(04.05.12) Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer ist unzulässig
(04.05.12) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Störung der Betriebsratsarbeit
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei
Sanktionsmöglichkeiten:
Frau Albrecht ist als Rechtsanwältin im Kölner Büro der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner GbR tätig.
Herr Heilmann ist als Rechtsanwalt im Hamburger Büro der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schreiner + Partner GbR tätig.
Nach seiner Ausbildung zum Industriekaufmann in der Luxusartikelbranche, absolvierte Herr Heilmann sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium an der Universität Hamburg inklusive eines Praktikums beim Arbeitgeberverband. Im Referendariat im OLG-Bezirk Schleswig arbeitete Herr Heilmann ein Jahr lang in einer Wirtschaftskanzlei im Bereich Arbeits- und Handelsrecht.
Herr Heilmann berät Unternehmen überwiegend in kündigungs- und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.
Herr Meyke ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner GbR tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Herr Vogt ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen und im Attendorner Büro der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner GbR tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt berät und vertritt Unternehmen in allen Angelegenheiten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.