Schreiner Praxis-Seminare GbR
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13.06.2023 | - Live-Online |
14.06.2023 | |
20.06.2023 | |
21.06.2023 |
20.06.2023 | - Köln |
21.06.2023 |
05.09.2023 | - Hamburg |
06.09.2023 |
12.09.2023 | - Frankfurt |
13.09.2023 |
Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens werden bei diesem Seminar automatisch Rabatte gewährt.
Der Rabatt gilt dann für jeden Teilnehmer. Melden sich bspw. 2 Personen aus einem Unternehmen an, so erhalten beide einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Seminarpreis.
I. Stellenausschreibung
II. Bewerbungsgespräch
III. Absagen / Vermeidung von Verstößen gegen das AGG
I. Typische notwendige und sinnvolle Arbeitsvertragsklauseln (z. B. zum Direktionsrecht, zur Probezeit, zur Nebenbeschäftigung, zum Dienstwagen, zum Wettbewerbsverbot bzw. Ausschlussklauseln)
II. AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen
I. Überblick über die verschiedenen Entgeltformen
II. Wirksame Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte
III. Rückzahlungsklauseln
IV. Kürzungsmöglichkeiten für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
V. Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
I. Voraussetzungen für einen Anspruch auf TeilzeitarbeitI.
II. Aus welchen Gründen darf der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?
III. Rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne und mit Sachgrund
I. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch
II. Länge des Entgeltfortzahlungsanspruchs
III. Abmelde- und Nachweispflichten
IV. Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs / Besonderheiten bei Leistungsvergütung
V. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung
I. Urlaubslänge und Urlaubsgrundsätze
II. Voraussetzungen für das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs / Teilurlaub
III. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
IV. Urlaubsabgeltungsansprüche
V. Verzicht auf Urlaubsansprüche
I. Länge und Verteilung der Arbeitszeit
II. Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag
III. Unterschiedliche Arbeitszeitbegriffe (in Bezug auf Arbeitszeitgesetz, Vergütung und Mitbestimmung)
IV. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausen
V. Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz
VI. Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
I. Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung
II. Formale Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
III. Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
I. Verhaltensbedingte Kündigung
II. Personenbedingte Kündigung
III. Betriebsbedingte Kündigung
IV. Außerordentliche Kündigung und Verdachtskündigung
I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
5. Tendenzbetriebe
6. Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung / Schwellenwerte / Abgrenzung zum Werkvertrag)
III. Räumlich
I. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG
II. Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wofür ist freizustellen?
2. Wie lange ist freizustellen?
III. Bezahlung während der Freistellung
IV. Freizeitausgleich bzw. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit
I. Welche Schulungen sind erforderlich?
II. Zeitliche Begrenzung
III. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
I. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten
II. Geheimhaltungspflicht
III. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht
I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
II. Die Regelungsabrede
III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Kosten, Verfahren)
I. Die mitbestimmungsfreien Situationen
1. In Einzelfällen (Abgrenzung zum kollektiven Tatbestand)
2. In Notfällen (Abgrenzung zu Eilfällen)
3. Kein Regelungsspielraum
4. Abgrenzung des mitbestimmungsfreien „Ob“ vom mitbestimmungspflichtigen „Wie“
5. Tarifvorrang
II. Die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung
I. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG
II. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe
I. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
2. Versuch eines Interessenausgleichs
3. Sozialplan
I. Stellenausschreibung
II. Bewerbungsgespräch
III. Absagen / Vermeidung von Verstößen gegen das AGG
I. Typische notwendige und sinnvolle Arbeitsvertragsklauseln (z. B. zum Direktionsrecht, zur Probezeit, zur Nebenbeschäftigung, zum Dienstwagen, zum Wettbewerbsverbot bzw. Ausschlussklauseln)
II. AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen
I. Überblick über die verschiedenen Entgeltformen
II. Wirksame Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte
III. Rückzahlungsklauseln
IV. Kürzungsmöglichkeiten für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
V. Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
I. Voraussetzungen für einen Anspruch auf TeilzeitarbeitI.
II. Aus welchen Gründen darf der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?
III. Rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne und mit Sachgrund
I. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch
II. Länge des Entgeltfortzahlungsanspruchs
III. Abmelde- und Nachweispflichten
IV. Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs / Besonderheiten bei Leistungsvergütung
V. Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung
I. Urlaubslänge und Urlaubsgrundsätze
II. Voraussetzungen für das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs / Teilurlaub
III. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
IV. Urlaubsabgeltungsansprüche
V. Verzicht auf Urlaubsansprüche
I. Länge und Verteilung der Arbeitszeit
II. Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag
III. Unterschiedliche Arbeitszeitbegriffe (in Bezug auf Arbeitszeitgesetz, Vergütung und Mitbestimmung)
IV. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausen
V. Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz
VI. Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
I. Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung
II. Formale Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
III. Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
I. Verhaltensbedingte Kündigung
II. Personenbedingte Kündigung
III. Betriebsbedingte Kündigung
IV. Außerordentliche Kündigung und Verdachtskündigung
I. Sachlich
1. Betriebs- und Unternehmensbegriff
2. Betriebsteile (Filialen / Niederlassungen)
3. Gemeinschaftsbetrieb
4. Kleinstbetriebe
5. Tendenzbetriebe
6. Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
II. Persönlich
1. Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter
2. Leitende Angestellte
3. Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung / Schwellenwerte / Abgrenzung zum Werkvertrag)
III. Räumlich
I. Komplettfreistellung gem. § 38 BetrVG
II. Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wofür ist freizustellen?
2. Wie lange ist freizustellen?
III. Bezahlung während der Freistellung
IV. Freizeitausgleich bzw. Bezahlung für Freistellung außerhalb der Arbeitszeit
I. Welche Schulungen sind erforderlich?
II. Zeitliche Begrenzung
III. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
I. Einsichtsrecht in Lohn- und Gehaltslisten
II. Geheimhaltungspflicht
III. Arbeitskampfverbot / betriebliche Friedenspflicht
I. Die Betriebsvereinbarung
1. Form / Regelungsgegenstand / Wirkung
2. Beendigung und Nachwirkung
3. Tarifvorbehalt gem. § 77 Abs. 3 BetrVG
II. Die Regelungsabrede
III. Die Einigungsstelle (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Kosten, Verfahren)
I. Die mitbestimmungsfreien Situationen
1. In Einzelfällen (Abgrenzung zum kollektiven Tatbestand)
2. In Notfällen (Abgrenzung zu Eilfällen)
3. Kein Regelungsspielraum
4. Abgrenzung des mitbestimmungsfreien „Ob“ vom mitbestimmungspflichtigen „Wie“
5. Tarifvorrang
II. Die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände
1. Betriebliche Ordnung
2. Arbeitszeitregelungen
3. Überstunden und Kurzarbeit
4. Urlaubsregelungen
5. Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Betriebliche Lohngestaltung / leistungsbezogene Vergütung
I. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen im Sinne des § 99 BetrVG
1. Zustimmungsverweigerungsgründe
2. Verfahren bei Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Vorläufige Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG
II. Betriebsratsanhörung vor Kündigungen
1. Form / Zeitpunkt / Fristen
2. Stellungnahme des Betriebsrats – Auswirkungen eines Widerspruchs (Weiterbeschäftigungsanspruch)
3. Inhalt der Anhörung
a) Angaben zur Person und zu den Sozialdaten
b) Kündigungsart und -termin
c) Alle wesentlichen Kündigungsgründe
I. Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
2. Versuch eines Interessenausgleichs
3. Sozialplan
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Frau Ammermann ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Ihr arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte Frau Ammermann an der Julius – Maximilians – Universität in Würzburg. Im Rahmen ihres Referendariats im OLG – Bezirk Hamm, war Frau Ammermann für eine Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts sowie beim Arbeitgeberverband tätig.
Frau Ammermann vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt setzt sie im Individualarbeits- und dort speziell im Kündigungsrecht.
Herr Flach ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Seit 2010 ist Herr Flach Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bereits im Rahmen seines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster setzte er seinen Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht. Nach seiner Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2004 arbeitete er in verschiedenen Kanzleien und leitete zuletzt für ca. 12,5 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.
Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Herr Flach Unternehmen in allen Fragestellungen des individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Befristung sowie im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrates.
Steffen Meyke ist als Rechtsanwalt am Attendorner Hauptstandort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Er ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war Steffen Meyke bereits im Referendariat für eine Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und vertrat mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Er berät und vertritt Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Dadurch, dass die Teilnehmeranzahl nicht zu groß war, konnte man sich mit dem Dozenten und den Teilnehmern sehr gut austauschen.
Dieses Seminar bietet einen Überblick zum Indivdiual-und Kolektivarbeitsrecht.
Im ersten Teil werden die zentralen Themen des Individual-Arbeitsrechts erläutert. Diese beginnen mit der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses (Rekrutierung, Arbeitsvertrag) über die während eines Arbeitsverhältnis auftretenden Themen (Teilzeit, Krankheit, Urlaub, Arbeitszeit, …). Abschließend wird auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen thematisiert. Hier stehen dann die Gestaltung von Abmahnungen und die Kündigung im Fokus.
Der zweite Teil konzentriert sich auf das Betriebsverfassungsrecht. Auch hier wird mit den Grundlagen begonnen und dann der Blick auf die Themen Schulungs- und Freistellungsansprüche gelegt. Abschließend werden die Beteiligungsrechte und deren Grenzen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten erläutert.
Seminarinhalte:
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag.
Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.
Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.
Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort.
Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.
Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation einmal in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Zudem können Sie die Unterlagen eine Woche vor dem Seminartermin in Ihrem persönlichen Lernbereich einsehen und herunterladen.
Bei WebSeminaren kann die Dokumentation ebenfalls im persönlichen Lernbereich eine Woche vor dem Seminartermin eingesehen und heruntergeladen werden.
In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.
Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.
Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.
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1X | 1.445,- |
1.445,- |
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.
Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
Wir verwenden die bei Ihrer Anmeldung erhobenen Daten zur Durchführung unserer Leistungen. Unsere Kunden informieren wir außerdem per E-Mail über Weiterbildungsangebote, die den vorher von Ihnen genutzten ähnlich sind und befragen Sie nach Ihrer Zufriedenheit. Die Zufriedenheitsbefragung erfolgt über Proven Expert und ist selbstverständlich freiwillig.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
Hinweis zum Veranstaltungsort
Der genaue Veranstaltungsort inkl. Adresse wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich bei Präsenzseminaren:
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Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Seminar ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. Ein Teilnehmerwechsel erfolgt jederzeit kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr auch dann erhoben werden muss, sofern eine angemeldete Person nicht an dem Seminar teilnimmt.
Eine Umbuchung ist jedoch auch nachträglich für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises möglich.
Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Anmeldung je nach Wunsch per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt fällig, spätestens jedoch zum Seminartermin.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet oder ggf. mit einem anderen Seminar verrechnet.
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Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Referent in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt den Teilnehmern nach dem Seminar weiterführende Informationen zum Seminarthema per E-Mail zukommen lässt. Sie haben die Möglichkeit, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch eine formlose Mitteilung zu widersprechen.
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