfung vorhandener Eingruppierungsmerkmale auf Geschlechtsneutralität
II. Festlegung und Dokumentation objektiver, transparenter Kriterien
III. Analyse von Entgeltbestandteilen auf systemische Diskriminierung
IV. Aufdecken indirekter Benachteiligungen
I. Stellenbewertungssysteme (z. B. analytisches Job Grading)
II. Funktionsbewertung als Grundlage objektiver Vergütung
III. Gehaltsbänder je Bewertungsstufe
I. Pflicht zur schriftlichen Dokumentation aller Kriterien und Gewichtungen
II. Monitoring zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Anwendung
III. Interne Equal-Pay-Kontrollen: Auswertung von Gehaltsentwicklungen, Neueinstellungen und Beförderungen
I. Geschlechtsneutrale Zielvereinbarungen und -vorgaben
I. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Mitbestimmung bei Lohngestaltung
II. § 99 BetrVG: Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung
III. Mitbestimmung bei Einführung objektiver Vergütungssysteme (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG)
IV. Tarifbindung und Grenzen der Mitbestimmung (Tarifsperre, § 77 Abs. 3 BetrVG)
V. Initiativrecht des Betriebsrats und Anspruch auf Unterlassung
I. Projektphasen zur Umstellung bestehender Vergütungssysteme
II. Kommunikation mit Betriebsrat und Beschäftigten
III. Integration in HR- und Recruitingprozesse
IV. Interne Schulungen (Führungskräfte, HR, Entgeltverantwortliche)
V. Handlungsvorlagen, Zeitplan und begleitende Dokumente
Die angesprochenen Themen waren ziemlich genau das, was wir in der Praxis erleben. Daher war der Nutzen der Veranstaltung sehr hoch.
Dominic Wallenstein ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Karlsruher Standort ansässig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.
Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.
Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.
Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt am Hamburger Standort tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Rechtssicher umsetzen und strategisch nutzen
Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Fachkräfte, die die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie rechtskonform umsetzen und dabei ihre unternehmerischen Interessen wahren möchten.
In unserem Seminar „EU-Entgelttransparenzrichtlinie“ erhalten Sie praxisnahe Einblicke und Strategien, um die neuen Transparenz- und Berichtspflichten erfolgreich und effizient in Ihrem Unternehmen zu implementieren.
Seminarinhalte im Überblick:
• Rechtsrahmen und Anforderungen: Verstehen Sie die wesentlichen Inhalte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Umsetzung ins nationale Recht. Erkennen Sie, welche Pflichten Ihr Unternehmen treffen und wie Sie diese fristgerecht erfüllen.
• Prüfmechanismen und Berichtspflichten: Erfahren Sie, welche Berichte und Kennzahlen künftig offengelegt werden müssen und wie Sie diese Daten effizient erheben und aufbereiten.
• Strategien zur Risikominimierung: Erhalten Sie praktische Empfehlungen, wie Sie Risiken im Zusammenhang mit Auskunftsansprüchen, Diskriminierungsvorwürfen und möglichen Sanktionen minimieren.
Ihr Nutzen:
• Rechtssicherheit: Sie gewinnen Klarheit über Ihre neuen Pflichten und wissen, wie Sie diese korrekt umsetzen.
• Effizienz: Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, was bei der Implementierung zu beachten ist.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
E-Mail: info@praxisseminare.de