Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
info@praxisseminare.de
"*" indicates required fields
| 21.01.2027 | - Live-Online |
| 22.01.2027 |
| 12.04.2027 | - Live-Online |
| 13.04.2027 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
Über den Button „Termine ansehen“ gelangen Sie zur Terminauswahl. Wählen Sie den für Sie optimalen Termin und fahren Sie fort, um Ihre Teilnahme sicherzustellen.
I. Bedeutung und Funktion der Einigungsstelle im Betriebsverfassungsrecht
II. Zuständigkeiten und typische Anwendungsfälle
III. Zusammensetzung, Bestellung und Verfahrensablauf
I. Einigung über den Vorsitzenden
II. Einigung über die Zahl der Beisitzer
III. Benennung der Beisitzer durch die jeweiligen Parteien
IV. Gerichtliche Entscheidung nach § 100 ArbGG bei Nichteinigung
V. Voraussetzungen, Verfahrensablauf und Fristen
I. Prüfung von Mitbestimmungsrechten und Verhandlungspositionen
II. Entwicklung einer Verhandlungsstrategie
III. Kosten- und Risikobetrachtung
I. Erfolgreiche Argumentations- und Verhandlungstechniken
II. Umgang mit Konflikten und Eskalationen
III. Vergleichs- und Kompromissstrategien
IV. Rolle des Vorsitzenden im Verfahren
I. Typische Regelungsinhalte und Gestaltungsspielräume
II. Vermeidung rechtlicher und praktischer Fehler
III. Formulierung wirksamer und umsetzbarer Regelungen
IV. Besonderheiten bei IT-, Arbeitszeit- und Vergütungsthemen
I. Kostenstruktur der Einigungsstelle
II. Möglichkeiten zur Begrenzung von Verfahrens- und Anwaltskosten
III. Alternativen zur Einigungsstelle
IV. Strategische Kosten-Nutzen-Abwägung
I. Was ist spruchfähig, was nicht?
II. Hinreichende Bestimmtheit des Regelungsgegenstand
III. Arbeitsgerichtliche Anfechtbarkeit des Spruchs der Einigungsstelle
I. Bedeutung und Funktion der Einigungsstelle im Betriebsverfassungsrecht
II. Zuständigkeiten und typische Anwendungsfälle
III. Zusammensetzung, Bestellung und Verfahrensablauf
I. Einigung über den Vorsitzenden
II. Einigung über die Zahl der Beisitzer
III. Benennung der Beisitzer durch die jeweiligen Parteien
IV. Gerichtliche Entscheidung nach § 100 ArbGG bei Nichteinigung
V. Voraussetzungen, Verfahrensablauf und Fristen
I. Prüfung von Mitbestimmungsrechten und Verhandlungspositionen
II. Entwicklung einer Verhandlungsstrategie
III. Kosten- und Risikobetrachtung
I. Erfolgreiche Argumentations- und Verhandlungstechniken
II. Umgang mit Konflikten und Eskalationen
III. Vergleichs- und Kompromissstrategien
IV. Rolle des Vorsitzenden im Verfahren
I. Typische Regelungsinhalte und Gestaltungsspielräume
II. Vermeidung rechtlicher und praktischer Fehler
III. Formulierung wirksamer und umsetzbarer Regelungen
IV. Besonderheiten bei IT-, Arbeitszeit- und Vergütungsthemen
I. Kostenstruktur der Einigungsstelle
II. Möglichkeiten zur Begrenzung von Verfahrens- und Anwaltskosten
III. Alternativen zur Einigungsstelle
IV. Strategische Kosten-Nutzen-Abwägung
I. Was ist spruchfähig, was nicht?
II. Hinreichende Bestimmtheit des Regelungsgegenstand
III. Arbeitsgerichtliche Anfechtbarkeit des Spruchs der Einigungsstelle
Tolle interaktive Veranstaltung. Für mich persönlich waren die konkreten Fallbesprechungen am effektivsten.
Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und HR Manager, die Einigungsstellenverfahren strategisch vorbereiten und rechtssicher begleiten möchten.
Die Einigungsstelle ist eines der wichtigsten Instrumente zur Lösung betriebsverfassungsrechtlicher Konflikte. Wer ihre rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und Verhandlungen strategisch vorbereitet, kann Verfahren effizient gestalten, unnötige Kosten vermeiden und tragfähige Betriebsvereinbarungen erzielen. In unserem Seminar erhalten Sie das notwendige Fachwissen und praxiserprobte Strategien, um Einigungsstellen souverän zu begleiten und Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.
Seminarinhalte im Überblick:
Ihr Nutzen:
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
E-Mail: info@praxisseminare.de