Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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15.06.2023 | - München |
28.06.2023 | - Leipzig |
11.07.2023 | - Hamburg |
26.07.2023 | - Nürnberg |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Gesetzliche Grundlage
1. Initiativpflicht
2. Arbeitnehmerseitige Ansprüche?
II. Sinn und Zweck des BEM
1. Ziele und Chancen
2. Informationsbeschaffungsmittel
I. Anwendungsbereich
1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Durchführungspflicht bei Nichtanwendbarkeit KSchG?
II. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
1. Statistische Einordnung
2. Die häufigsten Anlässe
3. Belastungssteuerung
4. Berechnung der Fehlzeiten
I. Originärer Teilnehmerkreis
II. Bestimmung der Teilnehmer
I. Übersicht Unterlagen
II. Einladungsschreiben
1. Darstellung der relevanten Fehlzeiten
2. Hinweise auf die Ziele des BEM
3. Freiwilligkeit des BEM
4. Bestimmung Teilnehmerkreis
5. Aufklärung über nachteilige Folgen
III. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzrechtliche Aspekte
2. Exkurs: BEM-Unterlagen
a. Aufbewahrung
b. Einsichtsrechte
IV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung
V. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
I. Ausgestaltungsmöglichkeiten
II. Unterschiede zu BEM
I. Kündigungsgründe
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
II. Kündigungsvoraussetzungen
III. Bedeutung BEM
1. keine formelle Kündigungsvoraussetzungen
2. Auswirkungen Darlegungs- und Beweislast
a. Darlegungs- und Beweislast ohne Initiativpflicht
b. Zustimmungsverweigerung Arbeitnehmer
c. Abbruch der BEM-Gespräche
d. Unterlassen der BEM-Gespräche
e. Nicht ordnungsgemäße Einladung
f. Negatives Ergebnis
g. Ergiebiges BEM
I. Vorbereitung
II. Ablauf eines BEM-Gespräches
1. Einstieg
2. Situationserfassung
a. Ursachenforschung
b. Bereitschaft zur Offenlegung Krankheitsursachen
3. Lösungsfindung
a. Ist der AG zum Vorschlag verpflichtet?
b. Exemplarische Maßnahmen
c. Beteiligung externer Stellen
4. Abschluss
5. Maßnahmendurchführung
6. Folgegespräche
I. Duldungspflicht des AN?
II. Auskunftsplicht des AN?
III. Eignungsuntersuchung
I. Beteiligung des Betriebsrates
1. Mitbestimmungsrechte
2. Kollektivrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
a. Standardisierung
b. Errichtung BEM-Team
II. Rechte der SBV
I. Gesetzliche Grundlage
1. Initiativpflicht
2. Arbeitnehmerseitige Ansprüche?
II. Sinn und Zweck des BEM
1. Ziele und Chancen
2. Informationsbeschaffungsmittel
I. Anwendungsbereich
1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen
2. Durchführungspflicht bei Nichtanwendbarkeit KSchG?
II. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
1. Statistische Einordnung
2. Die häufigsten Anlässe
3. Belastungssteuerung
4. Berechnung der Fehlzeiten
I. Originärer Teilnehmerkreis
II. Bestimmung der Teilnehmer
I. Übersicht Unterlagen
II. Einladungsschreiben
1. Darstellung der relevanten Fehlzeiten
2. Hinweise auf die Ziele des BEM
3. Freiwilligkeit des BEM
4. Bestimmung Teilnehmerkreis
5. Aufklärung über nachteilige Folgen
III. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzrechtliche Aspekte
2. Exkurs: BEM-Unterlagen
a. Aufbewahrung
b. Einsichtsrechte
IV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung
V. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
I. Ausgestaltungsmöglichkeiten
II. Unterschiede zu BEM
I. Kündigungsgründe
1. Häufige Kurzerkrankungen
2. Lang andauernde Erkrankung
3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
II. Kündigungsvoraussetzungen
III. Bedeutung BEM
1. keine formelle Kündigungsvoraussetzungen
2. Auswirkungen Darlegungs- und Beweislast
a. Darlegungs- und Beweislast ohne Initiativpflicht
b. Zustimmungsverweigerung Arbeitnehmer
c. Abbruch der BEM-Gespräche
d. Unterlassen der BEM-Gespräche
e. Nicht ordnungsgemäße Einladung
f. Negatives Ergebnis
g. Ergiebiges BEM
I. Vorbereitung
II. Ablauf eines BEM-Gespräches
1. Einstieg
2. Situationserfassung
a. Ursachenforschung
b. Bereitschaft zur Offenlegung Krankheitsursachen
3. Lösungsfindung
a. Ist der AG zum Vorschlag verpflichtet?
b. Exemplarische Maßnahmen
c. Beteiligung externer Stellen
4. Abschluss
5. Maßnahmendurchführung
6. Folgegespräche
I. Duldungspflicht des AN?
II. Auskunftsplicht des AN?
III. Eignungsuntersuchung
I. Beteiligung des Betriebsrates
1. Mitbestimmungsrechte
2. Kollektivrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
a. Standardisierung
b. Errichtung BEM-Team
II. Rechte der SBV
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Dr. Bianca Maiworm ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.
Dr. Bianca Maiworm berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.
Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Herr Möller ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Herr Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.
Herr Möller vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt legt er zudem auf die arbeitsrechtlichen Bereiche im Rahmen des Gesundheitsmanagements und von modernen Arbeitsformen.
Frau Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Scala an der Ludwig – Maximilians – Universität in München. Sie ist seit 2002 als Anwältin zugelassen.
Frau Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung und war neben Ihrer Arbeit als Rechtsanwältin langjährig auch als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im gesamten Bereich des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus war sie anwaltlich auch im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie im Presse- und Medienrecht tätig.
Herr Weron ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er in Freiburg an der Albert-Ludwigs-Universität. Nach seinem Studium war Herr Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig.
Herr Weron vertritt und berät Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Dadurch, dass die Teilnehmeranzahl nicht zu groß war, konnte man sich mit dem Dozenten und den Teilnehmern sehr gut austauschen.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement dient der Prävention von Arbeitsunfähigkeiten.
In diesem Seminar wird im ersten Schritt die grundlegenden Ziele und Anwendungsbereiche erläutert. Im Fokus stehen dabei die oftmals komplexen rechtlichen Aspekte des BEM. Hier sollen Arbeitgeber unterstützt werden, wie sie einen korrekten und effektiven BEM-Prozess, BEM-Gespräche unter Berücksichtigung von möglichen Maßnahmen und weiteren Kooperationspartner gestalten können. Dabei sollen alle arbeitsrechtlichen Fragen aus der Praxis besprochen werden. Da das BEM auch eine hohe Bedeutung im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung hat, wird auch hier ein deutlicher Fokus angesetzt.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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1X | 895,- |
895,- |
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
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Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
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Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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