Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Rekrutierung und Arbeitsvertrag
  • Möglichkeiten der Vergütung
  • Teilzeit und Befristung
  • Krankheit, Entgeltfortzahlung und Urlaub
  • Arbeitszeit
  • Abmahnung und Kündigung
  • Freistellungs- und Schulungsansprüche des Betriebsrats
  • Zusammenarbeit und Einigungsmöglichkeiten mit dem Betriebsrat
  • Soziale, personelle und wirtschaftliche Mitbestimmung
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
HR-Manager
Führungskräfte
Personalleiter
Geschäftsführer
13,0
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 13.12.2023 - Leipzig
    14.12.2023
  • 28.02.2024 - München
    29.02.2024
  • 19.03.2024 - Berlin
    20.03.2024
  • 09.04.2024 - Stuttgart
    10.04.2024
  • + 1 weitere Option
Präsenz
Live-Online
Inhouse
1.595,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 5 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,59 von 5 Sternen 1190 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Rekrutierung und Arbeitsvertrag
  • Möglichkeiten der Vergütung
  • Teilzeit und Befristung
  • Krankheit, Entgeltfortzahlung und Urlaub
  • Arbeitszeit
  • Abmahnung und Kündigung
  • Freistellungs- und Schulungsansprüche des Betriebsrats
  • Zusammenarbeit und Einigungsmöglichkeiten mit dem Betriebsrat
  • Soziale, personelle und wirtschaftliche Mitbestimmung
Der Dozent hat das Seminar souverän und sehr abwechslungsreich geführt. Seine Expertise ist sehr gut und sein Stil lässt keine Fragen offen. Die Zeit verging wie im Fluge. Herzlichen Dank hierfür.
Teilnehmer | 13.09.2023
Aus der Praxis für die Praxis. Sehr viele wertvolle Tipps untermauert mit Gerichtsurteilen. Besser kann ich es mir nicht vorstellen.
Teilnehmer | 23.11.2023

Ablaufplan
Themen & Details
Rekrutierung

I. Stellenausschreibung

II. Bewerbungsgespräch

III. Absagen / Vermeidung von Verstößen gegen das AGG

Der Arbeitsvertrag

I. Typische notwendige und sinnvolle Arbeitsvertragsklauseln (z. B. zum Direktionsrecht, zur Probezeit, zur Nebenbeschäftigung, zum Dienstwagen, zum Wettbewerbsverbot bzw. Ausschlussklauseln)

II. AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen

Fragen zur Vergütung

I. Überblick über die verschiedenen Entgeltformen

II. Wirksame Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte

III. Rückzahlungsklauseln

IV. Kürzungsmöglichkeiten für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit

V. Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Teilzeit und Befristung

I. Voraussetzungen für einen Anspruch auf TeilzeitarbeitI.

II. Aus welchen Gründen darf der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?

III. Rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne und mit Sachgrund

Krankheit und Entgeldfortzahlung

I. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch

II. Länge des Entgeltfortzahlungsanspruchs

III. Abmelde- und Nachweispflichten

IV. Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs / Besonderheiten bei Leistungsvergütung

V. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung

Urlaub

I. Urlaubslänge und Urlaubsgrundsätze

II. Voraussetzungen für das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs / Teilurlaub

III. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit

IV. Urlaubsabgeltungsansprüche

V. Verzicht auf Urlaubsansprüche

Arbeitszeit

I. Länge und Verteilung der Arbeitszeit

II. Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag

III. Unterschiedliche Arbeitszeitbegriffe (in Bezug auf Arbeitszeitgesetz, Vergütung und Mitbestimmung)

IV. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausen

V. Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz

VI. Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit

Abmahnung

I. Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung

II. Formale Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung

III. Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

I. Verhaltensbedingte Kündigung

II. Personenbedingte Kündigung

III. Betriebsbedingte Kündigung

IV. Außerordentliche Kündigung und Verdachtskündigung

Wo endet die Zuständigkeit Ihres Betriebsrats?

I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
5. Tendenzbetriebe
6. Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung / Schwellenwerte / Abgrenzung zum Werkvertrag)

III. Räumlich

Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

I. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG

II. Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wofür ist freizustellen?
2. Wie lange ist freizustellen?

III. Bezahlung während der Freistellung

IV. Freizeitausgleich bzw. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit

Schulungen für Betriebsratsmitglieder

I. Welche Schulungen sind erforderlich?

II. Zeitliche Begrenzung

III. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

I. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten

II. Geheimhaltungspflicht

III. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht

Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG

II. Die Regelungsabrede

III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Kosten, Verfahren)

Die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten

I. Die mitbestimmungsfreien Situationen
1. In Einzelfällen (Abgrenzung zum kollektiven Tatbestand)
2. In Notfällen (Abgrenzung zu Eilfällen)
3. Kein Regelungsspielraum
4. Abgrenzung des mitbestimmungsfreien „Ob“ vom mitbestimmungspflichtigen „Wie“
5. Tarifvorrang

II. Die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung

Die Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten

I. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG

II. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

I. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
2. Versuch eines Interessenausgleichs
3. Sozialplan

I. Stellenausschreibung

II. Bewerbungsgespräch

III. Absagen / Vermeidung von Verstößen gegen das AGG

I. Typische notwendige und sinnvolle Arbeitsvertragsklauseln (z. B. zum Direktionsrecht, zur Probezeit, zur Nebenbeschäftigung, zum Dienstwagen, zum Wettbewerbsverbot bzw. Ausschlussklauseln)

II. AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen

I. Überblick über die verschiedenen Entgeltformen

II. Wirksame Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte

III. Rückzahlungsklauseln

IV. Kürzungsmöglichkeiten für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit

V. Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

I. Voraussetzungen für einen Anspruch auf TeilzeitarbeitI.

II. Aus welchen Gründen darf der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?

III. Rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne und mit Sachgrund

I. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch

II. Länge des Entgeltfortzahlungsanspruchs

III. Abmelde- und Nachweispflichten

IV. Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs / Besonderheiten bei Leistungsvergütung

V. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung

I. Urlaubslänge und Urlaubsgrundsätze

II. Voraussetzungen für das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs / Teilurlaub

III. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit

IV. Urlaubsabgeltungsansprüche

V. Verzicht auf Urlaubsansprüche

I. Länge und Verteilung der Arbeitszeit

II. Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag

III. Unterschiedliche Arbeitszeitbegriffe (in Bezug auf Arbeitszeitgesetz, Vergütung und Mitbestimmung)

IV. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausen

V. Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz

VI. Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit

I. Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung

II. Formale Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung

III. Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

I. Verhaltensbedingte Kündigung

II. Personenbedingte Kündigung

III. Betriebsbedingte Kündigung

IV. Außerordentliche Kündigung und Verdachtskündigung

I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
5. Tendenzbetriebe
6. Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung / Schwellenwerte / Abgrenzung zum Werkvertrag)

III. Räumlich

I. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG

II. Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wofür ist freizustellen?
2. Wie lange ist freizustellen?

III. Bezahlung während der Freistellung

IV. Freizeitausgleich bzw. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit

I. Welche Schulungen sind erforderlich?

II. Zeitliche Begrenzung

III. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

I. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten

II. Geheimhaltungspflicht

III. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht

I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG

II. Die Regelungsabrede

III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Kosten, Verfahren)

I. Die mitbestimmungsfreien Situationen
1. In Einzelfällen (Abgrenzung zum kollektiven Tatbestand)
2. In Notfällen (Abgrenzung zu Eilfällen)
3. Kein Regelungsspielraum
4. Abgrenzung des mitbestimmungsfreien „Ob“ vom mitbestimmungspflichtigen „Wie“
5. Tarifvorrang

II. Die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung

I. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG

II. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe

I. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
2. Versuch eines Interessenausgleichs
3. Sozialplan

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Volker Flach

Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.

Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er  Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.

Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.

Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Steffen Meyke

Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt setzt Steffen Meyke hierbei im Betriebsverfassungsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Betriebsänderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen. Steffen Meyke verfügt über jahrelange und umfassende Erfahrung im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen.

Steffen Meyke schulte bereits etwa 4.500 Geschäftsführer, Personalleiter und andere Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Seminaren. Er dozierte zudem an der TH Köln.

 

Rechtsanwalt, Partner
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Im Fokus
Jutta Scala

Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.

Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.

Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.

Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.

Im Fokus
Dominic Wallenstein

Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.

Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Sehr praxisnah. Kleine Gruppen. Viele Gelegenheiten Fragen und echte Problemstellungen zu besprechen. Absolut zu empfehlen. Echter Mehrwert. Ausführliche Unterlagen.

Teilnehmerin | 12.07.2023
Details
Inhalte des Seminars

Dieses Seminar bietet einen Überblick zum Indivdiual-und Kolektivarbeitsrecht.

Im ersten Teil werden die zentralen Themen des Individual-Arbeitsrechts erläutert. Diese beginnen mit der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses (Rekrutierung, Arbeitsvertrag) über die während eines Arbeitsverhältnis auftretenden Themen (Teilzeit, Krankheit, Urlaub, Arbeitszeit, …). Abschließend wird auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen thematisiert. Hier stehen dann die Gestaltung von Abmahnungen und die Kündigung im Fokus.

Der zweite Teil konzentriert sich auf das Betriebsverfassungsrecht. Auch hier wird mit den Grundlagen begonnen und dann der Blick auf die Themen Schulungs- und Freistellungsansprüche gelegt. Abschließend werden die Beteiligungsrechte und deren Grenzen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten erläutert.

 

 

Seminarinhalte:

  • Arbeitsrechtliche Grundlagen
  • Mitarbeiter einstellen
  • Arbeitsvertragliche Grundlagen
  • Teilzeit und Befristung
  • Direktionsrecht
  • Urlaub und Urlaubsplanung
  • Krankheit und Entgeltfortzahlung
  • Abmahnung und Kündigung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
  • Soziale Angelegenheiten
  • Personelle Angelegenheiten
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation. 

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen. 

Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.

Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.

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Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

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  • Arbeits- und Betriebs­verfassungsrecht für Arbeitgeber 13.12.2023
    14.12.2023
     in Leipzig
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1X1.595,-
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Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.

„Der Dozent hat das Seminar souverän und sehr abwechslungsreich geführt. Seine Expertise ist sehr gut und sein Stil lässt keine Fragen offen. Die Zeit verging wie im Fluge. Herzlichen Dank hierfür.“
Teilnehmer
13.09.2023
„Aus der Praxis für die Praxis. Sehr viele wertvolle Tipps untermauert mit Gerichtsurteilen. Besser kann ich es mir nicht vorstellen.“
Teilnehmer
23.11.2023
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
  • Teilnahmegebühr
  • ausführliche Seminardokumentation

 

Zusätzlich bei Präsenzseminaren:

  • Seminargetränke
  • Mittagessen (Business-Lunch-Buffet bzw. 3-Gänge-Menü)
  • Parkgebühren
Stornierung, Umbuchung

Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.

Seminarabsage

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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„Der Dozent hat das Seminar souverän und sehr abwechslungsreich geführt. Seine Expertise ist sehr gut und sein Stil lässt keine Fragen offen. Die Zeit verging wie im Fluge. Herzlichen Dank hierfür.“
Teilnehmer
13.09.2023
„Aus der Praxis für die Praxis. Sehr viele wertvolle Tipps untermauert mit Gerichtsurteilen. Besser kann ich es mir nicht vorstellen.“
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23.11.2023
Kleingedrucktes
Im Preis enthalten
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Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.

Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.

Rechnungsstellung

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Seminarabsage

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Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.

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