Crash-Kurs Kündigungsrecht für Personaler und Führungskräfte

Alles Wichtige für eine professionelle und rechtssichere Kündigung

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Grundlagen des Kündigungsrechts
  • Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
  • Rechtssichere Abmahnungen erstellen
  • Fristlose verhaltensbedingte Kündigung
  • Krankheitsbedingte Kündigung
  • Leistungsbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung und einzelne Mitarbeiter
  • Änderungskündigung
  • Kündigung bei besonderem Kündigungsschutz
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
HR-Manager
Geschäftsführer
Führungskräfte
13,0
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 14.06.2023 - Leipzig
    15.06.2023
  • 05.07.2023 - Frankfurt
    06.07.2023
  • 06.09.2023 - Berlin
    07.09.2023
  • 20.09.2023 - Dortmund
    21.09.2023
  • + 5 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
1.495,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 9 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,59 von 5 Sternen 798 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Ablaufplan
Themen & Details
Grundlagen des Kündigungsrechts

I. Die Kündigung – eine einseitige Willenserklärung

II. Form, Begründung, Kündigungsberechtigung, Zustellung

III. Kündigungsfristen

IV. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

V. Kündigung während der Warte- und Probezeit

VI. Ordentliche, außerordentliche und fristlose Kündigung im Überblick

VII. Kündigungsgründe im Überblick

VIII. Abgrenzung einer Kündigung zu Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag

Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

I. Voraussetzungen einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

II. Abmahnung als zentrale Voraussetzung
1. Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?
2. Abmahnung vs. Ermahnung
3. Formelle Voraussetzungen einer Abmahnung
4. Welche Anzahl an Abmahnungen ist erforderlich?
5. Wie lange hält eine Abmahnung?
6. Wann ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich?
7. Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte?

Praxisexkurs: Erstellung einer Abmahnung aufgrund von Nichtbeachtung von Arbeitsvorgaben

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten
2. Bei der Informationsbeschaffung
3. Betriebsratsanhörung

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Fristlose verhaltensbedingte Kündigung

I. Voraussetzungen einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung

II. Welche Pflichtverletzungen rechtfertigen eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung?

III. 2-Wochen-Frist im Rahmen einer fristlosen Kündigung

IV. Tat- und Verdachtskündigung

V. Beteiligung des Betriebsrats

Praxisexkurs: Erarbeitung der einzuhaltenden Arbeitsschritte und Fristen im Rahmen einer Verdachtskündigung aufgrund von Diebstahl und Betrug

VI. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Personenbedingte Kündigung aufgrund von Krankheit

I. Rechtliche Differenzierung nach Krankheitsformen
1. Häufige Kurzzeiterkrankung
2. Langzeiterkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
1. Negative Zukunftsprognose
2. Wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Milderes Mittel – Betriebliches Eingliederungsmanagement
4. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Analyse der Kündigungsvoraussetzungen und vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung einer krankheitsbedingten Kündigung am Praxisbeispiel

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

V. Sonderfall: Kündigung bei vorgetäuschter Krankheit

VI. Sonderfall: Kündigung bei Suchterkrankungen

Personen- oder verhaltensbedingte Kündigung aufgrund von Leistungsmängeln

I. Formen des Leistungsmangels (Minder-, Fehl-, Schlecht- und Nicht-Leistung)

II. Objektive und subjektive Leistungserwartung

III. „Kann“ er nicht oder „will“ er nicht?

IV. Voraussetzungen der personenbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Der Mitarbeiter „kann“ nicht
2. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
3. Negative Zukunftsprognose
4. Konkrete betriebliche Beeinträchtigungen
5. Mildere Mittel
6. Interessenabwägung

V. Voraussetzungen der verhaltensbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Verstoß gegen Leistungs- / Arbeitsvorgaben
2. Einschlägige Abmahnung
3. Verschulden
4. Milderes Mittel
5. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Vorbereitende Maßnahmen bei Fehlern im Produktionsprozess aufgrund von Alkoholismus oder Motivationsmangel

VI. Beteiligung des Betriebsrats
1. Bei personenbedingt-leistungsbedingter Kündigung
2. Bei verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung
3. Bei personenbedingt-leistungsbedingter und verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung

VII. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung

I. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
1. Betriebliche Erfordernisse – gestaltende oder selbstbindende Unternehmerentscheidung
2. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
3. Interessenabwägung
4. Sozialauswahl

II. Massenentlassungsanzeige

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Betriebsratsanhörung
2. Konsultationsverfahren
3. Interessenausgleich
4. Sozialplan

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Betriebsbedingte Kündigung - einzelne Mitarbeiter oder Hierarchieebenen

I. Wegfall einzelner Funktionen / Positionen und Wegfall gesamter Hierarchieebenen

II. Organisatorische Änderungen und Neuverteilung von Aufgaben

Praxisexkurs: Neuverteilung von Aufgaben im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Änderungskündigung

I. Rechtliche Definition einer Änderungskündigung

II. Abgrenzung der Änderungskündigung von der Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts

III. Formen von Änderungskündigungen
1. Betriebsbedingte Änderungskündigung
2. Personenbedingte Änderungskündigung
3. Verhaltensbedingte Änderungskündigung

IV. Beteiligung des Betriebsrats

V. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

I. Betriebsratsmitglieder, ehemalige Betriebsratsmitglieder

II. Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren

III. Personen mit Schwerbehinderung / Gleichgestellte

IV. Schwangere und Elternzeitler

V. Auszubildende

I. Die Kündigung – eine einseitige Willenserklärung

II. Form, Begründung, Kündigungsberechtigung, Zustellung

III. Kündigungsfristen

IV. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

V. Kündigung während der Warte- und Probezeit

VI. Ordentliche, außerordentliche und fristlose Kündigung im Überblick

VII. Kündigungsgründe im Überblick

VIII. Abgrenzung einer Kündigung zu Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag

I. Voraussetzungen einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

II. Abmahnung als zentrale Voraussetzung
1. Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?
2. Abmahnung vs. Ermahnung
3. Formelle Voraussetzungen einer Abmahnung
4. Welche Anzahl an Abmahnungen ist erforderlich?
5. Wie lange hält eine Abmahnung?
6. Wann ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich?
7. Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte?

Praxisexkurs: Erstellung einer Abmahnung aufgrund von Nichtbeachtung von Arbeitsvorgaben

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Beim Aufstellen von neuen Regeln und Verboten
2. Bei der Informationsbeschaffung
3. Betriebsratsanhörung

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Voraussetzungen einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung

II. Welche Pflichtverletzungen rechtfertigen eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung?

III. 2-Wochen-Frist im Rahmen einer fristlosen Kündigung

IV. Tat- und Verdachtskündigung

V. Beteiligung des Betriebsrats

Praxisexkurs: Erarbeitung der einzuhaltenden Arbeitsschritte und Fristen im Rahmen einer Verdachtskündigung aufgrund von Diebstahl und Betrug

VI. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Rechtliche Differenzierung nach Krankheitsformen
1. Häufige Kurzzeiterkrankung
2. Langzeiterkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

II. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
1. Negative Zukunftsprognose
2. Wirtschaftliche und betriebliche Auswirkungen
3. Milderes Mittel – Betriebliches Eingliederungsmanagement
4. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Analyse der Kündigungsvoraussetzungen und vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung einer krankheitsbedingten Kündigung am Praxisbeispiel

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

V. Sonderfall: Kündigung bei vorgetäuschter Krankheit

VI. Sonderfall: Kündigung bei Suchterkrankungen

I. Formen des Leistungsmangels (Minder-, Fehl-, Schlecht- und Nicht-Leistung)

II. Objektive und subjektive Leistungserwartung

III. „Kann“ er nicht oder „will“ er nicht?

IV. Voraussetzungen der personenbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Der Mitarbeiter „kann“ nicht
2. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
3. Negative Zukunftsprognose
4. Konkrete betriebliche Beeinträchtigungen
5. Mildere Mittel
6. Interessenabwägung

V. Voraussetzungen der verhaltensbedingt-leistungsbedingten Kündigung
1. Verstoß gegen Leistungs- / Arbeitsvorgaben
2. Einschlägige Abmahnung
3. Verschulden
4. Milderes Mittel
5. Interessenabwägung

Praxisexkurs: Vorbereitende Maßnahmen bei Fehlern im Produktionsprozess aufgrund von Alkoholismus oder Motivationsmangel

VI. Beteiligung des Betriebsrats
1. Bei personenbedingt-leistungsbedingter Kündigung
2. Bei verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung
3. Bei personenbedingt-leistungsbedingter und verhaltensbedingt-leistungsbedingter Kündigung

VII. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
1. Betriebliche Erfordernisse – gestaltende oder selbstbindende Unternehmerentscheidung
2. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
3. Interessenabwägung
4. Sozialauswahl

II. Massenentlassungsanzeige

III. Beteiligung des Betriebsrats
1. Betriebsratsanhörung
2. Konsultationsverfahren
3. Interessenausgleich
4. Sozialplan

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Wegfall einzelner Funktionen / Positionen und Wegfall gesamter Hierarchieebenen

II. Organisatorische Änderungen und Neuverteilung von Aufgaben

Praxisexkurs: Neuverteilung von Aufgaben im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung

III. Beteiligung des Betriebsrats

IV. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Rechtliche Definition einer Änderungskündigung

II. Abgrenzung der Änderungskündigung von der Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts

III. Formen von Änderungskündigungen
1. Betriebsbedingte Änderungskündigung
2. Personenbedingte Änderungskündigung
3. Verhaltensbedingte Änderungskündigung

IV. Beteiligung des Betriebsrats

V. Prozessuales – Was müssen Arbeitgeber hinsichtlich eines Kündigungsschutzprozesses beachten?

I. Betriebsratsmitglieder, ehemalige Betriebsratsmitglieder

II. Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren

III. Personen mit Schwerbehinderung / Gleichgestellte

IV. Schwangere und Elternzeitler

V. Auszubildende

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Im Fokus
Mirja Ammermann

Frau Ammermann ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Ihr arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte Frau Ammermann an der Julius – Maximilians – Universität in Würzburg. Im Rahmen ihres Referendariats im OLG – Bezirk Hamm, war Frau Ammermann für eine Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts sowie beim Arbeitgeberverband tätig.

Frau Ammermann vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt setzt sie im Individualarbeits- und dort speziell im Kündigungsrecht.

Im Fokus
Oliver Möller

Herr Möller ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Herr Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Herr Möller vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt legt er zudem auf die arbeitsrechtlichen Bereiche im Rahmen des Gesundheitsmanagements und von modernen Arbeitsformen.

Rechtsanwalt, Partner
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

Im Fokus
Markus Weron

Herr Weron ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er in Freiburg an der Albert-Ludwigs-Universität. Nach seinem Studium war Herr Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig.

Herr Weron vertritt und berät Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Sehr gut gefallen hat mir, dass man auch ständig Fragen aus der eigenen Praxis stellen konnte und diese dann sehr gut beantwortet wurden.

Teilnehmer | 22.07.2022
Details
Inhalte des Seminars

Sie suchen nach einem Seminar, das Sie in Sachen Kündigungsrecht auf den neuesten Stand bringt?

Dann sind Sie hier genau richtig! Dieses zweitägige Seminar bietet Ihnen eine umfassende Einführung in die verschiedenen Kündigungsgründe und -arten sowie deren praktischer Umsetzung.

Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten erläutern Ihnen anhand von konkreten Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung, was Sie bei den einzelnen Kündigungsgründen zu beachten haben. Dabei gehen wir auf alle relevanten Aspekte ein, von der Vorbereitung der Kündigung über rechtssichere Formulierung der Schriftstücke bis hin zur Durchführung und Umsetzung. Wir befassen uns dabei mit der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung bei Fehlverhalten, Leistungsmängeln und krankheitsbedingten Kündigungen bis hin zur betriebsbedingten Kündigung von Führungskräften aber auch Massenentlassungen.

Doch damit nicht genug: Wir zeigen Ihnen auch, was in einem Gerichtsprozess taktisch zu berücksichtigen ist. Hier gilt es, die richtige Strategie zu wählen, um Ihre Interessen bestmöglich zu verhandeln.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

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Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

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Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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Krankheit und Fehlverhalten als Kündigungsgrund
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