Crash-Kurs Betriebsverfassungsrecht für Personaler und Führungskräfte

Alles Wichtige für einen erfolgreichen und professionellen Umgang mit dem Betriebsrat

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Wo endet die Zuständigkeit des Betriebsrats
  • Amtszeit des Betriebsrats
  • Grenzen der Betriebsratskosten
  • Zusammenarbeit und Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und deren Grenzen
  • Personelle Angelegenheiten (Einstellung, Versetzung, BR-Anhörung, ...)
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten inkl. Wirtschaftsausschuss, Tendenzbetrieb und Betriebsänderungen
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
Geschäftsführer
HR-Manager
Führungskräfte
13,0
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 14.06.2023 - Köln
    15.06.2023
  • 05.07.2023 - Berlin
    06.07.2023
  • 12.07.2023 - Frankfurt
    13.07.2023
  • 19.07.2023 - Karlsruhe
    20.07.2023
  • + 10 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
1.495,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 14 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,59 von 5 Sternen 798 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Wo endet die Zuständigkeit des Betriebsrats
  • Amtszeit des Betriebsrats
  • Grenzen der Betriebsratskosten
  • Zusammenarbeit und Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und deren Grenzen
  • Personelle Angelegenheiten (Einstellung, Versetzung, BR-Anhörung, ...)
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten inkl. Wirtschaftsausschuss, Tendenzbetrieb und Betriebsänderungen
Ablaufplan
Themen & Details
Wo endet die Zuständigkeit Ihres Betriebsrats?

I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe

II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (in Abgrenzung zum Werkvertrag)

III. Räumlich

Die Amtszeit des Betriebsrats

I. Die Betriebsratswahl
1. Die Bestellung des Wahlvorstands
2. Vorbereitung und Durchführung der Wahl
3. Die Anfechtung der Betriebsratswahl

II. Die Zusammensetzung des Betriebsrats und die Dauer der Amtszeit

III. Die Verletzung gesetzlicher Pflichten, § 23 BetrVG
1. Des Betriebsrats und seiner Mitglieder
a) Auflösung des Betriebsrats
b) Ausschluss aus dem Betriebsrat
2. Des Arbeitgebers
– Ansprüche des Betriebsrats bei grober Pflichtverletzung

IV. Geschäftsführung des Betriebsrats
1. Wie oft darf der Betriebsrat tagen?
2. Darf die Gewerkschaft an Betriebsratssitzungen teilnehmen?

Die Kosten des Betriebsrats

I. Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG
2. Freistellung gem. § 37 BetrVG
a) Wofür ist freizustellen?
b) Wie lange ist freizustellen?
c) Wie oft ist freizustellen?
3. Bezahlung während der Freistellung
4. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit

II. Schulungen von Betriebsratsmitgliedern
1. Welche Schulungen sind erforderlich?
2. Zeitliche Begrenzung
3. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

III. Sachkosten

IV. Sachverständigenkosten

V. Rechtsanwaltskosten

VI. Personalkosten des Betriebsrats

VII. Die Betriebsversammlung
1. Wo findet sie statt?
2. Wie oft ist sie abzuhalten?
3. Darf der Arbeitgeber teilnehmen?
4. Zulässige Themen
5. Was muss der Arbeitgeber bezahlen?

Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

I. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

II. Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?

III. Sind dem Betriebsrat Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren?

IV. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten

V. Geheimhaltungspflicht

VI. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht

Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG

II. Die Regelungsabrede

III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Verfahren, Kosten)

Soziale Angelegenheiten

I. Wann gibt es keine Mitbestimmung?
1. Einzelfall vs. kollektive Maßnahmen
2. Unterscheidung zwischen mitbestimmungsfreiem „Ob“ und mitbestimmungspflichtigem „Wie“
3. Notfälle
4. Kein Regelungsspielraum

II. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
1. Mitbestimmungspflichtiges Ordnungs- vs. mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung

Personelle Angelegenheiten

I. Allgemeine personelle Angelegenheiten
1. Was müssen Sie dem Betriebsrat zur Personalplanung mitteilen?
2. Beschäftigungssicherung
3. Wie und wann muss eine Stellenausschreibung erfolgen?
4. Was ist bei einem Personalfragebogen zu beachten?
5. Sind Personalauswahlrichtlinien mitbestimmungspflichtig?

II. Berufsbildung
1. Was ist zu beachten?
2. Was kann der Betriebsrat verlangen?

III. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG

IV. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen gemäß §§ 102, 103 BetrVG
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe
4. Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
a) Verweigerung der Zustimmung
b) Kann die Zustimmung ersetzt werden?

V. Die Kündigung „störender“ Arbeitnehmer gemäß § 104 BetrVG

Wirtschaftliche Angelegenheiten

I. Wirtschaftsausschuss
1. Wer kann Mitglied des Wirtschaftsausschusses sein?
2. Welche Aufgaben hat der Wirtschaftsausschuss?
3. Was müssen Sie dem Wirtschaftsausschuss mitteilen?
4. Schulungsansprüche der Mitglieder?

II. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
1. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
2. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
a) Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?
b) Wann ist der Betriebsrat zu unterrichten?
3. Versuch eines Interessenausgleichs
a) Kann der Betriebsrat den Interessenausgleich verhindern?
b) Was passiert, wenn eine Einigung nicht möglich ist?
4. Sozialplan
a) Was ist in einem Sozialplan zu regeln?
b) Besonderheiten beim Abbau von Personal

III. Tendenzbetrieb
1. Was ist ein Tendenzbetrieb?
2. Was sind die Folgen?

I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe

II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (in Abgrenzung zum Werkvertrag)

III. Räumlich

I. Die Betriebsratswahl
1. Die Bestellung des Wahlvorstands
2. Vorbereitung und Durchführung der Wahl
3. Die Anfechtung der Betriebsratswahl

II. Die Zusammensetzung des Betriebsrats und die Dauer der Amtszeit

III. Die Verletzung gesetzlicher Pflichten, § 23 BetrVG
1. Des Betriebsrats und seiner Mitglieder
a) Auflösung des Betriebsrats
b) Ausschluss aus dem Betriebsrat
2. Des Arbeitgebers
– Ansprüche des Betriebsrats bei grober Pflichtverletzung

IV. Geschäftsführung des Betriebsrats
1. Wie oft darf der Betriebsrat tagen?
2. Darf die Gewerkschaft an Betriebsratssitzungen teilnehmen?

I. Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG
2. Freistellung gem. § 37 BetrVG
a) Wofür ist freizustellen?
b) Wie lange ist freizustellen?
c) Wie oft ist freizustellen?
3. Bezahlung während der Freistellung
4. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit

II. Schulungen von Betriebsratsmitgliedern
1. Welche Schulungen sind erforderlich?
2. Zeitliche Begrenzung
3. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

III. Sachkosten

IV. Sachverständigenkosten

V. Rechtsanwaltskosten

VI. Personalkosten des Betriebsrats

VII. Die Betriebsversammlung
1. Wo findet sie statt?
2. Wie oft ist sie abzuhalten?
3. Darf der Arbeitgeber teilnehmen?
4. Zulässige Themen
5. Was muss der Arbeitgeber bezahlen?

I. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

II. Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?

III. Sind dem Betriebsrat Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren?

IV. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten

V. Geheimhaltungspflicht

VI. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht

I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG

II. Die Regelungsabrede

III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Verfahren, Kosten)

I. Wann gibt es keine Mitbestimmung?
1. Einzelfall vs. kollektive Maßnahmen
2. Unterscheidung zwischen mitbestimmungsfreiem „Ob“ und mitbestimmungspflichtigem „Wie“
3. Notfälle
4. Kein Regelungsspielraum

II. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
1. Mitbestimmungspflichtiges Ordnungs- vs. mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung

I. Allgemeine personelle Angelegenheiten
1. Was müssen Sie dem Betriebsrat zur Personalplanung mitteilen?
2. Beschäftigungssicherung
3. Wie und wann muss eine Stellenausschreibung erfolgen?
4. Was ist bei einem Personalfragebogen zu beachten?
5. Sind Personalauswahlrichtlinien mitbestimmungspflichtig?

II. Berufsbildung
1. Was ist zu beachten?
2. Was kann der Betriebsrat verlangen?

III. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG

IV. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen gemäß §§ 102, 103 BetrVG
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe
4. Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
a) Verweigerung der Zustimmung
b) Kann die Zustimmung ersetzt werden?

V. Die Kündigung „störender“ Arbeitnehmer gemäß § 104 BetrVG

I. Wirtschaftsausschuss
1. Wer kann Mitglied des Wirtschaftsausschusses sein?
2. Welche Aufgaben hat der Wirtschaftsausschuss?
3. Was müssen Sie dem Wirtschaftsausschuss mitteilen?
4. Schulungsansprüche der Mitglieder?

II. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
1. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
2. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
a) Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?
b) Wann ist der Betriebsrat zu unterrichten?
3. Versuch eines Interessenausgleichs
a) Kann der Betriebsrat den Interessenausgleich verhindern?
b) Was passiert, wenn eine Einigung nicht möglich ist?
4. Sozialplan
a) Was ist in einem Sozialplan zu regeln?
b) Besonderheiten beim Abbau von Personal

III. Tendenzbetrieb
1. Was ist ein Tendenzbetrieb?
2. Was sind die Folgen?

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Volker Flach

Herr Flach ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Seit 2010 ist Herr Flach Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bereits im Rahmen seines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster setzte er seinen Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht. Nach seiner Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2004 arbeitete er in verschiedenen Kanzleien und leitete zuletzt für ca. 12,5 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.

Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Herr Flach Unternehmen in allen Fragestellungen des individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Befristung sowie im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Im Fokus
Dr. jur. Daniel Quast LL.M.

Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.

Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.

Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

Im Fokus
Dominic Wallenstein

Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Im Fokus
Markus Weron

Herr Weron ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er in Freiburg an der Albert-Ludwigs-Universität. Nach seinem Studium war Herr Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig.

Herr Weron vertritt und berät Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Die Seminarinhalte wurden in lockerer Atmosphäre, sehr kompetent und anschaulich mit vielen Beispielen vermittelt.

Teilnehmer | 21.07.2022
Details
Inhalte des Seminars

Dieses Seminar verschafft Ihnen einen kompakten Einblick in das Betriebsverfassungsrecht.

Um mit einem Betriebsrat zusammenzuarbeiten ist zunächst zu klären, ob dieser überhaupt zuständig ist oder eben auch nicht.

Darauf aufbauend werden die Betriebsratswahl und die Geschäftsführung des Betriebsrats erläutert.

Basierend auf diesen Grundlagen betreffen die nächsten Themenblöcke die Kosten eines Betriebsrats sowie die Freistellungsansprüche der einzelnen Mitglieder. An diesen Stellen werden insbesondere auch die Grenzen erläutert – alos welche Kosten muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren oder wann ist eine Freistellung nicht erforderlich.

Nun sind die Kernthemen der inhaltlichen Zusammenarbeit an der Reihe. Im ersten Schritt werden die Beteiligungsrechte und deren Grenzen in den sozialen Angelegenheiten (Arbeitszeit, Überstunden, IT-Systeme, Urlaub, Arbeitsschutz, Vergütung, Home Office, …) erläutert. Darauffolgend die entsprechenden Ausgestaltungen bei personelllen und wirtschaftlichen Themen. Wie zuvor wird auch hier immer ein Augenmerk daruf gerichtet, wo die Grenzen des Betriebsrats liegen und welche Rechte die Arbeitgeberseite hat.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

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Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

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Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

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Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

„Die Dozentin ist sehr praxiserfahren und vermittelt die Lehrinhalte ausgezeichnet.“
Teilnehmerin
13.10.2022
„Der Dozent war sehr kompetent und ist auf die Fragen eingegangen. Allgemein war es eine tolle Gruppe mit vielen Praxisfällen. “
Teilnehmerin
26.08.2022
„Sehr gut gefallen hat mir, dass man auch ständig Fragen aus der eigenen Praxis stellen konnte und diese dann sehr gut beantwortet wurden. “
Teilnehmer
22.07.2022
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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Teilnehmerin
26.08.2022
„Sehr gut gefallen hat mir, dass man auch ständig Fragen aus der eigenen Praxis stellen konnte und diese dann sehr gut beantwortet wurden. “
Teilnehmer
22.07.2022
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
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