Crash-Kurs Kündigungsrecht für Personaler und Führungskräfte

Alles Wichtige für eine professionelle und rechtssichere Kündigung

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen des Kündigungsrechts
  • Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
  • Rechtssichere Abmahnungen erstellen
  • Fristlose verhaltensbedingte Kündigung
  • Krankheitsbedingte Kündigung
  • Leistungsbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung und einzelne Mitarbeiter
  • Änderungskündigung
  • Kündigung bei besonderem Kündigungsschutz
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
HR-Manager
Geschäftsführer
Führungskräfte
13,0
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 09.04.2024 - Köln
    10.04.2024
  • 23.04.2024 - Berlin
    24.04.2024
  • 07.05.2024 - Live-Online
    08.05.2024
    14.05.2024
    15.05.2024
  • 18.06.2024 - Frankfurt
    19.06.2024
  • + 7 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
1.595,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 11 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,59 von 5 Sternen 1536 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen des Kündigungsrechts
  • Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
  • Rechtssichere Abmahnungen erstellen
  • Fristlose verhaltensbedingte Kündigung
  • Krankheitsbedingte Kündigung
  • Leistungsbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung und einzelne Mitarbeiter
  • Änderungskündigung
  • Kündigung bei besonderem Kündigungsschutz
Insgesamt war es ein rundum gelungenes Seminar mit der Möglichkeit auch individuelle Punkte zu besprechen. Die Teilnehmerzahl mit 5 Personen fand ich als sehr angenehm, da somit kein "Verschwinden" in der Masse möglich war.
Ich bin mit vielen Ideen im Kopf (welche Möglichkeiten der Arbeitgeber hat) nach Hause gefahren. Dies war bestimmt nicht mein letztes Seminar über Schreiner-Praxis.
Anonym | 01.02.2024
Die Dozentin hat sehr kompetent, methodisch sehr gut und sehr strukturiert durch das Seminar geführt. Es konnten viele individuelle Beispiele aus der Praxis der Teilnehmer besprochen werden. Vielen Dank, ein sehr gutes und hilfreiches Seminar!
Teilnehmerin | 18.01.2024
hoher Praxisbezug und hohe Fachexpertise des Referenten.
Anonym | 30.11.2024
Sehr kompetente Referenten. Fragen wurden jedes einzelnen adäquat und kompetent beantwortet.
Teilnehmerin | 17.11.2023

Ablaufplan
Themen & Details
Grundlagen des Kündigungsrechts

I. Die Kündigung – eine einseitige Willenserklärung

II. Form, Begründung, Kündigungsberechtigung, Zustellung

III. Kündigungsfristen

IV. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

V. Kündigung während der Warte- und Probezeit

VI. Ordentliche, außerordentliche und fristlose Kündigung im Überblick

VII. Kündigungsgründe im Überblick

VIII. Abgrenzung einer Kündigung zu Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag

Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

I. Voraussetzungen einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

II. Abmahnung als zentrale Voraussetzung
1. Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?
2. Abmahnung vs. Ermahnung
3. Formelle Voraussetzungen einer Abmahnung
4. Welche Anzahl an Abmahnungen ist erforderlich?
5. Wie lange hält eine Abmahnung?
6. Wann ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich?
7. Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte?

Praxisexkurs: Erstellung einer Abmahnung aufgrund von Nichtbeachtung von Arbeitsvorgaben

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten
2. Bei der Informationsbeschaffung
3. Betriebsratsanhörung

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Fristlose verhaltensbedingte Kündigung

I. Voraussetzungen einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung

II. Welche Pflichtverletzungen rechtfertigen eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung?

III. 2-Wochen-Frist im Rahmen einer fristlosen Kündigung

IV. Tat- und Verdachtskündigung

V. Beteiligung des Betriebsrats

Praxisexkurs: Erarbeitung der einzuhaltenden Arbeitsschritte und Fristen im Rahmen einer Verdachtskündigung aufgrund von Diebstahl und Betrug

VI. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Personenbedingte Kündigung aufgrund von Krankheit

I. Rechtliche Differenzierung nach Krankheitsformen
1. Häufige Kurzzeiterkrankung
2. Langzeiterkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
1. Negative Zukunftsprognose
2. Wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Milderes Mittel – Betriebliches Eingliederungsmanagement
4. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Analyse der Kündigungsvoraussetzungen und vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung einer krankheitsbedingten Kündigung am Praxisbeispiel

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

V. Sonderfall: Kündigung bei vorgetäuschter Krankheit

VI. Sonderfall: Kündigung bei Suchterkrankungen

Personen- oder verhaltensbedingte Kündigung aufgrund von Leistungsmängeln

I. Formen des Leistungsmangels (Minder-, Fehl-, Schlecht- und Nicht-Leistung)

II. Objektive und subjektive Leistungserwartung

III. „Kann“ er nicht oder „will“ er nicht?

IV. Voraussetzungen der personenbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Der Mitarbeiter „kann“ nicht
2. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
3. Negative Zukunftsprognose
4. Konkrete betriebliche Beeinträchtigungen
5. Mildere Mittel
6. Interessenabwägung

V. Voraussetzungen der verhaltensbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Verstoß gegen Leistungs- / Arbeitsvorgaben
2. Einschlägige Abmahnung
3. Verschulden
4. Milderes Mittel
5. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Vorbereitende Maßnahmen bei Fehlern im Produktionsprozess aufgrund von Alkoholismus oder Motivationsmangel

VI. Beteiligung des Betriebsrats
1. Bei personenbedingt-leistungsbedingter Kündigung
2. Bei verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung
3. Bei personenbedingt-leistungsbedingter und verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung

VII. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung

I. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
1. Betriebliche Erfordernisse – gestaltende oder selbstbindende Unternehmerentscheidung
2. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
3. Interessenabwägung
4. Sozialauswahl

II. Massenentlassungsanzeige

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Betriebsratsanhörung
2. Konsultationsverfahren
3. Interessenausgleich
4. Sozialplan

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Betriebsbedingte Kündigung - einzelne Mitarbeiter oder Hierarchieebenen

I. Wegfall einzelner Funktionen / Positionen und Wegfall gesamter Hierarchieebenen

II. Organisatorische Änderungen und Neuverteilung von Aufgaben

Praxisexkurs: Neuverteilung von Aufgaben im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Änderungskündigung

I. Rechtliche Definition einer Änderungskündigung

II. Abgrenzung der Änderungskündigung von der Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts

III. Formen von Änderungskündigungen
1. Betriebsbedingte Änderungskündigung
2. Personenbedingte Änderungskündigung
3. Verhaltensbedingte Änderungskündigung

IV. Beteiligung des Betriebsrats

V. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

I. Betriebsratsmitglieder, ehemalige Betriebsratsmitglieder

II. Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren

III. Personen mit Schwerbehinderung / Gleichgestellte

IV. Schwangere und Elternzeitler

V. Auszubildende

I. Die Kündigung – eine einseitige Willenserklärung

II. Form, Begründung, Kündigungsberechtigung, Zustellung

III. Kündigungsfristen

IV. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

V. Kündigung während der Warte- und Probezeit

VI. Ordentliche, außerordentliche und fristlose Kündigung im Überblick

VII. Kündigungsgründe im Überblick

VIII. Abgrenzung einer Kündigung zu Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag

I. Voraussetzungen einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

II. Abmahnung als zentrale Voraussetzung
1. Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?
2. Abmahnung vs. Ermahnung
3. Formelle Voraussetzungen einer Abmahnung
4. Welche Anzahl an Abmahnungen ist erforderlich?
5. Wie lange hält eine Abmahnung?
6. Wann ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich?
7. Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte?

Praxisexkurs: Erstellung einer Abmahnung aufgrund von Nichtbeachtung von Arbeitsvorgaben

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten
2. Bei der Informationsbeschaffung
3. Betriebsratsanhörung

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Voraussetzungen einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung

II. Welche Pflichtverletzungen rechtfertigen eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung?

III. 2-Wochen-Frist im Rahmen einer fristlosen Kündigung

IV. Tat- und Verdachtskündigung

V. Beteiligung des Betriebsrats

Praxisexkurs: Erarbeitung der einzuhaltenden Arbeitsschritte und Fristen im Rahmen einer Verdachtskündigung aufgrund von Diebstahl und Betrug

VI. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Rechtliche Differenzierung nach Krankheitsformen
1. Häufige Kurzzeiterkrankung
2. Langzeiterkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
1. Negative Zukunftsprognose
2. Wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Milderes Mittel – Betriebliches Eingliederungsmanagement
4. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Analyse der Kündigungsvoraussetzungen und vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung einer krankheitsbedingten Kündigung am Praxisbeispiel

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

V. Sonderfall: Kündigung bei vorgetäuschter Krankheit

VI. Sonderfall: Kündigung bei Suchterkrankungen

I. Formen des Leistungsmangels (Minder-, Fehl-, Schlecht- und Nicht-Leistung)

II. Objektive und subjektive Leistungserwartung

III. „Kann“ er nicht oder „will“ er nicht?

IV. Voraussetzungen der personenbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Der Mitarbeiter „kann“ nicht
2. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
3. Negative Zukunftsprognose
4. Konkrete betriebliche Beeinträchtigungen
5. Mildere Mittel
6. Interessenabwägung

V. Voraussetzungen der verhaltensbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Verstoß gegen Leistungs- / Arbeitsvorgaben
2. Einschlägige Abmahnung
3. Verschulden
4. Milderes Mittel
5. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Vorbereitende Maßnahmen bei Fehlern im Produktionsprozess aufgrund von Alkoholismus oder Motivationsmangel

VI. Beteiligung des Betriebsrats
1. Bei personenbedingt-leistungsbedingter Kündigung
2. Bei verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung
3. Bei personenbedingt-leistungsbedingter und verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung

VII. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
1. Betriebliche Erfordernisse – gestaltende oder selbstbindende Unternehmerentscheidung
2. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
3. Interessenabwägung
4. Sozialauswahl

II. Massenentlassungsanzeige

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Betriebsratsanhörung
2. Konsultationsverfahren
3. Interessenausgleich
4. Sozialplan

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Wegfall einzelner Funktionen / Positionen und Wegfall gesamter Hierarchieebenen

II. Organisatorische Änderungen und Neuverteilung von Aufgaben

Praxisexkurs: Neuverteilung von Aufgaben im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Rechtliche Definition einer Änderungskündigung

II. Abgrenzung der Änderungskündigung von der Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts

III. Formen von Änderungskündigungen
1. Betriebsbedingte Änderungskündigung
2. Personenbedingte Änderungskündigung
3. Verhaltensbedingte Änderungskündigung

IV. Beteiligung des Betriebsrats

V. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Betriebsratsmitglieder, ehemalige Betriebsratsmitglieder

II. Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren

III. Personen mit Schwerbehinderung / Gleichgestellte

IV. Schwangere und Elternzeitler

V. Auszubildende

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

 

Im Fokus
Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Im Fokus
Jutta Scala

Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.

Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.

Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.

Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Im Fokus
Markus Weron

Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.

Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.

Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.

Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.

Im Fokus
Claus Dettki

Claus Dettki ist seit 2024 als Rechtsanwalt am Haupt-Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner in Attendorn tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Münster mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, während dem er sich weiter arbeitsrechtlich orientierte, verantwortete Herr Dettki zunächst als Redakteur das arbeitsrechtliche Ressort einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften. Danach vertrat er als Syndikusrechtsanwalt für den größten Arbeitgeberverband der Handelsbranche die Interessen der Mitgliedsunternehmen, übernahm die arbeits- und sozialrechtliche Prozessvertretung dieser und begleitete als Teil der arbeitgeberseitigen Tarifpartei die Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Tätigkeit in unserem Hause übernahm er dann als HR Legal Counsel in einem weltweit tätigen Unternehmen für Ingenieur-Consulting die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften und Personalabteilung sowie die arbeitgeberseitige Vertretung und Verhandlung mit den Betriebsräten.

Herr Dettki berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Claus Dettki von seinen Mandanten besonders für sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Individualarbeitsrecht und in der Beratung von Personalabteilungen. Er berät vor allem im Kündigungsrecht, zu aktuellen Herausforderungen von Personalabteilungen sowie flexiblen Arbeitsmodellen und New Work. Er ist zudem tätig im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Aufgrund seiner vielseitigen Inhouse-Erfahrungen verfügt er über besonderes unternehmerisches Denken und legt den Fokus auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Auf Sachverhalte aus der Praxis zu den Vortragsthemen wird seitens der Dozenten eingegangen.

Anonym | 18.01.2024
Details
Inhalte des Seminars

Sie suchen nach einem Seminar, das Sie in Sachen Kündigungsrecht auf den neuesten Stand bringt?

Dann sind Sie hier genau richtig! Dieses zweitägige Seminar bietet Ihnen eine umfassende Einführung in die verschiedenen Kündigungsgründe und -arten sowie deren praktischer Umsetzung.

Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten erläutern Ihnen anhand von konkreten Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung, was Sie bei den einzelnen Kündigungsgründen zu beachten haben. Dabei gehen wir auf alle relevanten Aspekte ein, von der Vorbereitung der Kündigung über rechtssichere Formulierung der Schriftstücke bis hin zur Durchführung und Umsetzung. Wir befassen uns dabei mit der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung bei Fehlverhalten, Leistungsmängeln und krankheitsbedingten Kündigungen bis hin zur betriebsbedingten Kündigung von Führungskräften aber auch Massenentlassungen.

Doch damit nicht genug: Wir zeigen Ihnen auch, was in einem Gerichtsprozess taktisch zu berücksichtigen ist. Hier gilt es, die richtige Strategie zu wählen, um Ihre Interessen bestmöglich zu verhandeln.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

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Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

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Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

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Anonym
01.02.2024
„Die Dozentin hat sehr kompetent, methodisch sehr gut und sehr strukturiert durch das Seminar geführt. Es konnten viele individuelle Beispiele aus der Praxis der Teilnehmer besprochen werden. Vielen Dank, ein sehr gutes und hilfreiches Seminar!“
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18.01.2024
„hoher Praxisbezug und hohe Fachexpertise des Referenten.“
Anonym
30.11.2024
„Sehr kompetente Referenten. Fragen wurden jedes einzelnen adäquat und kompetent beantwortet.
Teilnehmerin
17.11.2023
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

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  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
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Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

„Insgesamt war es ein rundum gelungenes Seminar mit der Möglichkeit auch individuelle Punkte zu besprechen. Die Teilnehmerzahl mit 5 Personen fand ich als sehr angenehm, da somit kein "Verschwinden" in der Masse möglich war.
Ich bin mit vielen Ideen im Kopf (welche Möglichkeiten der Arbeitgeber hat) nach Hause gefahren. Dies war bestimmt nicht mein letztes Seminar über Schreiner-Praxis. “
Anonym
01.02.2024
„Die Dozentin hat sehr kompetent, methodisch sehr gut und sehr strukturiert durch das Seminar geführt. Es konnten viele individuelle Beispiele aus der Praxis der Teilnehmer besprochen werden. Vielen Dank, ein sehr gutes und hilfreiches Seminar!“
Teilnehmerin
18.01.2024
„hoher Praxisbezug und hohe Fachexpertise des Referenten.“
Anonym
30.11.2024
„Sehr kompetente Referenten. Fragen wurden jedes einzelnen adäquat und kompetent beantwortet.
Teilnehmerin
17.11.2023
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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