Crash-Kurs Betriebsverfassungsrecht für Personaler und Führungskräfte

Alles Wichtige für einen erfolgreichen und professionellen Umgang mit dem Betriebsrat

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Wo endet die Zuständigkeit des Betriebsrats
  • Amtszeit des Betriebsrats
  • Grenzen der Betriebsratskosten
  • Zusammenarbeit und Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und deren Grenzen
  • Personelle Angelegenheiten (Einstellung, Versetzung, BR-Anhörung, ...)
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten inkl. Wirtschaftsausschuss, Tendenzbetrieb und Betriebsänderungen
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
Geschäftsführer
HR-Manager
Führungskräfte
Vorstand
Syndikus
13,0
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 12.02.2026 - Live-Online
    13.02.2026
    19.02.2026
    20.02.2026
  • 03.03.2026 - Frankfurt
    04.03.2026
  • 24.03.2026 - Berlin
    25.03.2026
  • 24.03.2026 - Düsseldorf
    25.03.2026
  • + 16 weitere Optionen
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Live-Online
Inhouse
1.595,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 20 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Wo endet die Zuständigkeit des Betriebsrats
  • Amtszeit des Betriebsrats
  • Grenzen der Betriebsratskosten
  • Zusammenarbeit und Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und deren Grenzen
  • Personelle Angelegenheiten (Einstellung, Versetzung, BR-Anhörung, ...)
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten inkl. Wirtschaftsausschuss, Tendenzbetrieb und Betriebsänderungen
Der Dozent hat das Seminar mit seinem persönlichen Charme sehr angenehm gestaltet. Ich konnte den Inhalten sehr gut folgen, und Fragen wurden ausführlich und detailliert besprochen. Auch die Seminarunterlagen waren sehr gut aufbereitet, übersichtlich, nicht überladen und klar strukturiert. Vielen Dank!
Teilnehmerin | 15.12.2025
Fachlich und persönlich herausragend durch beide Dozenten durchgeführt und sehr hilfsbereit bei sämtlichen Rückfragen zum Thema, insbesondere auch bei Fragen zur Umsetzung in der eigenen betrieblichen Praxis. Vielen Dank, jederzeit wieder gerne und eine klare Weiterempfehlung!
Anonym | 03.12.2025
Der Dozent hat sowohl die Inhalte aller Folien gut transportiert als auch aufkommende Fragen äußerst kompetent beantwortet.
Teilnehmer | 27.11.2025
Für mich war das Seminar eine echte Bereicherung. Sowohl der Inhalt, wie auch der Veranstaltungsort und vor allem der Referent waren wirklich großartig. Gerne wieder.
Teilnehmerin | 20.11.2025
Die Seminarinhalte wurden verständlich und realitätsnah vermittelt. Auf Rückfragen wurde konkret eingegangen. Klare Weiterempfehlung.
Anonym | 30.06.2025

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Ablaufplan
Themen & Details
Wo endet die Zuständigkeit Ihres Betriebsrats?

I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe

II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (in Abgrenzung zum Werkvertrag)

III. Räumlich

Die Amtszeit des Betriebsrats

I. Die Betriebsratswahl
1. Die Bestellung des Wahlvorstands
2. Vorbereitung und Durchführung der Wahl
3. Die Anfechtung der Betriebsratswahl

II. Die Zusammensetzung des Betriebsrats und die Dauer der Amtszeit

III. Die Verletzung gesetzlicher Pflichten, § 23 BetrVG
1. Des Betriebsrats und seiner Mitglieder
a) Auflösung des Betriebsrats
b) Ausschluss aus dem Betriebsrat
2. Des Arbeitgebers
– Ansprüche des Betriebsrats bei grober Pflichtverletzung

IV. Geschäftsführung des Betriebsrats
1. Wie oft darf der Betriebsrat tagen?
2. Darf die Gewerkschaft an Betriebsratssitzungen teilnehmen?

Die Kosten des Betriebsrats

I. Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG
2. Freistellung gem. § 37 BetrVG
a) Wofür ist freizustellen?
b) Wie lange ist freizustellen?
c) Wie oft ist freizustellen?
3. Bezahlung während der Freistellung
4. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit

II. Schulungen von Betriebsratsmitgliedern
1. Welche Schulungen sind erforderlich?
2. Zeitliche Begrenzung
3. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

III. Sachkosten

IV. Sachverständigenkosten

V. Rechtsanwaltskosten

VI. Personalkosten des Betriebsrats

VII. Die Betriebsversammlung
1. Wo findet sie statt?
2. Wie oft ist sie abzuhalten?
3. Darf der Arbeitgeber teilnehmen?
4. Zulässige Themen
5. Was muss der Arbeitgeber bezahlen?

Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

I. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

II. Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?

III. Sind dem Betriebsrat Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren?

IV. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten

V. Geheimhaltungspflicht

VI. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht

Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG

II. Die Regelungsabrede

III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Verfahren, Kosten)

Soziale Angelegenheiten

I. Wann gibt es keine Mitbestimmung?
1. Einzelfall vs. kollektive Maßnahmen
2. Unterscheidung zwischen mitbestimmungsfreiem „Ob“ und mitbestimmungspflichtigem „Wie“
3. Notfälle
4. Kein Regelungsspielraum

II. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
1. Mitbestimmungspflichtiges Ordnungs- vs. mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung

Personelle Angelegenheiten

I. Allgemeine personelle Angelegenheiten
1. Was müssen Sie dem Betriebsrat zur Personalplanung mitteilen?
2. Beschäftigungssicherung
3. Wie und wann muss eine Stellenausschreibung erfolgen?
4. Was ist bei einem Personalfragebogen zu beachten?
5. Sind Personalauswahlrichtlinien mitbestimmungspflichtig?

II. Berufsbildung
1. Was ist zu beachten?
2. Was kann der Betriebsrat verlangen?

III. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG

IV. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen gemäß §§ 102, 103 BetrVG
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe
4. Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
a) Verweigerung der Zustimmung
b) Kann die Zustimmung ersetzt werden?

V. Die Kündigung „störender“ Arbeitnehmer gemäß § 104 BetrVG

Wirtschaftliche Angelegenheiten

I. Wirtschaftsausschuss
1. Wer kann Mitglied des Wirtschaftsausschusses sein?
2. Welche Aufgaben hat der Wirtschaftsausschuss?
3. Was müssen Sie dem Wirtschaftsausschuss mitteilen?
4. Schulungsansprüche der Mitglieder?

II. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
1. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
2. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
a) Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?
b) Wann ist der Betriebsrat zu unterrichten?
3. Versuch eines Interessenausgleichs
a) Kann der Betriebsrat den Interessenausgleich verhindern?
b) Was passiert, wenn eine Einigung nicht möglich ist?
4. Sozialplan
a) Was ist in einem Sozialplan zu regeln?
b) Besonderheiten beim Abbau von Personal

III. Tendenzbetrieb
1. Was ist ein Tendenzbetrieb?
2. Was sind die Folgen?

I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe

II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (in Abgrenzung zum Werkvertrag)

III. Räumlich

I. Die Betriebsratswahl
1. Die Bestellung des Wahlvorstands
2. Vorbereitung und Durchführung der Wahl
3. Die Anfechtung der Betriebsratswahl

II. Die Zusammensetzung des Betriebsrats und die Dauer der Amtszeit

III. Die Verletzung gesetzlicher Pflichten, § 23 BetrVG
1. Des Betriebsrats und seiner Mitglieder
a) Auflösung des Betriebsrats
b) Ausschluss aus dem Betriebsrat
2. Des Arbeitgebers
– Ansprüche des Betriebsrats bei grober Pflichtverletzung

IV. Geschäftsführung des Betriebsrats
1. Wie oft darf der Betriebsrat tagen?
2. Darf die Gewerkschaft an Betriebsratssitzungen teilnehmen?

I. Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG
2. Freistellung gem. § 37 BetrVG
a) Wofür ist freizustellen?
b) Wie lange ist freizustellen?
c) Wie oft ist freizustellen?
3. Bezahlung während der Freistellung
4. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit

II. Schulungen von Betriebsratsmitgliedern
1. Welche Schulungen sind erforderlich?
2. Zeitliche Begrenzung
3. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

III. Sachkosten

IV. Sachverständigenkosten

V. Rechtsanwaltskosten

VI. Personalkosten des Betriebsrats

VII. Die Betriebsversammlung
1. Wo findet sie statt?
2. Wie oft ist sie abzuhalten?
3. Darf der Arbeitgeber teilnehmen?
4. Zulässige Themen
5. Was muss der Arbeitgeber bezahlen?

I. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

II. Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?

III. Sind dem Betriebsrat Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren?

IV. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten

V. Geheimhaltungspflicht

VI. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht

I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG

II. Die Regelungsabrede

III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Verfahren, Kosten)

I. Wann gibt es keine Mitbestimmung?
1. Einzelfall vs. kollektive Maßnahmen
2. Unterscheidung zwischen mitbestimmungsfreiem „Ob“ und mitbestimmungspflichtigem „Wie“
3. Notfälle
4. Kein Regelungsspielraum

II. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
1. Mitbestimmungspflichtiges Ordnungs- vs. mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Sozialeinrichtungen
8. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung

I. Allgemeine personelle Angelegenheiten
1. Was müssen Sie dem Betriebsrat zur Personalplanung mitteilen?
2. Beschäftigungssicherung
3. Wie und wann muss eine Stellenausschreibung erfolgen?
4. Was ist bei einem Personalfragebogen zu beachten?
5. Sind Personalauswahlrichtlinien mitbestimmungspflichtig?

II. Berufsbildung
1. Was ist zu beachten?
2. Was kann der Betriebsrat verlangen?

III. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG

IV. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen gemäß §§ 102, 103 BetrVG
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe
4. Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
a) Verweigerung der Zustimmung
b) Kann die Zustimmung ersetzt werden?

V. Die Kündigung „störender“ Arbeitnehmer gemäß § 104 BetrVG

I. Wirtschaftsausschuss
1. Wer kann Mitglied des Wirtschaftsausschusses sein?
2. Welche Aufgaben hat der Wirtschaftsausschuss?
3. Was müssen Sie dem Wirtschaftsausschuss mitteilen?
4. Schulungsansprüche der Mitglieder?

II. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
1. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
2. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
a) Welche Informationen darf der Betriebsrat verlangen?
b) Wann ist der Betriebsrat zu unterrichten?
3. Versuch eines Interessenausgleichs
a) Kann der Betriebsrat den Interessenausgleich verhindern?
b) Was passiert, wenn eine Einigung nicht möglich ist?
4. Sozialplan
a) Was ist in einem Sozialplan zu regeln?
b) Besonderheiten beim Abbau von Personal

III. Tendenzbetrieb
1. Was ist ein Tendenzbetrieb?
2. Was sind die Folgen?

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Kompetente Wissensvermittlung. Methodisch, didaktisch angepasst an Adressaten. Sympathische Dozentin.
Effektiv ausgewählte Teilnehmeranzahl. Nachvollziehbares und „griffiges“, hochwertiges Handout.

Teilnehmer | 10.10.2025
Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Tobias Funke

Tobias Funke ist als Rechtsanwalt am Standort Karlsruhe der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt a.M., während dem er bereits Erfahrung in der Rechtsabteilung eines großen mittelständischen Unternehmens gewinnen konnte, war er für mehr als vier Jahre als Referent der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie Baden-Württemberg tätig. Für den Arbeitgeberverband nahm Tobias Funke die außergerichtliche Beratung sowie die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen des Verbands in den verschiedensten Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts war. Zudem stellte die Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit dar.

Tobias Funke berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seine breit gestreuten Erfahrungswerte und pragmatische Herangehensweise erlauben es ihm, auch schwierige Herausforderungen im Bereich des Arbeitsrechts schnell und mandantenorientiert zu lösen.

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Standort Attendorn ansässig und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Im Fokus
Dominic Wallenstein

Dominic Wallenstein ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist am Karlsruher Standort ansässig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.

Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.

Im Fokus
Dr. jur. Dirk Schreiner

Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.

Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.

Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.

Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.

Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.

Im Fokus
Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Markus Vogt

Herr Vogt ist Partner der Anwaltssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist ansässig am Attendorner Standort und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

 

Details
Inhalte des Seminars

Dieses Seminar verschafft Ihnen einen kompakten Einblick in das Betriebsverfassungsrecht.

Um mit einem Betriebsrat zusammenzuarbeiten ist zunächst zu klären, ob dieser überhaupt zuständig ist oder eben auch nicht.

Darauf aufbauend werden die Betriebsratswahl und die Geschäftsführung des Betriebsrats erläutert.

Basierend auf diesen Grundlagen betreffen die nächsten Themenblöcke die Kosten eines Betriebsrats sowie die Freistellungsansprüche der einzelnen Mitglieder. An diesen Stellen werden insbesondere auch die Grenzen erläutert – alos welche Kosten muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren oder wann ist eine Freistellung nicht erforderlich.

Nun sind die Kernthemen der inhaltlichen Zusammenarbeit an der Reihe. Im ersten Schritt werden die Beteiligungsrechte und deren Grenzen in den sozialen Angelegenheiten (Arbeitszeit, Überstunden, IT-Systeme, Urlaub, Arbeitsschutz, Vergütung, Home Office, …) erläutert. Darauffolgend die entsprechenden Ausgestaltungen bei personelllen und wirtschaftlichen Themen. Wie zuvor wird auch hier immer ein Augenmerk daruf gerichtet, wo die Grenzen des Betriebsrats liegen und welche Rechte die Arbeitgeberseite hat.

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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

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Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

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Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

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„Die Seminarinhalte wurden verständlich und realitätsnah vermittelt. Auf Rückfragen wurde konkret eingegangen. Klare Weiterempfehlung. “
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Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

„Der Dozent hat das Seminar mit seinem persönlichen Charme sehr angenehm gestaltet. Ich konnte den Inhalten sehr gut folgen, und Fragen wurden ausführlich und detailliert besprochen. Auch die Seminarunterlagen waren sehr gut aufbereitet, übersichtlich, nicht überladen und klar strukturiert. Vielen Dank! “
Teilnehmerin
15.12.2025
„Fachlich und persönlich herausragend durch beide Dozenten durchgeführt und sehr hilfsbereit bei sämtlichen Rückfragen zum Thema, insbesondere auch bei Fragen zur Umsetzung in der eigenen betrieblichen Praxis. Vielen Dank, jederzeit wieder gerne und eine klare Weiterempfehlung! “
Anonym
03.12.2025
„Der Dozent hat sowohl die Inhalte aller Folien gut transportiert als auch aufkommende Fragen äußerst kompetent beantwortet. “
Teilnehmer
27.11.2025
„Für mich war das Seminar eine echte Bereicherung. Sowohl der Inhalt, wie auch der Veranstaltungsort und vor allem der Referent waren wirklich großartig. Gerne wieder. “
Teilnehmerin
20.11.2025
„Die Seminarinhalte wurden verständlich und realitätsnah vermittelt. Auf Rückfragen wurde konkret eingegangen. Klare Weiterempfehlung. “
Anonym
30.06.2025
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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