Schreiner Praxis-Seminare GbR
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57439 Attendorn
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09.09.2025 | - Leipzig |
16.09.2025 | - Köln |
17.09.2025 | - Hamburg |
18.09.2025 | - Live-Online |
19.09.2025 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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I. Ordentliche Betriebsratswahl
II. Außerordentliche Betriebsratswahl
III. Folgen einer nicht (rechtzeitig) durchgeführten Wahl zum Ende der Amtszeit des Betriebsrats
I. Betriebsstruktur als entscheidendes Kriterium für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsgremien und Betriebsratsmitglieder
II. Betrieb (§ 1 Abs. 1 BetrVG) ist nicht gleich Unternehmen
III. Betriebsteile gem. § 4 Abs. 1 BetrVG -Teilnahme an Betriebsratswahl im Hauptbetrieb
IV. Kleinstbetriebe gem. § 4 Abs. 2 BetrVG
V. Gemeinschaftsbetrieb gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
VI. Sonderfall Tendenzbetriebe gem. § 118 BetrVG
VII. Betriebliche Umstrukturierungen und deren Auswirkungen auf die Betriebsratswahl
I. Grundsätze der Wahlberechtigung und Wählbarkeit
II. Arbeitnehmerbegriff
III. Wann ist ein Leiharbeitnehmer wahlberechtigt / wann nicht?
IV. Leiharbeitsverhältnisse in Abgrenzung zu Werk- und Dienstverträgen
V. Leitende Angestellte
I. Allgemeine Aufgaben
II. Größe und Zusammensetzung
III. Bestellung bei bereits vorhandenem Betriebsrat
IV. Bestellung in Betrieben ohne Betriebsrat
V. Bestellung im vereinfachten Wahlverfahren
I. Erstellung der Wählerliste
1. Wann ist eine Wählerliste fehlerhaft?
2. Wann und wie kann Einspruch eingelegt werden?
II. Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder je nach Belegschaftsstärke (§ 9 BetrVG)
1. Wann erhöhen befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Saisonkräfte, etc. die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
2. Wann nicht Wahlausschreiben
III. Wahlausschreiben
1. Anforderungen an das Wahlausschreiben
2. Typische Fehler in Wahlausschreiben
I. Einreichung der Vorschlagslisten
1. Vor- und Nachteile mehrerer Vorschlagslisten aus Arbeitgebersicht
2. Mehrheits- oder Verhältniswahl/Personen- oder Listenwahl als entscheidende Wahlstrategie
3. Wann ist der Listenplatz entscheidend?
II. Behandlung der Vorschlagslisten durch den Wahlvorstand
III. Zusammensetzung nach Geschlechtern- Chancen für den Arbeitgeber durch die Geschlechterquote
IV. Stimmzettel
1. Unterschiedliche Stimmzettel bei Personen- und Listenwahl und deren Bedeutung für den Ausgang der Wahl
2. Die „Spitzenkandidaten“ als Zugpferde einer Liste
3. Anzahl der Stimmen pro Wahlberechtigtem
V. Stimmenabgabe und Stimmenauszählung
VI. Sitzverteilung – Wer ist je nach Stimmverteilung gewählt?
VII. Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
I. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wahlanfechtung möglich und aus Arbeitgebersicht sinnvoll?
1. Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe
2. Anfechtungsberechtigte, Anfechtungsfrist
3. Gerichtliche Durchsetzung
I. Zulässige Maßnahmen des Arbeitgebers zur aktiven Mitgestaltung der Wahl
II. Unzulässige Wahlbehinderung/-beeinflussung und deren Folgen
I. Mitglieder des Wahlvorstandes
II. Wahlbewerber
III. Arbeitnehmer, die die Wahlversammlung einleiten oder die Wahlvorstandsbestellung beantragen
IV. Wann ist eine Kündigung trotz besonderem Kündigungsschutz dennoch sozial gerechtfertigt?
I. Sachliche Kosten
II. Entgeltfortzahlung für Wahlvorstandsmitglieder
III. Schulungskosten
I. Ordentliche Betriebsratswahl
II. Außerordentliche Betriebsratswahl
III. Folgen einer nicht (rechtzeitig) durchgeführten Wahl zum Ende der Amtszeit des Betriebsrats
I. Betriebsstruktur als entscheidendes Kriterium für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsgremien und Betriebsratsmitglieder
II. Betrieb (§ 1 Abs. 1 BetrVG) ist nicht gleich Unternehmen
III. Betriebsteile gem. § 4 Abs. 1 BetrVG -Teilnahme an Betriebsratswahl im Hauptbetrieb
IV. Kleinstbetriebe gem. § 4 Abs. 2 BetrVG
V. Gemeinschaftsbetrieb gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
VI. Sonderfall Tendenzbetriebe gem. § 118 BetrVG
VII. Betriebliche Umstrukturierungen und deren Auswirkungen auf die Betriebsratswahl
I. Grundsätze der Wahlberechtigung und Wählbarkeit
II. Arbeitnehmerbegriff
III. Wann ist ein Leiharbeitnehmer wahlberechtigt / wann nicht?
IV. Leiharbeitsverhältnisse in Abgrenzung zu Werk- und Dienstverträgen
V. Leitende Angestellte
I. Allgemeine Aufgaben
II. Größe und Zusammensetzung
III. Bestellung bei bereits vorhandenem Betriebsrat
IV. Bestellung in Betrieben ohne Betriebsrat
V. Bestellung im vereinfachten Wahlverfahren
I. Erstellung der Wählerliste
1. Wann ist eine Wählerliste fehlerhaft?
2. Wann und wie kann Einspruch eingelegt werden?
II. Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder je nach Belegschaftsstärke (§ 9 BetrVG)
1. Wann erhöhen befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Saisonkräfte, etc. die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
2. Wann nicht Wahlausschreiben
III. Wahlausschreiben
1. Anforderungen an das Wahlausschreiben
2. Typische Fehler in Wahlausschreiben
I. Einreichung der Vorschlagslisten
1. Vor- und Nachteile mehrerer Vorschlagslisten aus Arbeitgebersicht
2. Mehrheits- oder Verhältniswahl/Personen- oder Listenwahl als entscheidende Wahlstrategie
3. Wann ist der Listenplatz entscheidend?
II. Behandlung der Vorschlagslisten durch den Wahlvorstand
III. Zusammensetzung nach Geschlechtern- Chancen für den Arbeitgeber durch die Geschlechterquote
IV. Stimmzettel
1. Unterschiedliche Stimmzettel bei Personen- und Listenwahl und deren Bedeutung für den Ausgang der Wahl
2. Die „Spitzenkandidaten“ als Zugpferde einer Liste
3. Anzahl der Stimmen pro Wahlberechtigtem
V. Stimmenabgabe und Stimmenauszählung
VI. Sitzverteilung – Wer ist je nach Stimmverteilung gewählt?
VII. Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
I. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wahlanfechtung möglich und aus Arbeitgebersicht sinnvoll?
1. Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe
2. Anfechtungsberechtigte, Anfechtungsfrist
3. Gerichtliche Durchsetzung
I. Zulässige Maßnahmen des Arbeitgebers zur aktiven Mitgestaltung der Wahl
II. Unzulässige Wahlbehinderung/-beeinflussung und deren Folgen
I. Mitglieder des Wahlvorstandes
II. Wahlbewerber
III. Arbeitnehmer, die die Wahlversammlung einleiten oder die Wahlvorstandsbestellung beantragen
IV. Wann ist eine Kündigung trotz besonderem Kündigungsschutz dennoch sozial gerechtfertigt?
I. Sachliche Kosten
II. Entgeltfortzahlung für Wahlvorstandsmitglieder
III. Schulungskosten
Hohe Bereitschaft auf Fragen und Schwerpunkte der Teilnehmer einzugehen.
Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.
Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.
Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.
Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.
Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.
Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Markus Weron ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Betriebsratswahlen 2026 – Rechtssicher planen und umsetzen
Dieses Seminar richtet sich an Unternehmensleitungen, HR-Verantwortliche und Führungskräfte, die sich auf die Betriebsratswahlen 2026 professionell vorbereiten möchten. Es bietet umfassendes Fachwissen und praxisnahe Einblicke, um alle rechtlichen und organisatorischen Aspekte der Betriebsratswahl souverän zu meistern und potenzielle Risiken zu vermeiden.
Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Voraussetzungen und dem Zeitpunkt der Betriebsratswahl. Sie lernen die Unterschiede zwischen ordentlichen und außerordentlichen Betriebsratswahlen kennen und erfahren, welche Folgen es hat, wenn eine Wahl nicht rechtzeitig durchgeführt wird. Wir beleuchten, wie Arbeitgeber die Betriebsstruktur strategisch gestalten können, um typische Fehler zu vermeiden und wie Umstrukturierungen die Wahl beeinflussen.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Wahlberechtigung und Wählbarkeit der Arbeitnehmer. Sie erhalten Klarheit darüber, wann Leiharbeitnehmer oder befristet Beschäftigte wahlberechtigt sind und wie der Arbeitnehmerbegriff in der Praxis zu handhaben ist. Spezielle Regelungen für leitende Angestellte und deren Einfluss auf die Wahl werden ebenfalls thematisiert.
Die Bildung des Wahlvorstands und dessen Rolle stehen ebenfalls im Fokus. Sie erfahren, wie ein Wahlvorstand korrekt gebildet wird – sowohl in Betrieben mit als auch ohne bestehenden Betriebsrat. Wir zeigen auf, welche Aufgaben der Wahlvorstand hat und wie Arbeitgeber die Einleitung der Wahl beeinflussen können, etwa bei der Erstellung der Wählerliste oder im Umgang mit Wahlausschreiben.
Das Seminar bietet zudem detaillierte Informationen zur Durchführung der Wahl. Themen wie die Bedeutung der Vorschlagslisten, die Behandlung durch den Wahlvorstand und die Anforderungen an die Geschlechterquote werden praxisnah dargestellt. Sie lernen, wie Stimmzettel korrekt gestaltet und Stimmen rechtssicher ausgezählt werden, und erhalten wertvolle Hinweise zur Sitzverteilung und zur Benachrichtigung der gewählten Mitglieder.
Nach der Wahl behandeln wir die Aufgaben des Arbeitgebers, von der Wahlanfechtung über zulässige Einflussnahmen bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen unzulässiger Wahlbehinderungen. Besonders wichtig: der besondere Kündigungsschutz für Wahlvorstandsmitglieder, Wahlbewerber und andere beteiligte Arbeitnehmer – mit Fokus auf den rechtssicheren Umgang in konfliktbehafteten Situationen.
Abgerundet wird das Seminar durch praxisnahe Informationen zu den Kosten der Betriebsratswahl, wie sachliche Kosten, Entgeltfortzahlung oder Schulungskosten für Wahlvorstandsmitglieder.
Dieses Seminar ist Ihre unverzichtbare Grundlage, um die Betriebsratswahlen 2026 rechtssicher und effizient zu planen und durchzuführen. Mit einem fundierten Überblick und konkreten Handlungsempfehlungen gewinnen Sie die notwendige Sicherheit, um auch schwierige Situationen erfolgreich zu bewältigen. Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung!
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
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Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
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