Schreiner Praxis-Seminare GbR
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 95 92 35
Telefax: 0 27 22 – 95 92 37
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| 19.11.2025 | - Stuttgart |
| 20.11.2025 | - Live-Online |
| 21.11.2025 |
| 03.02.2026 | - Hamburg |
| 16.02.2026 | - Live-Online |
| 17.02.2026 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
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I. Der Begriff Arbeitszeit
1. Perspektive Arbeitszeitgesetz
2. Perspektive Mitbestimmung
3. Perspektive Vergütung
II. Arbeitszeitgesetzliche Grundlagen
1. Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten
2. Arbeitgeberpflichten und Risiken bei Verstößen von Mitarbeitenden
III. Mitbestimmung und Tarifgrenzen
1. Was ist zwingend?
2. Wo bestehen Gestaltungsspielräume?
IV. Aktueller Stand zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung
1. Was ist rechtlich geboten?
2. Was wird in der Praxis häufig umgesetzt?
I. Gleitzeitmodelle
1. Einfache, qualifizierte und variable Gleitzeit
2. Gestaltungstipps: Kernzeiten, Gleitspanne, Funktionszeiten, Rücknahmevereinbarungen
3. Abgrenzung zur Mehrarbeit
II. Schichtarbeit und Wechselschicht / vollkontinuierliche Schichtarbeit / 12-Stunden-Schichten
1. Gestaltungsmöglichkeiten: Planungszeiträume, Rollierpläne
2. Mitbestimmung (Mitbestimmung im Einzelfall versus Rahmenbetriebsvereinbarung)
3. Rückänderungsoptionen
III. Arbeit nach Dienstplänen und Einsatz von Springern
1. Gestaltung: Flexibilitätsspielräume und Reservemechanismen
2. Anpassungsmöglichkeiten bei Ausfällen oder Bedarfsänderungen
IV. Vertrauensarbeitszeit
1. Voraussetzungen, Chancen und Risiken
2. Gestaltung: Kontrollmechanismen ohne Misstrauenskultur
3. Rücknahme: Wege bei Vertrauensverlust
V. Bandbreitenregelungen und Korridormodelle
1. Vorteile für Arbeitgeber & Mitarbeitende
2. Gestaltung und vertragliche Anpassungsklauseln
3. Reichweite der Mitbestimmung
VI. Arbeit auf Abruf und Rufbereitschaft
1. Rechtlicher Rahmen (Mindeststunden, Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst)
2. Kombinationsmöglichkeiten mit Bandbreitenregelung und Mehrarbeit für optimale Flexibilität
3. Gestaltungstipps aus der Praxis
VII. Jahres- und Langzeitarbeitszeitkonten (inkl. Sabbaticals)
1. Gestaltung: Flexibilitätsvorteile und rechtssichere Umsetzung
2. Anpassung und Ausstiegsoptionen
VIII. Mehrarbeit und Überstunden
1. Gestaltungsspielräume (z. B. Pauschalabgeltung, Höchstgrenzen)
2. Rahmenbetriebsvereinbarung statt Einzelfallmitbestimmung
3. Rückführungsmöglichkeiten
IX. 4-Tage-Woche
1. Modelle: Komprimierte Vollzeit; Reduzierte Stunden & Lohnausgleich
2. Saisonale 4-Tage-Woche (z.B. nur in den Sommerferien)
3. Rollierende 4-Tage-Woche (z.B. kann jede Woche ein Teammitglied eine 4-Tage Woche machen)
4. Gestaltungshinweise (Arbeitsvertrag, Mitbestimmung)
5. Rücknahmeoptionen bei unzureichender Praxistauglichkeit
I. Möglichkeiten der KI in der Schicht- und Einsatzplanung
II. Datenschutz und Mitbestimmung
III. Chancen und Herausforderungen für die Praxis
I. Der Begriff Arbeitszeit
1. Perspektive Arbeitszeitgesetz
2. Perspektive Mitbestimmung
3. Perspektive Vergütung
II. Arbeitszeitgesetzliche Grundlagen
1. Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten
2. Arbeitgeberpflichten und Risiken bei Verstößen von Mitarbeitenden
III. Mitbestimmung und Tarifgrenzen
1. Was ist zwingend?
2. Wo bestehen Gestaltungsspielräume?
IV. Aktueller Stand zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung
1. Was ist rechtlich geboten?
2. Was wird in der Praxis häufig umgesetzt?
I. Gleitzeitmodelle
1. Einfache, qualifizierte und variable Gleitzeit
2. Gestaltungstipps: Kernzeiten, Gleitspanne, Funktionszeiten, Rücknahmevereinbarungen
3. Abgrenzung zur Mehrarbeit
II. Schichtarbeit und Wechselschicht / vollkontinuierliche Schichtarbeit / 12-Stunden-Schichten
1. Gestaltungsmöglichkeiten: Planungszeiträume, Rollierpläne
2. Mitbestimmung (Mitbestimmung im Einzelfall versus Rahmenbetriebsvereinbarung)
3. Rückänderungsoptionen
III. Arbeit nach Dienstplänen und Einsatz von Springern
1. Gestaltung: Flexibilitätsspielräume und Reservemechanismen
2. Anpassungsmöglichkeiten bei Ausfällen oder Bedarfsänderungen
IV. Vertrauensarbeitszeit
1. Voraussetzungen, Chancen und Risiken
2. Gestaltung: Kontrollmechanismen ohne Misstrauenskultur
3. Rücknahme: Wege bei Vertrauensverlust
V. Bandbreitenregelungen und Korridormodelle
1. Vorteile für Arbeitgeber & Mitarbeitende
2. Gestaltung und vertragliche Anpassungsklauseln
3. Reichweite der Mitbestimmung
VI. Arbeit auf Abruf und Rufbereitschaft
1. Rechtlicher Rahmen (Mindeststunden, Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst)
2. Kombinationsmöglichkeiten mit Bandbreitenregelung und Mehrarbeit für optimale Flexibilität
3. Gestaltungstipps aus der Praxis
VII. Jahres- und Langzeitarbeitszeitkonten (inkl. Sabbaticals)
1. Gestaltung: Flexibilitätsvorteile und rechtssichere Umsetzung
2. Anpassung und Ausstiegsoptionen
VIII. Mehrarbeit und Überstunden
1. Gestaltungsspielräume (z. B. Pauschalabgeltung, Höchstgrenzen)
2. Rahmenbetriebsvereinbarung statt Einzelfallmitbestimmung
3. Rückführungsmöglichkeiten
IX. 4-Tage-Woche
1. Modelle: Komprimierte Vollzeit; Reduzierte Stunden & Lohnausgleich
2. Saisonale 4-Tage-Woche (z.B. nur in den Sommerferien)
3. Rollierende 4-Tage-Woche (z.B. kann jede Woche ein Teammitglied eine 4-Tage Woche machen)
4. Gestaltungshinweise (Arbeitsvertrag, Mitbestimmung)
5. Rücknahmeoptionen bei unzureichender Praxistauglichkeit
I. Möglichkeiten der KI in der Schicht- und Einsatzplanung
II. Datenschutz und Mitbestimmung
III. Chancen und Herausforderungen für die Praxis
Hat sehr viel Spaß gemacht. Angenehme Arbeitsatmosphäre. Alle Fragen wurden gerne beantwortet. Gerne wieder.
Markus Weron ist Partner der Anwalstssozietät Dr. Schreiner + Partner. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und am Karlsruher Standort unserer Anwaltskanzlei tätig.
Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Während und nach seinem Referendariat war Markus Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig, zunächst als Assesor, nach seiner Zulassung dann als Rechtsanwalt.
Er vertritt und berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht begleitet er Mandanten bei der Erstellung und Optimierung aller im Arbeitsrecht relevanten Vertragsdokumente, bspw. Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, BEM-Unterlagen bis hin zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Markus Weron Arbeitgeber vollumfänglich und übernimmt auf Wunsch auch die Verhandlungsführung gegenüber Betriebsräten, insbesondere auch in Einigungsstellen. Zu seinen typischen Verhandlungsthemen zählen dabei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Entgelt- und Bonussystemen, IT-Systemen, aber auch zu Betriebsänderungen, Restrukturierungen und Sozialplänen.
Markus Weron verfügt durch seine mehr als 15-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht über umfangreiche Prozessexpertise, häufig in Kündigungsschutz-, aber auch in allen anderen Beschluss- und Urteilsverfahren. Im Jahr 2016 verteidigte er bspw. bis vor das Bundesarbeitsgericht erfolgreich die Position des Arbeitgebers, nach der einem Betriebsrat kein Anspruch auf einen eigenen Telefon-/Internetanschluss im Betriebsratsbüro zusteht.
Zudem ist Markus Weron für die Schreiner Praxis-Seminare als Referent tätig. Neben seiner sehr nahbaren Art schätzen Seminarteilnehmer besonders sein umfangreiches und tiefgehendes Fachwissen, mit welchem er ad-hoc konkrete Antworten auf individuelle Fragen liefern kann – deutsch- und englischsprachig.
Dr. Dirk Schreiner ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Er ist Partner und Gründer der Sozietät.
Nach seinem Studium an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Münster promovierte er im Jahre 1987. Anschließend arbeitete er in einer OLG-Kanzlei in Hamm sowie in einer Arbeitsrechtsboutique in Münster. Im Jahre 1993 gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner.
Dr. Schreiner vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Er ist ausgewiesener Experte insbesondere bei Fragen der Umstrukturierung und Konsolidierung. Er begleitet Unternehmen in den Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan ebenso wie bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen.
Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Einführung, Gestaltung und Umsetzung alternativer Formen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen, Belegschaftsausschüsse) außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und leistet damit seinen Beitrag zu einem konsensualen Miteinander von Unternehmensleitung und Belegschaft.
Er gibt seine Kenntnisse und Erfahrungen seit 2001 regelmäßig im Rahmen von offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen weiter, wobei er für seinen prägnanten und kurzweiligen Vortragsstil bekannt ist. Über 10.000 Führungskräfte besuchten bereits eine seiner Veranstaltungen.
Herr Schreiner ist Partner der Sozietät und als Rechtsanwalt am Hamburger Standort tätig.
Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht und war im Rahmen des Referendariats bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.
Herr Schreiner promoviert zurzeit nebenberuflich über Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung an der Rheinischen-Wilhelms-Universität Bonn. Er berät Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungs- und Betriebsverfassungsrechts.
Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Augsburger Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.
Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.
Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.
Arbeitszeitmodelle modern und rechtssicher gestalten: Flexibilität und Freiheit bieten – Kontrolle und Rücknahmeoption bewahren
Moderne Arbeitszeitmodelle sind entscheidend für Arbeitgeberattraktivität, Effizienz und Mitarbeitendenbindung. Gleichzeitig steigen die rechtlichen Anforderungen. In unserem praxisnahen Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über gesetzliche Grundlagen, Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten – von Gleitzeit bis 4-Tage-Woche.
Das erwartet Sie:
Ihr Nutzen:
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
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